Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
66 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
07.10.11, 18:00
Aktualisiert
07.10.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I -
Vorlage 575 /IX.L.
Datum: 04.10.2011
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.10.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Marmagen
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hebt den Ratsbeschluss vom 12.04.2011 auf.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.04.2011 unter Punkt 31 der Tagesordnung (Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Marmagen – Vorlage 480 IX.L) folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
„In Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 31.03.2009 beschließt der
Rat zur Unterbringung des DEKON-Fahrzeuges am Feuerwehrgerätehaus
Marmagen eine kompakte Fertiggarage in der Dimension 8,50 x 3,60 x 4,00 m
zu errichten. Die Verwaltung wird beauftragt, eine beschränkte Ausschreibung
zur Lieferung und Aufstellung der Fertiggarage durchzuführen, der Auftrag ist
an die billigstanbietende Firma zu erteilen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechend notwendige
Baugenehmigung zu beantragen.
Die notwendigen Mittel sind im Haushaltsplan 2011 zu veranschlagen“.
Dieser Beschluss ist aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen aufzuheben. Zur Begründung wird auf den Dringlichkeitsbeschluss vom 21.07.2011
(Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Marmagen) sowie auf die damit zusammenhängende Vorlage 567 / IX. L vom 22.09.2011 verwiesen.
gez. Pracht
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Bürgermeister