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Beschlussvorlage (Sanierung Straßenrinnen OD Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
40 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
25.11.11, 13:37
Aktualisiert
25.11.11, 13:37
Beschlussvorlage (Sanierung Straßenrinnen OD Nettersheim) Beschlussvorlage (Sanierung Straßenrinnen OD Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Kr Vorlage 606 /IX.L. Datum: 24.11.2011 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 29.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.12.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 20.12.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Sanierung Straßenrinnen OD Nettersheim X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja X Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, einer Erneuerung der Entwässerungsrinnen im Bereich Klosterstraße/Bahnhofstraße in Nettersheim durch den Kreis Euskirchen in Form einer Betonsteinrinne zuzustimmen. Begründung: Die seinerzeit hergestellten Grauwacke-Natursteinrinnen im Bereich der Klosterstraße sowie Bahnhofstraße in Nettersheim weisen bereits seit längerem größere Schäden auf, die sich witterungsbedingt weiter verschlechtern, so dass hier dringender Sanierungsbedarf notwendig ist. Aufgrund dessen haben mit dem Kreis Euskirchen als Straßenbaulastträger mehrere Orts- und Gesprächstermine stattgefunden, um die Sanierungsart festzulegen. Gleichzeitig wurden in der Örtlichkeit mehrere Probefelder mit unterschiedlichen Materialarten angelegt. Hierbei hat sich gezeigt, dass eine mögliche Erneuerung z.B. in Natursteingroßpflaster als dreizeilige Rinne aus Kostengründen nicht möglich ist, da in diesem Falle aufgrund der notwendigen Höhe die vorhandene Betonunterkonstruktion in vollem Umfange aufgenommen werden müsste und hierdurch dann auch die Randbereiche von Fahrbahn und Nebenanlagen aufgenommen und neu anzupassen wären. Bei einer Erneuerung in Natursteinkleinpflaster aus Basalt muss befürchtet werden, dass aufgrund der Belastungen wiederum frühzeitig Folgeschäden im Bereich der Verfugungen entstehen, die dann letztlich wiederum ein Lösen der Einzelsteine hervorrufen werden. Aufgrund dessen ist derzeit in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen angedacht, die jetzige Rinne durch eine dreizeilige Betonsteinrinne ohne Verfugungen zu ersetzen. Diese Art der Rinne könnte dann auf die vorhandene Betonunterkonstruktion aufgebaut werden. Hinsichtlich der möglichen Oberflächenstruktur stehen in der Sitzung verschiedene Mustersteine zur Verfügung. Der Kreis Euskirchen beabsichtigt, die Sanierungsarbeiten über den Kreisbauhof abschnittsweise ab Frühjahr 2012 durchzuführen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister