Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bahnhofsumfeld Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
34 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
25.11.11, 13:37
Aktualisiert
25.11.11, 13:37
Beschlussvorlage (Bahnhofsumfeld Nettersheim) Beschlussvorlage (Bahnhofsumfeld Nettersheim) Beschlussvorlage (Bahnhofsumfeld Nettersheim) Beschlussvorlage (Bahnhofsumfeld Nettersheim)

öffnen download melden Dateigröße: 34 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 554 /IX.L. Datum: 24.11.2011 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 29.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.12.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 20.12.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bahnhofsumfeld Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Ja Nein Ja Nein X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ausgabeseite X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung X Mittel sollen überplanmäßig bereitgestellt werden: Mittel sollen außerplanmäßig bereitgestellt werden: X Deckungsvorschlag Haushaltsplanveranschlagung 2012 ff. 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Sachstand und die weitere Vorgehensweise bezüglich barrierefreie Fußwegverbindung über die Bahngleise im Bereich Grafschaftsgasse zustimmend zur Kenntnis. Gleichzeitig beschließt der Rat, im Haushaltsplan 2012 einen ersten Teilbetrag zur Realisierung der Gesamtmaßnahme des Bahnhofsumfeldes zu veranschlagen und nach Vorlage der Bewilligungsbescheide sowie abschließender Abstimmung mit den Fachbehörden mit der Maßnahme zu beginnen. Begründung: Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 06.07.2011 (siehe Vorlage 450) über den Sachstand der Entwurfsplanung zur Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes Nettersheim informiert und hat diesen bestätigt. Im Rahmen weiterer Abstimmungsgespräche sowie der Vorlage der Entwurfsplanung zur Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung beim Eisenbahnbundesamt hat sich nunmehr ergeben, dass seitens der Deutschen Bundesbahn der bisher beabsichtigten barrierefreien Fußwegverbindung über die Bahngleise nicht zugestimmt werden kann. Hier war vorgesehen, dass von BlankenheimWald kommend unmittelbar vor dem Haltesignal eine Überquerung der Bahngleise mit Schrankenanlage vorgesehen wird vor dem Hintergrund, dass nur ein geringer Abstand zwischen Bahnsteig und Überquerung zur Nutzung des anderen Bahnsteiges notwendig ist. Die Ablehnung ist darin begründet, dass vor dem Haltesignal des Bahnsteiges grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von 30 m einzuhalten ist. Ist dies wie im vorliegenden Falle nicht gewährleistet, muss die Geschwindigkeit von einfahrenden Zügen auf 40 km/h reduziert werden. Dies wird jedoch vor dem Hintergrund, dass letztlich die Eifelstrecke in den kommenden Jahren von den Fahrzeiten beschleunigt werden soll, seitens der Deutschen Bundesbahn nicht genehmigt. Wie bereits in der Ratssitzung am 25.07.2011 erläutert, wurde in der durchgeführten Bürgerversammlung zum Bahnhofsumfeld angesprochen, dass die derzeit vorhandene halbseitige Schrankenanlage im Bereich Grafschaftsgasse/Römerplatz ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential vor allem für Kinder und Jugendliche darstellt. Aufgrund der starken Frequentierung des Bahnüberganges zeigt sich immer wieder, 3 dass sich bei Schulklassen gefährliche Situationen im Bereich des Bahnüberganges ergeben, die zwangsläufig darin begründet sind, dass Gruppen teilweise den Bahnübergang bereits überquert haben, die übrigen Kinder aufgrund der Schließung der Halbschranke warten müssten, jedoch teilweise trotz geschlossener Halbschranke den Bahnübergang queren. Aufgrund dessen hat die Gemeinde bei der Deutschen Bundesbahn einen Antrag auf Umbau der Halbschranke zur Vollschranke gestellt. Im Rahmen der möglichen Realisierung des Vorhabens wurde nunmehr mit der Deutschen Bundesbahn abgestimmt, dass mit dieser Maßnahme gleichzeitig ein behindertengerechter Überweg zwischen den beiden Bahnsteigen geschaffen wird und dann ab Bahnübergang Grafschaftsgasse eine fußläufige Verbindung in Richtung neuem Bahnsteig geschaffen wird. Die Kosten einer derartigen Maßnahme sind mit je einem Drittel durch Bund, Deutsche Bahn und Gemeinde zu finanzieren. Nach Abstimmung mit dem Nahverkehr Rheinland ist der gemeindliche Anteil aufgrund der vorgenannten Situation förderfähig, so dass die Maßnahme seitens der Gemeinde im Rahmen des kürzlich stattgefundenen Einplanungsgespräches bei der Bezirksregierung bereits angemeldet wurde. Für die notwendige Maßnahme zur Erneuerung des Bahnüberganges ist jedoch seitens der Deutschen Bundesbahn ein separates Planfeststellungsverfahren durchzuführen, welches voraussichtlich einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr in Anspruch nehmen wird. Es ist daher vorgesehen, dass diese Teilmaßnahme zum späteren Zeitpunkt separat abgewickelt wird und hierdurch die weiteren Maßnahmenbereiche zeitlich nicht beeinträchtigt werden. Die vorgenannte Vorgehensweise bedeutet jedoch, dass bis zum Abschluss der Maßnahme Bahnübergang Grafschaftsgasse lediglich die behindertengerechte Verbindung zum Erreichen der jeweiligen Bahnsteige über die Bahnhofstraße mit einer Länge von 550 m gewährleistet werden kann. Es wird vorgeschlagen, wie dargestellt weiter zu verfahren. Des weiteren hat sich aus Gesprächen mit der Bewilligungsbehörde ergeben, dass die Gemeinde voraussichtlich noch zum Ende des Jahres mit den Förderbescheiden für die P + R-Anlage sowie die Bahnsteige rechnen kann. Nach Vorlage der Zustim- 4 mung des Eisenbahnbundesamtes entsprechend der eingereichten Entwurfsplanung und weiterer Detailabstimmungen mit zu beteiligenden Fachbehörden könnte dann im Frühjahr 2012 die Ausschreibung vorbereitet und im Laufe des Jahres mit der Maßnahme begonnen werden. Hierfür wäre im Haushaltsplan 2012 ein erster Teilbetrag zu berücksichtigen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister