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Beschlussvorlage (Forsteinrichtung Gemeindewald Nettersheim zum Stichtag 01.01.2010)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
152 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
18.11.11, 12:23
Aktualisiert
18.11.11, 12:23
Beschlussvorlage (Forsteinrichtung Gemeindewald Nettersheim zum Stichtag 01.01.2010) Beschlussvorlage (Forsteinrichtung Gemeindewald Nettersheim zum Stichtag 01.01.2010) Beschlussvorlage (Forsteinrichtung Gemeindewald Nettersheim zum Stichtag 01.01.2010) Beschlussvorlage (Forsteinrichtung Gemeindewald Nettersheim zum Stichtag 01.01.2010) Beschlussvorlage (Forsteinrichtung Gemeindewald Nettersheim zum Stichtag 01.01.2010)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 584 /IX.L. Datum: 16.11.2011 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 22.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.12.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 20.12.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Forsteinrichtung Gemeindewald Nettersheim zum Stichtag 01.01.2010 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt den Betriebsplan Gemeindewald Nettersheim (Forsteinrichtungwerk) zum Stichtag 01.01.2010. Begründung: Gemäß § 33 Landesforstgesetz NRW ist der Gemeindewald Nettersheim nach einem Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) zu bewirtschaften. Das letzte Forsteinrichtungswerk datiert auf den Stichtag vom 01.01.1997. Mit Vorlage 298 IX. L vom 16.09.2010 wurde über das Verfahren zur Aufstellung des Forsteinrichtungswerkes unterrichtet, gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass die neue Forsteinrichtung unter Federführung des Regionalforstamtes Wesel, Abteilung Schwerpunkt Waldplanung, für die Gemeinde kostenlos erstellt wird. Die Forsteinrichtung zum Stichtag 01.01.2010 ist zwischenzeitlich fertiggestellt und wurde im Rahmen der Schlussverhandlung am Montag, 17.10.2011 den Ratsmitgliedern sowie den Mitgliedern des Fachausschusses im Detail vorgestellt. Nach der Schlussverhandlung wurden die im Termin am 17.10.2011 angesprochenen und als notwendig erachteten Veränderungen im vorliegenden Erläuterungsbericht zum Betriebsplan beim Landesbetrieb, Forstamt Wesel, in Vorschlag gebracht, die nachfolgend in die nun als Anlage vorgelegte Endfassung des Erläuterungsberichts eingearbeitet wurden. Der Erläuterungsbericht ist Bestandteil dieser Vorlage. Zusammenfassend wird nachfolgend auf einige für die Forstwirtschaft der Gemeinde Nettersheim wichtige Details hingewiesen.  Größe des Gemeindewaldes, Entwicklung seit letzter Forsteinrichtung zum Stichtag 01.01.1997 Nach dem neuen Forsteinrichtungswerk umfasst der Gemeindewald Nettersheim eine Gesamtfläche von 2.774,07 ha. Die ermittelte Holzbodenfläche hat eine Gesamtgröße von 2.313,66 ha (siehe genaue Auflistung der Flächen auf Seite 10 des Erläuterungsberichts). Die gesamte Betriebsfläche (Holzboden, Nichtholzboden und nichtforstliche Betriebsfläche) hat sich im Vergleich zur Forsteinrichtung des Jahres 1997 um 242,31 ha vergrößert. Die entsprechenden Veränderungen sind im Detail im Erläuterungsbericht aufgeführt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Bewertung der Zugangsflächen aus Sicht der Forsteinrichtung, die nachfolgend zitiert wird: „Aus der Sicht der Forsteinrichtung stellt der Waldflächentausch der Abteilungen 28, 32 und 41 tlw. gegen die Waldflächen „Stritter Hof“ eine deutliche qualitative Aufwertung des Waldbesitzes dar. 3 Die Ankäufe der Waldflächen aus dem ehemaligen Eigentum des Landes NW in den Bereichen der Abteilungen 405 bis 407, 409 (Halbig), 424 (Eichschleiden), 561 bis 563 (Frackbüsch), 564 (Weilerheck), 565 (Weilerbusch) mit ihren Perlgras-BuchenWäldern stellen nicht nur forstwirtschaftlich, sondern auch für den Naturschutz einen ganz besonderen Wert dar“. Wie in der Vergangenheit oftmals diskutiert und festgestellt, wird die unbedingte Richtigkeit der einstimmigen Entscheidungen des Gemeinderates zum getätigten Waldankauf mit den o. Feststellungen unterstrichen.  