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Beschlussvorlage (Holzenergiehof Nettersheim GmbH; Auflösung der Gesellschaft)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
82 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
26.09.11, 15:48
Aktualisiert
26.09.11, 15:48
Beschlussvorlage (Holzenergiehof Nettersheim GmbH;
Auflösung der Gesellschaft) Beschlussvorlage (Holzenergiehof Nettersheim GmbH;
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Auflösung der Gesellschaft)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 539 /IX.L. Datum: 26.09.2011 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.09.2011 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.10.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 11.10.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Holzenergiehof Nettersheim GmbH; Auflösung der Gesellschaft Die Vorlage berührt nicht den Etat x Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite x Die Vorlage berührt den Etat auf der Ausgabeseite x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung x Mittel sollen überplanmäßig bereitgestellt werden: Ja Ja Nein x Nein Mittel sollen außerplanmäßig bereitgestellt werden: Deckungsvorschlag: Entnahme aus allgemeinen Deckungsmitteln sowie anteilige Erstattung durch Mitgesellschafter Anlage(n) Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, dem Gesellschafterbeschluss der Holzenergiehof Nettersheim GmbH zur Auflösung und Liquidierung der Gesellschaft zuzustimmen. Begründung: Am 24.04.2001 wurde die Gründung der Holzenergiehof Nettersheim GmbH notariell beurkundet. Gesellschafter sind die Fa. Bernd Häuser, Bergisch-Gladbach, mit 34 % Anteilen, die Biowärme Nettersheim GmbH mit 51 % Anteilen sowie die Kreis-EnergieVersorgung Schleiden GmbH mit 15 % Anteilen. Gegenstand des Unternehmens sollte die Errichtung und der Betrieb eines Holzenergiehofes, auf welchem die stoffliche und energetische Verwertung und Aufbereitung von unbelastetem Holz- und Pflanzenmaterial durchgeführt werden sollte und darüber hinaus die Einbringung von Dienstleistungen für Dritte. Es sollten alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beschaffung der genannten Hölzer, mit deren Aufbereitung und Verwertung sowie dem Vertrieb der Endprodukte vorgenommen werden. Zu den Endprodukten sollten insbesondere Wärme für Prozess-, und Heiz- sowie Trocknungszwecke, Strom, Holzbrennstoffe wie Hackschnitzel, Pellets etc. gehören. Grundstücksflächen im Gewerbegebiet Zingsheim standen für dieses Projekt zur Verfügung. Letztendlich konnte dieses Projekt jedoch nicht Erfolg versprechend durchgeführt und abgeschlossen werden, so dass seit 2006 die Tätigkeiten gänzlich eingestellt und die Gesellschaft ruhend gestellt wurde, mit dem Ziel, das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufzugreifen und zu realisieren. Die Regionalgas Euskirchen zeigte immer wieder Interesse, sich an einem Projekt zur Nutzung regenerativer Energien zu beteiligen, hat jedoch letztendlich den Beitritt zur Holzenergiehof Nettersheim GmbH nicht mehr verfolgt. Aufgrund des Bedarfs an Holzhackschnitzeln für die Holzhackschnitzelanlagen in der Hauptschule Nettersheim, des ehem. Bahnhofsgebäudes sowie darüber hinaus an der Turnhalle in Zingsheim sowie der Grundschule in Marmagen hat daraufhin der Forstbe- 3 trieb der Gemeinde Nettersheim die Herstellung von Holzhackschnitzeln für die kommunalen Hackschnitzelanlagen aber auch zur Weiterveräußerung übernommen und hierzu im Jahre 2007 eine Hackschnitzellagerhalle im Gewerbegebiet Zingsheim errichtet. Aufgrund des Ergebnisses der in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie zur Realisierung eines Energiehofes mit Biomasse-Anlage im Gewerbegebiet Zingsheim und des daran anschließenden Interessenbekundungsverfahrens können zwischenzeitlich anderweitige Überlegungen in Bezug auf potentielle Betreiber angestrengt werden, so dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.12.2009 beschlossen hat, „derzeit keine weitergehenden Vereinbarungen zur Gesellschafterveränderung der Holzenergiehof Nettersheim GmbH vorzusehen, damit die sich zur Zeit ergebenden Ansiedlungsüberlegungen potentieller Unternehmungen in einem Gesamtkonzept einbezogen werden können.“ Insbesondere aber die seit der Ruhendstellung der Gesellschaft weiterhin erforderlichen Jahresabschlüsse und Bilanzen, die mit Arbeits- und finanziellem Aufwand ohne erkennbaren Nutzen verbunden sind, hat die Gesellschafter der Holzenergiehof Nettersheim GmbH dazu bewogen, diese Gesellschaft aufzulösen, zu liquidieren und aus dem Handelsregister zu löschen. Der entsprechende Beschluss erfolgte in der Gesellschafterversammlung der Holzenergiehof Nettersheim GmbH am 19.07.2011 vorbehaltlich der kommunalrechtlichen Genehmigung sowie vorbehaltlich der Zustimmung der Gesellschafter der Biowärme Nettersheim GmbH und der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH. Das Verfahren zur Liquidation der Gesellschaft wird sich über mehr als ein Jahr erstrecken. Dabei muss die Auflösung durch Gesellschafterbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden. Die Anmeldung muss in notarieller Form erfolgen. Gleichzeitig ist durch die Gesellschafterversammlung der Liquidator zu bestellen. Die Aufgabe des Liquidators ist es, die laufenden Geschäfte zu beenden und Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft einzuhalten. Es dürfen alle der Liquidation dienlichen Geschäfte durchgeführt werden. Zum Stichtag des Liquidationsbeschlusses ist eine Liqui- 4 dationsbilanz aufzustellen und die GmbH muss von nun an auf ihren Geschäftsbriefen zusätzlich zu den bisherigen Pflichtangaben einen Zusatz führen, der auf die laufende Liquidation hinweist. Besonders wichtig ist, dass die Liquidatoren auch den sog. dreimaligen Gläubigeraufruf durchführen. In allen durch die Satzung festgelegten Bekanntmachungsblättern der Gesellschaft sowie im Bundesanzeiger muss dreimal veröffentlicht werden, dass die Gesellschaft aufgelöst ist und die Gläubiger aufgefordert sind, sich bei der Gesellschaft zu melden, um evtl. Ansprüche geltend zu machen. Dieser Gläubigeraufruf muss unabhängig von den Bekanntmachungen des Registergerichts erfolgen. Ohne diese dreimalige Veröffentlichung kann die Gesellschaft grundsätzlich nicht im Handelsregister gelöscht werden. Fristen zwischen den einzelnen Bekanntmachungen sind nicht vorgeschrieben. Allerdings beginnt erst mit der letzten der drei erforderlichen Bekanntmachungen das Sperrjahr. Ist das Sperrjahr abgelaufen und sind alle Geschäfte beendet, muss vom Liquidator das Erlöschen der Gesellschaft zur Handelsregistereintragung angemeldet und hierin bestimmt werden, von wem die Bücher und Schriften der Gesellschaft für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt werden. Alleiniger Gesellschafter der Biowärme Nettersheim GmbH, die derzeit ebenfalls noch ruhend gestellt ist, ist die Gemeinde Nettersheim unter Geschäftsführung des Bürgermeisters. Ziel ist es, auch diese Gesellschaft aufzulösen, da ihre Tätigkeit zwischenzeitlich durch den Eigenbetrieb „Biowärme Nettersheim“ übernommen wurde. Aus den zuvor genannten Gründen wird vorgeschlagen, dem Gesellschafterbeschluss der Holzenergiehof Nettersheim GmbH zur Auflösung und Liquidierung dieser Gesellschaft zuzustimmen. Gez.: Pracht ____________________ Bürgermeister