Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
54 kB
Datum
29.11.2011
Erstellt
25.11.11, 13:37
Aktualisiert
25.11.11, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 611 /IX.L.
Datum: 15.11.2011
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
29.11.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Denkmalpflege;
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
X Es entstehen Folgekosten: Veranschlagung im Haushaltsplan 2012.
Anlagen:
Ja
x Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2012 Zuwendungen
des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer
Privater Denkmalpflegemaßnahmen in Höhe von 15.000 € zu beantragen und einen
Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von 15.000 € im Haushaltsplan 2012 zu
veranschlagen.
Begründung:
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass im Haushaltsjahr 2012 Fördermittel für Pauschalzuweisungen gem. den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern bereitgestellt werden.
Wie in der Vergangenheit können den Gemeinden zur Förderung kleinerer privater
Denkmalpflegemaßnahmen zusätzlich zu den im eigenen Haushalt hierfür ausgewiesenen Mitteln Landesmittel in gleicher Höhe zugewiesen werden, die zusammen
mit den eigenen Mitteln als Zuschüsse zu bewilligen sind.
Nach wie vor besteht Interesse seitens von Denkmaleigentümern, Pauschalzuweisungen für kleinere Sanierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden in Anspruch zu
nehmen. In den vergangenen Jahren wurden seitens der Bezirksregierung Köln jedoch keine Zuwendungen in Aussicht gestellt, so dass in dieser Zeit Denkmaleigentümer nur in Form von Steuererleichterungen unterstützt werden konnten.
Es wird vorgeschlagen, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2012 Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer Privater Denkmalpflegemaßnahmen in Höhe von 15.000 € zu beantragen und
einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von 15.000 € im Haushaltsplan
3
2012 zu veranschlagen, so dass damit ein Gesamtfördervolumen in Höhe von
30.000 € zur Verfügung stehen wird.
gez. Pracht
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Bürgermeister