Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
68 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
23.09.11, 12:08
Aktualisiert
23.09.11, 12:17
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III
Vorlage 555 /IX.L.
Datum: 23.09.2011
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.09.2011
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.10.2011
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.10.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Masterplan Nettersheim
hier: Vorhaben- und Maßnahmenplan
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Ja
Nein
Ja
Nein
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ausgabeseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Mittel sollen überplanmäßig bereitgestellt werden:
Mittel sollen außerplanmäßig bereitgestellt werden:
Deckungsvorschlag
Anlage(n)
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Nettersheim nach Vorlage des Bewilligungsbescheides weitere Einzelmaßnahmen zu realisieren und notwendige
Mittel in den Haushaltsplänen 2012 ff. zu veranschlagen.
Begründung:
Im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Nettersheim hat die Gemeinde Ende 2009
einen ersten Zuwendungsbescheid mit einer Förderung in Höhe von 52.570,00 € bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 87.616,00 € erhalten. Mit dieser Förderung wurde der Grunderwerb des Baudenkmals Steinfelder Straße 12 zur Errichtung eines
Literaturhauses finanziert. Des weiteren wurde die notwendige weitere vorbereitende Planung hierüber abgewickelt.
Ende des Jahres 2010 hat die Gemeinde bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in
Höhe von 1.360.187,00 € eine weitere Zuwendung in Höhe von 816.000,00 € erhalten.
Diese Zuwendung beinhaltet einen Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2013. Die vorgenannte Förderung beinhaltet folgende Maßnahmen im Sanierungsgebiet des Ortskernes
Nettersheim:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Vorbereitende Planung
Grunderwerb Baudenkmal Steinfelder Straße 12
Sanierung Steinfelder Straße 12, 1. Bauabschnitt
Fassadenberatung
Grunderwerb Denkmal Steinfelder Straße 9/9A
Gestaltung Ortsmitte Steinfelder Straße
Optimierung touristische Verkehrslenkung
Umnutzung und Sanierung Steinfelder Straße 12 2. Bauabschnitt
Die Maßnahmen 1, 2 und 5 wurden zwischenzeitlich abgeschlossen. Ende 2010 wurde
mit dem Umbau des Baudenkmals Steinfelder Straße 12 zum Literaturhaus begonnen.
Das Gesamtobjekt richtet sich an der historischen Bausubstand aus, d.h. dass zum einen
das Baudenkmal (Fachwerkhaus) erhalten und zum anderen wieder eine Winkelhofanlage
geschaffen wird, wobei die nicht unter Denkmalschutz stehende Scheune und die baulichen Anlagen im Hof durch einen Neubau ersetzt werden. Es wird davon ausgegangen,
dass das Gesamtobjekt bis Mitte des Jahres 2012 abgeschlossen ist.
Mit der Platzgestaltung im Bereich der Steinfelder Straße soll im Frühjahr 2012 begonnen
werden. Die übrigen bewilligten Maßnahmen wie Fassadenberatung sowie Optimierung
touristische Verkehrslenkung sind ebenfalls bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes
Ende 2013 abgeschlossen.
Die Bewilligungsbehörde hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass zur Fortführung der Maßnahmen des Masterplans Nettersheim für Ende 2011/Anfang 2012 eine weitere Zuwen-
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dung bereitgestellt wird. Hierfür sind nunmehr die konkreten Kosten und Bewilligungsunterlagen vorzubereiten und der Bewilligungsbehörde vorzulegen. Bei zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben in Höhe von 1.022.000,00 € kann eine Zuwendung in Höhe von
613.00,00 € erwartet werden. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist voraussichtlich bis Ende 2014/2015 vorgesehen. Im einzelnen handelt es sich um nachstehende
Maßnahmen:
vorbereitende Planung
Leerstandsmanagement/Geschäftsflächenmanagement
Umnutzung/Sanierung Baudenkmal Steinfelder Straße 9/9A
Parkanlage Bahnhofstraße/Urftufer (Kirmesplatz)
Urftbrücke Bahnhofstraße – Straßenraumgestaltung
Umsetzung Info-/Leitsystem, vorbereitende Planung
Ortseingang Ecke Klosterstraße/Rosenthalstraße (Platzgestaltung im Bereich ehemaliger Bauhof)
Platzgestaltung Ortsmitte Steinfelder Straße (Nachfinanzierung)
punktuelle Gestaltungsmaßnahmen im Bereich Klosterstraße/Bahnhofstraße
Es ist vorgesehen, nach Vorlage des Bewilligungsbescheides die jeweiligen Einzelmaßnahmen konkret zu beplanen und vor Baubeginn dem Fachausschuss nochmals vorzustellen. In den kommenden Jahren wären im Haushaltsplan entsprechende Mittel zur Abwicklung der vorgenannten Maßnahmen zu veranschlagen.
gez. Pracht
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Bürgermeister