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Beschlusstext (Haushaltsplan RJ 2014 hier: Zuschüsse Sportförderung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
90 kB
Erstellt
11.11.14, 18:30
Aktualisiert
11.11.14, 18:30
Beschlusstext (Haushaltsplan RJ 2014
hier: Zuschüsse Sportförderung) Beschlusstext (Haushaltsplan RJ 2014
hier: Zuschüsse Sportförderung)

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Brühl, den 11.11.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Sportausschusses der Stadt Brühl am 30.09.2014 Öffentliche Sitzung 4. Haushaltsplan RJ 2014 hier: Zuschüsse Sportförderung 312/2014 Sachkundiger Bürger Stilz fragt an, warum die Stadt Brühl bei der Jugendförderung an der Altersgrenze von 21 Jahren festhält, obwohl man nach dem Gesetz bereits ab 18 Jahren als erwachsen gilt. Erster Beigeordneter Brandt erläutert, dass diese Altersgrenze in den Sportförderrichtlinien festgelegt sei. Er schlägt vor, die Richtlinien in absehbarer Zeit grundsätzlich einmal zu aktualisieren. Ratsherr Vetterling (CDU) schlägt vor, Förderkleinstbeträge nicht auszuzahlen, da die Vereine mit einem Förderbetrag von beispielsweise 15,00 € keine sinnvolle Förderung betreiben können. Er empfiehlt, erst ab einer bestimmten Anzahl von Jugendlichen eine Förderung zu berechnen. Ratsherr Hepp (CDU) bittet in der Niederschrift um die Angabe der Jugendlichen bis 18 und bis 21 Jahren. (Anmerkung der Schriftführerin: siehe folgende Darstellung.) Bis 18 Jahre 19 bis 21 Jahre Anzahl Mitglieder 5.262 824 Förderung 43.411,50 € 6.798,00 € Dem stellv. Vorsitzenden fällt auf, dass die DLRG bei der Förderung mit einem Fixbetrag bedacht wird. Würde man aber die Jugendlichen berücksichtigen, so käme man auf einen höheren Förderbetrag. Er fragt an, wie dies zusammenhänge. Erster Beigeordneter Brandt erläutert, dass dies historisch zu begründen sei. In den Sportförderrichtlinien der Stadt Brühl sei seinerzeit eine jährliche Pauschalförderung an die DLRG festgelegt worden anstelle einer jährlichen Pro-Kopf-Förderung. Ratsherr Hans (CDU) wünscht in der Niederschrift die Definition des “Jugendlichen“ vom Deutschen Sportbund. (Anmerkung der Schriftführerin: Der Deutsche Olympische Sportbund gibt hierzu keine entsprechende Begriffsdefinition an. Hierzu wird in der nächsten Sportausschusssitzung mündlich berichtet.) Beschluss Sportausschuss 30.09.2014 1 von 2 Sachkundiger Bürger Stilz (CDU) schlägt vor, bei der Neufassung der Sportförderrichtlinien auch die Vereine zu berücksichtigen, die eine eigene Sportanlage unterhalten. Ratsherr Hepp (CDU) merkt an, dass gegebenenfalls dann die Sportförderung finanziell angehoben werden muss. Erster Beigeordneter Brandt erklärt, dass es hierbei auf den dann festgelegten Verteilungsschlüssel ankomme. Der stellv. Vorsitzende fasst auf Vorschlag der Ausschussmitglieder zusammen, dass sich nächstes Jahr eine Arbeitsgruppe zur Aktualisierung der Sportförderrichtlinien bilden soll. Beschluss: Der Sportausschuss beschließt, die im Jahre 2014 bei Kostenstelle 42030000, Konto 531800 - Zuschüsse an übrige Bereiche (Sportförderung) – zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 68.100,00 € wie folgt zu verteilen: 1) Sockelbetrag in Höhe von 153,00 € für Vereine mit mehr als 30 Mitgliedern 2) Zuschuss bis max. 500,00 € für die Anmietung von Sportanlagen 3) Zuschuss an die DLRG in Höhe von 1.530,00 € 4) Zuschuss an den Stadtsportverband in Höhe von 2.300,00 € 5) Zuschuss für Vereinsjubiläen 260,00 € (50 Jahre Abt. Leichtathletik THC Brühl) 6) Zuschüsse für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften 7) Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 8,25 € an alle Vereinsjugendliche bis zum 21. Lebensjahr Abstimmungsergebnis: Beschluss Sportausschuss 30.09.2014 einstimmig 2 von 2