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Beschlussvorlage (Erlass der 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 16.03.2005)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
38 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
02.12.11, 11:55
Aktualisiert
02.12.11, 11:55
Beschlussvorlage (Erlass der 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 16.03.2005) Beschlussvorlage (Erlass der 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 16.03.2005)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Vorlage 629 /IX.L. Datum: 21.11.2011 An den Werksausschuss Sitzungstag: 06.12.2011 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.12.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 20.12.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von BiomasseBrennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 16.03.2005 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Satzungsentwurf Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzel) in der beigefügten Fassung. Begründung: Auf der Grundlage der mit Vorlage 628 dargelegten Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2012 ist ein Anhebung der Verbrauchsgebühr von bisher 60,00 EURO auf 65,00 EURO je Megawattstunde erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist die Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzel) in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 09.09.2008 in der beigefügten Form zu ändern. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister