Daten
Kommune
Brühl
Größe
2,3 MB
Erstellt
01.08.14, 18:20
Aktualisiert
01.08.14, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 10 .11. 1998
Niederschrift
über die Sitzung des Rates
am 26.10.98
Beginn der Sitzung um 17.00
Uhr
um 19.40
Uhr
Ende der Sitzung
Sitzungsort Rathaus
Ratssaal A 014
Vorsitz führte: Bürgermeister W. Mengel
Mitglieder:
Bengsch
Berg
Settermann
Blanke
Breu
Dr. Conen
Heck
Jachemich
Jung
Langen
Müller (ab 19.15 Uhr)
Dr. Petran
Poetes
Reinkerneier
Reintgen
Salvador
Thema
Wehrhahn
Westphal (1.stellv.Vors.)
Wunderlich
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
Billig
Busch
Dr. Dahm
Falkenstein
Fischer
Hepp (ab 17.25 Uhr)
Hinsein (ab 18.15 Uhr)
Klug
Küster
Lätzsch
Meeth
Meyers
Noethen
Pohl
Paschmann
Schmidt
Schmitz, W. (2. stellv. Vors.)
Simons
Volk (ab 17.45 Uhr)
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
lXI
lil
Ii!
~
Ii)
Bortlisz-Dickhoff
(3. stellv. Vors.)
Kranz
Nielasen
Weber
Grüne
~
Grüne Ii!
Grüne Ii!
Grüne li1
Ii!
Ii!
0
lil
lil
Paulsen (4.stellv. Vors.) BVB ~
Schmitz, H.
BVB 1:81
~
~
Verwaltung:
~
Ii!
~
lliJ
Ii(!
I(]
Ii!
1:81
Mengel
(Bürgermeister)
Engels
(1. Beigeordneter)
Freytag
(Stadtkämmerer)
Dr. Hackstein (Beigeordnete)
J. v.-Bothmer (GIB)
Nies 1/1
lXI
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Schriftführerin:
12!1
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M. Müller
12!1
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181
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00
~
1:81
L
133
134
- 2TOPkt.
Gegenstand
Seite
VorlageNr.
A) Öffentlicher Teil
1.
Fragestunde fur Einwohner
6
2.
Einfuhrung und Verpflichtung der Ratsfrau
Monika Rettermann (SPD)
6
3.
Einbringung der Haushaltssatzung fur das Haushaltsjahr 1999
6
93/98
4.
Haushalt 1998
Haushaltswirtschaftliche Sperre
Bezug: HA 17.8., Rat 7.9. und HA 14.9.98
6
131/96x
Nachtragshaushalt 1998
Bezug: HA 28.9. und 19.10.98
6
50/96k+J
Überplanmäßige Ausgabe SN 1 -PersonalausgabenBezug: HA 19.10.98
7
50/96h+m
Überplanmäßige Ausgabe - Ausbau Teilhereich Ulmenweg
Bezug: HA 19.10.98
8
194/85h
8
50/96j
8
74/93m+n
9
177/72 aa+ab
9
35/98 b
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
5.
Anregung gern. § 24 Gemeindeordnung
5.1
6.
Mitsprache-undMitbestimmungsrecht fur den Jugendgemeinderat im Jugendhilfeausschuss;
hier: Antrag des Jugendgemeinderates vom 30.8.98
Bezug: HA 14.9. und 19.10.98
Antrag
6.1
7.
Über- und außerplanmäßige Ausgaben aus dem
1.-3. Quartal 1998
181/86 m
Friedhofssatzung, Einfassung von Grabstätten;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.9.98
Bezug: HA 19.10.98
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen
7.1
Überplanmäßige Ausgabe zur Asbestsanierung an der
Berufsbildenden Schule, Bonnstr. 200
Bezug: HA 28.9.98
- 3TOPkt.
Gegenstand
7.2
8.
9.
10.
287/81 i
Entgeltordnung fiir den Recyclinghof
Bezug: WA 23.6.98, Rat 7.9.98 u. WA 29.9.98
11
56/91 z
1. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes der Stadt Brühl - Baumsatzung Bezug: AfU 15.9.98 u. HA 28.9.98
13
11/80 t
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in
der Stadt Brühl
Bezug: HA 19.10.98
13
189/78 e
Satzungen
10.3
13.
14.
56/91 y
10
10.2
12.
Überplanmäßige Ausgabe zur Überholung der Tankstellenund Waschplatzfläche auf dem Gelände·des Betriebshofes
Bezug: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Willi Menget
und Ratsfrau Irene Westphal vom 12.10.98
10
VorlageNr.
Parkgebühren;
hier: Versuchsweise Senkung der Gebühren
10.1
11.
Seite
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in
der Stadt Brühl
- Straßenreinigungssatzung Bezug: HA 19.10.98
13
218/85
V
Projekt "Alte Stellmacherei";
hier: Sanierung und Herrichtung als Keramikmuseum mit TöpferwerkstaU sowie Innen- und Außengastronomie
Bezug: HA 19.10.98
13
13
125/95 e
125/95 f
Annahme einer Dauerleihgabe;
hier: Verwendung der Mittel aus der Kulturstiftung KSK Köln
fiir die Sammlung Max Ernst
17
5/91
Zeitliche Neufestsetzung der Herbstkirmes von Freitag bis Montag
17
Bezug: HA 19.10.98
Zweckverband Volkshochschule Rhein-Erft;
hier: Ersatzbestellung eines stellvertretenden Mitgliedes der
Stadt Brühl in die Verbandsversammlung
Bezug: HA 28.9.98
17
V
298/81 f
54/76 ag
136
-4-
TOPkt.
15.
16.
17.
18.
19.
Gegenstand
Seite
VorlageNr.
Zustimmung zum Erschließungsvertrag im Bereich des Bebauungsplanes 04.04/2 mit der Faßbender Verwaltungs-GmbH
17
Bezug: HA 19.10.98
25/90 be
Bebauungsplan 04.11 "Engeldorfer Straße"- Teilbereich I 'Gewerbe' ;
hier: 1. Aufhebung des Satzungsbeschlusses
2. Erneuter Offenlegungsbeschluss
18
Bezug: StVA 22.9.98
106/96 f
Bebauungsplan 04.09 "Verlegung K 7";
hier: Erneuter Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss
Bezug: StVA 22.9.98
25/90 bb
18
Umbesetzung in Ausschüssen
18. 1 Jugendhilfeausschuss
19
Anfragen
19. 1 Nutzung von Klassenräumen der Gesamtschule durch
Berufsschüler
19.2 Spielplatz Untermühle
19.3 Gebühren fur Ausschank bei Dorf- und Schulfesten
19.4 Beseitigung von Schlaglöchern
19.5 Telefon am Bundesbahnhof
19.6 Mängelkarten
19.7 Zweigleisiger Ausbau Linie 18
19
20
20
20
20
20
20
B) Nichtöffentlicher Teil
20.
21.
22.
Umweltschutzpreis der Stadt Brühl 1998
hier: Bewerbungen und mögliche Preisträger
Bezug: AfU 15.9.98
21
Bestellung einer technischen Prüferio fur das
Rechnungsprüfungsamt
Bezug: PA 22.10.98
21
149/96 a
22.1 Grundstücksverkauf Gemarkung Kierberg
Bezug: HA 19.10.98
21
38/97 a
22.2 Grundstücksverkauf Gemarkung Kierberg
Bezug: HA 19.10.98
21
95/93 a
22.3 Grundstücksverkauf Gemarkung Brühl
Bezug: HA 19.10.98
22
37/97 a
244/85 t
Grundstücksverkäufe
- 5-
TOPkt.
Gegenstand
22
22
88/97 a
88/97 b
Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Brühl-Nord II
Bezug: HA 19.10.98
23
94/98
22.6 Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Brühl-Nord II
Bezug: HA 28.9.98
23
88/98
22.7 Grundstücksverkauf Gemarkung Vochem
Bezug: HA 28.9.98
23
86/98
Rücktritt von einem GrundstückskaufVertrag
Bezug: HA 19.10.98
24
143/93 g
Aufhebung eines Beschlusses bezüglich eines Grundstücksverkaufs im Gewerbegebiet Brühl-Ost
Bezug: HA 28.9.98
24
145/96 c
Anfragen
25.1 Ehemaliges Zingsheim-Gebäude
25.2 Senkung der Parkgebühren
25.3 Zufahrt und parkmöglichkeiten Südfriedhof
25
25
26
22.4 Grundstücksverkauf Gemarkung Brühl
Bezug: HA 19.10.98
22.5
23.
24.
25.
Seite
VorlageNr.
138
- 6-
Bürgermeister Mengel eröffuet die Sitzung, begrüßt die Zuschauer und die Presse und stellt die
form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest.
Er bestimmt anschließend Wunderlich (SPD) zum Stimmzähler.
A) Öffentlicher Teil
1. Fragestunde fur Einwohner
Es werden keine Fragen gestellt.
2. Einfuhrung und Verpflichtung der Ratsfrau Monika Bettermann (SPD)
- Vorlage-Nr. 181/86 mDer Bürgermeister fuhrt gern. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NW Frau Monika Bettermann in ihr
Amt als Mitglied des Rates der Stadt Brühl ein und verpflichtet sie zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
3. Einbringung der Haushaltssatzung fur das Haushaltsjahr 1999
- Vorlage-Nr. 93/98Bürgermeister Mengel und Stadtkämmerer Freytag tragen die als Anlage beigefugten
Etatreden zur Einbringung der Haushaltssatzung 1999 vor.
Der Rat nimmt den gemäß § 79 GO NW vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom
Bürgermeister festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen fur das Haushaltsjahr
1999 entgegen und verweist ihn zur Beratung in den Hauptausschuss.
- einstimmig 4. Haushalt 1998
4.1 Haushaltswirtschaftliche Sperre
Bezug: HA 17.8., Rat 7.9. und HA 14.9.98
- Vorlage-Nr. 131/96 xDer Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
4.2
Nachtragshaushalt 1998
Bezug: HA28.9. und 19.10.98
- Vorlage-Nr. 50/96 kund 1Der Rat nimmt die 2. Fortschreibung zum Nachtragshaushalt 1998 zur Kenntnis und fasst
folgenden Beschluss:
139
- 7-
I Der Rat beschließt den Erlaß der 1. Nachtragshaushaltssatzung fur das Haushaltsjahr 1998
wie folgt:
1. Aufgrund der§§ 77 ffder.Gemeindeordnung fur das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023), hat der
Rat der Stadt Brühl am 26.10.1998 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 1998 beschlossen:
§1
Mit dem Nachtragsplan
werden
erhöht
vermindert
um
um
DM
DM
und der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. des
Nachtrags
gegenüber
bisher
numnehr
festgesetzt auf
DM
DM
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
9.593.000
5.728.000
5.093.000
1.228.000
4.004.000
9.289.000
1.504.000
6.789.000
116.500.000 121.000.000
116.500.000 121.000.000
a) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
46.000.000
46.000.000
48.500.000
48.500.000
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 7.540.000 DM um 1.466.000 DM erhöht und damit neu
festgesetzt auf9.006.000,00 DM.
Die§§ 2 und 4 bis 6 der Haushaltssatzung werden nicht geändert.
2.. Das fortgeschriebene Investitionsprogramm 1998 - 2001 gern. § 83 Abs. 5 GO NW
(Anlage 5).
II. Der Rat nimmt weiterhin den fortgeschriebenen Finanzplan 1998- 2001 zur Kenntnis (Anlage
4).
- einstimmig 4.3 Überplanmäßige Ausgabe SN 1 -PersonalausgabenBezug: HA 19.10.98
- Vorlage-Nr. 50/96 h und mDer Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beschließt eine überplanmäßige
Ausgabe fur den Sammelnachweis I- Personalausgaben-in Höhe von 1.500.000,00 DM.
140
- 8Deckung: HhSt. 1.910.4700.1 - Deckungsreserve Personalausgaben- 1.500.000,00 DM.
- einstimmig 4.4 Überplanmäßige Ausgabe- Ausbau Teilbereich Ulmenweg
Bezug: HA 19.10.98
- Vorlage-Nr. 194/85 hDer Rat beschließt, bei der HhSt. 1.632.9605.5 - Ausbau Ulmenweg - 39.000,00 DM
überplanmäßig bereitzustellen.
Deckungsvorschlag: Entnahme bei HhSt. 1.635.9603.2- Ausbau Laurentiusweg- in Höhe von
39.000,00 DM. Diese Mittel werden fur den Ausbau Laurentiusweg nicht benötigt. Das
Submissionsergebnis war wesentlich geringer als erwartet.
4.5 Über- und außerplanmäßige Ausgaben aus dem 1.- 3. Quartal 1998
- Vorlage-Nr. 50/96j
Der Rat nimmt die vom Stadtkämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben aus
dem 1.-3. Quartal 1998 bei den nachstehenden Haushaltsstellen zurKenntnis:
Verwaltungshaushalt:
1.022.4160.6
1.580.6750.1
1.610.6307.0
1.880.5002.6
1.900.8320.9
5.200.5403.0
Vermögenshaushalt:
1.631.9500.3
1. 772.9352.0
5. Anregung gern. § 24 Gemeindeordnung
5.1 Mitsprache-undMitbestimmungsrecht fur den Jugendgemeinderat im Jugendhilfeausschuss;
hier: Antrag des Jugendgemeinderates vom 30.8.98
Bezug: HA 14.9. und 19.10.98
- Vorlage-Nr. 74/93 m+n Der Rat beschließt,
1. dem Jugendgemeinderat in der Stadt Brühl die Möglichkeit zu eröfthen, fur den Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Brühl einen/n volljährigein sachkundigein Einwohner/in sowie
deren/dessen Vertreter/in als beratendes Mitglied zu benennen,
2. die als Anlage beigefugte 2. Satzung zur Änderung der Satzung fur das Jugendamt der Stadt
Brühl.
- einstimmig -
1 41
- 9-
6. Antrag
6.1 Friedhofssatzung, Einfassung von Grabstätten;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.9.98
Bezug: HA 19.10.98
- Vorlage-Nr. 177172 aa und ab-
- Ä-
Beigeordneter Engels erinnert, dass der Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung empfohlen
habe, entsprechend dem CDU-Antrag zu beschließen. Er unterstelle jedoch, dass sich nicht alle
Mitglieder darüber klar gewesen seien, was dieser Beschluss bedeute. Folge man dem Antrag,
heiße dies, dass auf allen städtischen Friedhöfen sämtliche Grabeinfassungen erlaubt seien. Dies
sei nun in der Verwaltungsvorlage aufgrunddes HA-Beschlusses vorgeschlagen. Der CDU-Antrag
solle nach seinem Verständnis jedoch nur verhindern, dass jemand, der ein Grabfeld neben einer·
Grabstätte mit Steineinfassung besitze, dieses Grab nicht mit Stein einfassen dürfe, da er sie erst
nach 1991 erworben hat.
Klug (CDU) zeigt sich verwundert über den Verwaltungsvorschlag, da er gehoffi habe, dass
gerade dieses Problem nicht auftauche. Die generelle Zulassung sämtlicher Grabeinfassungen sei
gerade nicht Intention des CDU-Antrages gewesen. Er habe die Friedhofssatzung so verstanden,
dass sich § 24 nur mit ganz bestimmten Grabfeldern befasse. Die Ungleichbehandlung sollte nur in
den Friedhofsteilen beseitigt werden, in denen bisher vor 1991 erworbene Gräber mit Stein
eingefasst werden durften und bei nach 1991 erworbenen Gräbern eine Steineinfassung nicht
erlaubt sei. Falls es sich hier um ein rechtliches Fehlverständnis handele, schlage er vor, die
Angelegenheit zu vertagen und erneut zu diskutieren.
Beigeordneter Engels zitiert § 24 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung und erläutert
nochmals die rechtliche Situation.
Westphal (SPD) teilt die Auffassung, eine generelle Regelung in dieser Form nicht zuzulassen. Sie
sei damals Mitglied der Friedhofskommission gewesen und froh darüber, dass Steineinfassungen
nicht überall erlaubt seien. Sie habe Friedhöfe gesehen, auf denen es nur Steineinfassungen gebe.
Dies sei jedoch nicht das, was in Brühl gewünscht sei.
Der Rat verweist den Antrag zur erneuten Diskussion an den Hauptausschuss.
- einstimmig 7. Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen
7.1 Überplanmäßige Ausgabe zur Asbestsanierung an der Berufsbildenden Schule, Bonnstr. 200
Bezug: HA 28.9.98
- Vorlage-Nr.. 35/98 bDer Rat genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung:
1. Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung die Bereitstellung
der Mittel in Höhe von 450.000,00 DM zur Fortfiihrung der zusätzlich angefallenen
Asbestsanierungsarbeiten in der Berufsbildenden Schule.
142
- 102. Deckung: HhSt.: 1.632.9606.3 "Am Pastorsgarten". Die Maßnahme wird in 1998 nicht
realisiert.
- einstimmig -
7.2 Überplanmäßige Ausgabe zur Überholung der Tankstellen- und Waschplatzfläche auf dem
Gelände des Betriebshofes
Bezug: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Willi Menget und Ratsfrau Irene Westphal
vom 12 10.98
- Yorlage-Nr. 56/91 yDer Rat genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung:
1. Bürgermeister Menget und Ratsmitglied Irene Westphal beschließen im Wege der
Dringlichkeitsentscheidung gern. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW eine überplanmäßige Ausgabe
bei HhSt. 1.772.5050.3 in Höhe von 30.000,00 DM fur die Überholung der Tankstellenfläche
und der Waschplatzfläche beim städt. Betriebshof
2. Deckungsvorschlag:
Einsparung HhSt. 1.580.5100.1 Unterhaltung Grünflächen
Einsparung HhSt. 1.750.5055.8 Unterhaltung Friedhof
15.000,00 DM
15 OOO,OODM
30.000,00 DM
- einstimmig 8. Parkgebühren;
hier: Versuchsweise Senkung der Gebühren
- Vorlage-Nr. 287/81 i-
- Ä-
Klug (CDU) begrüßt den Vorschlag des Bürgermeisters. Die CDU habe bereits vor den
Sommerferien einen entsprechenden Antrag gestellt und sehe sich nun in ihrer Arbeit bestätigt.
Bürgermeister Mengel gibt zu bedenken, dass die finanzielle Situation der Stadt mittlerweile
etwas anders zu beurteilen sei als zum Zeitpunkt des Antrags.
Bortlisz-Dickhoff (Grüne) fuhrt aus, dass fur seine Fraktion die Reduzierung der Parkgebühren
um die Hälfte völlig indiskutabel sei. Da die letzte Fraktionssitzung seiner Fraktion habe ausfallen
müssen, habe man die Angelegenheit jedoch noch nicht in allen Einzelheiten diskutieren können. Er
beantrage daher die Verweisung der Vorlage an den StVA. Die Entscheidung könne dann per
Dringlichkeit im Hauptausschuss erfolgen, so dass sich an der zeitlichen Umsetzung nichts ändere.
Die Beratung im StVA halte man auch deshalb fur erforderlich, da eine Senkung der Parkgebühren
notwendigerweise in Zusammenhang gesetzt werden müsse mit anderen Fragestellungen. ·
So beklage seine Fraktion bereits seit Jahren die fehlende Dynamik zum Thema "Stadtbus", die
stets mit den finanziellen Auswirkungen begründet worden sei. Statt dessen verzichte man nun
durch die Parkgebührenhalbierung aufEinnahmen in Höhe von 500.000 DM.Mit diesem Geld wäre
143
- 11 in Sachen "Stadtbus" sehr viel zu erreichen. Im übrigen belegten zahlreiche Untersuchungen, dass
es dem Einzelhandel unabhängig von der Parkplatzsituation dann gut gehe, wenn der öffentliche
Personennahverkehr gut ausgebaut sei. Die Zusammenhänge seien hier weitaus bedeutsamer als
hinsichtlich der Parkraumbewirtschaftung. Dies belege auch die Werbung des Hürth-Parkes, die
mehr auf den Hürther Stadtbus ausgerichtet sei, als auf die Parkplätze.
Auch sei in diesem Zusammenhang eine Parkschrankenregelung auf den Parkplätzen "Belvedere"
und "Alte Feuerwache" zu überlegen.
Abschließend fordert er die Gegenfinanzierung der Mindereinnahmen durch die
Parkgebührensenkung z. B. durch eine Gebührenregelung beim Anwohnerparken. Mit einer
moderateren Senkung der Parkgebühren anstatt von 2,00 DM auf 1,00 DM von 2,00 DM auf
1,50 DM könnte man die Einnahmeausfälle auf 250.000,00 DM reduzieren, die durch die
Einfuhrung von Anwohnerparkgebühren kompensiert werden könnten. Die im Haushalt übrig
bleibenden 500.000,00 DM könnte man dann in die Entwicklung des Stadtbusses stecken.
All diese Dinge würde seine Fraktion jedoch gerne im zuständigen Ausschuss diskutieren.
Klug (CDU) spricht gegen den Vertagungsantrag. Der Vorschlag habe rechtzeitig vorgelegen, so
dass man sich damit hätte auseinandersetzen können. Im übrigen gehe es lediglich um einen
zeitlich limitierten Versuch. Die von den Grünen gewünschte Diskussion könne im Anschluss an
diesen Versuch auf der Grundlage der dann vorliegenden Ergebnisse erfolgen.
Breu (SPD) fragt den Bürgermeister, ob die vorgeschlagene Einfuhrung der Gebührensenkung
zum 1.12.98 auch bei einer Vertagung und einer anschließenden Dringlichkeitsentscheidung des
Hauptausschusses zeitlich eingehalten werden könne.
Bürgermeister Mengel macht deutlich, dass sich der Termin 1.12. aufgrund des beginnenden
Weihnachtsgeschäftes anbiete. Der Zeitrahmen könne jedoch auch bei der vorgeschlagenen
·
Beratung im StVA und anschließenden Beschlussfassung im HA eingehalten werden.
Der Rat verweist die Vorlage zur Beratung in den StVA und zur anschließenden Beschlussfassung
im Wege der Dringlichkeitsentscheidung an den Hauptausschuss.
Abstimmungsergebnis: 22: 20
9. Entgeltordnung fur den Recyclinghof
Bezug: WA 23.6.98, Rat 7.9.98 u. WA 29.9.98
- Vorlage-Nr. 56/91 z
Klug (CDU) weist daraufhin, dass seine Fraktion zwar den vorliegenden Beschlussentwurf mittrage, jedoch noch einmal darauf hinweise, dass hier weiterer Beratungsbedarf bestehe. Nach wie
vor verfolge man das Ziel, zumindest fur die Brühler Bürger, eine Regelung zu finden, diesen eine
gewisse Anzahl kostenfreier Anlieferungen auf dem Recyclinghof zu ermöglichen.
Schmitz, H. (BVB) berichtet, dass die Forderungen seitens der BVB-Fraktion weitergehender
gewesen seien. Im Rahmen der Diskussion habe sich jedoch der nun vorliegende Kompromiss
ergeben, den man mittrage. Seine Fraktion unterstütze jedoch ebenfalls die Fortsetzung der
Beratungen in dieser Angelegenheit im Werksausschuss.
144
- 12Dr. Petran (SPD) erinnert daran, dass man im Rahmen der Diskussion festgestellt habe, dass
gewisse Ungerechtigkeiten bei diesem Verfahren unvermeidbar seien. Er plädiert ebenfalls dafiir,
die Diskussion im Werksausschuss fortzusetzen. Er bitte jedoch alle Ratsmitglieder, sich
genauestens über die bere its stattgefundenen Diskussionen zu informieren. Für die weiteren
Gespräche seien die seitens der Verwaltung versprochenen Angaben über die Entwicklung des
Abfallaufkommens erforderlich.
Der Rat beschließt folgende Entgeltordnung fiir den Recyclinghof
Entgeldordnung Recyclinghof
Abgabe von:
Bauschutt
Lose Abfälle
Grünabfälle
Betrag/Basis
100,00 DM/cbm, bei kleineren Mengen entsprechend abgestufte Preise
(z.b. 1 Eimer Bauschutt 1,00 DM)
22,00 DM/fur Pkw- und Kombi-Mengen
106,00 DM/Lieferwagen/Anhänger (größere Pkw-Menge)
370,00 DM/Lkw
6,00 DM/fiir Pkw- und Kombi-Mengen
106,00 DM/Lieferwagen/Anhänger (größere Pkw-Menge)
370,00 DM/Lkw jedes Jahr wird zu einemjeweils bekanntzugebenden
Zeitpunkt (Ende der Herbstzeit) der jahrszeitlich bedingte
naturgegebene Grünabfall eine Woche lang kostenlos auf
dem Recyclinghof angenommen.
Grüner Punkt
- Verpackungen
frei
Kühlschränke
35,00 DM/Stck.
Waschmaschinen
11,00 DM/Stck.
Fernsehgeräte, PC' s
11,00 DM/Stck.
Herde
11,00 DM/Stck.
Reifen
-Pkw
-Lkw
-mit Felge
-ohne Felge
26,00 DM/Stck.
21,00 DM/Stck.
Fahrradreifen
2,00 DM/Stck.
- einstimmig -
5,00 DM/Stck.
1 45 ;
- 1310. Satzungen
I O.I I. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Brühl
- Baumsatzung Bezug: AfU I5.9.98 u. HA 28.9.98
- Vorlage-Nr. 11/80 t Der Rat beschließt die als Anlage beigefugte 1. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes der Stadt Brühl- Baumsatzung -.
- einstimmig -
10.2 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Brühl
Bezug: HA I9.10.98
- Yorlage-Nr. 189/78 e -
Der Rat beschließt die als Anlage beigefugte
Erschließungsbeiträgen in der Stadt Brühl.
Satzung über
die Erhebung von
-einstimmig-
I0.3 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Brühl - Straßenreinigungssatzung Bezug: HA 19.10.98
- Yorlage-Nr. 218/85 vDer Rat beschließt die als Anlage beigefugte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Brühl
- Straßenreinigungssatzung -.
- einstimmig -
I1. Projekt "Alte Stellmacherei";
hier: Sanierung und Herrichtung als Keramikmuseum mit Töpferwerkstatt sowie
Innen- und Außengastronomie
Bezug: HA 19.10.98
- Vorlage-Nr. 125/95 e und f-
-Ä-
Nielasen (Grüne) fragt, ob die Stadt Brühl Einfluss habe auf die Auswahl der jungen Leute, die bei.
diesem Projekt beschäftigt würden, damit auch eine angemessene Anzahl von Frauen berücksichtigt.
werde.
Stadtkämmerer Freytag teilt mit, dass diese Anregung bereits seitens der
Gleichstellungsbeauftragten geäußert worden sei. Wenn sich die Möglichkeit ergebe, werde der
Vorschlag befolgt.
1 46
- 14-
Klug (CDU) fuhrt aus, dass seine Fraktion die Vorlage sehr intensiv beraten habe und nach dem
Studium der Projektbeschreibung der Maßnahme nicht mehr so euphorisch gegenüber stehe. Positiv
zu bewerten sei die Aufwertung der Altstadt und die Verbindung zur Arbeitsmarktpolitik Negativ
falle jedoch der Kostenrahmen ins Gewicht, wobei z.B. die Frage zu klären sei, wer evtl. anfallende
Mehrkosten trage. Auch hinsichtlich der geplanten Gastronomie fehlten Angaben über die Höhe der
Folgekosten und von wem diese getragen werden.
Seine Fraktion schlage daher vor, dass versucht werden sollte, das Objekt zu verkaufen und durch
einen Privatinvestor sanieren zu lassen. Eine andere Möglichkeit bestehe darin, möglicherweise
jemanden zu finden, der Grundstück und Haus zu einem symbolischen Wert und mit Unterstützung
durch einen städtischen Zuschuss übernimmt. Beide Möglichkeiten hätten den Vorteil, dass sich
keine finanzielle Bindung dadurch fiir die Stadt Brühl ergebe. Die positiv zu bewertende
arbeitsmarktpolitische Idee könne stattdessen an einem anderen Objekt, z.B. bei der Kaiserstraße 1,
angebracht werden.
r
Bürgermeister Menge) fuhrt aus, dass man ein Gebäude habe, das im Sinne der Erhaltung des
Stadtbildes saniert werden müsse. Darüber hinaus sei es die Überlegung der Verwaltung gewesen,
ein nicht nur von aussen "nett anzusehendes" Ensemble zu schaffen, sondern darüber hinaus fiir die
Brühler Bürgerinnen und Bürger sowie fi.ir Besucher eine Möglichkeit zu schaffen, das Gebäude
auch von innen zu erfahren. So lebe z.B. das Museum fi.ir Alltagsgeschichte nicht nur von seiner
äußeren Erscheinung, sondern auch von seiner Nutzung. Aus diesem Grunde sei es Ziel der
Verwaltung, fur das vorliegende Gebäude eine öffentliche Begehbarkeit zu sichern. Dies sei nur auf
dem vorgeschlagenen Wege möglich, da das Vorhaben sich finanziell nicht selbst trage und daher
fiir einen Privatinvestor wirtschaftlich nicht reizvoll sei. Es handele sich um ein kulturelles
öffentliches Angebot, das, wie in den meisten anderen Fällen auch, defizitär sei und ein starkes
kommunales Engagement erfordere. Man könne jedoch glücklich sein, wenn man eine öffentliche
Nutzung habe und damit gleichzeitig eines der Ziele der Stadt Brühl verwirklichen könne, nämlich
die besondere Bewandtnis der Keramik fur Brühl präsent zu machen. Durch die Gastronomie
werde, zumindest am Rande, ein Minimum an wirtschaftlicher Betätigung ermöglicht und eine
geringe Refinanzierung erreicht. Bei dem vorhandenen Flächenangebot könne selbstverständlich
nicht von einer Kostendeckung ausgegangen werden.
Die Frage, ob sich die Kommune hier verantwortlich zeige, müsse natürlich politisch beantwortet
werden.
Stadtkämmerer Freytag erinnert daran, dass die Stadt das Gebäude aus Privateigentum einzig und
alleine aus dem Grunde erworben habe, um es zu erhalten und zu sanieren. In einer von der CDUFraktion vorgeschlagenen Reprivatisierung sehe er daher keinen Sinn.
Die angegebene Kostenschätzung sei s. E. realistisch. Der Löwenanteil der Kosten liege in der
Finanzierung der zu beschäftigenden Arbeitslosen und in den Betreuungskosten. In diesem Betrag
sehe er keine Kostenunsicherheit Falls man als Alternative jedoch auf das Gesamtprojekt verzichten
und statt dessen das Gebäude nur sanieren wolle, müssten Sanierungskosten in Höhe von ca.
400.000,00 DM in den Haushalt eingesetzt werden. Hierin läge jedoch ein gewisses Kostenrisiko.
Abschließend macht er deutlich, dass die Beschäftigungsmaßnahme bei Ablehnung des vorliegenden
Projektes gestorben sei, da die Übertragung auf ein anderes Objekt nicht möglich sei. Im übrigen
wären die Folgekosten z.B. bei dem Gebäude Kaiserstraße 1 wesentlich höher.
Weber (Grüne) erinnert daran, dass die Maßnahme im Hauptausschuss sowohl hinsichtlich der
Beschäftigungs- und Qualifizierungsinitiative als auch hinsichtlich des Zieles der Sanierung und
Restaurierung mit anschließender öffentlicher Nutzung noch einvernehmlich begrüßt worden sei.
147
- 15 Seine Fraktion habe lediglich Schwierigkeiten mit der Frage, was hinterher mit dem Haus passiere.
Die Handlungsmöglichkeiten diesbezüglich seien aufgrund der geringen Größe des Gebäudes relativ
begrenzt. Da zu diesem Thema noch keine intensive Diskussion stattgefunden habe, schlage er vor,
den Punkt aus der Beschlussempfehlung zu streichen. Der geänderte Beschluss laute dann:
"Der Rat beschließt, in Zusammenarbeit mit dem internationalen Bund (ill) freier Träger der
Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V., Matthiasstr. 2, 50226 Frechen, das unter Denkmalschutz
stehende städtische Gebäude, Kempishofstr. 10 "Alte Stellmacherei", denkmalgerecht zu sanieren.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung seitens des Erftkreises, des
Arbeitsamtes und des Landesministeriums fur Stadtentwicklung, Kultur und Sport NW. Insoweit
wird der erforderliche städtische Eigenanteil in Höhe von 317.000,00 DM im Haushaltsplan 1999
zur Verfugung gestellt."
Stadtkämmerer Freytag verweist auf die Erläuterungen des Handlungskonzeptes und macht
daraufaufinerksam, dass die Zweckrichtung "Museum mit Töpferwerkstatt" integraler Bestandteil
des Konzeptes sei und nicht herausgenommen werden könne.
Schmitz, H. (BVB) beantragt, lediglich die Einrichtung der Gastronomie im Beschlussentwurf zu
streichen, da seine Fraktion es ablehne, eine "Kneipe" öffentlich zu subventionieren. Der
Beschlussentwurfwerde im übrigenjedoch mitgetragen und hinsichtlich des sozialen Engagements,
der Erhaltung des Stadtbildes und der Darstellung des Töpferhandwerkes als positiv bewertet.
Kranz (Grüne) bittet die Verwaltung, in Zukunft bei ähnlichen Vorhaben darauf zu achten, dass
eine konkrete Nutzung nicht bereits vorweg genommen werde, noch bevor die Angelegenheit in den
entsprechenden Gremien beraten worden sei.
Im übrigen schließe er sich dem Vorschlag von Schmitz, H. (BVB) an, lediglich den Satzteil "sowie
Innen- und Aussengastronomie" zu streichen.
1
/
Breu (SPD) zeigt sich überrascht über die jetzt negative Haltung der CDU-Fraktion, obwohl man
im Hauptausschuss die Maßnahme einvernehmlich befurwortet habe.
Dem Kompromissvorschlag, den Beschluss ohne die Festlegung, eine Innen- und
Aussengastronomie einzurichten, zu fassen, könne seine Fraktion zustimmen. Darüber hinaus
schlage er vor, das Nutzungskonzept sowohl im Ausschuss fur soziale Fragen als auch im
Kulturausschuss zu beraten.
Klug (CDU) macht nochmals deutlich, dass man sich in der Zielsetzung einig sei. Fraglich sei
jedoch, über welchen Weg man dieses Ziel erreiche. Er erinnert daran, dass seine Fraktion dem
Ankauf damals nur unter der Bedingung zugestimmt habe, dass dadurch wieder ein Verkauf
gesichert und das Gebäude saniert werde.
Nach sehr intensiver Diskussion innerhalb der Fraktion und ausfuhrlieber Güterahwägung sei man
zu dem Ergebnis gekommen, den in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagenen Wege abzulehnen.
Busch (CDU) bringt deutlich zum Ausdruck, dass die CDU-Fraktion das Projekt hinsichtlich der
Beschäftigung von Arbeitslosen vollständig unterstütze. Man müsse daher Wege suchen, um eine
Alternative zu schaffen. Einzig und alleine die noch bestehende Unklarheit über die spätere Nutzung
und die daraus resultierenden Folgekosten seien der Grund fur die ablehnende Haltung seiner
Fraktion. Im übrigen sei die Bindung des Zuschusses an die Einrichtung einer Töpferwerkstatt erst
heute klargemacht worden. Tatsache sei, dass keine klaren Angaben vorlägen, auf was man sich hier
einlasse.
148
- 16-
Im übrigen könne es nicht richtig sein, dass man aufgrund des "warmen Regens" im Bereich der
Gewerbesteuer nun kurzfristig Investitionen tätige, ohne sich über die Folgekosten im Klaren zu
sein.
Bürgermeister Menget erklärt, dass Art und Weise der Betreibung des Museums heute noch völlig
unklar seien. Insofern könnten diesbezüglich auch noch keine Kostenangaben gemacht werden. Er
macht nochmals deutlich, dass es hier in erster Linie darum gehe, ein Gebäude zu retten. Mit dem
vorliegenden Vorschlag könntenjedoch viele Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Für das,
was dann geschaffen werde, müsse anschließend die günstigste Lösung gefunden werden.
Möglicherweise sei gerade die verteufelte Gastronomie eine Möglichkeit, eine für die Stadt günstige
Lösung zu schaffen. Dies könne in allen Einzelheiten jedoch noch ausgehandelt werden.
Den Vorwurf, die Initiative aufgrund der "Geldschwämme" durch die nachgezahlte Gewerbesteuer
ergriffen zu haben, weist er ausdrücklich zurück. Ein solches Projekt bedürfe einer gewissen
Vorlaufzeit und sei bereits viel früher tmtuert worden. Einen sinnvollen und
verantwortungsbewussten Umgang mit städtischen Geldern könne er daher zusichern.
Weber (Grüne) gibt zu, dass die öffentlichkeitswirksame Nutzung des Gebäudes ein wichtiger
Bestandteil des Konzeptes sei. Wie diese öffentlichkeitwirksame Nutzung jedoch tatsächlich
aussehe, müsse noch diskutiert werden. Um das Projekt dennoch zu starten, beantragt er, den
Beschlussentwurf insoweit zu ändern, dass es heißt "
zu sanieren und einer
öffentlichkeitswirksamen Nutzung zukommen zu lassen".
Dr. Petran (SPD) hält dem entgegen, dass man vorher bereits den Kompromiss gefunden habe, im
Beschlussentwurf lediglich die Worte "sowie Innen- und Aussengastronomie" zu streichen. Dies sei
s. E. eine eindeutige Abstimmungsalternative.
1. Der Rat beschließt, im Beschlussvorschlag der Vorlagen-Nr. 125/95 e die Worte "sowie Innenund Aussengastronomie" zu streichen.
- einstimmig bei 19 Enthaltungen 2. Der Rat beschließt, in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Bund (IB), Freier Träger der
Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V., Mattbiasstraße 2, 50226 Frechen, das unter
Denkmalschutz stehende städtische Gebäude, Kempishofstraße 10 "Alte Stellmacherei",
denkmalgerecht zu sanieren und als Museum (Brühler Keramik) mit Töpferwerkstatt
herzurichten. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung seitens des
Erftkreises, des Arbeitsamtes und des Landesministeriums fiir Stadtentwicklung, Kultur und
Sport NW. Insoweit wird der erforderliche städtische Eigenanteil in Höhe von 317.000,00 DM
im Haushaltsplan 1999 zur Verfugung gestellt.
Abstimmungsergebnis: 21 : 20 bei 3 Enthaltungen
149
- 17-
12. Annahme einer Dauerleihgabe;
hier: Verwendung der Mittel aus der Kulturstiftung KSK Köln fur die Sammlung Max Ernst
- Vorlage-Nr. 5/91 vDer Rat beschließt, das von der Kulturstiftung der Kreissparkasse Köln erworbene Bildmappenwerk
"Oiseaux en peril" als Dauerleihgabe fur das Max-Ernst-Kabinett der Stadt Brühl
entgegenzunehmen.
- einstimmig 13. Zeitliche Neufestsetzung der Herbstkirmes von Freitag bis Montag
Bezug: HA 19.10.98
0
- Vorlage-Nr. 298/81 fDer Rat beschließt die Festsetzung der Herbstkirmes von Freitag bis Montag.
Abstimmungsergebnis: 43 : 1
14. Zweckverband Volkshochschule Rhein-Erft;
hier: Ersatzbestellung eines stellvertretenden Mitgliedes der Stadt Brühl in die
Verbandsversammlung
Bezug: HA 28.9.98
- Vorlage-Nr. 54/76 agDieSPD-Fraktion bestimmt Ratsmitglied Frau Anne-Rose Heck fur die Restdauer der Wahlperiode
des Rates als stellvertretendes Mitglied der Stadt Brühl in die Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Volkshochschule Rhein-Erft.
15. Zustimmung zum Erschließungsvertrag im Bereich des Bebauungsplanes 04.04/2 mit der
Faßbender Verwaltungs-GmbH
Bezug: HA 19.10.98
- Vorlage-Nr. 25/90 be-
- Ä-
Klug (CDU) erinnert an die Diskussion im Hauptausschuss. Dort sei darauf hingwiesen worden,
dass der Verkehr während der Bauphase weder über Rosenhof noch über die Stephanstraße erfolgen
könne.
Beigeordneter Engels teilt mit, dass man sich nach einer Ortsbesichtigung entschieden habe, eine
provisorische Zufahrt über das Schulgrundstück herzustellen. Die Einzelheiten würden noch
verhandelt. Er gehe daher davon aus, dass der Baustellenverkehr nicht die Straßen Rosenhof und
Stephanstraße befahre. Falls eine Zufahrt über das Schulgrundstück nicht möglich sei, werde er die
Angelegenheit erneut vorlegen.
150
- 18-
Der Rat stimmt dem Abschluss eines Vertrages zur Erschließung des östlichen Teils des Rosenhofes
im Gebiet des Bebauungsplanes 04.04/2 "Rosenhof' zwischen der Stadt Brühl und der Faßbender
Verwaltungs-GmbH zu, wobei der Baustellenverkehr nicht über die Straßen "Rosenhof' und
"Stephanstraße" erfolgen soll.
- einstimmig -
16. Bebauungsplan 04.11 "Engeldorfer Straße"- Teilbereich I 'Gewerbe' ;
hier: 1. Aufhebung des Satzungsbeschlusses
2. Erneuter Offenlegungsbeschluss
Bezug: StVA 22 9.98
- Vorlage-Nr. 106/96 f-
()
-Ä-
Beigeordnete Dr. Hackstein weist darauf hin, dass der Beschluss unter 111. wie folgt ergänzt
werden müsse:
"Es wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Planinhalten (Kontingentierung des
Gewerbelärms) vorgebracht werden können."
I. Der Rat beschließt die Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 15.12.1997 zum Bebauungsplan
Nr. 04.11 'Engeldorfer Straße, Teilbereich I 'Gewerbe".
11. Der Rat beschließt aufgrundder Überleitungsvorschriften des § 233 Abs. 1 der Neufassung des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.8.1997 (BGBI. I S. 2141) das weitere Verfahren zum
Bebauungsplan Nr. 04.11 'Engeldorfer. Straße, Teilbereich I 'Gewerbe' nach der Neufassung des
Baugesetzbuches durchzufiihren.
lii.Der Rat beschließt gemäß § 3 Abs. 3 Baugesetzbuch vom 27.8.1997 (BGBI. I S. 2141) die
erneute Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 04.11 'Engeldorfer Straße', Teilbereich I
'Gewerbe'.
Es wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Planinhalten (Kontingentierung des
Gewerbelärms) vorgebracht werden können.
- einstimmig -
17. Bebauungsplan 04.09 "Verlegung K 7";
hier: Erneuter Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss
Bezug: StVA 22.9.98
- Vorlage-Nr. 25/90 bbI. Der Rat hebt den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 04.09 vom 27.4.1998 auf
II. Der Rat beschließt gemäߧ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.8.1997
(BGBI. I S. 2141) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04.09 'Verlegung K 7'.
1 51
- 19-
111. Der Rat beschließt gemäߧ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.8.1997
(BGBl. I S. 2141) die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 04.09
'Verlegung K 7' sowie der Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 22, 23 und 32 und wird wie folgt begrenzt:
()
Im Norden:
von der nördlichen Grenze der Flurstücke 355 und 391 in der Flur 22,
im Westen:
durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 391, 171, 172 und 319 in der Flur 22
sowie von der ostwärtigen Straßenseite der Elisabethstraße (Haus Nr. 10 - 68), von
dort in Richtung Westen bis zur westlichen Straßenseite der BergerstraBe (K 7),
entlang der nördlichen Grenze der Flurstücke 64 und 109, Flur 23, weiter 3, 00 m
parallel nördlich zum Haus Rheinstraße 107, entlang der westlichen Grenze des
Flurstückes 155, Flur 23, verlängert bis zur Südseite der Rheinstraße (L 184) und
entlang der westlichen Grenze der K 7 (alt) bis südlich des Palmersdorfer Baches,
das ist Flurstück 626 in der Flur 32,
im Süden:
durch die südliche Grenze der Flurstücke 647, 538 und 648, das ist die Verlängerung
der nördlichen Grenze des Falkenluster Weges, weiter durch die östliche Grenze des
Flurstückes 648 sowie die südliche Grenze der Flurstücke 653, 655, 656 und 661, alle
in der Flur 32,
im Osten:
von der östlichen Grenze der Flurstücke 661 und 664, Flur 32, in Verlängerung dieser
Grenze über die Rheinstraße hinaus und entlang der nördlichen Straßenbegrenzung
der Rheinstraße (L 184), weiter entlang der ostwärtigen Grenze des Flurstückes 318
und an der südlichen Grenze des Flurstückes 3 51, beide Flur 22 bis an die
Wesselinger Straße, von dort weiter in Richtung Norden an der östlichen
Straßenbegrenzung der Wesselinger Straße.
- einstimmig 18. Umbesetzung in Ausschüssen
18.1 Jugendhilfeausschuss
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wählt der Rat den sachkundigen Bürger Herrn Dr. H.
Heermann anstelle von Bertram Herr als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.
- einstimmig 19. Anfragen
19. 1 Nutzung von Klassenräumen der Gesamtschule durch Berufsschüler
Simons (CDU) fragt, warum 1m Rahmen der in der Berufsschule anfallenden
Asbestsanierungsarbeiten keine Räume der Gesamtschule zum Ausweichen genutzt werden
könnten.
152
-20-
Beigeordneter Engels erklärt, dass eine Nutzung von Räumlichkeiten der Gesamtschule vor den
Herbstferien aufgrund der dort noch notwendigen Handwerksarbeiten nicht möglich gewesen sei.
Zur Zeit seien im übrigen in der Berufsschule keine Klassenräume gesperrt, so dass ein
Ausweichbedarf nicht bestehe. Falls Sperrungen jedoch notwendig würden, sei eine Auslagerung
von Klassen in die Gesamtschule möglich.
19.2 Spielplatz Untermühle
Hinsein (CDU) erinnert an seine diesbezügliche Anfrage in der letzten Ratssitzung.
Bürgermeister Mengel sagt schriftliche Beantwortung zu.
19.3 Gebühren fur Ausschank bei Dorf- und Schulfesten
Hinsein (CDU) erinnert an seine diesbezügliche Anfrage in der letzten Ratssitzung.
()
Bürgermeister Mengel sagt schriftliche Beantwortung zu.
19.4 Beseitigung von Schlaglöchern
Depp (CDU) weist darauf hin, dass m der Parallelstraße zur Kierberger Straße dringend
Schlaglöcher beseitigt werden müßten.
Bürgermeister Mengel sagt weitere Veranlassung zu.
19.5 Telefon am Bundesbahnhof
Nielasen (Grüne) bittet, zu prüfen, ob das Telefonhäuschen am Bundesbahnhofnicht näher an das
Gebäude herangezogen werden könne.
Bürgermeister Mengel sagt schriftliche Beantwortung zu.
19.6 Mängelkarten
Nielasen (Grüne) bittet, die Mängelkarten wieder regelmäßig zu verteilen.
Bürgermeister Mengel sagt weitere Veranlassung zu.
19.7 Zweigleisiger Ausbau Linie 18
Bortlisz-Dickhoff(Grüne) fragt, warum mit den Arbeiten in diesem Jahr nicht begonnen worden sei
und ob die Maßnahme tatsächlich in 1999 in Angriff genommen werde.
Stadtkämmerer Freytag teilt mit, dass gemäß Auskunft der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg die
Finanzierung gesichert sei und mit dem Ausbau im nächsten Jahr begonnen werde.
:.:··.·
159
WILLI MENGEL
BÜRGERMEISTER DER STADT BRÜHL
Etatrede von Bürgermeister Willi Menge/
in der Sitzung des Rates am 26. Oktober 1998
r
1.
Einleitung
2.
Brühl im Vergleich
3.
Kernstadtentwicklung
4.
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
5.
Zukunftsinvestitionen
6.
Musikschule
7.
Personal - Beschwerdemanagement und Sicherheit
8.
Schlussbemerkung
~
RATHAUS · 50319 BRÜHL
tr 02232/792 22-3
TELEFAX 022 32/7 92 20
MÜHLENBACH 35 · 50321 BRÜHL
tr 02232/29267
1.
Einleitung
Meine Damen und Herren des Rates,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Vertreter der Presse,
wieder einmal ist die Jahreszeit angebrochen, in der landauf landab das Wehklagen
der Hauptgemeindebeamt~n zu hören ist, die den Haushalt 1999 in ihren Städten
einbringen müssen. Die Finanzexperten beklagen weiterhin unisono, dass immer noch
kein Ende der finanziellen Durststrecke zu erkennen ist.
Ich bin allerdings der Hoffnung, dass sich dies bald ändert und verspreche mir von
dem Geist, der jetzt in Bonn einzieht, wirksame Hilfen für Kommunen. Dabei erscheint
es mir unwesentlich, ob zusätzliche Finanzspritzen den Patienten "Kommune" auf die
Beine bringen, oder alte Aufgaben und Finanzlasten zugunsten der Gemeinden
umverteilt werden.
Bis dahin müssen wir uns mit eigenen Lösungen über Wasser halten, selbst
realistische Ziele und Prioritäten setzen und diese auch ernsthaft und mit Nachdruck
verfolgen.
Mit knapp 120 Mio. DM Finanzvolumen im Verwaltungshaushalt und 35 Mio. DM im
Vermögenshaushalt kann ich Ihnen einen Haushaltsentwurf auf einem, wie ich finde,
guten Fundament präsentieren. Der Haushalt ist ausgeglichen. Eine Erhöhung der
Steuern ist nicht erforderlich.
Erlauben Sie mir, unserem Kämmerer Dieter Freytag Danke zu sagen für das solide
Zahlenwerk, mit dem Sie, liebe Mitglieder des Rates, sich in den nächsten Wochen
auseinandersetzen dürfen. Den Dank spreche ich in dem Bewußtsein aus, dass in
diesem Raum vor genau sieben Wochen seitens der Opposition anlässlich der
Wiederwahl des Kämmerers einige Tatsachen offenbar absichtlich verdreht worden
sind. Und dies wohl insbesondere deshalb, weil die CDU einen Posten in der
Verwaltungsführung für sich beansprucht.
Meine Damen und Herren der CDU. Soweit ich auch Verständnis für Ihren Wunsch
aufzubringen vermag, so kann ich Ihre Angriffe gegen den Kämmererangesichts eines
ausgeglichenen Nachtragshaushalts 1998 und eines ausgeglichenen Entwurfs 1999
nun gar nicht verstehen. Der erste Beigeordnete Christian Engels hat es in der Sitzung
trefflich formuliert als er sagte: "Würden Sie Ihre Argumente wirklich ernst nehmen,
müssten Sie den Kämmerer einstimmig wiederwählen."
2.
Brühl im Vergleich
Brühl g~ht es, gemessen an den allgemeinen Finanzverhältnissen der Kommunen in
Nordrhein-Westfalen, relativ gut. Ich meine dies auch sagen zu können, obwohl 1,7
Mio. DM aus dem Vermögenshaushalt als Deckungsmittel im Verwaltungshaushalt
benötigt werden. Schon in meiner letzten Haushaltsrede sprach ich diesbezüglich von
der Tradition der Brühler Haushalte, die seit Anfang der 90-er Jahre strukturell
unausgeglichen sind. Man muss dabei allerdings bedenken, dass der
Verwaltungshaushalt in diesem Jahr etwa 8 Mio. DM erwirtschaftet, die der
allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Einen kleinen Teil dieser Einnahme
benötigen wir 1999 wieder, um ihn im konsumtiven Bereich einzusetzen.
Die allgemeine Lage unserer Stadt gilt es vor dem Hintergrund der Finanzausstattung
anderer Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu bewerten. Nach dem Ergebnis einer
Befragung des Städte- und Gemeindebundes sind in diesem Jahr bereits fast ein
160
-3Drittel der nordrhein-westfälischen Kommunen nicht mehr in der Lage, ihren Haushalt
auszugleichen. Folge: Ein Haushaltssicherungskonzept regelt und kassiert die letzten
Spielräume der Stadträte.
Brühl ist von einem solchen Szenario weit entfernt. Wir haben unsere Hausaufgaben
gemacht und daher auch eine glückliche Hand bewiesen. Schließlich liegt Ihnen ein
ausgeglichener Haushalt vor, und die Rücklage gibt uns mit 12 Mio. DM ein sicheres
Polster.
3.
Kernstadtentwicklung
Mit dem neuen Zahlenwerk sollen Pflöcke eingerammt werden, an denen wir die
Zukunft unserer Stadt festmachen können. Dabei hat , das Thema
"Kernstadtentwicklung" oberste Priorität. Die Weichen, die wir in den nächsten
Monaten hier stellen können entscheiden darüber, ob sich Brühl als attraktive Stadt in
der Konkurrenz mit den Nachbarn behaupten kann.
Oberstes Ziel muss es sein, Brühl wieder zu dem Wirtschaftszentrum zu machen, das
in den 60-er und 70-er Jahren die Menschen aus dem Umland aufgrund seiner Vielfalt
und Angebotsbreite angezogen hat. Dabei dürfen wir keine Kopie eines beliebigen
Einkaufszentrums anstreben, sondern müssen mit den uns gegebenen Pfunden
wuchern: Dem Flair einer modernen Einkaufsstadt mit zeitgemäßem attraktivem
Angebot in historischem Ambiente. Eine Synthese aus Freizeit und Einkauf auf kurzen
Wegen, bequem zu erreichen, mit bestem Service und dem entscheidenden Stück
mehr an Freundlichkeit und Offenheit.
Sicher ist hier der Handel in erster Linie gefragt. ln unserer Pflicht liegt es allerdings,
den Rahmen für den Handel zu schaffen und Hilfen zu geben, wo sie notwendig sind.
Die leidige Diskussion um die Parkgebühren könnte ab dem 1. Dezember 1998 ein
Ende haben. Ich habe mich entschlossen Ihnen vorzuschlagen, die Parkgebühren in
Brühl versuchsweise bis zum 31. Dezember 1999 von heute 2,-- DM je Stunde auf die
Hälfte, d.h. 1,-- DM je Stunde, zu senken. Kurzfristig wollen wir außerdem eine
Schrankenanlage auf dem Belvedere-Parkplatz installieren. So kommen wir einer
weiteren Forderung des Handels entgegen.
Psychologisch wichtig erscheint den Händlern, dass die Kunden erst nach ihrem
Einkauf die Parkgroschen einwerfen müssen. Weiterer Vorteil: Die Parkdauer
bestimmt jeder Kunde selbst. Was in der Tiefgarage Kaufhof nicht richtig gelingen will,
könnte hier zum Erfolg führen.
Im Gegenzug erwarte ich zumindest ein einheitliches Bild bei den Ladenöffnungszeiten
und weiteres Engagement, damit frühere und auch neue Kunden aus der Umgebung
wieder den Weg nach Brühl finden. Von dem von mir installierten runden Tisch
Einzelhandel verspreche ich mir zudem neue Impulse. Mein Ziel ist es, die
Einzelhändler aufeinander einzuschwören und ihnen klarzumachen, dass der
gemeinsame Weg in die Zukunft Vorteile für jeden einzelnen bringt.
.Ich gebe zu, dass ich die geopferten 500.000 DM bei den Parkgebühren lieber in die
Wirtschaftsförderung stecken würde. Z.B. um einen City-Manager zu installieren, der
die Interessen des Handels und der Stadt mit Fachverstand und
Durchsetzungsvermögen vertritt. Zu welchem wirtschaftlichen Erfolg ein straffes,
einheitliches und koordiniertes Auftreten führt, zeigt uns der Hürth::-Park. Denn wenn
das Management stimmt, und alle an einem Strang ziehen, könnte auch Brühl zu den
Gewinnern zählen. ln jedem Fall müssen wir einen Schritt nach vorne tun.
1 61
-4Die Neubestimmung des Zingsheimhauses ist eine der ersten großen Aufgaben, die
auf Sie, meine Damen und Herren, zukommt. Ein architektonisch ausgewogener und
zur Umgebung passender Umbau wird den Standort in jedem Fall aufwerten.
Insbesondere die Öffnung des Gebäudes zum heutigen Parkplatz hin halte ich für sehr
wichtig.
Es war aus meiner Sicht ein kleiner Schritt auf dem richtigen Weg, als vor einigen
Monaten auch die Einzelhändler, und hier voran die Wepag, in der Parkplatzfrage
einlenkten. Wir sind uns jetzt endlich einig: Brühl hat genügend Parkplätze. Auch die
Bewirtschaftung wird von nahezu allen Beteiligten als zwingend angesehen, will man
unliebsame Dauerparker von den zentralen Parkplätzen fernhalten.
An der Standortfrage der Ersatzparkhäuser scheiden sich heute scheinbar zumindest
politisch die Geister. Auf der Suche nach Wahlkampfthemen vielleicht ein
verständlicher Umstand. Doch ich appelliere an alle, den Blick über 1999 hinaus zu
lenken .. Die Energie, die wir in den anstehenden Diskussionen über die
Entwicklungschancen unserer Stadt brauchen, sollten wir nicht im Streit um Kaisers
Bart vergeuden.
Schon heute glaube ich, dass die Pläne einer überbauten Stadtbahnlinie zwischen der
Clemens-August-Straße und dem Bahnhof Mitte die Bürgerinnen und Bürger
überzeugen könnten. Vielleicht gelingt sogar eine Kombination aus einem Parkhaus
am Krankenhaus und einer Parketage über den Schienen. Und vielleicht erkennen
dann auch die Mitglieder auf der Oppositionsbank die Vorteile des Projektes für unsere
Stadt.
Mein Anliegen ist es, die Bevölkerung weiter intensiv in das Verfahren einzubinden.
Einigen von Ihnen, meine Damen und Herren des Rates, mag es schwer fallen, sich in
einen solchen offenen Planungsprozess zu begeben, dessen Ende nicht vorhersagbar
ist. Es ist ein neuer, für uns noch unbekannter Prozess, der, wie ich finde, schon nach
den ersten Schritten sehr wohl zeigt, dass wir durch den intensiven Dialog mit allen
Beteiligten die beste Lösung ansteuern.
Die Rathauszeitung kann dabei zu einem wichtigen Medium der Informationspolitik
werden. Denn nur wer umfassend informiert ist, ist zu einem ausgewogenen Urteil
fähig. Einseitiges Wahlkampfgehetze blockiert dagegen nur den wichtigen Prozess
und schadet der Stadt.
4.
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Birgt die Kompaktheit unserer Stadt für die Bewohner viele Vorteile durch die kurzen
Wege, stoßen wir mit der Neuansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben an
unsere Grenzen. Ich würde mir wünschen, dass auf dem Gelände der ehemaligen
Zuckerfabrik sich recht bald ähnliches tut, wie wir es in Brühl-Nord erleben. Dort, in
unserem jüngsten Gewerbegebiet kann jeder, der dort vorbeikommt, sofort die
Fortschritte erkennen.
Es ist uns an dieser Stelle gelungen, in vielen neuen und expandierenden Betrieben
neue Arbeitsplätze für unsere Stadt zu gewinnen. Dem Phantasialand konnten wir mit
einer zügigen und effektiven Planung zur weiteren Sicherung des Standortes
verhelfen. 16 neue Arbeitsplätze waren Lohn für die Arbeit, die Rat und Verwaltung
hier in ein zügiges Planverfahren investiert haben.
Zusammen mit dem Arbeitsamt und dem Sozialamt müssen wir unseren Weg
fortsetzen, mehr Menschen in Arbeit zu bringen. Die Einstellung von
162
-5Sozialhilfeempfängern, z.B. in den städtische Reioigungsdienst, hat sich als Erfolg
erwiesen, an den wir anknüpfen. ln der Gesamtschule, der allgemeinen
Sozialverwaltung, bei den Kindergärten und in der Grünpflege sollen unter dem Titel·
"Arbeit statt Sozialhilfe" weitere Menschen eine Aufgabe finden.Mit der Sanierung der
alten Stellmacherei können wir ein weiteres Zeichen setzen und jungen Menschen den
Neu- oder Wiedereinstieg in ein Arbeitsverhältnis ermöglichen.
Gleichzeitig können wir mit der Sanierung der alten Stellmacherei ein Stück
Stadtgeschichte wiedergewinnen. Es freut mich sehr, dass alle Parteien schon vorab
diese Aufwertung der Altstadt positiv bewertet haben. Die Details müssen wir noch
klären.
Sprach ich eingangs vom Ziel eines wiedererstarkten Wirtschaftszentrums Brühl, so
will ich in diesem Zusammenhang auch unsere Bemühungen in Sachen Mobilität
erwähnen.
Egal, ob mit Auto, Bahn, Bus, Fahrrad oder zu Fuß, Brühl und seine Geschäfte
müssen gut erreichbar sein. Beispielhaft ist hier unser Plan, schon im kommenden
Jahr ein empfindliches Nadelöhr zu beseitigen. Die Kreuzung An der Synagoge I
Heinrich-Esser-Straße I Friedrichstraße wollen wir zum Kreisverkehr ausbauen.
400.000 DM sind im Haushaltsentwurf für die Vorfinanzierung eingesetzt.
Mit der Übernahme der Buslinie 704 durch die Stadtwerke haben wir einen ersten
Schritt hin zum Stadtbus Brühl getan. Es wird noch großer Anstrengung bedürfen,
weitere Linien in die eigene Regie zu bekommen. Dennoch behalten wir unser Ziel fest
im Auge, den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt einen leistungsstarken
öffentlichen Nahverkehr als Ergänzung und als Alternative zum Auto anzubieten.
Am Rande sei bemerkt, dass Sie im Entwurf 1999 auch eine Ausgabeposition von
600.000 DM für den zweigleisigen Ausbau der Stadtbahnlinie 18 nach Schwadorf
finden. Brühl trägt mit insgesamt 1 ,8 Mio. DM 10 % der Ausbausumme.
ln Sachen Fahrradförderung gehört Brühl ein weiteres Mal zu den Vorreitern in
Nordrhein-Westfalen. Am Bundesbahnhof soll für rund 1 Mio. DM eine Fahrradstation
entstehen. Über 700.000 DM der Investition wird das Land tragen.
Zum Thema Verkehr gehört schließlich auch der Bau des Kreisels Berliner Ring I Alte .
Bonnstraße, dessen Ausführung im nächsten Jahr ansteht. Der Vollständigkeit halber ·
will ich noch die Verlegung der Kreisstraße 7 in Brühl-Ost erwähnen, deren
Vorbereitung mit insgesamt 440.000 DM im Haushalt zu finden ist. Außerdem bin ich
recht zuversichtlich, dass wir auch den Knotenpunkt am Eisenwerk schon in naher
Zukunft mit einem Kreisverkehr entschärfen können. Gespräche, die eine solche .
Lösung voranbringen können, laufen zur Zeit.
5.
Zukunftsinvestitionen
Sie wissen aus meinen Haushaltsreden der vergangenen Jahre, was
Zukunftsinvestitionen für mich bedeuten. Ich betrachte es als unsere vordringliche
Aufgabe, der jungen Generation beste Startvoraussetzungen zu bieten.
Im Kindergarten- und Schulbereich können sich unsere Investitionen sehen lassen.
Nach dem Neubau Auf der Pehle und Sanierung und Umbau des alten Forsthauses
steht 1999 die Fertigstellung des Kindergartens Brühl-Ost auf unserem Programm.
Erstmals schaffen wir dort eine lntegrativgruppe, d.h. behinderte und nichtbehinderte
163
-6Kinder können gemeinsam in einem Haus betreut und angeleitet werden.
Die demographischen Daten verkünden uns weiteren Handlungsbedarf. ln den
nächsten Jahren werden - und ich sage: Glücklicherweise - voraussichtlich deutlich
mehr Kinder einen Betreuungsplatz beanspruchen. Ich trete daher dafür ein, dass in
Brühl auch in Zukunft keine Lücken in der Versorgung mit Kindergartenplätzen
entstehen und kündige hier meinen Plan an, eine mehrgruppige Einrichtung in Teilen
des Schulgebäudes am Mühlenbach unterzubringen. Die notwendigen Ausgaben
werde ich Ihnen in der ersten Fortschreibung zum Haushalt beziffern.
Brühl-Ost ist in letzter Zeit zur Heimat vieler junger Familien geworden. Weitere
Wohnungen und Häuser entstehen zur Zeit, so dass der Bevölkerungsanteil in diesem
Brühler Stadtteil weiter wachsen wird.
Zur Freude vieler Eltern entsteht dort neben dem ortsnahen Kindergarten schon bald
eine dringend notwendige Grundschule. Im kommenden Jahr können wir dort den
ersten Spatenstich des mit 7,5 Mio. DM kalkulierten Projektes feiern.
Wie schnell die Brühler Schulstruktur um ein wichtiges, von der Mehrheit gefordertes
Glied erweitert und damit aufgewertet werden konnte, zeigt der Zeitplan für den
Neubau der Gesamtschule. Hier wird deutlich, wie Ziele schnell erreichbar werden,
wenn man sich intensiv genug damit beschäftigt.
Am kommenden Freitag dürfen wir den Erfolg unserer Mühen und Anstrengungen
feiern. Zur Einweihung des Neubaus sind auch Sie, meine Damen und Herren des
Rates, ganz herzlich eingeladen.
Letztlich möglich war dieser Kraftakt auch durch den Verkauf des städtischen
Schulgebäudes in Süd an den Erftkreis. Mit dem Verkauf haben wir uns verpflichtet,
mögliche Asbestprobleme in dem Schulgebäude zu beseitigen.
!,
Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass Sie, meine Damen und Herren, mit großer
Selbstverständlichkeit den ersten Sanierungsschritten ohne Wenn und Aber
zugestimmt haben. Schließlich sei die Gesundheit von Schülern und Lehrern in jedem
Fall vor alle anderen Belange zu stellen, lautete Ihre einhellige Meinung, die ich teile.
Mit weiteren Verbesserungen an allen städtischen Schulen kommen wir den
Wünschen von Eltern und Schulleitern nach. Auf die einzelnen Maßnahmen will ich
hier aus Zeitgründen nicht näher eingehen. Besondere Erwähnung sollen aber unsere
Anstrengungen für das städtische Gymnasium finden.
Das Lob und der Dank für die schnelle Reaktion der Verwaltung, als es um die
Ausstattung eines neuen EDV-Raumes ging, ist angekommen.
Weitaus größere Beträge gilt es jedoch im kommenden Jahr für die wichtige
weiterführende Brühler Schule aufzuwenden. Auf insgesamt 615.000 DM kann ich die
allgemeinen Verbesserungsmaßnahmen beziffern. Für die beschlossene Erweiterung
des Max-Ernst-Gymnasiums sind 2,2 Mio. DM im Haushalt 1999 veranschlagt.
Aus meiner Sicht steht weiterhin eine Absprache mit der Stadt Bornheim aus, wie man
dort ohne ein eigenes Gymnasium auf die wachsenden Schülerzahlen zu reagieren
gedenkt.
164.
-7-
6.
Musikschule
Die Gebühren für die Musikschule können wir, das wird Sie alle erfreuen, im nächsten
Jahr auf dem alten Stand belassen. Das Defizit dieses Gebührenhaushaltes zeigt im
Vergleich zum Vorjahr 1999 zwar nur eine leichte Tendenz nach unten. Die
Personalausgaben und Honorare sinken jedoch erfreulicherweise um ca. 2,9 %. Ich
glaube, wir sind so auf einem guten Weg, den Bestand dieser für Brühl wichtigen
kulturellen Einrichtung weiter zu sichern.
Das entbindet uns aber nicht von der Pflicht, nach weiteren Ansätzen zu suchen, den
immer noch sehr hohen freiwilligen städtischen Zuschuss von über 800.000 DM auch
auf anderen Wegen abzusichern.
7.
Personal - Beschwerdemanagement und Sicherheit
Neue Wege beschreiten wir im Personalbereich. Die Installation eines
Beschwerdemanagers in diesem Jahr betrachte ich als Erfolg. Verärgerte oder
unzufriedene Kunden des Dienstleisters Stadtverwaltung haben jetzt eine Anlaufstelle,
bei der sie gezielt ihre Probleme vortragen können, ohne sofort den Rechtsweg
beschreiten zu müssen ..
Die von Bürgern vorgetragenen Beschwerden können in Teilen auch in die Aufgabenund Ablaufkritik einfließen. Denn mündige Bürger sind für eine Verwaltung gute und
kostenlose Berater, wenn es um Verbesserungen geht.
Das Image der Verwaltung lässt sich auf diesem Wege ebenfalls stärken. Der
Beschwerdemanager hat u.a.
die Aufgabe, die anderenorts getroffenen
Entscheidungen in Ruhe zu erläutern und Dinge transparent zu machen, die ein
Bürger vielleicht zunächst nicht richtig durchschaut hat.
,
ln der Diskussion über die Ordnungspartnerschaft zwischen dem Ordnungsamt und
der Polizei trat ein anderer Themenblock ans Licht, dessen Bedeutung in letzter Zeit
ständig wächst. Das Thema innere Sicherheit, von dem ich hier spreche, beschäftigt
Bundes- und Landespolitiker seit langem. Ich finde, es ist an der Zeit, sich dieses
sensiblen Bereiches auch auf kommunaler Ebene anzunehmen.
Das Sicherheitsbedürfnis der Brühlerinnen und Brühler, die Ängste, begründet oder
nicht, nehme ich ernst. Der Hinweis alleine auf die Polizei reicht nicht mehr aus.
Prävention und Aufklärung sind angesagt, d.h. jemand muss sich intensiver mit diesen
Dingen auseinandersetzen.
Ich werde deshalb ab dem 1. November 1998 einen Mitarbeiter mit dieser neuen
Aufgabe als sog. "Koordinator für kommunale Sicherheit" betrauen.
Wenn die Ausgaben im Personalbereich um 1,56 % auf nunmehr 37,6 Mio. DM
steigen, steckt ein guter Grund dahinter. Mit den neuen Einrichtungen, die wir im Laufe
dieses Jahres in Betrieb genommen haben, und die wir im nächsten Jahr in Betrieb
nehmen werden, ist zusätzliches Personal erforderlich. Allein im Kindergarten BrühlOst sind 10 Stellen für das Betreuungspersonal notwendig. Zudem schlagen sich in
den Zahlen die Ausgaben für Hausmeister und Reinigungskräfte in den neuen
Kindereinrichtungen und der Gesamtschule nieder.
Kommunale Investitionen sind insoweit nicht nur in der Baubranche, sondern
insgesamt als ein soziales und wirksames Beschäftigungsprogramm zur Bekämpfung
der Arbeitslosigkeit zu sehen und zu verstehen:
165
-8Den Sammelnachweis Sachausgaben können wir um 61.000 DM gegenüber dem
Vorjahresansatz · herunterfahren. Hier greift u.a. eine Umstrukturierung im
Telefonmarkt ln der letzten Ratssitzung kam bereits die Anfrage, ob hier ein
Einsparpotential vorhanden sei.
Damals gab ich den Hinweis auf eine angestrebte Zusammenarbeit mit Net Brühl. Eine
entsprechende Vereinbarung werden wir Ihnen noch vorlegen. Im Rahmen des
angestrebten Wechsels soll auch die alte Telefonanlage gegen ein leistungsstärkeres
ISDN-System ausgetauscht werden. Im Vermögenshaushalt sind 1999 für eine
Analyse und Vorplanung 50.000 DM angesetzt. Weitere 350.000 DM stehen als
Verpflichtungsermächtigung für die im Jahr 2000 anstehende Erneuerung im
vorliegenden Entwurf.
Insgesamt soll sich die Verwaltung auch in den nächsten Jahren als leistungsstarker
und kundenfreundlicher Partner der Bürgerinnen und Bürger verstehen. Dabei ist es
für mich eine wichtige Aufgabe, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren.
Alle städtischen Bediensteten sollen die Bedürfnisse unserer Kunden ernst nehmen
und die eigene Arbeit nach bestem Wissen und Können erledigen. Neue Instrumente
wie z.B. die Teambesprechung im Amt und das jährlich stattfindende
Orientierungsgespräch zwischen dem Vorgesetzten und dem einzelnen Mitarbeiter
sollen helfen, unnötige Reibungsverluste zu vermeiden.
8.
Schlussbemerkung
Ich hoffe, die nun anstehenden Beratungen im Hauptausschuss und den
Fachausschüssen werden genauso nüchtern und sachorientiert sein wie meine Rede,
die ich jetzt abschließen möchte. Mit Blick auf die Brühler Zukunft hoffe ich auf einen
Schulterschluss über die Parteigrenzen hinweg. Die Brühlerinnen und Brühler erwarten
von ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern zu Recht, dass sie das Beste für
Brühl anstreben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte an dieser Stelle nicht nur einer Tradition folgend, sondern aus voller
Überzeugung all meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Einsatz, den sie
bisher gezeigt haben, danken. Die Arbeitsbedingungen haben sich sicherlich nicht
vereinfacht. Für den großen Teil unserer Verwaltung kann ich dennoch eine
gesteigerte Leistungsbereitschaft und ein sehr hohes persönliches Engagement
feststellen. Daher an dieser Stelle nochmals mein Dank.
Ich wünsche Ihnen, meine Damen und Herren, jetzt eine gute und fruchtbare Beratung
des Haushaltsplanentwurfes 1999 und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gilt das gesprochene Wort!
166
167
Diplom-Volkswirt
DIETER FREYTAG
Beigeordneter und Stadtkammerer
der Stadt Brühl
Rathaus
50319 Brühl
Telefon 0 22 32 /7 93 00
Telefax 0 22 32 /7 92 19
Etatrede anläßlich der Einbringung des
Haushaltes 1999 in der Sitzung
des Rates der Stadt Brühl am 26.10.1998
Ausgeglichener Haushalt~entwurf 1999
S.
2
Nach wie vor: Schwierige Finanzsituation
S.
2
Gewinnexplosion und hohe Arbeitslosigkeit
S.
3
Niedrige Steuerbelastung für Unternehmen
S.
3
Verhaltener Optimismus bei den Steuereinnahmen
S.
5
Stabile Steuersätze in Brühl
S.
5
Höhere Schlüsselzuweisungen
S.
6
Niederlage in Münster
S.
6
Flüchtlingskosten nicht zu Lasten der Kommunen
S.
7
Stabile ·Gebühren beim Abwasser
S.
9
Leichte Erhöhung bei der Müllentsorgung
S.
9
Das Budget der Musikschule
S.
9
Auch 1999 hohe Investitionen
S.
10
Finanzierung über Kredite
S.
11
Überlegungen zur Rückführung der Kreditaufnahme
S.
12
Anlage: Ausgewählte Daten des Haushalts-Entwurfs 1999
168
-2Herr Bürgermeister,
meine Damen und Herren!
Ausgeglichener Haushaltsentwurf 1999
Vor Ihnen liegt der - in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene - Entwurf für den
Haushalt 1999. Im Verwaltungshaushalt verfügen wir über einen Betrag von 61,15
Mio. Euro (das entspricht 119,7 Mio. DM). Der Vermögenshaushalt spiegelt auch im
kommenden Jahr das deutlich erhöhte Investitionsverhalten der Stadt Brühl und
schließt mit einem Betrag von 18 Mio. Euro ab, das entspricht 35,25 Mio. DM (Kurs
vom 22.10.1998, 1 Europ. Währungseinheit= 1,95751 DM). Der Ausgleich wird über
eine Rücklagenentnahme in Höhe von 870.000 Euro= 1,7 Mio. DM erreicht.
Nach wie vor: Schwierige Finanzsituation
"Die kommunale Finanzsituation ist nach wie vor äußerst angespannt", so lautet der
einleitende Satz der Stellungnahme des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Regelung der Zuweisung
des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im
Haushaltsjahr 1999 (GFG). Im Jahre 1997 sind, auf Nordrhein-Westfalen bezogen, die
Gesamtausgaben zwar um 1,4 % gesunken, gleichzeitig sind die Gesamteinnahmen
der Verwaltungshaushalte aber mit 3,2 % noch stärker zurückgegangen - eine Erfahrung, die auch die Stadt Brühl im vergangenen Jahr mit einem Minus von 7 Mio. DM,
aufgeteilt je zur Hälfte auf Gewerbe- und Einkommensteuer, durchmachen mußte.
Das Ergebnis bezogen auf alle Haushalte der Kommunen Nordrhein-Westfalens:
Der Finanzierungsfehlbetrag beläuft sich auf 3,34 Mrd. DM, das ist der zweithöchste
Fehlbetrag nach 1995. Die strukturellen Finanzprobleme der Städte- und Gemeinden
Nordrhein-Westfalens drücken sich auch durch folgende Zahlen aus: 1997 mußten
130 von 396 Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, weitere 173
169
-3Kommunen konnten - wie Brühl - ihren Haushaltsausgleich nur dadurch erreichen,
daß sie ihre Rücklagen aufbrauchten bzw. Vermögen zur Stützung der Verwaltungshaushalte veräußerten.
Gewinnexplosion und hohe Arbeitslosigkeit
Derjenige, der am 20. Oktober 1998 auf die Titelseite des Handelsblattes geschaut
hat, konnte zwei nebeneinander stehenden Überschriften folgendes entnehmen:
"Firmengewinne kräftig gewachsen"
"Auch 1999 werden mehr als 4 Millionen arbeitslos sein."
Nach einer Untersuchung der Deutschen Bundesbank von 13.800 Jahresabschlüssen
aus produzierendem Gewerbe, Handel und Verkehr hat sich die Ertragslage westdeutscher Unternehmen deutlich verbessert. Die Gewinne stiegen nach Feststellung der
Bundesbank vor Steuern um rund 25 %. Entscheidend ist aber folgende Feststellung:
'Weil sich die durchschnittliche Steuerbelastung der Gewinne verringert hat, nahmen
der Untersuchung zufolge die Jahresüberschüsse mit 28 % etwas stärker zu als die
Gewinne vor Steuern."
Niedrige Steuerbelastung für Unternehmen
Diese Aussage der Deutschen Bundesbank korrespondiert mit seriösen Untersuchungen der Steuerbelastungen der Bundesrepublik Deutschland. Entgegen von gewissen
Interessenverbänden geschürten Einschätzungen liegt die Steuerquote in diesem
Land so niedrig wie schon lange nicht mehr. Bezieht man die Steuereinnahmen auf
das nominale Bruttoinlandsprodukt, dann lag der Höchstwert dieser so definierten
Steuerquote im Jahre 1977 bei 25,05 %. Für das laufende Jahr wird mit einem Wert
von 22,9% gerechnet. Das ist der niedrigste Stand seit 1970. ln diesem Betrag sind
jedoch die Kindergeldzahlungen enthalten. Bekanntlich wird seit 1996 das Kindergeld
von der Lohnsteuer einbehalten und den Familienkassen gutgeschrieben. Kürzt man
das Steueraufkommen um das Kindergeld, dann fällt die Steuerquote im laufenden
Jahr 1998 mit 21 ,6 % vom Bruttoinlandsprodukt auf ihr bisheriges Allzeittief Ursäch-
170
-4lieh für diese Entwicklung - ich hatte im vergangenen Jahr bereits darauf hingewiesen
- ist die rückläufige Entwicklung der direkten Steuern, sprich Gewerbesteuer, Einkommensteuer, und hier besonders die veranlagte Einkommensteuer. Diese sackte
innerhalb von 5 Jahren von 41,5 Mrd. DM im Jahre 1992 auf nunmehr 4,4 Mrd. DM in
1997 ab.
Besonders im vergangenen Jahr hat man mit Blick auf den Widerspruch zwischen der
eingangs dargestellten Entwicklung bei den Gewinnen und den rückläufigen Steuereinnahmen von einer Abkopplung von Gewinnen und Steuereinnahmen gesprochen.
Bekanntlich drückt sich die Steuerbelastung nicht allein in Steuerhöchstsätzen aus,
entscheidend für die Steuerbelastung ist die Verbindung zwischen Steuersatz und
Steuerbasis. Und hier gibt es in der Bundesrepublik Deutschland für die Gewerbebetriebe eine Vielzahl von Möglichkeiten, diese Steuerbasis zu verringern. Beeindruckend und hauptursächlich für die strukturelle Steuerschwäche ist die Möglichkeit
des Verlustvortrages. ln einer Antwort auf die parlamentarische Anfrage des
SPD-Bundestagsabgeordneten Joachim Poss vom 16. Januar 1998 hat die alte
Bundesregierung mitgeteilt, daß allein bis 1992 Verlustvorträge in Höhe von 270 Mrd.
DM aufgelaufen sind. Insofern ist es zu begrüßen, daß mit den Plänen der neuen
rot-grünen Bundesregierung die unbegrenzten Möglichkeiten des Verlustvortrages
eingeschränkt werden, um damit zu einer verläßlicheren und stetigen Steuerentwicklung zu gelangen.
Wörtlich heißt es in der Koalitionsvereinbarung:
"Mit dieser Steuerreform werden die Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen bei der Gewinnermittlung an internationale Standards angeglichen. Der
Verlustausgleich zwischen den einzelnen Einkunftsarten wird begrenzt (Mindestbesteuerung)".
Bezogen auf die bisherige Situation titelte der Deutsche Industrie- und Handelstag im
August im Handelsblatt: "Verlustvorträge machen Deutschland zur Steueroase."
1 71
-5Verhaltener Optimismus bei den Steuereinnahmen
Jüngste Meldungen stimmen in diesem Meer von Pessimismus ein wenig hoffnungsfroher; so ist für das laufende Jahr in Nordrhein-Westfalen mit steigenden Steuereinnahmen zu rechnen. Doch ist nicht zu erwarten, daß sich dieser Trend im kommenden
Jahr uneingeschränkt fortsetzt. So haben die sechs großen wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute in ihrem jüngst vorgelegten Herbstgutachten eine Verlangsamung des Wachstums des Brutta-Inlandsproduktes bereits im laufenden Jahr
festgestellt. Die Wachstumsrate sank von 2,9% im ersten Halbjahr auf geschätzte 2,6
% für das zweite Halbjahr. Im kommenden Jahr 1999 wird von einem gesamten
Wachstum von 2,3 % ausgegangen. Folglich wird es nach Einschätzung dieser
Institute auch keinen durchgreifenden Effekt auf dem Arbeitsmarkt geben: Sie erwarten nur einen geringfügigen Rückgang der Arbeitslosenzahl um 210.000 auf 4,07
Millionen. Insbesondere die Entwicklung in Russland, Asien und Lateinamerika sowie
die Abschwächung der US-Konjunktur bedeuten ein hohes Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung in diesem Land. Einzige positive Entwicklung ist bei den Verbraucherpreisen festzustellen, da mit Steigerungsraten von 1,0% in diesem und 1,2%
Inflation im kommenden Jahr im Grunde von Preisstabilität gesprochen werden kann.
Was bedeuten diese Globalzahlen für die Entwicklung des Brühler Haushaltes und
der Kerneinnahmen, der Steuereinnahmen:
Stabile Steuersätze in Brühl
Entsprechend der Schätzung des Nordmein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes für das Einkommensteueraufkommen des Landes Nordrhein-Westfalens im
kommenden Jahr können wir in Brühl mit einer leichten Steigerung von 30 Mio. auf
31,8 Mio. DM rechnen. Besonderes Augenmerk wird der eine oder andere wahrscheinlich auf den Betrag der Gewerbesteuer richten. Wir gehen wie im ursprünglichen Ansatz für das Jahr 1998 von 21 ,6 Mio. DM aus. Dieser Betrag setzt sich
zusammen aus einem - vorhandenen - Vorauszahlungssoll für das kommende Jahr
von rd. 17 Mio. DM und einer dem Durchschnitt der letzten Jahre engepaßten Zahl für
die Veranlagungen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 4,6 Mio. DM. Besonders
172
-6betonen möchte ich in diesem Zusammenhang, daß wir die spürbaren Rückgänge bei
den Steuereinnahmen - so liegen die angesetzten Werte für 1999 sowohl bei der
Gewerbesteuer als auch bei der Einkommensteuer noch deutlich unter den Anfang
dieses Jahrzehnts erzielten Höchstwerten - nicht dadurch kompensieren, indem wir
die Steuersätze nach oben anpassen. So bleiben sowohl bei der Grundsteuer A und
B als auch bei der Gewerbesteuer die Hebesätze nach dem Entwurf unverändert!
Höhere Schlüsselzuweisungen
Ein deutlicher Zuwachs ist im kommenden Jahr bei den Schlüsselzuweisungen zu
erwarten: Diese steigen von rd. 10,5 Mio. DM in diesem Jahr auf fast 14 Mio. DM. Dies
istAusdruck der in der Referenzperiode, die vom 01.07.1997 bis zum 30.06.19981ief,
festgestellten rückläufigen Steuerkraft der Stadt Brühl. Diese führte bekanntlich auch
zu der ursprünglich im Sommer diesen Jahres von mir ausgesprochenen Haushaltssperre. Trotz dieser für Brühl positiven Entwicklung bei den Schlüsselzuweisungen
sind doch erhebliche Einwendungen gegen die Systematik des Finanzausgleiches
vorzutragen.
Niederlage in Münster
ln diesem Zusammenhang gilt es bedauerlicherweise, auf eine Niederlage hinzuweisen. Brühl hat zusammen mit gut 200 Kommunen des Landes und dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund vor dem Verfassungsgerichtshof in
Münster in Sachen Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit des Kommunalen
Finanzausgleiches - Stichwort lfo-Gutachten - Schiffbruch erlitten. Das Gericht hat die
Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen und ist der Argumentation und den gutachterliehen Aussagen des Verbandes nicht gefolgt. Entgegen anderslautenden
Urteilen in anderen Bundesländern, beispielsweise in Bayern und Niedersachsen,
haben die Verfassungsrichter in Münster dem Landesgesetzgeber einen weiten
Spielraum zur Gestaltung des Finanzausgleiches zugebilligt; insbesondere haben sie
sich bei den inhaltlichen Streitfragen konsequent zurückgehalten und allein auf die
Verantwortung des Gesetzgebers verwiesen.
173
-7ln der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes wird auf die folgenden
Schwachpunkte des Kommunalen Finanzausgleiches, die nach wie vor nicht ausgeräumt sind, hingewiesen:
"Das Gesamtvolumen des Kommunalen Finanzausgleichs ist offensichtlich
nicht ausreichend, wenn mehr als zwei Drittel der Städte und Gemeinden in
NRW ihren Haushalt strukturell nicht ausgleichen können. Die Höhe der Finanzzuweisung kann nicht vollständig von der Leistungsfähigkeit und der
Haushaltssituation des Landes abhängig gemacht werden. Beides wird bestimmt von dem Ausgabenverhalten des Landes, auf das die Städte und Gemeinden keinen Einfluß haben.
Die Einwohnergewichtung beim Kommunalen Finanzausgleich - Großstädte
wird pro Einwohner ein höherer Bedarf zugesprochen - ist heute nicht mehr zu
begründen. Denn der Finanzbedarf pro Einwohner in großen und kleinen
Städten hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten bis auf wenige Ausnahmen (Soziales, Kultur, Feuerschutz, Schüler) weitgehend angeglichen.
Einheitliche fiktive Hebesätze bei den Realsteuern zur Bemessung der Steuerkraft entsprechen nicht der unterschiedlichen Realität in den Städten und
Gemeinden. Aufgrund ihrer Lage und Wirtschaftsstruktur können Städte und
Gemeinden des ländlichen Raumes von den Grundstückseigentümern und
Unternehmen nicht die gleichen Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer
verlangen wie Großstädte -so auch die Auffassung der Industrie- und Handelskammern."
Flüchtlingskosten nicht zu Lasten der Kommunen
Nach dem Blick zurück auf die verlorenen Schlachten vergangener Finanzausgleichsjahre nun ein Blick auf den Entwurf des Finanzausgleichs des Jahres 1999. Hier ist
insbesondere auf einen Punkt hinzuweisen, der auf den massiven Widerstand der
Kommunen des Landes stößt:
174
-8Es handelt sich um die sogenannte Befrachtung des Kommunalen Finanzausgleiches
in Höhe von 325 Mio. DM für die Flüchtlingskostenpauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Der harmlos klingende Ausdruck "Befrachtung " bedeutet nichts
anderes als die Finanzierung der genannten 325 Mio. DM für Flüchtlingsunterbringung
aus dem Gesamttopf des Finanzausgleiches. Das bedeutet, daß die Städte mehr als
die Hälfte der Gesamtkosten (bislang 577 Mio. DM im Jahr) übernehmen sollen, was
bisher in voller Höhe aus dem Landeshaushalt finanziert wurde. Hier treten erhebliche
verfassungsrechtliche Bedenken auf. Denn die Höhe der Flüchtlingspauschale in
Höhe von 675 DM monatlich war vor dem Verfassungsgerichtshof streitig, ist von
diesem aber als verfassungsrechtlich vertretbar erachtet worden. Mit der nunmehr
vorgesehenen Befrachtung von 325 Mio. DM, was 56,3% der Gesamtkosten von 577
Mio. DM entspricht, sinkt implizit die Landespauschale von den genannten 675 DM auf
nur noch 294,97 DM. Ob das den Anforderungen des Verfassungsgerichtshofes
Nordrhein-Westfalen nach einer vom Land zu tragenden angemessenen Kostenpauschale Rechnung trägt, ist stark zu bezweifeln. Aus Kreisen des Landes ist zu vernehmen, daß ursprünglich noch weitergehende Einschränkungen des Finanzausgleiches
vorgesehen waren. So wurde die Möglichkeit diskutiert, die bislang freiwillig vom Land
in den Gemeinschaftstopf des Finanzausgleiches gerechnete Grunderwerbssteuer
künftig bei der Berechnung auszuklammern, was im Ergebnis eine noch größere
Einschränkung für die Kommunen bedeutet hätte. Das soll tröstend klingen.
Gleichwohl ist mit allem Nachdruck darauf hinzuweisen:
Flüchtlingsunterbringung ist keine kommunale, sondern eine staatliche Aufgabe, die
demnach auch staatlich zu finanzieren ist. Eine Beteiligung der Kommunen an den
Kosten ist daher in keinster Weise vertretbar! Es ist zu hoffen, daß im Gesetzgebungsverfahren noch eine Änderung vorgenommen wird.
1 75
-9Werfen wir einen Blick auf unseren Entsorgungsbetrieb.
Stabile Gebühren beim Abwasser
Der Umsatz steigt gegenüber dem Planansatz 1998 im Abwasserwerk nur moderat
von 17,69 Mio. DM auf 17,86 Mio. DM. Die Hauptinvestitionen auf der Kläranlage sind
bereits getätigt, es findet dort lediglich noch eine Ausfinanzierung statt. Zusammen mit
den notwendigen Sanierungen im Kanalnetz bleibt die Investitionsrate jedoch hoch, so
daß der Vermögensplan auf knapp 13 Mio. DM festgesetzt wird. Die erfreulichste
Mitteilung in diesem Zusammenhang: Die Gebühr für den cbm Abwasser und auch die
Oberflächenwassergebühr bleiben stabil!
Leichte Erhöhung bei der Müllentsorgung
Ganz so erfreulich ist die Entwicklung im Betriebszweig Abfall leider nicht. Nach
Überschüssen dieses Betriebszweiges in den ersten Jahren seines Bestehans mußten
wir im Jahr 1997 einen Verlust von knapp 170.000 DM hinnehmen. Bekanntlich hatten
wir im laufenden Jahr bereits eine Rücklagenentnahme zur Stützung der Erlössituation
im Betriebszweig Abfallentsorgung vorgesehen, die nach derzeitigem Kenntnisstand
auch abgerufen werden muß. Eine Fortsetzung einer solchen Stützung schlagen wir
auch für den kommenden Entwurf für das Wirtschaftsjahr 1999 vor, so daß der Erfolgsplan mit Aufwendungen von 7,763 Mio. DM und mit Erträgen von 7,412 Mio. DM
abschließt. Dessenungeachtet müssen die Kostensteigerungen in dem Betriebsbereich aufgefangen werden, so daß eine moderate Gebührenerhöhung für die 120
Ltr. Tonne von 241 DM für 1998 auf 258 DM für 1999 Jahr vorgeschlagen wird. (Für
die anderen Tonnengrößen entsprechend).
Das Budget der Musikschule
An der Stelle erwarten Sie, meine Damen und Herren, zusammen mit dem Hinweis auf
die Kostensituation bei der Musikschule - ich verweise in dem Zusammenhang auch
auf die Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes - den Vorschlag einer kräftigen
176
-10Gebührenerhöhung. Doch muß ich Sie in diesem Punkte enttäuschen. Eine solche
müssen Sie nunmehr selbst beantragen. Die Teilnehmerentgelte wurden für das
laufende Jahr 1998 auf 907.000 DM geschätzt, ein Wert der sich nicht erreichen läßt
und der aus diesem Grunde im Rahmen des Nachtrages auf ca. 850.000 DM zurückgenommen wurde. Einen entsprechenden Wert haben wir auch für das Jahr 1999
vorgesehen. Bedingt durch den Einnahmeausfall wird sich der Zuschußbedarf für das
Jahr 1998 doch wieder im Bereich von knapp 900.000 DM ansiedeln. Für das kommende Jahr ist, bedingt durch Kosteneinsparungen, ein Zuschußbedarf von 820.000
DM vorgesehen. Sie sehen, meine Damen und Herren, daß wir von dem Ziel: Einer
3/4 Million DM noch weit entfernt sind. Doch überlasse ich die Beschreitung dieses
Weges in diesem Jahr Ihnen.
Auch 1999 hohe Investitionen
Meine Damen und Herren, die Bautätigkeit der Stadt Brühl hat in den letzten Jahren
enorm zugenommen, ausgewiesen durch die Summe der Gruppierungsziffern 94 bis
96, den Baumaßnahmen. Im Jahr 1995 hatten wir dafür einen Betrag von etwa 10,2
Mio. DM investiert, das Ergebnis des Jahres 1996 lag bei knapp 8 Mio. DM. Im vergangeneo Jahr 1997 wurden dann bereits - Stichwort Bau Gesamtschule - fast 20 Mio.
DM investiert. Der Ansatz für das laufende Jahr 1998 liegt bei 32,4 Mio. DM. Den Wert
werden wir für das Jahr 1999 nicht erreichen, gleichfalls liegen wir mit 23,8 Mio. DM
noch deutlich über dem Durchschnitt, wie sich aus den von mir genannten Vergleichszahlen ergibt. Die Mittel fließen im wesentlichen in den Einzelplan 2 - Schulen - und
in den Einzelplan 4 - soziale Sicherung - und hier insbesondere die Kindergärten. Im
einzelnen sind zu nennen:
Verbesserungen an Grundschulen
Neubau Grundschule Brühl-Ost
Verbesserung an Hauptschulen - knapp
530.000 DM
1.500.000 DM
90.000 DM
Verbesserung Realschule
137.000 DM
Verbesserung am Gymnasium
615.000 DM
Erweiterung Gymnasium - gut
2.200.000 DM
und schließlich Ausfinanzierung Gesamtschule
177
- 11 hier insbesondere die Turnhalle mit
8.000.000 DM
Hinzu kommt der Neubau des Kindergartens Brühl-Ost mit knapp
1.100.000 DM,
wobei an der Stelle bereits darauf hingewiesen wird, daß wir
diese Summe noch aufstocken müssen, da bezüglich der Versorgung
der Bevölkerung mit Kindergartenplätzen weiterer Handlungsbedarf besteht.
Erwähnenswert ist auch die Verbesserung an Sporteinrichtungen mit
565.000 DM,
hier handelt es sich im wesentlichen um die Sanierung der Sporthalle Brühl-Mitte.
Erwähnenswert sind femer die Investitionsmaßnahmen auf dem Betriebshof, wobei
unter anderem ein ansprechendes Sozialgebäude bereitgestellt wird, die heute zu
beschließende Sanierung der Alten Stellmacherei, die in ein umfassendes Arbeitsprojekt für Jugendliche eingebettet wird, und ein Zuschuß der bereits beschlossen ist
im Zusammenhang mit der Umsiedlung des Altenheimes Johannesstift in Höhe von
920.000 DM.
Den Betrag wollen wir auch im kommenden Jahr finanzieren.
Finanzierung über Kredite
Zur Finanzierung der Maßnahme haben wird eine Kreditaufnahme auf dem Kreditmarkt in Höhe von 10.364.000 DM vorgesehen. Zieht man die ordentliche Tilgung von
dieser Brutto-Verschuldung ab, so ergibt sich eine Netto-Kreditaufnahmevon ca. 7,3
Mio. DM. Dies ist eine deutliche Abweichung von dem in den vergangenen Jahren
gefahrenen Grundsatz der Netto-Neuverschuldungvon Null. Gleichwohl ist an erster
Stelle die Frage zu stellen:
Auf welche der von mir eben bezeichneten Maßnahmen soll denn im einzelnen
verzichtet werden, um die Kreditaufnahme entsprechend zu reduzieren?
Immerhin haben wir es mit einem gesetzlichen Auftrag - im wesentlichen der Zuverfügungstellung von Schulraum und der Bereitstellung von Kindergartenplätzen - zu
tun. Das plakative Darstellen irgendwelcher Verschuldungsgrößen führt keinen Weg
178
-12weiter, diese Frage zu beantworten. Gleichwohl soll die Problematik, die mit einer
solchen Schuldenaufnahme verbunden ist, nicht verkannt werden. Immerhin beträgt
die Schuldenlast, die von der Stadt Brühl aufzubringen ist, im kommenden Jahr
zusammen rund 8,5 Mio. DM, aufgeteilt in 3 Mio. DM Tilgung und 5,5 Mio. DM Zinsbelastung. Das macht gut 7 % des Verwaltungshaushaltes aus.
Ich habe einige interessante Vergleichszahlen. ln den achtziger Jahren lag der Schuldendienstanteil in Brühl zwischen 12 und 16 %.
1983
15,97%
1984
14,31%
1985
14,22%
1986
12,26%
1987
12,30%
Rechnet man das Abwasserwerk, das in den 80er Jahren noch im Haushalt enthalten
war, so liegt der Schuldendienst im Jahre 1999 bei 13,3 %.
Schließlich ist zu berücksichtigen - auf diesen Umstand habe ich bereits im vergangenen Jahr hingewiesen- die Investitionen fließen an Baufirmen und stellen somit dort
eine nicht unwesentliche Anzahl von Arbeitsplätzen sicher.
Überlegungen zur Rückführung der Kreditaufnahme
Sie sehen, meine Damen und Herren, daß wir es hier mit einer komplexen Themenlage zu tun haben; Platitüden helfen dort nicht weiter. Will man Überlegungen anstellen,
um die hohe Kreditbelastung der Stadt Brühl zurückzufahren, so müssen weitergehende Überlegungen angestellt werden. Ich will auf zwei Themenkomplexe verweisen, die
im Haushaltsentwurf noch nicht vorgesehen sind, die aber möglicherweise im Rahmen
der Fortschreibung noch Berücksichtigung finden sollen.
Zum ersten geht es um den Verkauf von Wohnungen an die Gebausie. Hier hat es
bereits eine beschlußreife Vorlage gegeben, eine Einigung ließ sich jedoch angesichts
der damaligen Rahmenbedingungen nicht erreichen. Inzwischen haben sich eben
179
-13diese dahingehend verändert, daß insbesondere die Finanzierungsseite durch den
niedrigen Zinssatz neue Perspektiven eröffnet. Sofern hier zwischen der Stadt Brühl
auf der einen und der Gesellschaft auf der anderen Seite Einigung hergestellt werden
kann, werden wir die Beschlußempfehlungen noch in die laufenden Haushaltsberatungen einspeisen.
Ich will aber in diesem Zusammenhang auch den ausdrücklichen Hinweis geben, daß
eine Übertragung der Wohnungen am Margaretenhof, die vor zwei Jahren in der
Ursprungsvorlage angedacht war, derzeit nicht vorgenommen wird. Hier darf auf gar
keinen Fall der Eindruck entstehen, daß eine Problemverschiebung hin zur städtischen Wohnungsbaugesellschaft vorgenommen wird. Dieses Problem müssen wir erst
gesondert lösen, bevor wir hier weitere Gedanken zur künftigen Trägerschaft der
Wohnungen anstellen können.
Ein zweites Thema, das auch in diesem Zusammenhang der Kreditrückführung zu
sehenist
Die Stadtwerke Brühl stehen bekanntlich seit Änderung der Energierechtsreform in
einer neuen Situation: in der des Wettbewerbs. Aus diesem Grunde hat die Gesellschaft ein- auch schon früher häufiger diskutiertes- Modell vorgeschlagen, das bei
entsprechender Einigung ebenfalls in die Haushaltsberatungen einbezogen wird: die
Übernahme der Straßenbeleuchtung durch die Stadtwerke Brühl. Hier wird aus Sicht
der Stadt dem jetzt zu erzielenden Liquiditätseffekt durch den Verkauf der Straßenbeleuchtung eine künftig höhere Belastung durch entsprechende Nutzungsgebühren
gegenüberstehen; der Stadtwerke Brühl GmbH schafft die Übernahme des Beleuchtungssystems auch die Möglichkeit, sich entsprechend werblich auch in diesem
Bereich zu präsentieren.
Die Plazierung dieser Vorschläge in den Gesamtkomplex Kreditaufnahme mag den ein
oder anderen verwundern, ist aber angezeigt anläßlich eines aktuellen Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema. Dabei ging es um die Frage, ob eine
Vermögensveräußerung eines Bundeslandes, in diesem Falle Schleswig Holstein, an
eine Landesgesellschaft als Privatisierungserlös anzusehen ist, oder aber - wie das
180
-14Verfassungsgericht argumentierte - im Zusammenhang mit der Kreditobergrenze, die
an die Höhe der Investitionen gebunden ist, als Kreditaufnahme zu werten ist.
Diese Überlegungen zum Abschluß meiner Rede ermöglichen mir, Ihnen Albert
Einstein anzuempfehlen, der da sagte:
"Alles sollte so einfach wie möglich gemacht werden, aber nicht einfacher."
Ausdaten.xls
1 81
Ausgewählte Daten des Haushalts-Entwurfs 1999
(Anlage zur Etatrede Haushalt 1999 von Kämmerer Dieter Freytag)
1998
inTDM
Entwurf
Abweichg.
1999
%
inTDM
1.
Gesamthaushalt
Die Daten des Haushalts 1998 enthalten noch nicht die sich
durch den Nachtrag ergebenden Änderungen
1.1
bereinigte Ausgaben(s. HaushaltsplanS. 16)
146.673
141.940
-3,23
Nachrichtlich
nicht bereinigte Ausgaben
169.500
154.945
-8,59
39.509
30.533
-22,72
634
6.460
2.368
4.353
273,50
-32,62
32.415
23.812
-26,54
1.2
Investitionen (Gruppierungsziffem 92, 93, 94 -96, 98)
davon:
- Gewährung von Darlehen, Zuweisungen
und Zuschüsse für Investitionen ( Gruppierungszifffem 92, 98)
- Vermögenserwerb (Gruppierungsziffer 93: Grdundstücke,
bewegliches Vermögen)
- Baumaßnahmen (Gruppierungsziffem 94 - 96)
Geplante Investitionen - in 1.000 DM
<Gruppierungsziffem 92 - 96. 98)
24.578
2000
19.091
2001
2002
11.949
-19,50
-22,32
-37,41
1.3
Kreditaufnahme
22.140
10.364
-53,19
1.4
Schuldendienst
-Tilgung
-Zinsen
7.860
2.760
5.100
8.490
3.000
5.490
8,02
8,70
7,65
1.5
Schuldenstand (Ist-Stand 31.12. d. Jahres)- in 1.000 DM(ohne Eigenbetriebe)
1996
65.529
1997
63.257
1998
82.637 (voraussichtlich)
1999
90.001 (voraussichtlich)
Seite 1 von 3
182
AuSclaten.xls
1998
inTDM
2.
Verwaltungshaushalt
2.1
Personalausgaben (Gruppierungsziffer 4 ohne Eigenbetriebe )
./. Personalkostenverrechnungen Stadt/Eigenbetriebe, aber
ohne Verwaltungskostenerstattungen Stadtwerke,
Eigenbetriebe etc.)
2.2
2.3
Unterhaltungskosten
- Grundstücke I Gebäude
-Anlagen
- Straßen I Parkplätze (Unterabschnitte 630, 670, 680)
- Gesamtkosten
Zuschußbedarfsentwicklung einzelner Ausgabenbereiche
Zuschußbedarf
- allg. Verwaltung (Einzelplan 0)
- Öff. Sicherheit u. Ordnung (Einzelplan 1)
- Schulen (Einzelplan 2)
- Kultur (Einzelplan 3)
darunter:
- allg. Kulturverwaltung (Unterabschnitt 300)
-Musikschule (Unterabschnitt 331)
- Malschule (Unterabschnitt 332)
- Durchführung Asylbewerberleistungsges.
- Hilfe zur Erziehung (Unterabschnitt 455)
- Tageseinrichtungen für Kinder (Unterabschnitt 464)
- Sport (Unterabschnitte 550, 560)
- Fremdenverkehr(Unterabschnitt 790)
3.
Vermögenshaushalt
3.1
Baumaßnahmen {Gruggierungsziffem 94 - 96
ohne Erschließungskostenanteile Abwasserwerk)
- Hochbaumaßnahmen (Gruppierungsziffer 94)
abzüglich Maßnahmen Amt 70 u.a.)
- Tiefbaumaßnahmen (Gruppierungsziffem 95 - 96)
-Maßnahmen Amt 70 u.a. (Kinderspiel-, Sportplätze,
Friedhöfe, Straßenbeleuchtung, Erschließungskostenanteile Abwasserwerk)
3.1.1 Hochbaumaßnahmen
- Verbesserungen an Schulen
- Erweiterung/Neubau Schulen
- Neubau Grundschule Ost
-Gymnasium
- Pestalozzischule(einschl. Einrichtung)
- Gesamtschule(einschl. Einrichtung)
-Kindertagesstätten einschi.Grunderw. u. Ersteinrichtung(UA 464)
- Verbessserungen an Sporteinrichtungen(UA 560)
- Verbesserung Betriebshof (UA 772)
- Wohn- und Geschäftsgrundstücke (UA 880)
Entwurf
1999 Abweichg.
%
inTDM
36.086
38.132
-411
-623
35.675
37.509
5,14
1.553
537
1.317
3.407
1.687
570
1.323
3.580
8,63
6,15
0,46
5,08
7.450
3.791
6.966
3.350
8.176
3.741
7.449
3.627
9,74
-1,32
6,93
8,27
896
823
160
566
2.471
4.805.
1.476
686
1.008
821
169
1.031
2.237
4.336
1.457
705
12,50
-0,24
5,63
82,16
-9,47
-9,76
-1,29
2,77
5,67
32.188
23.051
26.568
16.467
-38,02
4.279
1.341
5.374
1.210
25,59
-9,77
581
1.374
120
350
116
24.200
2.040
1.113
1.027
574
1.500
2.228
60
8.150
1.324
650
856
385
Seite2von 3
3.1.2 Tiefbaumaßnahmen
Bezeichnung
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Ausdaten.xls
I
allgemeine Maßnahmen
- Radverkehrsförderung ("Fahrradfreundliche Stadt")
- Fahrradstation
- Deckenbaumaßnahmen/kleinere Straßenausbauter
- Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
-Verlagerung K7
EinnahmenlAusgaben I
·
inTDM
243
720
0
0
0
110
1.000
200
91
60
0
0
0
0
480
700
400
400
Badort CUA 632)
- Am Pastorsgarten
200
450
Kierberg/Heide CUA 633)
-Winterburg
200
200
Pingsdorf CUA 634) .
- Burgpfad
- Buschgasse
396
238
325
200
Vochem
- Gewerbegebiet Nord II
520
670
Innenstadt CUA 631)
- Kreisel Berliner Ring
- Bbpl. Herseler/Urfelder Str.
- Kreisel An der Synagoge
- Bplan Engeldorfer Str.
I
3.2
3.3
Investitionsförderungsmaßnahmen (GrugQierungsziffer 98}
darunter u.a.:
- Zuschuß Jugendgruppenheime
- Zuweisung Kindergärten freie Träger
- Kostenersatz Abwasserwerk
- Zuschüsse Stadtökologische Maßnahmen
- Kostenbeteiligung Sanierung TG Bleiche
- Zuschuß Sportheime I Sportgeräte
- Beteiligung an Planungs- und Baukosten Stadtbahn
- Zuschuß Johannesstift
- Zuschuß Alte Stellmacherei
-Zuführung Investitionspauschale Abwasserwerk an Abw.werk
Erweb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens
darunter:
-Einrichtung Schulneubauten (Gesamtschule/Sonderschule)
- Einrichtung neue Kindertagesstätten
- Büroinventar/EDV
-Fahrzeuge, Geräte
-Erweiterung EDV-Technik Parkscheinautomaten
1999
1998
in TOM
495
2298
183
VE
200
200
I
10
10
50
15
91
46
0
0
0
273
0
0
50
15
0
9
600
920
316
388
4.637
1.788
3.316
418
434
389
80
210
232
310
1.036
0
Seite3von3
184
2. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl
vom 26.10.1998
Aufgrund der §§ 69 ff. Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG - ( 8. Buch
Sozialgesetzbuch- SGB VIII)- i.d.F. der Bekanntmachung vom 15.03.1996 (BGBI. I.
S. 477), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.1997 ( BGBI. I. S. 2942) und des §
7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NW, i.d.F. der
Bekanntmachung vom 14.07.1997 (GV.NW. S. 666/SGV. NW. 2023), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17. 12. 1977 (GV NW S. 458), hat der Rat der Stadt Brühl, in seiner
Sitzung am 26.10.1998 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
§ 4 Abs. 3 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
a) der Bürgermeister/ die Bürgermeisterin oder ein/e von ihm/ ihr bestellter Vertreter/
bestellte Vertreterin;
§ 4 Abs. 3 wird um den Buchst. I) ergänzt:
I) ein Vertreter/eine Vertreterin des Jugendgemeinderates der Stadt Brühl
Artikel II
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl in
Kr.
~sh:ftfilhu~
c n u renn
185
1. Satzung zur Änderung der Satzung
zum Schutz des Baumbestandes
der Stadt Brühl
- Baumsatzung -
Der Rat der Stadt Brühl hat aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW. S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV.NW. S. 458), und des§ 45 des Gesetzes zur
Sicherung
des
Naturhaushalts
und
zur
Entwicklung
der
Landschaft
(Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.1994
(GV.NW. S. 710/SGV NW 791), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.05.1995
(GV.NW. S. 382) in seiner Sitzung am 26.10.98 folgende Satzung beschlossen:
Artikel1
§ 7 Abs. 2 Satz 2 lautet nunmehr:
Beträgt der Stammumfang des gefällten Baumes, gemessen in 1 m Höhe über dem
Erdboden, bis zu 120 cm, ist als Ersatz ein einheimischer, standortgerechter
Laubbaum (z.B. Rotbuche, Esche, Traubeneiche, Stieleiche, Winterlinde, Feldulme)
mit einem Mindeststammumfang von 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem
Erdboden, zu pflanzen.
Bei der Beseitigung eines Nadelbaumes kann in Ausnahmefällen auch ein Baum
derselben Art nachgepflanzt werden.
Artikel 2
§ 7 Abs. 4 wird wie folgt gefaßt:
Die Höhe der Ausgleichszahlung bemißt sich nach dem durchschnittlichen materiellen
Wert eines Baumes mit 18 cm Stammumfang in 1 m Höhe über dem Erdboden
(Berechnung nach dem Wertermittlungsverfahren nach KOCH). Der Wert eines
Ersatzbaumes ist mit 1.100,00 DM anzusetzen.
186
2
Artikel3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Brühl
in Kraft.
B
~.k~
Schriftführenn
187
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
in der Stadt Brühl
Aufgrund von § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, ber. BGBI. 19981 S. 137) hat der
Rat der Stadt Brühl in der Sitzung am 26.1 0.1998 folgende Satzung beschlossen:
§1
Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des BauGB und dieser
Satzung erhoben.
§2
Art und Umfang der Erschließungsanlagen
(1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand für:
1. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grundstücken dienen,
ausgenommen solche in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in
Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongreß- und Hafengebiet, an denen eine
Bebauung zulässig ist,
a)
bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, wenn sie beidseitig und
mit einer Breite bis zu 9 m, wenn sie einseitig anbaubar sind,
b)
mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m, wenn sie beidseitig
und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn sie einseitig anbaubar sind,
c)
mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 18 m, wenn sie
beidseitig und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn sie einseitig anbaubar sind,
2. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grundstücken dienen in
Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der
Nutzungsart
Einkaufszentren,
großflächige
Handelsbetriebe,
Messe-,
Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine
Bebauung oder gewerbliche Nutzung beidseitig zulässig ist und mit einer Breite bis
zu 13 m, wenn eine Bebauung oder gewerbliche Nutzung einseitig zulässig ist.
188
2
3. mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen (z.B. Fußwege, Wohnwege)
mit einer Breite bis zu 5 m,
4. Sammalstraßen mit einer Breite bis zu 18 m,
5. Parkflächen,
a)
die Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1, 2 und 4 sind, bis zu einer
weiteren Breite von 6 m,
b)
die nicht Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1, 2 und 4, aber nach
städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren
Erschließung notwendig sind (selbständige Parkflächen), bis zu 15 % der
Flächen der erschlossenen Grundstücke,
6. Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen,
a)
die Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1 bis 4 sind, bis zu einer
weiterenBreite von 6 m,
b)
die nicht Bestandteil von Verkehrsanlagen, aber nach städtebaulichen
Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig
sind (selbständige Grunanlagen), bis zu 15% der Flächen der erschlossenen
Grundstücke.
7. lmmissionsschutzanlagen, auch wenn sie nicht Bestandteil der Erschließungsanlagen sind. Die Beitragsfähigkeit von lmmissionsschutzanlagen, die nicht im
Bebauungsplan ausgewiesen sind, wird im Einzelfall durch Satzung beschlossen.
(2) Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so vergrößern sich die in Abs.
1 Nrn. 1, 2 und 4 angegebenen Maße um die Hälfte, mindestens aber um 8 m.
(3) Ergeben sich nach Abs. 1 unterschiedliche Höchstbreiten, so gilt für die gesamte
Verkehrsanlage die größte Breite.
(4) Die in Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 genannten Breiten sind Durchschnittsbreiten.
§3
Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach den tatsächlichen Kosten
ermittelt.
189
3
§4
Anteil der Stadt am beitragsfähigen Erschließungsaufwand
Die Stadt trägt 10 v.H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwands.
§5
Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands
(1) Der nach §§ 2 und 3 ermittelte und gemäß § 4 reduzierte beitragsfähige
Erschließungsaufwand wird auf die erschlossenen Grundstücke (Abrechnungsgebiet)
nach deren Flächen verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der
erschlossenen Grundstücke nach Art und Maß berücksichtigt.
(2) Als Grundstücksfläche i.S. des Abs. 1 gilt bei Grundstücken innerhalb des
Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes die Fläche, die baulich, gewerblich oder
in vergleichbarer Weise genutzt werden kann.
(3) Als Grundstücksfläche i.S. des Abs. 1 gilt bei Grundstücken außerhalb des
Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und bei Grundstücken, für die ein
Bebauungsplan eine bauliche, gewerbliche oder eine vergleichbare Nutzung nicht
festsetzt,
a) soweit sie an die Erschließungsanlage angrenzen, die Flächen zwischen der
gemeinsamen Grenze der Grundstücke mit der Erschließungsanlage und einer im
Abstand von 35 m dazu verlaufenden Linie. Grundstücksteile, die lediglich die
wegmäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der
Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt,
b) soweit sie nicht angrenzen, die Fläche zwischen der Grundstücksgrenze, die der
Erschließungsanlage zugewandt ist und einer im Abstand von 35 m dazu
verlaufenden Linie.
Überschreitet die tatsächliche Nutzung die Abstände nach Satz 1 Buchstabe a) oder
Buchstabe b), so fällt die Linie zusammen mit der hinteren Grenze der tatsächlichen
Nutzung.
190
4
(4) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die Fläche
(Abs. 2 oder 3) vervielfacht mit
a) 1,0 bei einer Bebaubarkeil mit einem Vollgeschoss,
b) 1,3 bei einer Bebaubarkeil mit zwei Vollgeschossen,
c) 1,5 bei einer Bebaubarkeil mit drei Vollgeschossen,
d) 1,6 bei einer Bebaubarkeil mit vier oder fünf Vollgeschossen,
e) 1,7 bei einer Bebaubarkeil mit sechs oder mehr Vollgeschossen
f)
0,5 bei Grundstücken, die in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung
vergleichbaren Weise genutzt werden können (z.B. Dauerkleingärten, Freibäder,
Friedhöfe, Sportanlagen).
(5) Für Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes ergibt
sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt:
a) Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen Zahl der
Vollgeschosse.
b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die
Baumassenzahl geteilt durch 3,5, wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder
abgerundet werden.
c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die
höchstzulässige Höhe geteilt durch 3, wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen aufoder abgerundet werden.
Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse zugelassen
oder vorhanden, ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die
zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten
werden.
(6) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder
für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan die Zahl der Vollgeschosse, die
Baumassenzahl oder die Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der
Vollgeschosse:
1 91
5
a) Bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen
Vollgeschosse. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheit des
Bauwerkes nicht feststellbar, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Höhe des
Bauwerkes geteilt durch 3, wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder
abgerundet werden.
b) Bei unbebauten oder bebaubaren Grundstücken aus der Zahl der auf den
Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse.
c) Bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die aber gewerblich
genutzt werden können, werden zwei Vollgeschosse zugrundegelegt
d) Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig oder
vorhanden sind, wird ein Vollgeschoss zugrundegelegt
(7) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung werden die in Abs. 4
festgesetzten Faktoren um 0,5 erhöht
a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-, Gewerbe- und
Industriegebieten sowie Sondergebieten mit der Nutzungsart: Einkaufszentren,
großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet;
b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch Bebauungsplan
eine Nutzung wie in den unter Buchstabe a) genannten Gebieten vorhanden oder
zulässig ist;
c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten
Gebiete, die gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise (z. B. Grundstücke mit
Büro-, Verwaltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhaus oder Schulgebäuden) genutzt
werden, wenn diese Nutzung nach Maßgabe der Geschossflächen überwiegt.
Liegt eine derartige Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor,
gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschossfläche.
(8) Abs. 7 gilt nicht für durch selbständige Grünanlagen erschlossene Grundstücke.
§6
Grundstücke an mehreren Erschließungsanlagen
(1) Grundstücke an zwei aufeinander stoßenden Erschließungsan lagen, die nicht zu
einer Erschließungseinheit gehören, mit einem Eckwinkel von nicht mehr als 135 Grad
(Eckgrundstücke) sind für beide Erschließungsanlagen beitragspflichtig, wenn sie
durch
beide
Anlagen
erschlossen
werden.
Der
Berechnung
des
192
6
Erschließungsbeitrages werden nur je 2/3 der Grundstücksfläche zugrundegelegt,
wenn beide Erschließungsanlagen ganz oder teilweise in der Baulast der Gemeinde
stehen und
1. nach dem lnkrafttreten dieser Satzung hergestellt werden
oder
2. für eine der Erschließungsanlagen bereits vor lnkrafttreten dieser Satzung eine
Beitragspflicht für die erstmalige Herstellung entstanden ist und noch geltend
gemacht werden kann oder durch Zahlung, Erlaß oder Verjährung erloschen ist.
Diese Regelung gilt für weitere Erschließungsanlagen entsprechend, wenn
Grundstücke durch mehr als zwei aufeinander stoßende Erschließungsanlagen, die
nicht zu einer Erschließungseinheit gehören erschlossen werden.
(2) Liegt ein Grundstück zwischen zwei Erschließungsanlagen, so gelten die
Vergünstigungen für Eckgrundstücke (Abs. 1) entsprechend, wenn der geringste
Abstand zwischen den Erschließungsanlagen nicht mehr als 50 m beträgt.
(3) Die Vergünstigungsregelungen nach Abs. 1 und 2 gelten nicht in Gewerbe-,
Industrie- und Kerngebieten sowie für ausschließlich oder überwiegend industriell
oder gewerblich genutzte Grundstücke in sonstigen beplanten oder unbeplanten
Gebieten.
(4) Die nach Abs. 1 und 2 gewährte Vergünstigung für ein Grundstück geht zu Lasten
der anderen Grundstücke im Abrechnungsgebiet Diese können jedoch höchstens zu
einem Beitrag herangezogen werden, der 150 % des Beitrages ausmacht, der ohne
die Vergünstigung nach Abs. 1 und 2 zu erheben wäre. Errechnet sich für
Grundstücke ein höherer als dieser 100 %ige Beitrag, so trägt die Stadt den darüber
hinausgehenden Anteil.
193
7
(5) Bei gemeinsamer Aufwandsermittlung in einer Erschließungseinheit sind mehrfach
erschlossene Grundstücke bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes nur einmal
zu berücksichtigen.
§7
Kostenspaltung
Der Erschließungsbeitrag kann für
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Grunderwerb,
Freilegung,
Fahrbahn,
Radweg,
Gehweg,
unselbständige Parkfläche,
unselbständige Grünanlage,
Entwässerungseinrichtung,
Beleuchtungseinrichtung
gesondert und in beliebiger Reihenfolge erhoben werden.
§8
Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen
(1) Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen,
Sammalstraßen und selbständige Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn
a) ihre Flächen im Eigentum der Stadt stehen und
b) sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen
verfügen.
Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben sich aus dem Bauprogramm.
(2) Die flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind endgültig
hergestellt, wenn
a) Fahrbah~n, ~ und Ra<:Jwege eine Befestigung auf tragfähjgem Unterba~
194
8
mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster aufweisen; die Decke kann
auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;
b) unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befestigung auf tragfähigem
Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen
aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher
Bauweise bestehen;
c) unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind;
d) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchstabe a) hergestellt und
die unbefestigten Teile gemäß Buchstabe c) gestaltet sind.
(3) Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im
Eigentum der Stadt stehen und gärtnerisch gestaltet sind.
§ 9
Immissionsschutzanlagen
Bei Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen i. S.
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden Art, Umfang, Merkmale der endgültigen Herstellung sowie die Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
durch Satzung im Einzelfall abweichend oder ergänzend geregelt.
§10
Vorausleistungen
Die Stadt kann für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht noch nicht oder nicht in
vollem Umfang entstanden ist, Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen
Erschließungsbeitrages erheben.
195
9
§ 11
Ablösung des Erschließungsbeitrages
Der Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag bemißt sich
nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden
Erschließungsbeitrages.
§ 12
lokrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl
in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der
Stadt Brühl vom 13. Juli 1987 außer Kraft.
Bü germeister
1 96
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Brühl
- Straßenreinigungssatzung -
Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW
S. 666/SGV. NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV. NW S.
458), der §§ 3 bis 5 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG
NW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW S. 706), zuletzt geändert durch Gesetz vom
25. November 1997 (GV. NW S. 430, 438) und der §§ 4 und 6 Abs. 1 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969
(GV. NW S. 712/SGV. NW 610), zuletzt geändert durch Gestz vom 18.12.1996 (GV.
NW S. 586), hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 26.10.1998 folgende
Satzung beschlossen:
Artikel I
ln der Anlage 1 wird der Straßenkatalog mit den Straßenarten wie folgt geändert:
Straßenart
Mühlenstraße zwischen An der Bleiche
und Steinweg
3
Badorfer Straße
3
Bannstraße von Stern bis Einfahrt
Schulzentrum Süd
2
Bannstraße von Einfahrt Schulzentrum Süd
bis Ortsende
4
Dreichtenweg von KBE bis Bannstraße
9
Josef-von-Görres-Straße
2
Metzenmacher Weg
zwischen Nußbaumweg und Ahornweg
1
Metzenmacher Weg zwischen Nußbaumweg
und Robertsstraße
3
197
2
Straßenart
Es entfällt:
3
Sonnstraße Vorplatz Friedhof
Es wird neu eingefügt:
Mühlenbach von 88 bis 102
1
Schildgasstraße von 18 bis 22
1
Sophie-Schoii-Straße
1
Artikel II
Gebühr
ln der Anlage 2 wird eingefügt unter Straßenart 3:
Mühlenstraße zwischen An der Bleiche
und Steinweg nebst Bürgersteig
6x WÖchentlich
durch die Stadt
X
2x WÖchentlich
durch die Stadt
X
Es wird geändert:
Schloßstraße nebst Bürgersteig,
Janshof nebst Bürgersteig
Es entfällt in Straßenart 2:
Wingertsberg
Zum Herrengarten
Es entfällt in Straßenart 3:
Kuhgasse von Berggeiststraße bis letzte Einfahrt Parkplatz
Pützgasse zwischen Steingasse und Robertsstraße
Steingassse zwischen Pützgasse und Eckdorfer Straße
Artikel lU
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl
i Kraft.
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Schriftführerin
198
DER BÜRGERMEISTER
7.12.1998
An alle Ratsmitglieder,
Dez. II, 111 und IV
EINLADUNG
Am Montag, dem 14. Dezember 1998, findet die letzte Ratssitzung in diesem Jahr statt.
Es wäre sehr schön, das Sitzungsjahr gemeinsam ausklingen zu lassen.
( ·.
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Ich möchte daher die Gelegenheit wahrnehmen und lade Sie nach der Ratssitzung ganz
herzlich zu einem rustikalen Imbiss in den Kapitelsaal des Rathauses ein.
.
ln lockerer Runde bietet sich die Gelegenheit, das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen.
Gleichzeitig möchte ich mich auf diesem Wege für die geleistete Zusammenarbeit bedanken.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie alle meiner Einladung folgen. Aus organisatorischen
Gründen bitte ich bei Nichtteilnahme um kurze telefonische Absage im Ratsbüro (Tel. 79-244
oder 79-241).