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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses über die Sitzung vom 05.04.2011)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
104 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
30.09.11, 18:00
Aktualisiert
30.09.11, 18:00
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses über die Sitzung vom 05.04.2011) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses über die Sitzung vom 05.04.2011) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses über die Sitzung vom 05.04.2011)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Pie Vorlage 571 /IX.L. Datum: 28.09.2011 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.10.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag auf Änderung der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses über die Sitzung vom 05.04.2011 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Begründung: Mit beigefügtem Schreiben vom 28.06.2011 beantragt der Vorsitzende der UNAFraktion die Korrektur der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.04.2011 zu Punkt 1 der Tagesordnung im öffentlichen Teil. „Neuauflage der Ökologischen Bewertungskarte für die Gemeinde Nettersheim; Präsentation“ Text der Niederschrift auf Seite 9: Ausschussmitglied Hilger weist auf die soeben zum Tagesordnungspunkt 35 erhaltene Tischvorlage bezüglich der durchgeführten Renaturierungsarbeiten im Bereich Hubach hin und fragt Prof. Schumacher, ob er in Kenntnis sei. Prof. Schumacher sagt hierzu, dass er aus der Zeitung erfahren habe, um was es gehe. Er habe sich mit Herrn Bürkle in Verbindung gesetzt. Nach seiner Kenntnis sei dort nach einem genehmigten Maßnahmenplan ordnungsgemäß vorgegangen worden. Antrag der UNA-Fraktion zur Änderung: Ausschussmitglied Hilger weist auf die Anfrage der UNA zu den Maßnahmen im Bereich des Hubachs hin und fragt Herrn Prof. Schumacher, ob er hiervon Kenntnis habe. Herr Schumacher bestätigt dies und fügt hinzu, dass er auch die Presseartikel zu diesem Thema gelesen habe. Weiterhin bestätigt er Herrn Hilger, dass er (Prof. Schumacher) mit diesen Maßnahmen nichts zu tun habe. Stellungnahme des Schriftführers zum Antrag der UNA-Fraktion: Prof. Schumacher hat sich in der Sitzung nicht „bestätigend“ auf irgendwelche Fragen geäußert. Weiterhin hat Prof. Schumacher klar und deutlich auf den nach seiner Kenntnis vorhandenen genehmigten Maßnahmenplan bzw. Maßnahmenkatalog hingewiesen. Ebenfalls hat er mitgeteilt, dass er mit dem Grundstückseigentümer der benachbarten Grundflächen telefoniert habe. Der Schriftführer lehnt aus den v. g. Gründen eine Änderung der Niederschrift in der beantragten Form ab. 3 Auszug aus der Kommentierung zur Gemeindeordnung (Rehn, Cronauge, von Lennep, Knirsch) zur Auslegung des § 52 Gemeindeordnung NRW – Niederschrift der Ratsbeschlüsse „Eine Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Ratssitzung kennt die GO nicht; sie ist daher entbehrlich. ……………Werden Einwendungen gegen die Niederschrift erhoben, so muss der Bürgermeister diese dem Rat zur Kenntnis bringen. Ist der Rat der Auffassung, dass die Niederschrift die gefassten Beschlüsse nicht richtig oder nicht vollständig wiedergibt, so kann er dies durch Beschluss feststellen. …………..Eine nachträgliche Änderung der Niederschrift ist aber nur mit Zustimmung des Schriftführers und des Bürgermeisters möglich. Auf die Verfahrensvorschriften für Ausschüsse (§ 58 – Zusammensetzung der Ausschüsse und ihr Verfahren) wird an dieser Stelle verwiesen, hier insbesondere auf § 58 Abs. 2 und 7 GO. (2) „Auf die Ausschussmitglieder und das Verfahren in den Ausschüssen finden die für den Rat geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung“. (7) „Über die Beschlüsse der Ausschüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist dem Bürgermeister und den Ausschussmitgliedern zuzuleiten“. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister