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Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion vom 26.09.2011 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
39 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
04.10.11, 13:21
Aktualisiert
04.10.11, 13:21
Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion vom 26.09.2011 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion vom 26.09.2011 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Pie Vorlage 574 /IX.L. Datum: 27.09.2011 Tischvorlage An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.09.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anfrage der UNA-Fraktion vom 26.09.2011 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Schreiben der UNA-Fraktion vom 26.09.2011 Nein 2 Begründung: Die UNA-Fraktion hat am 26.09.2011 die in der Anlage beigefügte Anfrage gem. § 19 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse dem Bürgermeister vorgelegt. Die enthaltenen Fragen werden nachfolgend beantwortet. Zu Frage 1: Der Eigentümer der angrenzenden Grundflächen hat auf nochmalige Nachfrage mitgeteilt, dass die Überquerungsmöglichkeit in der in Vorlage 534 IX.L geschilderten Form bis zum Ende der 50. Kalenderwoche geschaffen wird. Zu Frage 2: Frage 2 wurde bereits mit den Inhalten der Vorlagen 483 Z1 und 534 IX.L hinlänglich beantwortet. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass die begrüßenswerte Renaturierungsmaßnahme nach einem genehmigten Maßnahmenplan ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zu Frage 3: In der gestellten Frage werden Mutmaßungen aufgestellt, die nicht nachvollziehbar und in dieser Form auch nicht zu beantworten sind. Die Gemeinde Nettersheim ist nach wie vor Eigentümerin des Wegegrundstückes. ____________________ Bürgermeister