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Beschlussvorlage (Verlegung der Sirenenanlage vom ehemaligen Übergangsheim in Arloff hier: Genehmigung einer außeplanmäßigen Ausgabe)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Verlegung der Sirenenanlage vom ehemaligen Übergangsheim in Arloff
hier: Genehmigung einer außeplanmäßigen Ausgabe) Beschlussvorlage (Verlegung der Sirenenanlage vom ehemaligen Übergangsheim in Arloff
hier: Genehmigung einer außeplanmäßigen Ausgabe)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.12.2007 - Der Bürgermeister Az: 32-81-14 Nr. der Ratsdrucksache: 1181 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 18.12.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verlegung der Sirenenanlage vom ehemaligen Übergangsheim in Arloff hier: Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Gilgenbach __________________________________________________________________________ ( 5.000,00 € ) über/außerplan- Kosten €: Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( X ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) (X) Die Mittel müssen mäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1181 1. Sachverhalt: Die auf dem ehemaligen Übergangsheim in Arloff installierte Sirenenanlage muss entgegen früherer Absprachen nunmehr doch vom Dach des Gebäudes entfernt werden, da der Erwerber der Liegenschaft das Dachgeschoss einer anderen Nutzung als bisher zuführen wird. Zur Zeit wird noch geprüft, ob überhaupt und wo genau die Sirene auf dem Feuerwehrgerätehaus in der Haydnstraße installiert werden kann oder ob ein anderer Standort gewählt werden muss. Davon hängt auch die Höhe der Kosten ab 2. Rechtliche Würdigung Nach § 82 GO NRW sind außerplanmäßige Ausgaben zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Diese Voraussetzung ist bei diesem Sachverhalt gegeben. Über die Genehmigung dieser außerplanmäßigen Ausgabe entscheidet nach § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel der Haupt- und Finanzausschuss. Da in diesem Jahr kein Haupt- und Finanzausschuss mehr tagt, muss die Entscheidung im Stadtrat getroffen werden. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Entfernung und die Neuinstallation der Anlage betragen voraussichtlich rund 5.000,00 € und sind zur Zeit nicht im Haushaltsplan veranschlagt. Sie müssen daher außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt aus dem erzielten Verkaufserlös für das Gebäude. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Siehe Sachverhalt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Entfällt. 7. Beschlussvorschlag: Der Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.000,00 € für die Entfernung und Neuinstallation der Sirenenanlage in Arloff wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus dem Verkaufserlös für das ehemalige Übergangsheim.