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Beschlussvorlage (Waldwegebau 2011/2012)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
58 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
18.11.11, 12:23
Aktualisiert
18.11.11, 12:23
Beschlussvorlage (Waldwegebau 2011/2012) Beschlussvorlage (Waldwegebau 2011/2012) Beschlussvorlage (Waldwegebau 2011/2012)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 596 /IX.L. Datum: 17.11.2011 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 22.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.12.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 20.12.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Waldwegebau 2011/2012 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ausführung zum Sachstand des Waldwegebaues unter Verwendung von Gewährungen auf Zuwendungen des Landes NRW und der Europäischen Gemeinschaft im Privatwald durch Antragstellung der Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim zur Kenntnis. Begründung: Da eine Förderung für den Wegebau im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren seit dem Jahre 2010 nicht mehr möglich ist, wurde für das Jahr 2011 ein Förderungsantrag auf Zuwendungen des Landes NRW und der Europäischen Gemeinschaft für Wegebaumaßnahmen im Gemeindewald gestellt. Gegenstand des Antrages war der Wirtschaftsweg von Pesch in Richtung Roderath, mit einer Gesamtlänge von 1.500 m (Gemarkung Pesch, Flur 6 Nr. 116), der Wirtschaftsweg im Engelgauer Wald Gemarkung Zingsheim Flur 5 Nr. 132 und 139 teilweise mit einer Länge von ca. 2.300 m sowie der Wirtschaftsweg in Bergrath mit einer Länge von 660 m. Gegenstand des Förderantrages ist eine Gesamtinvestition netto von 97.460,00 €. Hieraus ergibt sich ein seitens der Gemeinde zu übernehmender Eigenanteil von 29.238,00 €. Da die Mehrwertsteuer entsprechend der Förderrichtlinie bei Antragstellung durch die Forstbetriebsgemeinschaft nicht förderungsfähig ist, wäre hierfür ein Eigenanteil von 18.517,40 € fällig. Somit beträgt der seitens der Gemeinde Nettersheim zu tragende Eigenanteil 47.755,40 €. Bei dem Wirtschaftsweg im Bereich Roderath besteht seitens der Gemeinde grundsätzlich das Bestreben, ihn soweit auszubauen, dass eine Befahrbarkeit von Pesch nach Roderath erreicht wird. Das Teilstück über die Felder ist derzeit noch nicht Gegenstand des bestehenden Antrages. Aufgrund des hohen Eigenanteils ist beabsichtigt, die im Falle Bergrath begünstigte Stadt Bad Münstereifel und den im Bereich Engelgau begünstigten Großprivatwald, um Unterstützung des zu tragenden Eigenanteils zu bitten. Weiter ist zu eruieren, inwieweit Eigenleistungen bzw. günstigere Bauverfahren, die nicht förderungsfähig wären, zu nutzen sind. Ziel ist es hier, in Teilbereichen evtl. die Baumaßnahmen so durchzuführen, dass die Gesamtkostenbelastung je laufendem Meter günstiger ist, als der Bau mit Inanspruchnahme der Fördermittel. Hier spielt insbesondere die seitens der Förderung einzuhaltende Richtlinie für Land- und Forstwirtschaftlichen Wegebau eine entscheidende Rolle, da diese einen - wie bekannt - sehr hohen Ausbaustandard erwartet. Das Forstamt Hocheifel-Zülpicher Börde hat mitgeteilt, dass eine Ausschüttung ohnehin im Jahre 2011 nicht mehr möglich ist, und somit für das Jahr 2012 neu zu veranschlagen wäre. 3 Nach derzeitigem Bearbeitungsstand wird davon ausgegangen, dass bis März 2012 eine konkrete Trassenplanung mit den Gewerken vorliegt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister