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Beschlussvorlage (Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Marmagen hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
66 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
07.10.11, 18:00
Aktualisiert
07.10.11, 18:00
Beschlussvorlage (Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Marmagen
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011) Beschlussvorlage (Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Marmagen
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Vorlage 575 /IX.L. Datum: 04.10.2011 An den Gemeinderat Sitzungstag: 11.10.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Marmagen hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat hebt den Ratsbeschluss vom 12.04.2011 auf. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.04.2011 unter Punkt 31 der Tagesordnung (Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Marmagen – Vorlage 480 IX.L) folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: „In Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 31.03.2009 beschließt der Rat zur Unterbringung des DEKON-Fahrzeuges am Feuerwehrgerätehaus Marmagen eine kompakte Fertiggarage in der Dimension 8,50 x 3,60 x 4,00 m zu errichten. Die Verwaltung wird beauftragt, eine beschränkte Ausschreibung zur Lieferung und Aufstellung der Fertiggarage durchzuführen, der Auftrag ist an die billigstanbietende Firma zu erteilen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechend notwendige Baugenehmigung zu beantragen. Die notwendigen Mittel sind im Haushaltsplan 2011 zu veranschlagen“. Dieser Beschluss ist aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen aufzuheben. Zur Begründung wird auf den Dringlichkeitsbeschluss vom 21.07.2011 (Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Marmagen) sowie auf die damit zusammenhängende Vorlage 567 / IX. L vom 22.09.2011 verwiesen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister