Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Satzung der Gemeinde Nettersheim über den Erlass der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes T 5 "Nördlich Falkenberger Straße" im Ortsteil Tondorf; Ausnahme gem. § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
54 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
26.09.11, 15:48
Aktualisiert
26.09.11, 15:48
Beschlussvorlage (Satzung der Gemeinde Nettersheim über den Erlass der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes T 5 "Nördlich Falkenberger Straße" im Ortsteil Tondorf;
Ausnahme gem. § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (Satzung der Gemeinde Nettersheim über den Erlass der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes T 5 "Nördlich Falkenberger Straße" im Ortsteil Tondorf;
Ausnahme gem. § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (Satzung der Gemeinde Nettersheim über den Erlass der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes T 5 "Nördlich Falkenberger Straße" im Ortsteil Tondorf;
Ausnahme gem. § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))

öffnen download melden Dateigröße: 54 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 572 /IX.L. Datum: 21.09.2011 Erweiterung =============== An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.09.2011 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.10.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 11.10.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung der Gemeinde Nettersheim über den Erlass der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes T 5 "Nördlich Falkenberger Straße" im Ortsteil Tondorf; Ausnahme gem. § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: x Ja 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, der beantragten Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zuzustimmen und zur Bauvoranfrage auf Errichtung einer Garage mit Nebengebäude auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 10 Nr. 159 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Begründung: Das Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 10 Nr. 159 (Falkenberger Straße) befindet sich innerhalb des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplangebietes T 5, Tondorf, „Nördlich Falkenberger Straße“. Ziel dieser Bauleitplanung ist es, im Plangebiet eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen und immissionsträchtige Bauvorhaben zu verhindern. Um die Planung besonnen zu Ende zu führen, hat der Gemeinderat im Mai d. J. eine Veränderungssperre für diesen Bereich erlassen. Die beantragte PKW Garage soll Platz für 6 Oldtimer bzw. Youngtimer bieten. Der Bauherr ist im Motorrennsport aktiv. Aufgrund dessen lag zunächst die Vermutung nahe, dass die Garage nicht nur als Unterstellplatz dienen, sondern auch als Werkstatt genutzt werden soll, so dass künftig mit weiteren Geräuschimmissionen in diesem Gebiet zu rechnen wäre. Bei einem Gespräch mit dem Antragsteller wird erkennbar, dass diese 6 Fahrzeuge nur dessen Hobby dienen und sie ausschließlich für Freizeitfahrten genutzt werden. Die Fahrzeuge sind derzeit in verschiedenen Gebäuden in Zingsheim und Tondorf untergebracht, sollen aber nach Möglichkeit zentral an den Wohnort in Tondorf abgestellt werden. Der Antragsteller hat im Rahmen des Gesprächs nochmals ausdrücklich versichert, dass er gewerbliche Tätigkeiten dort nicht vornehmen werde. Das Garagen- und Nebengebäude soll eine Größe von 8 x 10 m aufweisen und in eingeschossiger Bauweise mit Satteldach gestaltet werden, so dass es in etwa der Größe eines Einfamilienwohnhauses gleich kommt. Der Standort auf dem Grund- 3 stück wird so gewählt, dass sich das Gebäude städtebaulich in den künftigen Bebauungsplan einfügen wird. Gem. § 14 Abs. 2 BauGB besteht die Möglichkeit, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zuzulassen. Aufgrund des zuvor genannten wird vorgeschlagen, der beantragten Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zuzustimmen und zur Bauvoranfrage auf Errichtung einer Garage mit Nebenanlage auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 10 Nr. 159 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Aus dem beigefügten Planauszug ist die Lage des Grundstückes ersichtlich und der Standort der geplanten Garage mit Nebengebäude dargestellt. Gez.: Pracht ____________________ Bürgermeister