Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
34 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
25.11.11, 13:37
Aktualisiert
25.11.11, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 554 /IX.L.
Datum: 24.11.2011
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
29.11.2011
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.12.2011
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.12.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bahnhofsumfeld Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Ja
Nein
Ja
Nein
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ausgabeseite
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
X
Mittel sollen überplanmäßig bereitgestellt werden:
Mittel sollen außerplanmäßig bereitgestellt werden:
X Deckungsvorschlag Haushaltsplanveranschlagung 2012 ff.
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Sachstand und die weitere Vorgehensweise bezüglich
barrierefreie Fußwegverbindung über die Bahngleise im Bereich Grafschaftsgasse
zustimmend zur Kenntnis. Gleichzeitig beschließt der Rat, im Haushaltsplan 2012
einen ersten Teilbetrag zur Realisierung der Gesamtmaßnahme des Bahnhofsumfeldes zu veranschlagen und nach Vorlage der Bewilligungsbescheide sowie abschließender Abstimmung mit den Fachbehörden mit der Maßnahme zu beginnen.
Begründung:
Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 06.07.2011 (siehe Vorlage 450) über den
Sachstand der Entwurfsplanung zur Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes Nettersheim informiert und hat diesen bestätigt.
Im Rahmen weiterer Abstimmungsgespräche sowie der Vorlage der Entwurfsplanung zur Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung beim Eisenbahnbundesamt hat sich nunmehr ergeben, dass seitens der Deutschen Bundesbahn der bisher beabsichtigten barrierefreien Fußwegverbindung über die Bahngleise nicht zugestimmt werden kann. Hier war vorgesehen, dass von BlankenheimWald kommend unmittelbar vor dem Haltesignal eine Überquerung der Bahngleise
mit Schrankenanlage vorgesehen wird vor dem Hintergrund, dass nur ein geringer
Abstand zwischen Bahnsteig und Überquerung zur Nutzung des anderen Bahnsteiges notwendig ist. Die Ablehnung ist darin begründet, dass vor dem Haltesignal des
Bahnsteiges grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von 30 m einzuhalten ist. Ist dies
wie im vorliegenden Falle nicht gewährleistet, muss die Geschwindigkeit von einfahrenden Zügen auf 40 km/h reduziert werden. Dies wird jedoch vor dem Hintergrund,
dass letztlich die Eifelstrecke in den kommenden Jahren von den Fahrzeiten beschleunigt werden soll, seitens der Deutschen Bundesbahn nicht genehmigt.
Wie bereits in der Ratssitzung am 25.07.2011 erläutert, wurde in der durchgeführten
Bürgerversammlung zum Bahnhofsumfeld angesprochen, dass die derzeit vorhandene halbseitige Schrankenanlage im Bereich Grafschaftsgasse/Römerplatz ein
nicht unerhebliches Gefahrenpotential vor allem für Kinder und Jugendliche darstellt.
Aufgrund der starken Frequentierung des Bahnüberganges zeigt sich immer wieder,
3
dass sich bei Schulklassen gefährliche Situationen im Bereich des Bahnüberganges
ergeben, die zwangsläufig darin begründet sind, dass Gruppen teilweise den Bahnübergang bereits überquert haben, die übrigen Kinder aufgrund der Schließung der
Halbschranke warten müssten, jedoch teilweise trotz geschlossener Halbschranke
den Bahnübergang queren. Aufgrund dessen hat die Gemeinde bei der Deutschen
Bundesbahn einen Antrag auf Umbau der Halbschranke zur Vollschranke gestellt. Im
Rahmen der möglichen Realisierung des Vorhabens wurde nunmehr mit der Deutschen Bundesbahn abgestimmt, dass mit dieser Maßnahme gleichzeitig ein behindertengerechter Überweg zwischen den beiden Bahnsteigen geschaffen wird und
dann ab Bahnübergang Grafschaftsgasse eine fußläufige Verbindung in Richtung
neuem Bahnsteig geschaffen wird. Die Kosten einer derartigen Maßnahme sind mit
je einem Drittel durch Bund, Deutsche Bahn und Gemeinde zu finanzieren. Nach
Abstimmung mit dem Nahverkehr Rheinland ist der gemeindliche Anteil aufgrund der
vorgenannten Situation förderfähig, so dass die Maßnahme seitens der Gemeinde
im Rahmen des kürzlich stattgefundenen Einplanungsgespräches bei der Bezirksregierung bereits angemeldet wurde.
Für die notwendige Maßnahme zur Erneuerung des Bahnüberganges ist jedoch seitens der Deutschen Bundesbahn ein separates Planfeststellungsverfahren durchzuführen, welches voraussichtlich einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr in Anspruch
nehmen wird. Es ist daher vorgesehen, dass diese Teilmaßnahme zum späteren
Zeitpunkt separat abgewickelt wird und hierdurch die weiteren Maßnahmenbereiche
zeitlich nicht beeinträchtigt werden.
Die vorgenannte Vorgehensweise bedeutet jedoch, dass bis zum Abschluss der
Maßnahme Bahnübergang Grafschaftsgasse lediglich die behindertengerechte Verbindung zum Erreichen der jeweiligen Bahnsteige über die Bahnhofstraße mit einer
Länge von 550 m gewährleistet werden kann.
Es wird vorgeschlagen, wie dargestellt weiter zu verfahren.
Des weiteren hat sich aus Gesprächen mit der Bewilligungsbehörde ergeben, dass
die Gemeinde voraussichtlich noch zum Ende des Jahres mit den Förderbescheiden
für die P + R-Anlage sowie die Bahnsteige rechnen kann. Nach Vorlage der Zustim-
4
mung des Eisenbahnbundesamtes entsprechend der eingereichten Entwurfsplanung
und weiterer Detailabstimmungen mit zu beteiligenden Fachbehörden könnte dann
im Frühjahr 2012 die Ausschreibung vorbereitet und im Laufe des Jahres mit der
Maßnahme begonnen werden. Hierfür wäre im Haushaltsplan 2012 ein erster Teilbetrag zu berücksichtigen.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister