Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
38 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
02.12.11, 11:55
Aktualisiert
02.12.11, 11:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II -
Vorlage 629 /IX.L.
Datum: 21.11.2011
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
06.12.2011
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.12.2011
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.12.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit
Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von BiomasseBrennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 16.03.2005
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Satzungsentwurf
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzel) in der beigefügten Fassung.
Begründung:
Auf der Grundlage der mit Vorlage 628 dargelegten Gebührenbedarfsberechnung für
das Wirtschaftsjahr 2012 ist ein Anhebung der Verbrauchsgebühr von bisher 60,00
EURO auf 65,00 EURO je Megawattstunde erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist
die Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzel) in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 09.09.2008 in der beigefügten Form zu ändern.
gez. Pracht
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Bürgermeister