Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
55 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
25.11.11, 13:37
Aktualisiert
25.11.11, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
Vorlage 605 /IX.L.
Datum: 24.11.2011
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
29.11.2011
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.12.2011
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.12.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
X Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den derzeitigen Sachstand zur Kenntnis und beschließt gleichzeitig,
ggf. die Firma Archiplan unter Fristsetzung zur Fertigstellung des Endausbaus des
Erschließungsgebietes G 14 in Verzug zu setzen.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.07.2011 (Vorlage 504) beschlossen, dem beabsichtigten Ausbau des Erschließungsgebietes „Zur Klosterquelle, Hasenweg, In den
sechs Morgen“ in Nettersheim entsprechend dem dargestellten Ausbaukonzept
durch die Firma Archiplan zuzustimmen. Hierzu wurde erläuternd dargestellt, dass
entsprechend mehrerer Orts- und Gesprächstermine mit den Anliegern unter Beteiligung der Firma Archiplan vereinbart wurde, dass der Endausbau durch die Firma
Archiplan im Jahre 2011 abgeschlossen wird. Trotz mehrmaliger Erinnerung hat die
Firma Archiplan diese Zusage leider nicht eingehalten, so dass bisher mit den Bauarbeiten noch nicht begonnen wurde. Die Firma Archiplan hat nunmehr mündlich
zugesagt, im Frühjahr 2012 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Dies soll bei einem
Gesprächstermin am 28.11.2011 mit der Geschäftsführung abschließend nochmals
erörtert und schriftlich bestätigt werden. Über das Ergebnis dieses Gespräches wird
in der Ausschusssitzung berichtet.
Entsprechend dem seinerzeit geschlossenen städtebaulichen Vertrag zwischen der
Gemeinde und der Firma Archiplan und Eintragung einer erstrangigen Grundschuld
in Höhe von 1.891.779,96 € liegt eine ausreichende Sicherung für einen möglichen
Endausbau durch die Gemeinde vor. Da die jeweiligen Anlieger gemäß Kaufvertrag
den Kaufpreis für ein vollerschlossenes Grundstück an die Firma Archiplan gezahlt
haben und somit nunmehr auf einen Endausbau bestehen, kann eine weitere Verzögerung der erforderlichen Arbeiten nicht mehr akzeptiert werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister