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Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit hier: Lehrschwimmbecken Nettersheim und Zingsheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
36 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
16.09.11, 10:26
Aktualisiert
16.09.11, 10:26
Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit
hier: Lehrschwimmbecken Nettersheim und Zingsheim) Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit
hier: Lehrschwimmbecken Nettersheim und Zingsheim) Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit
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hier: Lehrschwimmbecken Nettersheim und Zingsheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III Cr Vorlage 541 /IX.L. Datum: 16.09.2011 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 20.09.2011 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.09.2011 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.10.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 11.10.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Masterplan Sport und Gesundheit hier: Lehrschwimmbecken Nettersheim und Zingsheim X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Ja Nein Ja Nein Die Vorlage berührt den Etat auf der Ausgabeseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Mittel sollen überplanmäßig bereitgestellt werden: Mittel sollen außerplanmäßig bereitgestellt werden: Deckungsvorschlag Anlage(n) ja 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, den Schwimmbetrieb im Lehrschwimmbecken Zingsheim nach den Sommerferien zunächst nicht wieder aufzunehmen. Über den Fortbestand bzw. über die Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen sowohl im Lehrschwimmbecken Zingsheim als auch im Lehrschwimmbecken Nettersheim ist zu entscheiden, sobald Gesamtkostenkalkulationen zum Sanierungsaufwand vorliegen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.04.2011 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 481): Der Gemeinderat beschließt, den Sanierungsaufwand in den Lehrschwimmbecken Zingsheim und Nettersheim in den Sommerferien detailliert zu ermitteln und danach über eine Durchführung der Sanierungsmaßnahmen bzw. über einen Fortbestand zu entscheiden. In den Sommerferien wurde die Schwimmbadtechnik in Nettersheim und in Zingsheim durch eine Fachfirma untersucht. Folgendes wurde festgestellt: 1. Lehrschwimmbecken Nettersheim Ein wesentlicher Sanierungsbedarf ist nicht gegeben. Als kurzfristige Sanierungsmaßnahmen werden u. a. die Erneuerung des Filtermaterials und der Filterdüsen sowie die Reinigung und Desinfektion des Schwallwasserbehälters bzw. des gesamten Systems empfohlen. Die diesbezügliche Kostenschätzung beläuft sich auf rund 8.500,00 Euro. 2. Lehrschwimmbecken Zingsheim Die Wasseraufbereitungsanlage ist im Wesentlichen verrottet und für eine zuverlässige Wasseraufbereitung nicht mehr zu gebrauchen. Lediglich der Schwallwasserbehälter kann nach entsprechender Reinigung und Desinfektion weiter verwendet werden. Rohrleitun- 3 gen und Armaturen sowie Pumpen, Spülluftgebläse, Mess- und Regelanlage und Dosiertechnik sind verschlissen und können nicht mehr zuverlässig betrieben werden. Die Stahlfilter sind innen umfassend korrodiert und mit dicken Rostausblühungen versehen. Auf Grund ihrer Bauart ist eine Sanierung durch Sandstrahlen und Beschichten nicht mehr möglich. Eine Gesamtsanierung der Schwimmbad-Aufbereitungsanlage und der Beckenhydraulik ist unumgänglich. Laut Kostenschätzung sind für die Sanierung 220.000,00 Euro einzukalkulieren. Aufgrund des schlechten Gesamtzustandes der Schwimmbadtechnik in Zingsheim wurde die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Gemeindeunfallkasse NRW (Berufsgenossenschaft) hinzugezogen. Für die Aufbereitung und Chlorung des Beckenwassers müssen Chemikalien eingesetzt werden (Natriumbleichlauge, Polyaluminumchloridlösung, PH-Senker), die bei einer Vermischung lebensgefährliche Gase erzeugen können. Zudem kann die Einhaltung der vorgeschriebenen Richtwerte für das Beckenwasser, die regelmäßig durch ein Hygieneinstitut überprüft werden und dem Gesundheitsamt zu melden sind, nicht mehr gewährleistet werden. Daher ist ein Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens Zingsheim derzeit nicht zu verantworten. Weiterhin können die umfassenden Sanierungsmaßnahmen nicht kurzfristig durchgeführt werden. Die Lehrschwimmbecken in Zingsheim und Nettersheim standen bisher durchgehend (auch am Wochenende) von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr für den Schwimmbetrieb zur Verfügung. Trotz intensiver Bemühungen war das Lehrschwimmbecken in Zingsheim von möglichen 96 Stunden pro Woche nur an 43 Stunden (etwa 45 %) belegt. Bezogen auf die gemeindlichen Schulen, Vereine und sonstigen Schwimmgruppen sieht die Situation in Nettersheim ähnlich aus, wobei jedoch die freien Zeiten als besonderes Angebot für die Gäste des Jugendgästehauses bereitgestellt wurden, so dass hier grundsätzlich eine vollständige Auslastung erreicht werden konnte. 4 Durch eine Reduzierung der Nutzungszeiten für die Gäste des Jugendgästehauses ist es möglich, den bisherigen Nutzern des Lehrschwimmbeckens Zingsheim eine Nutzung des Lehrschwimmbeckens Nettersheim in gleicher Form bei möglichst unveränderten Zeiten anzubieten. Hierzu wurde zwischenzeitlich das beiliegende Informationsschreiben versandt. Weiterhin wurden die Nutzer des Lehrschwimmbeckens Nettersheim hierüber schriftlich informiert. Zudem hat ein Abstimmungsgespräch mit der Schulleitung der Grundschule Zingsheim stattgefunden, wobei deutlich wurde, dass eine Verlegung des Schwimmunterrichts der Grundschulkinder nach Nettersheim problemlos organisiert werden kann. Insgesamt werden pro Woche vier Nutzungseinheiten a´ zwei Schulstunden (45 Minuten) benötigt, die entsprechend den Wünschen der Schulleitung bereitgestellt werden können. Die oben dargestellten Kosten beziehen sich ausschließlich auf die Schwimmbadtechnik. Der bauliche Sanierungsaufwand sowie der Sanierungsaufwand an den Heizungs- und Lüftungsanlagen werden derzeit noch ermittelt. Bis zur Sitzung des Gemeinderates wird eine Gesamtkostenkalkulation zum Sanierungsaufwand in den beiden Lehrschwimmbecken vorliegen. Auf dieser Grundlage ist dann über den Fortbestand des Lehrschwimmbeckens in Zingsheim bzw. über die Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen in beiden Lehrschwimmbecken zu entscheiden. Sanierungsmaßnahmen im Sinne des gültigen Haushaltsrechts sind keine Investitionen und können somit nicht abgeschrieben werden. Dies hat zur Folge, dass sich der Kostenaufwand im Jahr der Durchführung in voller Höhe in der Ergebnisrechnung niederschlägt. gez.: Pracht ____________________ Bürgermeister