Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
84 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
07.03.12, 09:08
Aktualisiert
07.03.12, 09:08
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul -Wi
Vorlage 680 /IX.L.
Datum: 21.02.2012
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
Sitzungstag:
08.03.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.03.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.03.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kindertageseinrichtungen
hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, den Unterschiedsbetrag zwischen der 25-StundenBuchung und der 35-Stunden-Buchung für das Kindergartenjahr 2012/2013 zu bezuschussen.
Begründung:
Die Eltern haben die Möglichkeit, für Ihre Kinder eine Betreuung von 25, 35 oder 45
Stunden zu wählen. Die Vergabe von Plätzen für 45 Stunden unterliegt jedoch der
Prüfung des tatsächlichen Bedarfes (Arbeit, Studium, Ausbildung, etc.).
Im laufenden Kindergartenjahr werden in der Gemeinde Nettersheim 138 Kinder mit
einem Umfang von 35 Stunden pro Woche in den Kindergärten betreut. Der Unterschiedsbetrag zwischen der 25- und 25-Stunden-Buchung wurde seit dem Kindergartenjahr 2008/2009 regelmäßig von der Gemeinde bezuschusst. Im laufenden
Kindergartenjahr beläuft sich der gemeindliche Zuschuss auf ca. 7.500,00 €. Demgegenüber stehen der Gemeinde durch die höheren Kindpauschalen entsprechende
finanzielle Möglichkeiten für den Personaleinsatz zur Verfügung.
Nachstehend zur Kenntnisnahme die gültigen Elternbeiträge ab 01.08.2012:
Für die in der Anlage zu § 19 Abs. Kibiz genannten Gruppenform I (Kinder im Alter von zwei Jahre bis zur Einschulung)
und Gruppenform III (Kinder im Alter von drei Jahren und älter): ab 01.08.2012
Einkommen
25 Stunden
Betreuung
35 Stunden
Betreuung
45 Stunden
Betreuung
Elternbeitrag
Elternbeitrag
Elternbeitrag
bis 15.000 €
0,00
0,00
0,00
bis 25.000 €
31,00
34,00
50,00
bis 37.000 €
49,00
54,00
85,00
bis 50.000 €
82,00
90,00
132,00
bis 62.000 €
124,00
137,00
203,00
62.000 €
164,00
180,00
268,00
über
Der Bedarf an einer Betreuung über die Mittagszeit hinaus ist in den vergangen Jahren deutlich gestiegen. Viele Mütter – teilweise Väter - gehen deutlich früher wieder
arbeiten, oftmals aus finanziellen Gründen. Die kontinuierliche Betreuung im Kindergarten kommt dann den Kindern nun bereits schon ab dem zweiten Lebensjahr zugute.
3
Die Unterstützung der Familien durch die Übernahme des Unterschiedsbetrages bei
den Kindergartenbeiträgen durch die Gemeinde ist für viele Eltern eine Erleichterung
und positives Signal für eine familienfreundliche Betreuung.
gez. Pracht
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Bürgermeister