Daten
Kommune
Brühl
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Erstellt
11.11.14, 18:30
Aktualisiert
11.11.14, 18:30
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Inhalt der Datei
Brühl, den 11.11.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Sportausschusses der Stadt Brühl am 30.09.2014
Öffentliche Sitzung
4.
Haushaltsplan RJ 2014
hier: Zuschüsse Sportförderung
312/2014
Sachkundiger Bürger Stilz fragt an, warum die Stadt Brühl bei der Jugendförderung an
der Altersgrenze von 21 Jahren festhält, obwohl man nach dem Gesetz bereits ab 18 Jahren als erwachsen gilt.
Erster Beigeordneter Brandt erläutert, dass diese Altersgrenze in den Sportförderrichtlinien festgelegt sei. Er schlägt vor, die Richtlinien in absehbarer Zeit grundsätzlich einmal zu aktualisieren.
Ratsherr Vetterling (CDU) schlägt vor, Förderkleinstbeträge nicht auszuzahlen, da die
Vereine mit einem Förderbetrag von beispielsweise 15,00 € keine sinnvolle Förderung
betreiben können. Er empfiehlt, erst ab einer bestimmten Anzahl von Jugendlichen eine
Förderung zu berechnen.
Ratsherr Hepp (CDU) bittet in der Niederschrift um die Angabe der Jugendlichen bis 18
und bis 21 Jahren.
(Anmerkung der Schriftführerin: siehe folgende Darstellung.)
Bis 18 Jahre
19 bis 21 Jahre
Anzahl Mitglieder
5.262
824
Förderung
43.411,50 €
6.798,00 €
Dem stellv. Vorsitzenden fällt auf, dass die DLRG bei der Förderung mit einem Fixbetrag
bedacht wird. Würde man aber die Jugendlichen berücksichtigen, so käme man auf einen
höheren Förderbetrag. Er fragt an, wie dies zusammenhänge.
Erster Beigeordneter Brandt erläutert, dass dies historisch zu begründen sei. In den
Sportförderrichtlinien der Stadt Brühl sei seinerzeit eine jährliche Pauschalförderung an
die DLRG festgelegt worden anstelle einer jährlichen Pro-Kopf-Förderung.
Ratsherr Hans (CDU) wünscht in der Niederschrift die Definition des “Jugendlichen“ vom
Deutschen Sportbund.
(Anmerkung der Schriftführerin: Der Deutsche Olympische Sportbund gibt hierzu keine
entsprechende Begriffsdefinition an. Hierzu wird in der nächsten Sportausschusssitzung
mündlich berichtet.)
Beschluss Sportausschuss 30.09.2014
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Sachkundiger Bürger Stilz (CDU) schlägt vor, bei der Neufassung der Sportförderrichtlinien auch die Vereine zu berücksichtigen, die eine eigene Sportanlage unterhalten.
Ratsherr Hepp (CDU) merkt an, dass gegebenenfalls dann die Sportförderung finanziell
angehoben werden muss.
Erster Beigeordneter Brandt erklärt, dass es hierbei auf den dann festgelegten Verteilungsschlüssel ankomme.
Der stellv. Vorsitzende fasst auf Vorschlag der Ausschussmitglieder zusammen, dass
sich nächstes Jahr eine Arbeitsgruppe zur Aktualisierung der Sportförderrichtlinien bilden
soll.
Beschluss:
Der Sportausschuss beschließt, die im Jahre 2014 bei Kostenstelle 42030000, Konto
531800 - Zuschüsse an übrige Bereiche (Sportförderung) – zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 68.100,00 € wie folgt zu verteilen:
1) Sockelbetrag in Höhe von 153,00 € für Vereine mit mehr als 30 Mitgliedern
2) Zuschuss bis max. 500,00 € für die Anmietung von Sportanlagen
3) Zuschuss an die DLRG in Höhe von 1.530,00 €
4) Zuschuss an den Stadtsportverband in Höhe von 2.300,00 €
5) Zuschuss für Vereinsjubiläen 260,00 € (50 Jahre Abt. Leichtathletik THC Brühl)
6) Zuschüsse für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften
7) Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 8,25 € an alle Vereinsjugendliche bis zum 21.
Lebensjahr
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Sportausschuss 30.09.2014
einstimmig
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