Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
54 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
26.09.11, 15:48
Aktualisiert
26.09.11, 15:48
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 572 /IX.L.
Datum: 21.09.2011
Erweiterung
===============
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.09.2011
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.10.2011
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.10.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung der Gemeinde Nettersheim über den Erlass der Veränderungssperre für
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes T 5 "Nördlich Falkenberger Straße" im
Ortsteil Tondorf;
Ausnahme gem. § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
x Ja
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, der beantragten Ausnahme von der Veränderungssperre gem.
§ 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zuzustimmen und zur Bauvoranfrage auf Errichtung einer Garage mit Nebengebäude auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf,
Flur 10 Nr. 159 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Begründung:
Das Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 10 Nr. 159 (Falkenberger Straße) befindet
sich innerhalb des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplangebietes T 5, Tondorf,
„Nördlich Falkenberger Straße“. Ziel dieser Bauleitplanung ist es, im Plangebiet eine
geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen und immissionsträchtige Bauvorhaben zu verhindern. Um die Planung besonnen zu Ende zu führen, hat der Gemeinderat im Mai d. J. eine Veränderungssperre für diesen Bereich erlassen.
Die beantragte PKW Garage soll Platz für 6 Oldtimer bzw. Youngtimer bieten. Der
Bauherr ist im Motorrennsport aktiv. Aufgrund dessen lag zunächst die Vermutung
nahe, dass die Garage nicht nur als Unterstellplatz dienen, sondern auch als Werkstatt genutzt werden soll, so dass künftig mit weiteren Geräuschimmissionen in diesem Gebiet zu rechnen wäre.
Bei einem Gespräch mit dem Antragsteller wird erkennbar, dass diese 6 Fahrzeuge
nur dessen Hobby dienen und sie ausschließlich für Freizeitfahrten genutzt werden.
Die Fahrzeuge sind derzeit in verschiedenen Gebäuden in Zingsheim und Tondorf
untergebracht, sollen aber nach Möglichkeit zentral an den Wohnort in Tondorf abgestellt werden. Der Antragsteller hat im Rahmen des Gesprächs nochmals ausdrücklich versichert, dass er gewerbliche Tätigkeiten dort nicht vornehmen werde.
Das Garagen- und Nebengebäude soll eine Größe von 8 x 10 m aufweisen und in
eingeschossiger Bauweise mit Satteldach gestaltet werden, so dass es in etwa der
Größe eines Einfamilienwohnhauses gleich kommt. Der Standort auf dem Grund-
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stück wird so gewählt, dass sich das Gebäude städtebaulich in den künftigen Bebauungsplan einfügen wird.
Gem. § 14 Abs. 2 BauGB besteht die Möglichkeit, wenn überwiegende öffentliche
Belange nicht entgegenstehen, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zuzulassen. Aufgrund des zuvor genannten wird vorgeschlagen, der beantragten Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zuzustimmen und zur Bauvoranfrage auf Errichtung einer Garage mit Nebenanlage auf
dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 10 Nr. 159 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Aus dem beigefügten Planauszug ist die Lage des Grundstückes ersichtlich und der
Standort der geplanten Garage mit Nebengebäude dargestellt.
Gez.: Pracht
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Bürgermeister