Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
152 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
18.11.11, 12:23
Aktualisiert
18.11.11, 12:23
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 584 /IX.L.
Datum: 16.11.2011
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
22.11.2011
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.12.2011
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.12.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Forsteinrichtung Gemeindewald Nettersheim zum Stichtag 01.01.2010
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den Betriebsplan Gemeindewald Nettersheim
(Forsteinrichtungwerk) zum Stichtag 01.01.2010.
Begründung:
Gemäß § 33 Landesforstgesetz NRW ist der Gemeindewald Nettersheim nach einem Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) zu bewirtschaften. Das letzte Forsteinrichtungswerk datiert auf den Stichtag vom 01.01.1997.
Mit Vorlage 298 IX. L vom 16.09.2010 wurde über das Verfahren zur Aufstellung des
Forsteinrichtungswerkes unterrichtet, gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass die neue
Forsteinrichtung unter Federführung des Regionalforstamtes Wesel, Abteilung
Schwerpunkt Waldplanung, für die Gemeinde kostenlos erstellt wird.
Die Forsteinrichtung zum Stichtag 01.01.2010 ist zwischenzeitlich fertiggestellt und
wurde im Rahmen der Schlussverhandlung am Montag, 17.10.2011 den Ratsmitgliedern sowie den Mitgliedern des Fachausschusses im Detail vorgestellt.
Nach der Schlussverhandlung wurden die im Termin am 17.10.2011 angesprochenen und als notwendig erachteten Veränderungen im vorliegenden Erläuterungsbericht zum Betriebsplan beim Landesbetrieb, Forstamt Wesel, in Vorschlag gebracht,
die nachfolgend in die nun als Anlage vorgelegte Endfassung des Erläuterungsberichts eingearbeitet wurden. Der Erläuterungsbericht ist Bestandteil dieser Vorlage.
Zusammenfassend wird nachfolgend auf einige für die Forstwirtschaft der Gemeinde
Nettersheim wichtige Details hingewiesen.
Größe des Gemeindewaldes, Entwicklung seit letzter Forsteinrichtung
zum Stichtag 01.01.1997
Nach dem neuen Forsteinrichtungswerk umfasst der Gemeindewald Nettersheim
eine Gesamtfläche von 2.774,07 ha. Die ermittelte Holzbodenfläche hat eine Gesamtgröße von 2.313,66 ha (siehe genaue Auflistung der Flächen auf Seite 10 des
Erläuterungsberichts).
Die gesamte Betriebsfläche (Holzboden, Nichtholzboden und nichtforstliche Betriebsfläche) hat sich im Vergleich zur Forsteinrichtung des Jahres 1997 um 242,31
ha vergrößert. Die entsprechenden Veränderungen sind im Detail im Erläuterungsbericht aufgeführt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Bewertung der Zugangsflächen aus Sicht der Forsteinrichtung, die nachfolgend zitiert wird:
„Aus der Sicht der Forsteinrichtung stellt der Waldflächentausch der Abteilungen 28,
32 und 41 tlw. gegen die Waldflächen „Stritter Hof“ eine deutliche qualitative Aufwertung des Waldbesitzes dar.
3
Die Ankäufe der Waldflächen aus dem ehemaligen Eigentum des Landes NW in den
Bereichen der Abteilungen 405 bis 407, 409 (Halbig), 424 (Eichschleiden), 561 bis
563 (Frackbüsch), 564 (Weilerheck), 565 (Weilerbusch) mit ihren Perlgras-BuchenWäldern stellen nicht nur forstwirtschaftlich, sondern auch für den Naturschutz einen
ganz besonderen Wert dar“.
Wie in der Vergangenheit oftmals diskutiert und festgestellt, wird die unbedingte
Richtigkeit der einstimmigen Entscheidungen des Gemeinderates zum getätigten
Waldankauf mit den o. Feststellungen unterstrichen.
Objektive jährliche Nutzungsmöglichkeit als eines der Hauptergebnisse
der Forsteinrichtung
Nach den detaillierten Aufnahmen, Feststellungen und hieraus resultierender rechnerischer Bewertung des Gemeindewaldes werden 15.004 Efm o. R. (Erntefestmeter
ohne Rinde) bzw. 6,5 Efm o.R. je ha und Jahr als Hiebsatz in Vorschlag gebracht.
Im Vergleich zur Forsteinrichtung Stichtag 01.01.1997 ist ein deutlicher Anstieg des
Hierbsatzes festzustellen. In der damaligen Forsteinrichtung betrug der Hiebsatz
9.489 Efm o. R. bzw. 4,4 Efm o. R. je ha und Jahr Durch diesen gestiegenen
Hiebsatz sind die Grundvoraussetzungen für eine Wirtschaftlichkeit im Bereich der
Holzvermarktung enorm gestiegen.
Hauptgründe für den Anstieg des Hiebsatzes sind die bereits o. erwähnte Vergrößerung des Forstbetriebes durch hochqualitativen Waldflächenzukauf sowie die durchgeführten Flächentausche. Bei diesen Betriebsveränderungen wurden vorratsarme
Waldbestände gegen vorratsreiche Waldbestände getauscht. Ein weiterer wichtiger
Grund für die Veränderung des Hiebsatzes ist zudem, dass in den jüngeren Fichtenbeständen aufgrund der bestehenden Altersstruktur größere Holzmengen aktiviert
werden können.
Wildschäden
Das Forsteinrichtungswerk befasst sich in Aufnahme und Bewertung auf besonderen
Wunsch der Gemeinde hin mit den bestehenden Wildschäden im Gemeindewald.
Unter Punkt 3.7 des Erläuterungsberichts wird auf den Seiten 15 bis 17 umfangreich
und im Detail die Wildschadensproblematik beschrieben.
In der Schlussverhandlung am 17.10.2011 wurde über das Thema Wildschäden
ausgiebig referiert, in der zuvor durchgeführten Bereisung wurde den Teilnehmern
exemplarisch an verschiedenen Stellen des Gemeindewaldes die Problematik vor
Ort verdeutlicht.
Die wirtschaftlichen Konsequenzen zum Thema Wildschäden verdeutlicht die Zusammenfassung (s. Seite 17 des Erläuterungsberichts).
„Nicht angepasste Wildbestände verursachen Kosten in folgenden Bereichen:
Erhebliche Mindereinträge durch Zuwachs- und Wertverluste am Holz
4
Erhebliche Nutzungseinschränkungen durch mangelnde Waldverjüngung
Mengen-, Vielfalts- und Qualitätsverluste an der Waldverjüngung
Kosten für Pflanzenankauf und Pflanzung
Kosten für Schutz des Jungwaldes gegen Verbiss und/oder Schälung
Eine naturnahe Waldwirtschaft, die auf natürliche Verjüngung des Waldes auf
der Gesamtfläche und die Schaffung von Mischbeständen setzt, ist in den
westlich der Autobahn gelegenen Bereichen des Gemeindewaldes kaum möglich“.
Unter dem Kapitel 4 „Zukünftige Betriebsführung“ wird in der Schlussbemerkung (s.
Seite 34) zu diesem Thema nochmals die bestehende Wildschadensproblematik in
den Vordergrund gerückt:
„Die o.a. zukünftige waldbauliche Behandlung des Gemeindewaldes Nettersheim
kann aus Sicht der Forsteinrichtung nur gelingen, wenn die Wildbestände auf ein
waldverträgliches Maß gesenkt werden können.
Auf Grund dieser Tatsache wurden die Verjüngungen auch nur sehr zurückhaltend
geplant.
Die Schäden in den Beständen führen nicht nur zu einem erheblichen Wertverlust
des Gemeindewaldes. Durch die angestrebte naturnahe Bewirtschaftung sollen artenreiche und stufige Mischbestände entstehen, was jedoch durch die hohen Wildbestände stark beeinträchtigt, wenn nicht sogar in Frage gestellt, wird. Hierdurch
findet nicht nur die bekannte Wertbeeinträchtigung statt, sondern besonders die
Entmischung der Baumarten“.
In diesem Zusammenhang wird hier auf Vorlage 585 IX. „Rotwildbestandsregulierung
im Jagdjahr 2011/2012“, Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung, verwiesen.
Waldverhältnisse
Nach den Feststellungen in der Forsteinrichtung besteht die Bestockung des Gemeindewaldes derzeit aus 51,4 % Laubwald und 48,6 % Nadelwald. In der Forsteinrichtung zum Stichtag 01.01.1997 wurden die damals bestehenden Waldverhältnisse
mit 47,2 % Laubwald und 52,8 % Nadelwald festgestellt.
Wie bereits in der Schlussverhandlung am 17.10.2011 erläutert, muss die Gemeinde
auch das Nachfrageverhalten des Holzmarktes insgesamt in zukünftige Überlegungen einbeziehen. Aus diesem Grunde wurde auf Antrag der Gemeinde folgender
zusätzlicher Passus in den Erläuterungsbericht aufgenommen:
„Eine zukunftsorientierte Gestaltung des Gemeindewaldes muss sich auch an der
Entwicklung der Holzmärkte orientieren. Daher ist die „Waldstrategie 2020 - Überlegungen zum Holzcluster“ zu berücksichtigen. Dies bedeutet auch, dass der Nadelholzanteil nicht wesentlich gesenkt werden sollte, da der weitgehende Ertrag des
Forstbetriebes über die Nadelholzbestände erzielt wird. Zu einer Ertragssteigerung
könnte der teilweise Ersatz der Fichte durch die Douglasie beitragen“ (s. Seite 29
des Erläuterungsberichts).
5
Belange des Naturschutzes, Klimaschutz und Klimawandel
Wie bereits in der Schlussverhandlung vorgestellt, werden im neuen Forsteinrichtungswerk Naturschutzbelange aber auch hieraus resultierende Möglichkeiten für die
Zukunft beschrieben. Auf Wunsch der Gemeinde wurden gerade diesbezüglich spezielle Untersuchungen und Feststellungen in das Forsteinrichtungswerk aufgenommen, die unter 6.4.3 (Seite 57) sowie der Anlage 1 (Initiale Betrachtung von Flächen
zur Inwertsetzung der Belange des Naturschutzes – Zusammenstellung potentieller
ökologischer Ausgleichsflächen)
„Auf Wunsch der Gemeinde Nettersheim wurde auf der Basis der im Wald erhobenen Daten eine Zusammenstellung von Flächen gefertigt, in der mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Ökologie des Waldzustandes in Naturschutz- und FFHGebieten aufgelistet sind.
Die in der Anlage beigefügte Tabelle kann als Grundlage für Verhandlungen mit der
Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen bezüglich des Ökokontos dienen.
Die Zusammenstellung ist zu ergänzen um Nutzungsverzichte im Altholz. Die Erhaltung von Alt- und Totholz in größerem Umfang ist nicht Planungsziel der forstlichen
Bewirtschaftung, sondern eine Naturschutzmaßnahme. Insofern könnte sie mit in die
Verhandlungen über einen Ausgleich der Naturschutzmaßnahmen einbezogen werden“.
Wichtig war in diesem Zusammenhang auch ein unbedingter Hinweis auf die Wertefunktion des Waldes im Klimaschutz und fortlaufendem Klimawandel. Dieser Bezug
wurde als Wirtschaftsziel zusätzlich aufgenommen und wie folgt formuliert:
„Belange des Klimaschutzes und Anpassung an den Klimawandel sind als kontinuierliches Handlungsziel zu betrachten (Prognosen über die Anbaueignung der Baumarten z. B. der Fichte auf den Standorten des Gemeindewaldes können als Auswertung aus der digitalen Standortsklassifikation durch den Landesbetrieb erstellt
werden.)
Zusammenfassend liegt mit der Forsteinrichtung zum Stichtag 01.01.2010 ein umfassendes und bestens aufgearbeitetes Werk für den Forstbetrieb der Gemeinde
Nettersheim vor.
Es wird empfohlen, die Forsteinrichtung zum Stichtag 01.01.2010 zu beschließen.
gez. Pracht
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Bürgermeister