Objektive jährliche Nutzungsmöglichkeit als eines der Hauptergebnisse der Forsteinrichtung Nach den detaillierten Aufnahmen, Feststellungen und hieraus resultierender rechnerischer Bewertung des Gemeindewaldes werden 15.004 Efm o. R. (Erntefestmeter ohne Rinde) bzw. 6,5 Efm o.R. je ha und Jahr als Hiebsatz in Vorschlag gebracht. Im Vergleich zur Forsteinrichtung Stichtag 01.01.1997 ist ein deutlicher Anstieg des Hierbsatzes festzustellen. In der damaligen Forsteinrichtung betrug der Hiebsatz 9.489 Efm o. R. bzw. 4,4 Efm o. R. je ha und Jahr Durch diesen gestiegenen Hiebsatz sind die Grundvoraussetzungen für eine Wirtschaftlichkeit im Bereich der Holzvermarktung enorm gestiegen. Hauptgründe für den Anstieg des Hiebsatzes sind die bereits o. erwähnte Vergrößerung des Forstbetriebes durch hochqualitativen Waldflächenzukauf sowie die durchgeführten Flächentausche. Bei diesen Betriebsveränderungen wurden vorratsarme Waldbestände gegen vorratsreiche Waldbestände getauscht. Ein weiterer wichtiger Grund für die Veränderung des Hiebsatzes ist zudem, dass in den jüngeren Fichtenbeständen aufgrund der bestehenden Altersstruktur größere Holzmengen aktiviert werden können.  Wildschäden Das Forsteinrichtungswerk befasst sich in Aufnahme und Bewertung auf besonderen Wunsch der Gemeinde hin mit den bestehenden Wildschäden im Gemeindewald. Unter Punkt 3.7 des Erläuterungsberichts wird auf den Seiten 15 bis 17 umfangreich und im Detail die Wildschadensproblematik beschrieben. In der Schlussverhandlung am 17.10.2011 wurde über das Thema Wildschäden ausgiebig referiert, in der zuvor durchgeführten Bereisung wurde den Teilnehmern exemplarisch an verschiedenen Stellen des Gemeindewaldes die Problematik vor Ort verdeutlicht. Die wirtschaftlichen Konsequenzen zum Thema Wildschäden verdeutlicht die Zusammenfassung (s. Seite 17 des Erläuterungsberichts). „Nicht angepasste Wildbestände verursachen Kosten in folgenden Bereichen: Erhebliche Mindereinträge durch Zuwachs- und Wertverluste am Holz 4 Erhebliche Nutzungseinschränkungen durch mangelnde Waldverjüngung Mengen-, Vielfalts- und Qualitätsverluste an der Waldverjüngung Kosten für Pflanzenankauf und Pflanzung Kosten für Schutz des Jungwaldes gegen Verbiss und/oder Schälung Eine naturnahe Waldwirtschaft, die auf natürliche Verjüngung des Waldes auf der Gesamtfläche und die Schaffung von Mischbeständen setzt, ist in den westlich der Autobahn gelegenen Bereichen des Gemeindewaldes kaum möglich“. Unter dem Kapitel 4 „Zukünftige Betriebsführung“ wird in der Schlussbemerkung (s. Seite 34) zu diesem Thema nochmals die bestehende Wildschadensproblematik in den Vordergrund gerückt: „Die o.a. zukünftige waldbauliche Behandlung des Gemeindewaldes Nettersheim kann aus Sicht der Forsteinrichtung nur gelingen, wenn die Wildbestände auf ein waldverträgliches Maß gesenkt werden können. Auf Grund dieser Tatsache wurden die Verjüngungen auch nur sehr zurückhaltend geplant. Die Schäden in den Beständen führen nicht nur zu einem erheblichen Wertverlust des Gemeindewaldes. Durch die angestrebte naturnahe Bewirtschaftung sollen artenreiche und stufige Mischbestände entstehen, was jedoch durch die hohen Wildbestände stark beeinträchtigt, wenn nicht sogar in Frage gestellt, wird. Hierdurch findet nicht nur die bekannte Wertbeeinträchtigung statt, sondern besonders die Entmischung der Baumarten“. In diesem Zusammenhang wird hier auf Vorlage 585 IX. „Rotwildbestandsregulierung im Jagdjahr 2011/2012“, Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung, verwiesen.  Waldverhältnisse Nach den Feststellungen in der Forsteinrichtung besteht die Bestockung des Gemeindewaldes derzeit aus 51,4 % Laubwald und 48,6 % Nadelwald. In der Forsteinrichtung zum Stichtag 01.01.1997 wurden die damals bestehenden Waldverhältnisse mit 47,2 % Laubwald und 52,8 % Nadelwald festgestellt. Wie bereits in der Schlussverhandlung am 17.10.2011 erläutert, muss die Gemeinde auch das Nachfrageverhalten des Holzmarktes insgesamt in zukünftige Überlegungen einbeziehen. Aus diesem Grunde wurde auf Antrag der Gemeinde folgender zusätzlicher Passus in den Erläuterungsbericht aufgenommen: „Eine zukunftsorientierte Gestaltung des Gemeindewaldes muss sich auch an der Entwicklung der Holzmärkte orientieren. Daher ist die „Waldstrategie 2020 - Überlegungen zum Holzcluster“ zu berücksichtigen. Dies bedeutet auch, dass der Nadelholzanteil nicht wesentlich gesenkt werden sollte, da der weitgehende Ertrag des Forstbetriebes über die Nadelholzbestände erzielt wird. Zu einer Ertragssteigerung könnte der teilweise Ersatz der Fichte durch die Douglasie beitragen“ (s. Seite 29 des Erläuterungsberichts). 5  Belange des Naturschutzes, Klimaschutz und Klimawandel Wie bereits in der Schlussverhandlung vorgestellt, werden im neuen Forsteinrichtungswerk Naturschutzbelange aber auch hieraus resultierende Möglichkeiten für die Zukunft beschrieben. Auf Wunsch der Gemeinde wurden gerade diesbezüglich spezielle Untersuchungen und Feststellungen in das Forsteinrichtungswerk aufgenommen, die unter 6.4.3 (Seite 57) sowie der Anlage 1 (Initiale Betrachtung von Flächen zur Inwertsetzung der Belange des Naturschutzes – Zusammenstellung potentieller ökologischer Ausgleichsflächen) „Auf Wunsch der Gemeinde Nettersheim wurde auf der Basis der im Wald erhobenen Daten eine Zusammenstellung von Flächen gefertigt, in der mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Ökologie des Waldzustandes in Naturschutz- und FFHGebieten aufgelistet sind. Die in der Anlage beigefügte Tabelle kann als Grundlage für Verhandlungen mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen bezüglich des Ökokontos dienen. Die Zusammenstellung ist zu ergänzen um Nutzungsverzichte im Altholz. Die Erhaltung von Alt- und Totholz in größerem Umfang ist nicht Planungsziel der forstlichen Bewirtschaftung, sondern eine Naturschutzmaßnahme. Insofern könnte sie mit in die Verhandlungen über einen Ausgleich der Naturschutzmaßnahmen einbezogen werden“. Wichtig war in diesem Zusammenhang auch ein unbedingter Hinweis auf die Wertefunktion des Waldes im Klimaschutz und fortlaufendem Klimawandel. Dieser Bezug wurde als Wirtschaftsziel zusätzlich aufgenommen und wie folgt formuliert: „Belange des Klimaschutzes und Anpassung an den Klimawandel sind als kontinuierliches Handlungsziel zu betrachten (Prognosen über die Anbaueignung der Baumarten z. B. der Fichte auf den Standorten des Gemeindewaldes können als Auswertung aus der digitalen Standortsklassifikation durch den Landesbetrieb erstellt werden.) Zusammenfassend liegt mit der Forsteinrichtung zum Stichtag 01.01.2010 ein umfassendes und bestens aufgearbeitetes Werk für den Forstbetrieb der Gemeinde Nettersheim vor. Es wird empfohlen, die Forsteinrichtung zum Stichtag 01.01.2010 zu beschließen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister