Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.12.2007
- Der Bürgermeister Az: 32-81-14
Nr. der Ratsdrucksache: 1181
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Beratungsfolge
Termin
Rat
18.12.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verlegung der Sirenenanlage vom ehemaligen Übergangsheim in Arloff
hier: Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe
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Berichterstatter: Herr Gilgenbach
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( 5.000,00 € )
über/außerplan-
Kosten €:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( X ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
(X)
Die Mittel müssen
mäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1181
1. Sachverhalt:
Die auf dem ehemaligen Übergangsheim in Arloff installierte Sirenenanlage muss entgegen
früherer Absprachen nunmehr doch vom Dach des Gebäudes entfernt werden, da der Erwerber
der Liegenschaft das Dachgeschoss einer anderen Nutzung als bisher zuführen wird. Zur Zeit wird
noch geprüft, ob überhaupt und wo genau die Sirene auf dem Feuerwehrgerätehaus in der
Haydnstraße installiert werden kann oder ob ein anderer Standort gewählt werden muss. Davon
hängt auch die Höhe der Kosten ab
2. Rechtliche Würdigung
Nach § 82 GO NRW sind außerplanmäßige Ausgaben zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Diese
Voraussetzung ist bei diesem Sachverhalt gegeben. Über die Genehmigung dieser
außerplanmäßigen Ausgabe entscheidet nach § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Bad
Münstereifel der Haupt- und Finanzausschuss. Da in diesem Jahr kein Haupt- und
Finanzausschuss mehr tagt, muss die Entscheidung im Stadtrat getroffen werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Entfernung und die Neuinstallation der Anlage betragen voraussichtlich rund
5.000,00 € und sind zur Zeit nicht im Haushaltsplan veranschlagt. Sie müssen daher
außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt aus dem erzielten Verkaufserlös für
das Gebäude.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Siehe Sachverhalt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Entfällt.
7. Beschlussvorschlag:
Der Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.000,00 € für die Entfernung und
Neuinstallation der Sirenenanlage in Arloff wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus dem
Verkaufserlös für das ehemalige Übergangsheim.