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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
2,3 MB
Erstellt
01.08.14, 18:20
Aktualisiert
01.08.14, 18:20

Inhalt der Datei

Brühl, den 10 .11. 1998 Niederschrift über die Sitzung des Rates am 26.10.98 Beginn der Sitzung um 17.00 Uhr um 19.40 Uhr Ende der Sitzung Sitzungsort Rathaus Ratssaal A 014 Vorsitz führte: Bürgermeister W. Mengel Mitglieder: Bengsch Berg Settermann Blanke Breu Dr. Conen Heck Jachemich Jung Langen Müller (ab 19.15 Uhr) Dr. Petran Poetes Reinkerneier Reintgen Salvador Thema Wehrhahn Westphal (1.stellv.Vors.) Wunderlich SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD Billig Busch Dr. Dahm Falkenstein Fischer Hepp (ab 17.25 Uhr) Hinsein (ab 18.15 Uhr) Klug Küster Lätzsch Meeth Meyers Noethen Pohl Paschmann Schmidt Schmitz, W. (2. stellv. Vors.) Simons Volk (ab 17.45 Uhr) CDU CDU CDU CDU CDU CDU CDU CDU CDU CDU CDU CDU CDU CDU CDU CDU CDU CDU CDU lXI lil Ii! ~ Ii) Bortlisz-Dickhoff (3. stellv. Vors.) Kranz Nielasen Weber Grüne ~ Grüne Ii! Grüne Ii! Grüne li1 Ii! Ii! 0 lil lil Paulsen (4.stellv. Vors.) BVB ~ Schmitz, H. BVB 1:81 ~ ~ Verwaltung: ~ Ii! ~ lliJ Ii(! I(] Ii! 1:81 Mengel (Bürgermeister) Engels (1. Beigeordneter) Freytag (Stadtkämmerer) Dr. Hackstein (Beigeordnete) J. v.-Bothmer (GIB) Nies 1/1 lXI Ii! Rl lXI i8J IR! 0 !» ~ Schriftführerin: 12!1 ~ M. Müller 12!1 181 ~ 1&1 ~ 181 l8J ~ 181 g} 1!(1 Ii! 00 ~ 1:81 L 133 134 - 2TOPkt. Gegenstand Seite VorlageNr. A) Öffentlicher Teil 1. Fragestunde fur Einwohner 6 2. Einfuhrung und Verpflichtung der Ratsfrau Monika Rettermann (SPD) 6 3. Einbringung der Haushaltssatzung fur das Haushaltsjahr 1999 6 93/98 4. Haushalt 1998 Haushaltswirtschaftliche Sperre Bezug: HA 17.8., Rat 7.9. und HA 14.9.98 6 131/96x Nachtragshaushalt 1998 Bezug: HA 28.9. und 19.10.98 6 50/96k+J Überplanmäßige Ausgabe SN 1 -PersonalausgabenBezug: HA 19.10.98 7 50/96h+m Überplanmäßige Ausgabe - Ausbau Teilhereich Ulmenweg Bezug: HA 19.10.98 8 194/85h 8 50/96j 8 74/93m+n 9 177/72 aa+ab 9 35/98 b 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 5. Anregung gern. § 24 Gemeindeordnung 5.1 6. Mitsprache-undMitbestimmungsrecht fur den Jugendgemeinderat im Jugendhilfeausschuss; hier: Antrag des Jugendgemeinderates vom 30.8.98 Bezug: HA 14.9. und 19.10.98 Antrag 6.1 7. Über- und außerplanmäßige Ausgaben aus dem 1.-3. Quartal 1998 181/86 m Friedhofssatzung, Einfassung von Grabstätten; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.9.98 Bezug: HA 19.10.98 Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 7.1 Überplanmäßige Ausgabe zur Asbestsanierung an der Berufsbildenden Schule, Bonnstr. 200 Bezug: HA 28.9.98 - 3TOPkt. Gegenstand 7.2 8. 9. 10. 287/81 i Entgeltordnung fiir den Recyclinghof Bezug: WA 23.6.98, Rat 7.9.98 u. WA 29.9.98 11 56/91 z 1. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Brühl - Baumsatzung Bezug: AfU 15.9.98 u. HA 28.9.98 13 11/80 t Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Brühl Bezug: HA 19.10.98 13 189/78 e Satzungen 10.3 13. 14. 56/91 y 10 10.2 12. Überplanmäßige Ausgabe zur Überholung der Tankstellenund Waschplatzfläche auf dem Gelände·des Betriebshofes Bezug: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Willi Menget und Ratsfrau Irene Westphal vom 12.10.98 10 VorlageNr. Parkgebühren; hier: Versuchsweise Senkung der Gebühren 10.1 11. Seite 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Brühl - Straßenreinigungssatzung Bezug: HA 19.10.98 13 218/85 V Projekt "Alte Stellmacherei"; hier: Sanierung und Herrichtung als Keramikmuseum mit TöpferwerkstaU sowie Innen- und Außengastronomie Bezug: HA 19.10.98 13 13 125/95 e 125/95 f Annahme einer Dauerleihgabe; hier: Verwendung der Mittel aus der Kulturstiftung KSK Köln fiir die Sammlung Max Ernst 17 5/91 Zeitliche Neufestsetzung der Herbstkirmes von Freitag bis Montag 17 Bezug: HA 19.10.98 Zweckverband Volkshochschule Rhein-Erft; hier: Ersatzbestellung eines stellvertretenden Mitgliedes der Stadt Brühl in die Verbandsversammlung Bezug: HA 28.9.98 17 V 298/81 f 54/76 ag 136 -4- TOPkt. 15. 16. 17. 18. 19. Gegenstand Seite VorlageNr. Zustimmung zum Erschließungsvertrag im Bereich des Bebauungsplanes 04.04/2 mit der Faßbender Verwaltungs-GmbH 17 Bezug: HA 19.10.98 25/90 be Bebauungsplan 04.11 "Engeldorfer Straße"- Teilbereich I 'Gewerbe' ; hier: 1. Aufhebung des Satzungsbeschlusses 2. Erneuter Offenlegungsbeschluss 18 Bezug: StVA 22.9.98 106/96 f Bebauungsplan 04.09 "Verlegung K 7"; hier: Erneuter Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss Bezug: StVA 22.9.98 25/90 bb 18 Umbesetzung in Ausschüssen 18. 1 Jugendhilfeausschuss 19 Anfragen 19. 1 Nutzung von Klassenräumen der Gesamtschule durch Berufsschüler 19.2 Spielplatz Untermühle 19.3 Gebühren fur Ausschank bei Dorf- und Schulfesten 19.4 Beseitigung von Schlaglöchern 19.5 Telefon am Bundesbahnhof 19.6 Mängelkarten 19.7 Zweigleisiger Ausbau Linie 18 19 20 20 20 20 20 20 B) Nichtöffentlicher Teil 20. 21. 22. Umweltschutzpreis der Stadt Brühl 1998 hier: Bewerbungen und mögliche Preisträger Bezug: AfU 15.9.98 21 Bestellung einer technischen Prüferio fur das Rechnungsprüfungsamt Bezug: PA 22.10.98 21 149/96 a 22.1 Grundstücksverkauf Gemarkung Kierberg Bezug: HA 19.10.98 21 38/97 a 22.2 Grundstücksverkauf Gemarkung Kierberg Bezug: HA 19.10.98 21 95/93 a 22.3 Grundstücksverkauf Gemarkung Brühl Bezug: HA 19.10.98 22 37/97 a 244/85 t Grundstücksverkäufe - 5- TOPkt. Gegenstand 22 22 88/97 a 88/97 b Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Brühl-Nord II Bezug: HA 19.10.98 23 94/98 22.6 Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Brühl-Nord II Bezug: HA 28.9.98 23 88/98 22.7 Grundstücksverkauf Gemarkung Vochem Bezug: HA 28.9.98 23 86/98 Rücktritt von einem GrundstückskaufVertrag Bezug: HA 19.10.98 24 143/93 g Aufhebung eines Beschlusses bezüglich eines Grundstücksverkaufs im Gewerbegebiet Brühl-Ost Bezug: HA 28.9.98 24 145/96 c Anfragen 25.1 Ehemaliges Zingsheim-Gebäude 25.2 Senkung der Parkgebühren 25.3 Zufahrt und parkmöglichkeiten Südfriedhof 25 25 26 22.4 Grundstücksverkauf Gemarkung Brühl Bezug: HA 19.10.98 22.5 23. 24. 25. Seite VorlageNr. 138 - 6- Bürgermeister Mengel eröffuet die Sitzung, begrüßt die Zuschauer und die Presse und stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest. Er bestimmt anschließend Wunderlich (SPD) zum Stimmzähler. A) Öffentlicher Teil 1. Fragestunde fur Einwohner Es werden keine Fragen gestellt. 2. Einfuhrung und Verpflichtung der Ratsfrau Monika Bettermann (SPD) - Vorlage-Nr. 181/86 mDer Bürgermeister fuhrt gern. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NW Frau Monika Bettermann in ihr Amt als Mitglied des Rates der Stadt Brühl ein und verpflichtet sie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. 3. Einbringung der Haushaltssatzung fur das Haushaltsjahr 1999 - Vorlage-Nr. 93/98Bürgermeister Mengel und Stadtkämmerer Freytag tragen die als Anlage beigefugten Etatreden zur Einbringung der Haushaltssatzung 1999 vor. Der Rat nimmt den gemäß § 79 GO NW vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen fur das Haushaltsjahr 1999 entgegen und verweist ihn zur Beratung in den Hauptausschuss. - einstimmig 4. Haushalt 1998 4.1 Haushaltswirtschaftliche Sperre Bezug: HA 17.8., Rat 7.9. und HA 14.9.98 - Vorlage-Nr. 131/96 xDer Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 4.2 Nachtragshaushalt 1998 Bezug: HA28.9. und 19.10.98 - Vorlage-Nr. 50/96 kund 1Der Rat nimmt die 2. Fortschreibung zum Nachtragshaushalt 1998 zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss: 139 - 7- I Der Rat beschließt den Erlaß der 1. Nachtragshaushaltssatzung fur das Haushaltsjahr 1998 wie folgt: 1. Aufgrund der§§ 77 ffder.Gemeindeordnung fur das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023), hat der Rat der Stadt Brühl am 26.10.1998 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 1998 beschlossen: §1 Mit dem Nachtragsplan werden erhöht vermindert um um DM DM und der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. des Nachtrags gegenüber bisher numnehr festgesetzt auf DM DM a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben 9.593.000 5.728.000 5.093.000 1.228.000 4.004.000 9.289.000 1.504.000 6.789.000 116.500.000 121.000.000 116.500.000 121.000.000 a) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben 46.000.000 46.000.000 48.500.000 48.500.000 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 7.540.000 DM um 1.466.000 DM erhöht und damit neu festgesetzt auf9.006.000,00 DM. Die§§ 2 und 4 bis 6 der Haushaltssatzung werden nicht geändert. 2.. Das fortgeschriebene Investitionsprogramm 1998 - 2001 gern. § 83 Abs. 5 GO NW (Anlage 5). II. Der Rat nimmt weiterhin den fortgeschriebenen Finanzplan 1998- 2001 zur Kenntnis (Anlage 4). - einstimmig 4.3 Überplanmäßige Ausgabe SN 1 -PersonalausgabenBezug: HA 19.10.98 - Vorlage-Nr. 50/96 h und mDer Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beschließt eine überplanmäßige Ausgabe fur den Sammelnachweis I- Personalausgaben-in Höhe von 1.500.000,00 DM. 140 - 8Deckung: HhSt. 1.910.4700.1 - Deckungsreserve Personalausgaben- 1.500.000,00 DM. - einstimmig 4.4 Überplanmäßige Ausgabe- Ausbau Teilbereich Ulmenweg Bezug: HA 19.10.98 - Vorlage-Nr. 194/85 hDer Rat beschließt, bei der HhSt. 1.632.9605.5 - Ausbau Ulmenweg - 39.000,00 DM überplanmäßig bereitzustellen. Deckungsvorschlag: Entnahme bei HhSt. 1.635.9603.2- Ausbau Laurentiusweg- in Höhe von 39.000,00 DM. Diese Mittel werden fur den Ausbau Laurentiusweg nicht benötigt. Das Submissionsergebnis war wesentlich geringer als erwartet. 4.5 Über- und außerplanmäßige Ausgaben aus dem 1.- 3. Quartal 1998 - Vorlage-Nr. 50/96j Der Rat nimmt die vom Stadtkämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben aus dem 1.-3. Quartal 1998 bei den nachstehenden Haushaltsstellen zurKenntnis: Verwaltungshaushalt: 1.022.4160.6 1.580.6750.1 1.610.6307.0 1.880.5002.6 1.900.8320.9 5.200.5403.0 Vermögenshaushalt: 1.631.9500.3 1. 772.9352.0 5. Anregung gern. § 24 Gemeindeordnung 5.1 Mitsprache-undMitbestimmungsrecht fur den Jugendgemeinderat im Jugendhilfeausschuss; hier: Antrag des Jugendgemeinderates vom 30.8.98 Bezug: HA 14.9. und 19.10.98 - Vorlage-Nr. 74/93 m+n Der Rat beschließt, 1. dem Jugendgemeinderat in der Stadt Brühl die Möglichkeit zu eröfthen, fur den Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Brühl einen/n volljährigein sachkundigein Einwohner/in sowie deren/dessen Vertreter/in als beratendes Mitglied zu benennen, 2. die als Anlage beigefugte 2. Satzung zur Änderung der Satzung fur das Jugendamt der Stadt Brühl. - einstimmig - 1 41 - 9- 6. Antrag 6.1 Friedhofssatzung, Einfassung von Grabstätten; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.9.98 Bezug: HA 19.10.98 - Vorlage-Nr. 177172 aa und ab- - Ä- Beigeordneter Engels erinnert, dass der Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung empfohlen habe, entsprechend dem CDU-Antrag zu beschließen. Er unterstelle jedoch, dass sich nicht alle Mitglieder darüber klar gewesen seien, was dieser Beschluss bedeute. Folge man dem Antrag, heiße dies, dass auf allen städtischen Friedhöfen sämtliche Grabeinfassungen erlaubt seien. Dies sei nun in der Verwaltungsvorlage aufgrunddes HA-Beschlusses vorgeschlagen. Der CDU-Antrag solle nach seinem Verständnis jedoch nur verhindern, dass jemand, der ein Grabfeld neben einer· Grabstätte mit Steineinfassung besitze, dieses Grab nicht mit Stein einfassen dürfe, da er sie erst nach 1991 erworben hat. Klug (CDU) zeigt sich verwundert über den Verwaltungsvorschlag, da er gehoffi habe, dass gerade dieses Problem nicht auftauche. Die generelle Zulassung sämtlicher Grabeinfassungen sei gerade nicht Intention des CDU-Antrages gewesen. Er habe die Friedhofssatzung so verstanden, dass sich § 24 nur mit ganz bestimmten Grabfeldern befasse. Die Ungleichbehandlung sollte nur in den Friedhofsteilen beseitigt werden, in denen bisher vor 1991 erworbene Gräber mit Stein eingefasst werden durften und bei nach 1991 erworbenen Gräbern eine Steineinfassung nicht erlaubt sei. Falls es sich hier um ein rechtliches Fehlverständnis handele, schlage er vor, die Angelegenheit zu vertagen und erneut zu diskutieren. Beigeordneter Engels zitiert § 24 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung und erläutert nochmals die rechtliche Situation. Westphal (SPD) teilt die Auffassung, eine generelle Regelung in dieser Form nicht zuzulassen. Sie sei damals Mitglied der Friedhofskommission gewesen und froh darüber, dass Steineinfassungen nicht überall erlaubt seien. Sie habe Friedhöfe gesehen, auf denen es nur Steineinfassungen gebe. Dies sei jedoch nicht das, was in Brühl gewünscht sei. Der Rat verweist den Antrag zur erneuten Diskussion an den Hauptausschuss. - einstimmig 7. Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 7.1 Überplanmäßige Ausgabe zur Asbestsanierung an der Berufsbildenden Schule, Bonnstr. 200 Bezug: HA 28.9.98 - Vorlage-Nr.. 35/98 bDer Rat genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung: 1. Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 450.000,00 DM zur Fortfiihrung der zusätzlich angefallenen Asbestsanierungsarbeiten in der Berufsbildenden Schule. 142 - 102. Deckung: HhSt.: 1.632.9606.3 "Am Pastorsgarten". Die Maßnahme wird in 1998 nicht realisiert. - einstimmig - 7.2 Überplanmäßige Ausgabe zur Überholung der Tankstellen- und Waschplatzfläche auf dem Gelände des Betriebshofes Bezug: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Willi Menget und Ratsfrau Irene Westphal vom 12 10.98 - Yorlage-Nr. 56/91 yDer Rat genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung: 1. Bürgermeister Menget und Ratsmitglied Irene Westphal beschließen im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gern. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW eine überplanmäßige Ausgabe bei HhSt. 1.772.5050.3 in Höhe von 30.000,00 DM fur die Überholung der Tankstellenfläche und der Waschplatzfläche beim städt. Betriebshof 2. Deckungsvorschlag: Einsparung HhSt. 1.580.5100.1 Unterhaltung Grünflächen Einsparung HhSt. 1.750.5055.8 Unterhaltung Friedhof 15.000,00 DM 15 OOO,OODM 30.000,00 DM - einstimmig 8. Parkgebühren; hier: Versuchsweise Senkung der Gebühren - Vorlage-Nr. 287/81 i- - Ä- Klug (CDU) begrüßt den Vorschlag des Bürgermeisters. Die CDU habe bereits vor den Sommerferien einen entsprechenden Antrag gestellt und sehe sich nun in ihrer Arbeit bestätigt. Bürgermeister Mengel gibt zu bedenken, dass die finanzielle Situation der Stadt mittlerweile etwas anders zu beurteilen sei als zum Zeitpunkt des Antrags. Bortlisz-Dickhoff (Grüne) fuhrt aus, dass fur seine Fraktion die Reduzierung der Parkgebühren um die Hälfte völlig indiskutabel sei. Da die letzte Fraktionssitzung seiner Fraktion habe ausfallen müssen, habe man die Angelegenheit jedoch noch nicht in allen Einzelheiten diskutieren können. Er beantrage daher die Verweisung der Vorlage an den StVA. Die Entscheidung könne dann per Dringlichkeit im Hauptausschuss erfolgen, so dass sich an der zeitlichen Umsetzung nichts ändere. Die Beratung im StVA halte man auch deshalb fur erforderlich, da eine Senkung der Parkgebühren notwendigerweise in Zusammenhang gesetzt werden müsse mit anderen Fragestellungen. · So beklage seine Fraktion bereits seit Jahren die fehlende Dynamik zum Thema "Stadtbus", die stets mit den finanziellen Auswirkungen begründet worden sei. Statt dessen verzichte man nun durch die Parkgebührenhalbierung aufEinnahmen in Höhe von 500.000 DM.Mit diesem Geld wäre 143 - 11 in Sachen "Stadtbus" sehr viel zu erreichen. Im übrigen belegten zahlreiche Untersuchungen, dass es dem Einzelhandel unabhängig von der Parkplatzsituation dann gut gehe, wenn der öffentliche Personennahverkehr gut ausgebaut sei. Die Zusammenhänge seien hier weitaus bedeutsamer als hinsichtlich der Parkraumbewirtschaftung. Dies belege auch die Werbung des Hürth-Parkes, die mehr auf den Hürther Stadtbus ausgerichtet sei, als auf die Parkplätze. Auch sei in diesem Zusammenhang eine Parkschrankenregelung auf den Parkplätzen "Belvedere" und "Alte Feuerwache" zu überlegen. Abschließend fordert er die Gegenfinanzierung der Mindereinnahmen durch die Parkgebührensenkung z. B. durch eine Gebührenregelung beim Anwohnerparken. Mit einer moderateren Senkung der Parkgebühren anstatt von 2,00 DM auf 1,00 DM von 2,00 DM auf 1,50 DM könnte man die Einnahmeausfälle auf 250.000,00 DM reduzieren, die durch die Einfuhrung von Anwohnerparkgebühren kompensiert werden könnten. Die im Haushalt übrig bleibenden 500.000,00 DM könnte man dann in die Entwicklung des Stadtbusses stecken. All diese Dinge würde seine Fraktion jedoch gerne im zuständigen Ausschuss diskutieren. Klug (CDU) spricht gegen den Vertagungsantrag. Der Vorschlag habe rechtzeitig vorgelegen, so dass man sich damit hätte auseinandersetzen können. Im übrigen gehe es lediglich um einen zeitlich limitierten Versuch. Die von den Grünen gewünschte Diskussion könne im Anschluss an diesen Versuch auf der Grundlage der dann vorliegenden Ergebnisse erfolgen. Breu (SPD) fragt den Bürgermeister, ob die vorgeschlagene Einfuhrung der Gebührensenkung zum 1.12.98 auch bei einer Vertagung und einer anschließenden Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses zeitlich eingehalten werden könne. Bürgermeister Mengel macht deutlich, dass sich der Termin 1.12. aufgrund des beginnenden Weihnachtsgeschäftes anbiete. Der Zeitrahmen könne jedoch auch bei der vorgeschlagenen · Beratung im StVA und anschließenden Beschlussfassung im HA eingehalten werden. Der Rat verweist die Vorlage zur Beratung in den StVA und zur anschließenden Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeitsentscheidung an den Hauptausschuss. Abstimmungsergebnis: 22: 20 9. Entgeltordnung fur den Recyclinghof Bezug: WA 23.6.98, Rat 7.9.98 u. WA 29.9.98 - Vorlage-Nr. 56/91 z Klug (CDU) weist daraufhin, dass seine Fraktion zwar den vorliegenden Beschlussentwurf mittrage, jedoch noch einmal darauf hinweise, dass hier weiterer Beratungsbedarf bestehe. Nach wie vor verfolge man das Ziel, zumindest fur die Brühler Bürger, eine Regelung zu finden, diesen eine gewisse Anzahl kostenfreier Anlieferungen auf dem Recyclinghof zu ermöglichen. Schmitz, H. (BVB) berichtet, dass die Forderungen seitens der BVB-Fraktion weitergehender gewesen seien. Im Rahmen der Diskussion habe sich jedoch der nun vorliegende Kompromiss ergeben, den man mittrage. Seine Fraktion unterstütze jedoch ebenfalls die Fortsetzung der Beratungen in dieser Angelegenheit im Werksausschuss. 144 - 12Dr. Petran (SPD) erinnert daran, dass man im Rahmen der Diskussion festgestellt habe, dass gewisse Ungerechtigkeiten bei diesem Verfahren unvermeidbar seien. Er plädiert ebenfalls dafiir, die Diskussion im Werksausschuss fortzusetzen. Er bitte jedoch alle Ratsmitglieder, sich genauestens über die bere its stattgefundenen Diskussionen zu informieren. Für die weiteren Gespräche seien die seitens der Verwaltung versprochenen Angaben über die Entwicklung des Abfallaufkommens erforderlich. Der Rat beschließt folgende Entgeltordnung fiir den Recyclinghof Entgeldordnung Recyclinghof Abgabe von: Bauschutt Lose Abfälle Grünabfälle Betrag/Basis 100,00 DM/cbm, bei kleineren Mengen entsprechend abgestufte Preise (z.b. 1 Eimer Bauschutt 1,00 DM) 22,00 DM/fur Pkw- und Kombi-Mengen 106,00 DM/Lieferwagen/Anhänger (größere Pkw-Menge) 370,00 DM/Lkw 6,00 DM/fiir Pkw- und Kombi-Mengen 106,00 DM/Lieferwagen/Anhänger (größere Pkw-Menge) 370,00 DM/Lkw jedes Jahr wird zu einemjeweils bekanntzugebenden Zeitpunkt (Ende der Herbstzeit) der jahrszeitlich bedingte naturgegebene Grünabfall eine Woche lang kostenlos auf dem Recyclinghof angenommen. Grüner Punkt - Verpackungen frei Kühlschränke 35,00 DM/Stck. Waschmaschinen 11,00 DM/Stck. Fernsehgeräte, PC' s 11,00 DM/Stck. Herde 11,00 DM/Stck. Reifen -Pkw -Lkw -mit Felge -ohne Felge 26,00 DM/Stck. 21,00 DM/Stck. Fahrradreifen 2,00 DM/Stck. - einstimmig - 5,00 DM/Stck. 1 45 ; - 1310. Satzungen I O.I I. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Brühl - Baumsatzung Bezug: AfU I5.9.98 u. HA 28.9.98 - Vorlage-Nr. 11/80 t Der Rat beschließt die als Anlage beigefugte 1. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Brühl- Baumsatzung -. - einstimmig - 10.2 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Brühl Bezug: HA I9.10.98 - Yorlage-Nr. 189/78 e - Der Rat beschließt die als Anlage beigefugte Erschließungsbeiträgen in der Stadt Brühl. Satzung über die Erhebung von -einstimmig- I0.3 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Brühl - Straßenreinigungssatzung Bezug: HA 19.10.98 - Yorlage-Nr. 218/85 vDer Rat beschließt die als Anlage beigefugte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Brühl - Straßenreinigungssatzung -. - einstimmig - I1. Projekt "Alte Stellmacherei"; hier: Sanierung und Herrichtung als Keramikmuseum mit Töpferwerkstatt sowie Innen- und Außengastronomie Bezug: HA 19.10.98 - Vorlage-Nr. 125/95 e und f- -Ä- Nielasen (Grüne) fragt, ob die Stadt Brühl Einfluss habe auf die Auswahl der jungen Leute, die bei. diesem Projekt beschäftigt würden, damit auch eine angemessene Anzahl von Frauen berücksichtigt. werde. Stadtkämmerer Freytag teilt mit, dass diese Anregung bereits seitens der Gleichstellungsbeauftragten geäußert worden sei. Wenn sich die Möglichkeit ergebe, werde der Vorschlag befolgt. 1 46 - 14- Klug (CDU) fuhrt aus, dass seine Fraktion die Vorlage sehr intensiv beraten habe und nach dem Studium der Projektbeschreibung der Maßnahme nicht mehr so euphorisch gegenüber stehe. Positiv zu bewerten sei die Aufwertung der Altstadt und die Verbindung zur Arbeitsmarktpolitik Negativ falle jedoch der Kostenrahmen ins Gewicht, wobei z.B. die Frage zu klären sei, wer evtl. anfallende Mehrkosten trage. Auch hinsichtlich der geplanten Gastronomie fehlten Angaben über die Höhe der Folgekosten und von wem diese getragen werden. Seine Fraktion schlage daher vor, dass versucht werden sollte, das Objekt zu verkaufen und durch einen Privatinvestor sanieren zu lassen. Eine andere Möglichkeit bestehe darin, möglicherweise jemanden zu finden, der Grundstück und Haus zu einem symbolischen Wert und mit Unterstützung durch einen städtischen Zuschuss übernimmt. Beide Möglichkeiten hätten den Vorteil, dass sich keine finanzielle Bindung dadurch fiir die Stadt Brühl ergebe. Die positiv zu bewertende arbeitsmarktpolitische Idee könne stattdessen an einem anderen Objekt, z.B. bei der Kaiserstraße 1, angebracht werden. r Bürgermeister Menge) fuhrt aus, dass man ein Gebäude habe, das im Sinne der Erhaltung des Stadtbildes saniert werden müsse. Darüber hinaus sei es die Überlegung der Verwaltung gewesen, ein nicht nur von aussen "nett anzusehendes" Ensemble zu schaffen, sondern darüber hinaus fiir die Brühler Bürgerinnen und Bürger sowie fi.ir Besucher eine Möglichkeit zu schaffen, das Gebäude auch von innen zu erfahren. So lebe z.B. das Museum fi.ir Alltagsgeschichte nicht nur von seiner äußeren Erscheinung, sondern auch von seiner Nutzung. Aus diesem Grunde sei es Ziel der Verwaltung, fur das vorliegende Gebäude eine öffentliche Begehbarkeit zu sichern. Dies sei nur auf dem vorgeschlagenen Wege möglich, da das Vorhaben sich finanziell nicht selbst trage und daher fiir einen Privatinvestor wirtschaftlich nicht reizvoll sei. Es handele sich um ein kulturelles öffentliches Angebot, das, wie in den meisten anderen Fällen auch, defizitär sei und ein starkes kommunales Engagement erfordere. Man könne jedoch glücklich sein, wenn man eine öffentliche Nutzung habe und damit gleichzeitig eines der Ziele der Stadt Brühl verwirklichen könne, nämlich die besondere Bewandtnis der Keramik fur Brühl präsent zu machen. Durch die Gastronomie werde, zumindest am Rande, ein Minimum an wirtschaftlicher Betätigung ermöglicht und eine geringe Refinanzierung erreicht. Bei dem vorhandenen Flächenangebot könne selbstverständlich nicht von einer Kostendeckung ausgegangen werden. Die Frage, ob sich die Kommune hier verantwortlich zeige, müsse natürlich politisch beantwortet werden. Stadtkämmerer Freytag erinnert daran, dass die Stadt das Gebäude aus Privateigentum einzig und alleine aus dem Grunde erworben habe, um es zu erhalten und zu sanieren. In einer von der CDUFraktion vorgeschlagenen Reprivatisierung sehe er daher keinen Sinn. Die angegebene Kostenschätzung sei s. E. realistisch. Der Löwenanteil der Kosten liege in der Finanzierung der zu beschäftigenden Arbeitslosen und in den Betreuungskosten. In diesem Betrag sehe er keine Kostenunsicherheit Falls man als Alternative jedoch auf das Gesamtprojekt verzichten und statt dessen das Gebäude nur sanieren wolle, müssten Sanierungskosten in Höhe von ca. 400.000,00 DM in den Haushalt eingesetzt werden. Hierin läge jedoch ein gewisses Kostenrisiko. Abschließend macht er deutlich, dass die Beschäftigungsmaßnahme bei Ablehnung des vorliegenden Projektes gestorben sei, da die Übertragung auf ein anderes Objekt nicht möglich sei. Im übrigen wären die Folgekosten z.B. bei dem Gebäude Kaiserstraße 1 wesentlich höher. Weber (Grüne) erinnert daran, dass die Maßnahme im Hauptausschuss sowohl hinsichtlich der Beschäftigungs- und Qualifizierungsinitiative als auch hinsichtlich des Zieles der Sanierung und Restaurierung mit anschließender öffentlicher Nutzung noch einvernehmlich begrüßt worden sei. 147 - 15 Seine Fraktion habe lediglich Schwierigkeiten mit der Frage, was hinterher mit dem Haus passiere. Die Handlungsmöglichkeiten diesbezüglich seien aufgrund der geringen Größe des Gebäudes relativ begrenzt. Da zu diesem Thema noch keine intensive Diskussion stattgefunden habe, schlage er vor, den Punkt aus der Beschlussempfehlung zu streichen. Der geänderte Beschluss laute dann: "Der Rat beschließt, in Zusammenarbeit mit dem internationalen Bund (ill) freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V., Matthiasstr. 2, 50226 Frechen, das unter Denkmalschutz stehende städtische Gebäude, Kempishofstr. 10 "Alte Stellmacherei", denkmalgerecht zu sanieren. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung seitens des Erftkreises, des Arbeitsamtes und des Landesministeriums fur Stadtentwicklung, Kultur und Sport NW. Insoweit wird der erforderliche städtische Eigenanteil in Höhe von 317.000,00 DM im Haushaltsplan 1999 zur Verfugung gestellt." Stadtkämmerer Freytag verweist auf die Erläuterungen des Handlungskonzeptes und macht daraufaufinerksam, dass die Zweckrichtung "Museum mit Töpferwerkstatt" integraler Bestandteil des Konzeptes sei und nicht herausgenommen werden könne. Schmitz, H. (BVB) beantragt, lediglich die Einrichtung der Gastronomie im Beschlussentwurf zu streichen, da seine Fraktion es ablehne, eine "Kneipe" öffentlich zu subventionieren. Der Beschlussentwurfwerde im übrigenjedoch mitgetragen und hinsichtlich des sozialen Engagements, der Erhaltung des Stadtbildes und der Darstellung des Töpferhandwerkes als positiv bewertet. Kranz (Grüne) bittet die Verwaltung, in Zukunft bei ähnlichen Vorhaben darauf zu achten, dass eine konkrete Nutzung nicht bereits vorweg genommen werde, noch bevor die Angelegenheit in den entsprechenden Gremien beraten worden sei. Im übrigen schließe er sich dem Vorschlag von Schmitz, H. (BVB) an, lediglich den Satzteil "sowie Innen- und Aussengastronomie" zu streichen. 1 / Breu (SPD) zeigt sich überrascht über die jetzt negative Haltung der CDU-Fraktion, obwohl man im Hauptausschuss die Maßnahme einvernehmlich befurwortet habe. Dem Kompromissvorschlag, den Beschluss ohne die Festlegung, eine Innen- und Aussengastronomie einzurichten, zu fassen, könne seine Fraktion zustimmen. Darüber hinaus schlage er vor, das Nutzungskonzept sowohl im Ausschuss fur soziale Fragen als auch im Kulturausschuss zu beraten. Klug (CDU) macht nochmals deutlich, dass man sich in der Zielsetzung einig sei. Fraglich sei jedoch, über welchen Weg man dieses Ziel erreiche. Er erinnert daran, dass seine Fraktion dem Ankauf damals nur unter der Bedingung zugestimmt habe, dass dadurch wieder ein Verkauf gesichert und das Gebäude saniert werde. Nach sehr intensiver Diskussion innerhalb der Fraktion und ausfuhrlieber Güterahwägung sei man zu dem Ergebnis gekommen, den in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagenen Wege abzulehnen. Busch (CDU) bringt deutlich zum Ausdruck, dass die CDU-Fraktion das Projekt hinsichtlich der Beschäftigung von Arbeitslosen vollständig unterstütze. Man müsse daher Wege suchen, um eine Alternative zu schaffen. Einzig und alleine die noch bestehende Unklarheit über die spätere Nutzung und die daraus resultierenden Folgekosten seien der Grund fur die ablehnende Haltung seiner Fraktion. Im übrigen sei die Bindung des Zuschusses an die Einrichtung einer Töpferwerkstatt erst heute klargemacht worden. Tatsache sei, dass keine klaren Angaben vorlägen, auf was man sich hier einlasse. 148 - 16- Im übrigen könne es nicht richtig sein, dass man aufgrund des "warmen Regens" im Bereich der Gewerbesteuer nun kurzfristig Investitionen tätige, ohne sich über die Folgekosten im Klaren zu sein. Bürgermeister Menget erklärt, dass Art und Weise der Betreibung des Museums heute noch völlig unklar seien. Insofern könnten diesbezüglich auch noch keine Kostenangaben gemacht werden. Er macht nochmals deutlich, dass es hier in erster Linie darum gehe, ein Gebäude zu retten. Mit dem vorliegenden Vorschlag könntenjedoch viele Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Für das, was dann geschaffen werde, müsse anschließend die günstigste Lösung gefunden werden. Möglicherweise sei gerade die verteufelte Gastronomie eine Möglichkeit, eine für die Stadt günstige Lösung zu schaffen. Dies könne in allen Einzelheiten jedoch noch ausgehandelt werden. Den Vorwurf, die Initiative aufgrund der "Geldschwämme" durch die nachgezahlte Gewerbesteuer ergriffen zu haben, weist er ausdrücklich zurück. Ein solches Projekt bedürfe einer gewissen Vorlaufzeit und sei bereits viel früher tmtuert worden. Einen sinnvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit städtischen Geldern könne er daher zusichern. Weber (Grüne) gibt zu, dass die öffentlichkeitswirksame Nutzung des Gebäudes ein wichtiger Bestandteil des Konzeptes sei. Wie diese öffentlichkeitwirksame Nutzung jedoch tatsächlich aussehe, müsse noch diskutiert werden. Um das Projekt dennoch zu starten, beantragt er, den Beschlussentwurf insoweit zu ändern, dass es heißt " zu sanieren und einer öffentlichkeitswirksamen Nutzung zukommen zu lassen". Dr. Petran (SPD) hält dem entgegen, dass man vorher bereits den Kompromiss gefunden habe, im Beschlussentwurf lediglich die Worte "sowie Innen- und Aussengastronomie" zu streichen. Dies sei s. E. eine eindeutige Abstimmungsalternative. 1. Der Rat beschließt, im Beschlussvorschlag der Vorlagen-Nr. 125/95 e die Worte "sowie Innenund Aussengastronomie" zu streichen. - einstimmig bei 19 Enthaltungen 2. Der Rat beschließt, in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Bund (IB), Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V., Mattbiasstraße 2, 50226 Frechen, das unter Denkmalschutz stehende städtische Gebäude, Kempishofstraße 10 "Alte Stellmacherei", denkmalgerecht zu sanieren und als Museum (Brühler Keramik) mit Töpferwerkstatt herzurichten. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung seitens des Erftkreises, des Arbeitsamtes und des Landesministeriums fiir Stadtentwicklung, Kultur und Sport NW. Insoweit wird der erforderliche städtische Eigenanteil in Höhe von 317.000,00 DM im Haushaltsplan 1999 zur Verfugung gestellt. Abstimmungsergebnis: 21 : 20 bei 3 Enthaltungen 149 - 17- 12. Annahme einer Dauerleihgabe; hier: Verwendung der Mittel aus der Kulturstiftung KSK Köln fur die Sammlung Max Ernst - Vorlage-Nr. 5/91 vDer Rat beschließt, das von der Kulturstiftung der Kreissparkasse Köln erworbene Bildmappenwerk "Oiseaux en peril" als Dauerleihgabe fur das Max-Ernst-Kabinett der Stadt Brühl entgegenzunehmen. - einstimmig 13. Zeitliche Neufestsetzung der Herbstkirmes von Freitag bis Montag Bezug: HA 19.10.98 0 - Vorlage-Nr. 298/81 fDer Rat beschließt die Festsetzung der Herbstkirmes von Freitag bis Montag. Abstimmungsergebnis: 43 : 1 14. Zweckverband Volkshochschule Rhein-Erft; hier: Ersatzbestellung eines stellvertretenden Mitgliedes der Stadt Brühl in die Verbandsversammlung Bezug: HA 28.9.98 - Vorlage-Nr. 54/76 agDieSPD-Fraktion bestimmt Ratsmitglied Frau Anne-Rose Heck fur die Restdauer der Wahlperiode des Rates als stellvertretendes Mitglied der Stadt Brühl in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Rhein-Erft. 15. Zustimmung zum Erschließungsvertrag im Bereich des Bebauungsplanes 04.04/2 mit der Faßbender Verwaltungs-GmbH Bezug: HA 19.10.98 - Vorlage-Nr. 25/90 be- - Ä- Klug (CDU) erinnert an die Diskussion im Hauptausschuss. Dort sei darauf hingwiesen worden, dass der Verkehr während der Bauphase weder über Rosenhof noch über die Stephanstraße erfolgen könne. Beigeordneter Engels teilt mit, dass man sich nach einer Ortsbesichtigung entschieden habe, eine provisorische Zufahrt über das Schulgrundstück herzustellen. Die Einzelheiten würden noch verhandelt. Er gehe daher davon aus, dass der Baustellenverkehr nicht die Straßen Rosenhof und Stephanstraße befahre. Falls eine Zufahrt über das Schulgrundstück nicht möglich sei, werde er die Angelegenheit erneut vorlegen. 150 - 18- Der Rat stimmt dem Abschluss eines Vertrages zur Erschließung des östlichen Teils des Rosenhofes im Gebiet des Bebauungsplanes 04.04/2 "Rosenhof' zwischen der Stadt Brühl und der Faßbender Verwaltungs-GmbH zu, wobei der Baustellenverkehr nicht über die Straßen "Rosenhof' und "Stephanstraße" erfolgen soll. - einstimmig - 16. Bebauungsplan 04.11 "Engeldorfer Straße"- Teilbereich I 'Gewerbe' ; hier: 1. Aufhebung des Satzungsbeschlusses 2. Erneuter Offenlegungsbeschluss Bezug: StVA 22 9.98 - Vorlage-Nr. 106/96 f- () -Ä- Beigeordnete Dr. Hackstein weist darauf hin, dass der Beschluss unter 111. wie folgt ergänzt werden müsse: "Es wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Planinhalten (Kontingentierung des Gewerbelärms) vorgebracht werden können." I. Der Rat beschließt die Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 15.12.1997 zum Bebauungsplan Nr. 04.11 'Engeldorfer Straße, Teilbereich I 'Gewerbe". 11. Der Rat beschließt aufgrundder Überleitungsvorschriften des § 233 Abs. 1 der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.8.1997 (BGBI. I S. 2141) das weitere Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 04.11 'Engeldorfer. Straße, Teilbereich I 'Gewerbe' nach der Neufassung des Baugesetzbuches durchzufiihren. lii.Der Rat beschließt gemäß § 3 Abs. 3 Baugesetzbuch vom 27.8.1997 (BGBI. I S. 2141) die erneute Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 04.11 'Engeldorfer Straße', Teilbereich I 'Gewerbe'. Es wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Planinhalten (Kontingentierung des Gewerbelärms) vorgebracht werden können. - einstimmig - 17. Bebauungsplan 04.09 "Verlegung K 7"; hier: Erneuter Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss Bezug: StVA 22.9.98 - Vorlage-Nr. 25/90 bbI. Der Rat hebt den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 04.09 vom 27.4.1998 auf II. Der Rat beschließt gemäߧ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.8.1997 (BGBI. I S. 2141) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04.09 'Verlegung K 7'. 1 51 - 19- 111. Der Rat beschließt gemäߧ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.8.1997 (BGBl. I S. 2141) die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 04.09 'Verlegung K 7' sowie der Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 22, 23 und 32 und wird wie folgt begrenzt: () Im Norden: von der nördlichen Grenze der Flurstücke 355 und 391 in der Flur 22, im Westen: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 391, 171, 172 und 319 in der Flur 22 sowie von der ostwärtigen Straßenseite der Elisabethstraße (Haus Nr. 10 - 68), von dort in Richtung Westen bis zur westlichen Straßenseite der BergerstraBe (K 7), entlang der nördlichen Grenze der Flurstücke 64 und 109, Flur 23, weiter 3, 00 m parallel nördlich zum Haus Rheinstraße 107, entlang der westlichen Grenze des Flurstückes 155, Flur 23, verlängert bis zur Südseite der Rheinstraße (L 184) und entlang der westlichen Grenze der K 7 (alt) bis südlich des Palmersdorfer Baches, das ist Flurstück 626 in der Flur 32, im Süden: durch die südliche Grenze der Flurstücke 647, 538 und 648, das ist die Verlängerung der nördlichen Grenze des Falkenluster Weges, weiter durch die östliche Grenze des Flurstückes 648 sowie die südliche Grenze der Flurstücke 653, 655, 656 und 661, alle in der Flur 32, im Osten: von der östlichen Grenze der Flurstücke 661 und 664, Flur 32, in Verlängerung dieser Grenze über die Rheinstraße hinaus und entlang der nördlichen Straßenbegrenzung der Rheinstraße (L 184), weiter entlang der ostwärtigen Grenze des Flurstückes 318 und an der südlichen Grenze des Flurstückes 3 51, beide Flur 22 bis an die Wesselinger Straße, von dort weiter in Richtung Norden an der östlichen Straßenbegrenzung der Wesselinger Straße. - einstimmig 18. Umbesetzung in Ausschüssen 18.1 Jugendhilfeausschuss Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wählt der Rat den sachkundigen Bürger Herrn Dr. H. Heermann anstelle von Bertram Herr als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss. - einstimmig 19. Anfragen 19. 1 Nutzung von Klassenräumen der Gesamtschule durch Berufsschüler Simons (CDU) fragt, warum 1m Rahmen der in der Berufsschule anfallenden Asbestsanierungsarbeiten keine Räume der Gesamtschule zum Ausweichen genutzt werden könnten. 152 -20- Beigeordneter Engels erklärt, dass eine Nutzung von Räumlichkeiten der Gesamtschule vor den Herbstferien aufgrund der dort noch notwendigen Handwerksarbeiten nicht möglich gewesen sei. Zur Zeit seien im übrigen in der Berufsschule keine Klassenräume gesperrt, so dass ein Ausweichbedarf nicht bestehe. Falls Sperrungen jedoch notwendig würden, sei eine Auslagerung von Klassen in die Gesamtschule möglich. 19.2 Spielplatz Untermühle Hinsein (CDU) erinnert an seine diesbezügliche Anfrage in der letzten Ratssitzung. Bürgermeister Mengel sagt schriftliche Beantwortung zu. 19.3 Gebühren fur Ausschank bei Dorf- und Schulfesten Hinsein (CDU) erinnert an seine diesbezügliche Anfrage in der letzten Ratssitzung. () Bürgermeister Mengel sagt schriftliche Beantwortung zu. 19.4 Beseitigung von Schlaglöchern Depp (CDU) weist darauf hin, dass m der Parallelstraße zur Kierberger Straße dringend Schlaglöcher beseitigt werden müßten. Bürgermeister Mengel sagt weitere Veranlassung zu. 19.5 Telefon am Bundesbahnhof Nielasen (Grüne) bittet, zu prüfen, ob das Telefonhäuschen am Bundesbahnhofnicht näher an das Gebäude herangezogen werden könne. Bürgermeister Mengel sagt schriftliche Beantwortung zu. 19.6 Mängelkarten Nielasen (Grüne) bittet, die Mängelkarten wieder regelmäßig zu verteilen. Bürgermeister Mengel sagt weitere Veranlassung zu. 19.7 Zweigleisiger Ausbau Linie 18 Bortlisz-Dickhoff(Grüne) fragt, warum mit den Arbeiten in diesem Jahr nicht begonnen worden sei und ob die Maßnahme tatsächlich in 1999 in Angriff genommen werde. Stadtkämmerer Freytag teilt mit, dass gemäß Auskunft der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg die Finanzierung gesichert sei und mit dem Ausbau im nächsten Jahr begonnen werde. :.:··.· 159 WILLI MENGEL BÜRGERMEISTER DER STADT BRÜHL Etatrede von Bürgermeister Willi Menge/ in der Sitzung des Rates am 26. Oktober 1998 r 1. Einleitung 2. Brühl im Vergleich 3. Kernstadtentwicklung 4. Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 5. Zukunftsinvestitionen 6. Musikschule 7. Personal - Beschwerdemanagement und Sicherheit 8. Schlussbemerkung ~ RATHAUS · 50319 BRÜHL tr 02232/792 22-3 TELEFAX 022 32/7 92 20 MÜHLENBACH 35 · 50321 BRÜHL tr 02232/29267 1. Einleitung Meine Damen und Herren des Rates, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Vertreter der Presse, wieder einmal ist die Jahreszeit angebrochen, in der landauf landab das Wehklagen der Hauptgemeindebeamt~n zu hören ist, die den Haushalt 1999 in ihren Städten einbringen müssen. Die Finanzexperten beklagen weiterhin unisono, dass immer noch kein Ende der finanziellen Durststrecke zu erkennen ist. Ich bin allerdings der Hoffnung, dass sich dies bald ändert und verspreche mir von dem Geist, der jetzt in Bonn einzieht, wirksame Hilfen für Kommunen. Dabei erscheint es mir unwesentlich, ob zusätzliche Finanzspritzen den Patienten "Kommune" auf die Beine bringen, oder alte Aufgaben und Finanzlasten zugunsten der Gemeinden umverteilt werden. Bis dahin müssen wir uns mit eigenen Lösungen über Wasser halten, selbst realistische Ziele und Prioritäten setzen und diese auch ernsthaft und mit Nachdruck verfolgen. Mit knapp 120 Mio. DM Finanzvolumen im Verwaltungshaushalt und 35 Mio. DM im Vermögenshaushalt kann ich Ihnen einen Haushaltsentwurf auf einem, wie ich finde, guten Fundament präsentieren. Der Haushalt ist ausgeglichen. Eine Erhöhung der Steuern ist nicht erforderlich. Erlauben Sie mir, unserem Kämmerer Dieter Freytag Danke zu sagen für das solide Zahlenwerk, mit dem Sie, liebe Mitglieder des Rates, sich in den nächsten Wochen auseinandersetzen dürfen. Den Dank spreche ich in dem Bewußtsein aus, dass in diesem Raum vor genau sieben Wochen seitens der Opposition anlässlich der Wiederwahl des Kämmerers einige Tatsachen offenbar absichtlich verdreht worden sind. Und dies wohl insbesondere deshalb, weil die CDU einen Posten in der Verwaltungsführung für sich beansprucht. Meine Damen und Herren der CDU. Soweit ich auch Verständnis für Ihren Wunsch aufzubringen vermag, so kann ich Ihre Angriffe gegen den Kämmererangesichts eines ausgeglichenen Nachtragshaushalts 1998 und eines ausgeglichenen Entwurfs 1999 nun gar nicht verstehen. Der erste Beigeordnete Christian Engels hat es in der Sitzung trefflich formuliert als er sagte: "Würden Sie Ihre Argumente wirklich ernst nehmen, müssten Sie den Kämmerer einstimmig wiederwählen." 2. Brühl im Vergleich Brühl g~ht es, gemessen an den allgemeinen Finanzverhältnissen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen, relativ gut. Ich meine dies auch sagen zu können, obwohl 1,7 Mio. DM aus dem Vermögenshaushalt als Deckungsmittel im Verwaltungshaushalt benötigt werden. Schon in meiner letzten Haushaltsrede sprach ich diesbezüglich von der Tradition der Brühler Haushalte, die seit Anfang der 90-er Jahre strukturell unausgeglichen sind. Man muss dabei allerdings bedenken, dass der Verwaltungshaushalt in diesem Jahr etwa 8 Mio. DM erwirtschaftet, die der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Einen kleinen Teil dieser Einnahme benötigen wir 1999 wieder, um ihn im konsumtiven Bereich einzusetzen. Die allgemeine Lage unserer Stadt gilt es vor dem Hintergrund der Finanzausstattung anderer Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu bewerten. Nach dem Ergebnis einer Befragung des Städte- und Gemeindebundes sind in diesem Jahr bereits fast ein 160 -3Drittel der nordrhein-westfälischen Kommunen nicht mehr in der Lage, ihren Haushalt auszugleichen. Folge: Ein Haushaltssicherungskonzept regelt und kassiert die letzten Spielräume der Stadträte. Brühl ist von einem solchen Szenario weit entfernt. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und daher auch eine glückliche Hand bewiesen. Schließlich liegt Ihnen ein ausgeglichener Haushalt vor, und die Rücklage gibt uns mit 12 Mio. DM ein sicheres Polster. 3. Kernstadtentwicklung Mit dem neuen Zahlenwerk sollen Pflöcke eingerammt werden, an denen wir die Zukunft unserer Stadt festmachen können. Dabei hat , das Thema "Kernstadtentwicklung" oberste Priorität. Die Weichen, die wir in den nächsten Monaten hier stellen können entscheiden darüber, ob sich Brühl als attraktive Stadt in der Konkurrenz mit den Nachbarn behaupten kann. Oberstes Ziel muss es sein, Brühl wieder zu dem Wirtschaftszentrum zu machen, das in den 60-er und 70-er Jahren die Menschen aus dem Umland aufgrund seiner Vielfalt und Angebotsbreite angezogen hat. Dabei dürfen wir keine Kopie eines beliebigen Einkaufszentrums anstreben, sondern müssen mit den uns gegebenen Pfunden wuchern: Dem Flair einer modernen Einkaufsstadt mit zeitgemäßem attraktivem Angebot in historischem Ambiente. Eine Synthese aus Freizeit und Einkauf auf kurzen Wegen, bequem zu erreichen, mit bestem Service und dem entscheidenden Stück mehr an Freundlichkeit und Offenheit. Sicher ist hier der Handel in erster Linie gefragt. ln unserer Pflicht liegt es allerdings, den Rahmen für den Handel zu schaffen und Hilfen zu geben, wo sie notwendig sind. Die leidige Diskussion um die Parkgebühren könnte ab dem 1. Dezember 1998 ein Ende haben. Ich habe mich entschlossen Ihnen vorzuschlagen, die Parkgebühren in Brühl versuchsweise bis zum 31. Dezember 1999 von heute 2,-- DM je Stunde auf die Hälfte, d.h. 1,-- DM je Stunde, zu senken. Kurzfristig wollen wir außerdem eine Schrankenanlage auf dem Belvedere-Parkplatz installieren. So kommen wir einer weiteren Forderung des Handels entgegen. Psychologisch wichtig erscheint den Händlern, dass die Kunden erst nach ihrem Einkauf die Parkgroschen einwerfen müssen. Weiterer Vorteil: Die Parkdauer bestimmt jeder Kunde selbst. Was in der Tiefgarage Kaufhof nicht richtig gelingen will, könnte hier zum Erfolg führen. Im Gegenzug erwarte ich zumindest ein einheitliches Bild bei den Ladenöffnungszeiten und weiteres Engagement, damit frühere und auch neue Kunden aus der Umgebung wieder den Weg nach Brühl finden. Von dem von mir installierten runden Tisch Einzelhandel verspreche ich mir zudem neue Impulse. Mein Ziel ist es, die Einzelhändler aufeinander einzuschwören und ihnen klarzumachen, dass der gemeinsame Weg in die Zukunft Vorteile für jeden einzelnen bringt. .Ich gebe zu, dass ich die geopferten 500.000 DM bei den Parkgebühren lieber in die Wirtschaftsförderung stecken würde. Z.B. um einen City-Manager zu installieren, der die Interessen des Handels und der Stadt mit Fachverstand und Durchsetzungsvermögen vertritt. Zu welchem wirtschaftlichen Erfolg ein straffes, einheitliches und koordiniertes Auftreten führt, zeigt uns der Hürth::-Park. Denn wenn das Management stimmt, und alle an einem Strang ziehen, könnte auch Brühl zu den Gewinnern zählen. ln jedem Fall müssen wir einen Schritt nach vorne tun. 1 61 -4Die Neubestimmung des Zingsheimhauses ist eine der ersten großen Aufgaben, die auf Sie, meine Damen und Herren, zukommt. Ein architektonisch ausgewogener und zur Umgebung passender Umbau wird den Standort in jedem Fall aufwerten. Insbesondere die Öffnung des Gebäudes zum heutigen Parkplatz hin halte ich für sehr wichtig. Es war aus meiner Sicht ein kleiner Schritt auf dem richtigen Weg, als vor einigen Monaten auch die Einzelhändler, und hier voran die Wepag, in der Parkplatzfrage einlenkten. Wir sind uns jetzt endlich einig: Brühl hat genügend Parkplätze. Auch die Bewirtschaftung wird von nahezu allen Beteiligten als zwingend angesehen, will man unliebsame Dauerparker von den zentralen Parkplätzen fernhalten. An der Standortfrage der Ersatzparkhäuser scheiden sich heute scheinbar zumindest politisch die Geister. Auf der Suche nach Wahlkampfthemen vielleicht ein verständlicher Umstand. Doch ich appelliere an alle, den Blick über 1999 hinaus zu lenken .. Die Energie, die wir in den anstehenden Diskussionen über die Entwicklungschancen unserer Stadt brauchen, sollten wir nicht im Streit um Kaisers Bart vergeuden. Schon heute glaube ich, dass die Pläne einer überbauten Stadtbahnlinie zwischen der Clemens-August-Straße und dem Bahnhof Mitte die Bürgerinnen und Bürger überzeugen könnten. Vielleicht gelingt sogar eine Kombination aus einem Parkhaus am Krankenhaus und einer Parketage über den Schienen. Und vielleicht erkennen dann auch die Mitglieder auf der Oppositionsbank die Vorteile des Projektes für unsere Stadt. Mein Anliegen ist es, die Bevölkerung weiter intensiv in das Verfahren einzubinden. Einigen von Ihnen, meine Damen und Herren des Rates, mag es schwer fallen, sich in einen solchen offenen Planungsprozess zu begeben, dessen Ende nicht vorhersagbar ist. Es ist ein neuer, für uns noch unbekannter Prozess, der, wie ich finde, schon nach den ersten Schritten sehr wohl zeigt, dass wir durch den intensiven Dialog mit allen Beteiligten die beste Lösung ansteuern. Die Rathauszeitung kann dabei zu einem wichtigen Medium der Informationspolitik werden. Denn nur wer umfassend informiert ist, ist zu einem ausgewogenen Urteil fähig. Einseitiges Wahlkampfgehetze blockiert dagegen nur den wichtigen Prozess und schadet der Stadt. 4. Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Birgt die Kompaktheit unserer Stadt für die Bewohner viele Vorteile durch die kurzen Wege, stoßen wir mit der Neuansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben an unsere Grenzen. Ich würde mir wünschen, dass auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik sich recht bald ähnliches tut, wie wir es in Brühl-Nord erleben. Dort, in unserem jüngsten Gewerbegebiet kann jeder, der dort vorbeikommt, sofort die Fortschritte erkennen. Es ist uns an dieser Stelle gelungen, in vielen neuen und expandierenden Betrieben neue Arbeitsplätze für unsere Stadt zu gewinnen. Dem Phantasialand konnten wir mit einer zügigen und effektiven Planung zur weiteren Sicherung des Standortes verhelfen. 16 neue Arbeitsplätze waren Lohn für die Arbeit, die Rat und Verwaltung hier in ein zügiges Planverfahren investiert haben. Zusammen mit dem Arbeitsamt und dem Sozialamt müssen wir unseren Weg fortsetzen, mehr Menschen in Arbeit zu bringen. Die Einstellung von 162 -5Sozialhilfeempfängern, z.B. in den städtische Reioigungsdienst, hat sich als Erfolg erwiesen, an den wir anknüpfen. ln der Gesamtschule, der allgemeinen Sozialverwaltung, bei den Kindergärten und in der Grünpflege sollen unter dem Titel· "Arbeit statt Sozialhilfe" weitere Menschen eine Aufgabe finden.Mit der Sanierung der alten Stellmacherei können wir ein weiteres Zeichen setzen und jungen Menschen den Neu- oder Wiedereinstieg in ein Arbeitsverhältnis ermöglichen. Gleichzeitig können wir mit der Sanierung der alten Stellmacherei ein Stück Stadtgeschichte wiedergewinnen. Es freut mich sehr, dass alle Parteien schon vorab diese Aufwertung der Altstadt positiv bewertet haben. Die Details müssen wir noch klären. Sprach ich eingangs vom Ziel eines wiedererstarkten Wirtschaftszentrums Brühl, so will ich in diesem Zusammenhang auch unsere Bemühungen in Sachen Mobilität erwähnen. Egal, ob mit Auto, Bahn, Bus, Fahrrad oder zu Fuß, Brühl und seine Geschäfte müssen gut erreichbar sein. Beispielhaft ist hier unser Plan, schon im kommenden Jahr ein empfindliches Nadelöhr zu beseitigen. Die Kreuzung An der Synagoge I Heinrich-Esser-Straße I Friedrichstraße wollen wir zum Kreisverkehr ausbauen. 400.000 DM sind im Haushaltsentwurf für die Vorfinanzierung eingesetzt. Mit der Übernahme der Buslinie 704 durch die Stadtwerke haben wir einen ersten Schritt hin zum Stadtbus Brühl getan. Es wird noch großer Anstrengung bedürfen, weitere Linien in die eigene Regie zu bekommen. Dennoch behalten wir unser Ziel fest im Auge, den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt einen leistungsstarken öffentlichen Nahverkehr als Ergänzung und als Alternative zum Auto anzubieten. Am Rande sei bemerkt, dass Sie im Entwurf 1999 auch eine Ausgabeposition von 600.000 DM für den zweigleisigen Ausbau der Stadtbahnlinie 18 nach Schwadorf finden. Brühl trägt mit insgesamt 1 ,8 Mio. DM 10 % der Ausbausumme. ln Sachen Fahrradförderung gehört Brühl ein weiteres Mal zu den Vorreitern in Nordrhein-Westfalen. Am Bundesbahnhof soll für rund 1 Mio. DM eine Fahrradstation entstehen. Über 700.000 DM der Investition wird das Land tragen. Zum Thema Verkehr gehört schließlich auch der Bau des Kreisels Berliner Ring I Alte . Bonnstraße, dessen Ausführung im nächsten Jahr ansteht. Der Vollständigkeit halber · will ich noch die Verlegung der Kreisstraße 7 in Brühl-Ost erwähnen, deren Vorbereitung mit insgesamt 440.000 DM im Haushalt zu finden ist. Außerdem bin ich recht zuversichtlich, dass wir auch den Knotenpunkt am Eisenwerk schon in naher Zukunft mit einem Kreisverkehr entschärfen können. Gespräche, die eine solche . Lösung voranbringen können, laufen zur Zeit. 5. Zukunftsinvestitionen Sie wissen aus meinen Haushaltsreden der vergangenen Jahre, was Zukunftsinvestitionen für mich bedeuten. Ich betrachte es als unsere vordringliche Aufgabe, der jungen Generation beste Startvoraussetzungen zu bieten. Im Kindergarten- und Schulbereich können sich unsere Investitionen sehen lassen. Nach dem Neubau Auf der Pehle und Sanierung und Umbau des alten Forsthauses steht 1999 die Fertigstellung des Kindergartens Brühl-Ost auf unserem Programm. Erstmals schaffen wir dort eine lntegrativgruppe, d.h. behinderte und nichtbehinderte 163 -6Kinder können gemeinsam in einem Haus betreut und angeleitet werden. Die demographischen Daten verkünden uns weiteren Handlungsbedarf. ln den nächsten Jahren werden - und ich sage: Glücklicherweise - voraussichtlich deutlich mehr Kinder einen Betreuungsplatz beanspruchen. Ich trete daher dafür ein, dass in Brühl auch in Zukunft keine Lücken in der Versorgung mit Kindergartenplätzen entstehen und kündige hier meinen Plan an, eine mehrgruppige Einrichtung in Teilen des Schulgebäudes am Mühlenbach unterzubringen. Die notwendigen Ausgaben werde ich Ihnen in der ersten Fortschreibung zum Haushalt beziffern. Brühl-Ost ist in letzter Zeit zur Heimat vieler junger Familien geworden. Weitere Wohnungen und Häuser entstehen zur Zeit, so dass der Bevölkerungsanteil in diesem Brühler Stadtteil weiter wachsen wird. Zur Freude vieler Eltern entsteht dort neben dem ortsnahen Kindergarten schon bald eine dringend notwendige Grundschule. Im kommenden Jahr können wir dort den ersten Spatenstich des mit 7,5 Mio. DM kalkulierten Projektes feiern. Wie schnell die Brühler Schulstruktur um ein wichtiges, von der Mehrheit gefordertes Glied erweitert und damit aufgewertet werden konnte, zeigt der Zeitplan für den Neubau der Gesamtschule. Hier wird deutlich, wie Ziele schnell erreichbar werden, wenn man sich intensiv genug damit beschäftigt. Am kommenden Freitag dürfen wir den Erfolg unserer Mühen und Anstrengungen feiern. Zur Einweihung des Neubaus sind auch Sie, meine Damen und Herren des Rates, ganz herzlich eingeladen. Letztlich möglich war dieser Kraftakt auch durch den Verkauf des städtischen Schulgebäudes in Süd an den Erftkreis. Mit dem Verkauf haben wir uns verpflichtet, mögliche Asbestprobleme in dem Schulgebäude zu beseitigen. !, Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass Sie, meine Damen und Herren, mit großer Selbstverständlichkeit den ersten Sanierungsschritten ohne Wenn und Aber zugestimmt haben. Schließlich sei die Gesundheit von Schülern und Lehrern in jedem Fall vor alle anderen Belange zu stellen, lautete Ihre einhellige Meinung, die ich teile. Mit weiteren Verbesserungen an allen städtischen Schulen kommen wir den Wünschen von Eltern und Schulleitern nach. Auf die einzelnen Maßnahmen will ich hier aus Zeitgründen nicht näher eingehen. Besondere Erwähnung sollen aber unsere Anstrengungen für das städtische Gymnasium finden. Das Lob und der Dank für die schnelle Reaktion der Verwaltung, als es um die Ausstattung eines neuen EDV-Raumes ging, ist angekommen. Weitaus größere Beträge gilt es jedoch im kommenden Jahr für die wichtige weiterführende Brühler Schule aufzuwenden. Auf insgesamt 615.000 DM kann ich die allgemeinen Verbesserungsmaßnahmen beziffern. Für die beschlossene Erweiterung des Max-Ernst-Gymnasiums sind 2,2 Mio. DM im Haushalt 1999 veranschlagt. Aus meiner Sicht steht weiterhin eine Absprache mit der Stadt Bornheim aus, wie man dort ohne ein eigenes Gymnasium auf die wachsenden Schülerzahlen zu reagieren gedenkt. 164. -7- 6. Musikschule Die Gebühren für die Musikschule können wir, das wird Sie alle erfreuen, im nächsten Jahr auf dem alten Stand belassen. Das Defizit dieses Gebührenhaushaltes zeigt im Vergleich zum Vorjahr 1999 zwar nur eine leichte Tendenz nach unten. Die Personalausgaben und Honorare sinken jedoch erfreulicherweise um ca. 2,9 %. Ich glaube, wir sind so auf einem guten Weg, den Bestand dieser für Brühl wichtigen kulturellen Einrichtung weiter zu sichern. Das entbindet uns aber nicht von der Pflicht, nach weiteren Ansätzen zu suchen, den immer noch sehr hohen freiwilligen städtischen Zuschuss von über 800.000 DM auch auf anderen Wegen abzusichern. 7. Personal - Beschwerdemanagement und Sicherheit Neue Wege beschreiten wir im Personalbereich. Die Installation eines Beschwerdemanagers in diesem Jahr betrachte ich als Erfolg. Verärgerte oder unzufriedene Kunden des Dienstleisters Stadtverwaltung haben jetzt eine Anlaufstelle, bei der sie gezielt ihre Probleme vortragen können, ohne sofort den Rechtsweg beschreiten zu müssen .. Die von Bürgern vorgetragenen Beschwerden können in Teilen auch in die Aufgabenund Ablaufkritik einfließen. Denn mündige Bürger sind für eine Verwaltung gute und kostenlose Berater, wenn es um Verbesserungen geht. Das Image der Verwaltung lässt sich auf diesem Wege ebenfalls stärken. Der Beschwerdemanager hat u.a. die Aufgabe, die anderenorts getroffenen Entscheidungen in Ruhe zu erläutern und Dinge transparent zu machen, die ein Bürger vielleicht zunächst nicht richtig durchschaut hat. , ln der Diskussion über die Ordnungspartnerschaft zwischen dem Ordnungsamt und der Polizei trat ein anderer Themenblock ans Licht, dessen Bedeutung in letzter Zeit ständig wächst. Das Thema innere Sicherheit, von dem ich hier spreche, beschäftigt Bundes- und Landespolitiker seit langem. Ich finde, es ist an der Zeit, sich dieses sensiblen Bereiches auch auf kommunaler Ebene anzunehmen. Das Sicherheitsbedürfnis der Brühlerinnen und Brühler, die Ängste, begründet oder nicht, nehme ich ernst. Der Hinweis alleine auf die Polizei reicht nicht mehr aus. Prävention und Aufklärung sind angesagt, d.h. jemand muss sich intensiver mit diesen Dingen auseinandersetzen. Ich werde deshalb ab dem 1. November 1998 einen Mitarbeiter mit dieser neuen Aufgabe als sog. "Koordinator für kommunale Sicherheit" betrauen. Wenn die Ausgaben im Personalbereich um 1,56 % auf nunmehr 37,6 Mio. DM steigen, steckt ein guter Grund dahinter. Mit den neuen Einrichtungen, die wir im Laufe dieses Jahres in Betrieb genommen haben, und die wir im nächsten Jahr in Betrieb nehmen werden, ist zusätzliches Personal erforderlich. Allein im Kindergarten BrühlOst sind 10 Stellen für das Betreuungspersonal notwendig. Zudem schlagen sich in den Zahlen die Ausgaben für Hausmeister und Reinigungskräfte in den neuen Kindereinrichtungen und der Gesamtschule nieder. Kommunale Investitionen sind insoweit nicht nur in der Baubranche, sondern insgesamt als ein soziales und wirksames Beschäftigungsprogramm zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu sehen und zu verstehen: 165 -8Den Sammelnachweis Sachausgaben können wir um 61.000 DM gegenüber dem Vorjahresansatz · herunterfahren. Hier greift u.a. eine Umstrukturierung im Telefonmarkt ln der letzten Ratssitzung kam bereits die Anfrage, ob hier ein Einsparpotential vorhanden sei. Damals gab ich den Hinweis auf eine angestrebte Zusammenarbeit mit Net Brühl. Eine entsprechende Vereinbarung werden wir Ihnen noch vorlegen. Im Rahmen des angestrebten Wechsels soll auch die alte Telefonanlage gegen ein leistungsstärkeres ISDN-System ausgetauscht werden. Im Vermögenshaushalt sind 1999 für eine Analyse und Vorplanung 50.000 DM angesetzt. Weitere 350.000 DM stehen als Verpflichtungsermächtigung für die im Jahr 2000 anstehende Erneuerung im vorliegenden Entwurf. Insgesamt soll sich die Verwaltung auch in den nächsten Jahren als leistungsstarker und kundenfreundlicher Partner der Bürgerinnen und Bürger verstehen. Dabei ist es für mich eine wichtige Aufgabe, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren. Alle städtischen Bediensteten sollen die Bedürfnisse unserer Kunden ernst nehmen und die eigene Arbeit nach bestem Wissen und Können erledigen. Neue Instrumente wie z.B. die Teambesprechung im Amt und das jährlich stattfindende Orientierungsgespräch zwischen dem Vorgesetzten und dem einzelnen Mitarbeiter sollen helfen, unnötige Reibungsverluste zu vermeiden. 8. Schlussbemerkung Ich hoffe, die nun anstehenden Beratungen im Hauptausschuss und den Fachausschüssen werden genauso nüchtern und sachorientiert sein wie meine Rede, die ich jetzt abschließen möchte. Mit Blick auf die Brühler Zukunft hoffe ich auf einen Schulterschluss über die Parteigrenzen hinweg. Die Brühlerinnen und Brühler erwarten von ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern zu Recht, dass sie das Beste für Brühl anstreben. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle nicht nur einer Tradition folgend, sondern aus voller Überzeugung all meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Einsatz, den sie bisher gezeigt haben, danken. Die Arbeitsbedingungen haben sich sicherlich nicht vereinfacht. Für den großen Teil unserer Verwaltung kann ich dennoch eine gesteigerte Leistungsbereitschaft und ein sehr hohes persönliches Engagement feststellen. Daher an dieser Stelle nochmals mein Dank. Ich wünsche Ihnen, meine Damen und Herren, jetzt eine gute und fruchtbare Beratung des Haushaltsplanentwurfes 1999 und danke für Ihre Aufmerksamkeit. Es gilt das gesprochene Wort! 166 167 Diplom-Volkswirt DIETER FREYTAG Beigeordneter und Stadtkammerer der Stadt Brühl Rathaus 50319 Brühl Telefon 0 22 32 /7 93 00 Telefax 0 22 32 /7 92 19 Etatrede anläßlich der Einbringung des Haushaltes 1999 in der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 26.10.1998 Ausgeglichener Haushalt~entwurf 1999 S. 2 Nach wie vor: Schwierige Finanzsituation S. 2 Gewinnexplosion und hohe Arbeitslosigkeit S. 3 Niedrige Steuerbelastung für Unternehmen S. 3 Verhaltener Optimismus bei den Steuereinnahmen S. 5 Stabile Steuersätze in Brühl S. 5 Höhere Schlüsselzuweisungen S. 6 Niederlage in Münster S. 6 Flüchtlingskosten nicht zu Lasten der Kommunen S. 7 Stabile ·Gebühren beim Abwasser S. 9 Leichte Erhöhung bei der Müllentsorgung S. 9 Das Budget der Musikschule S. 9 Auch 1999 hohe Investitionen S. 10 Finanzierung über Kredite S. 11 Überlegungen zur Rückführung der Kreditaufnahme S. 12 Anlage: Ausgewählte Daten des Haushalts-Entwurfs 1999 168 -2Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren! Ausgeglichener Haushaltsentwurf 1999 Vor Ihnen liegt der - in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene - Entwurf für den Haushalt 1999. Im Verwaltungshaushalt verfügen wir über einen Betrag von 61,15 Mio. Euro (das entspricht 119,7 Mio. DM). Der Vermögenshaushalt spiegelt auch im kommenden Jahr das deutlich erhöhte Investitionsverhalten der Stadt Brühl und schließt mit einem Betrag von 18 Mio. Euro ab, das entspricht 35,25 Mio. DM (Kurs vom 22.10.1998, 1 Europ. Währungseinheit= 1,95751 DM). Der Ausgleich wird über eine Rücklagenentnahme in Höhe von 870.000 Euro= 1,7 Mio. DM erreicht. Nach wie vor: Schwierige Finanzsituation "Die kommunale Finanzsituation ist nach wie vor äußerst angespannt", so lautet der einleitende Satz der Stellungnahme des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Regelung der Zuweisung des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 1999 (GFG). Im Jahre 1997 sind, auf Nordrhein-Westfalen bezogen, die Gesamtausgaben zwar um 1,4 % gesunken, gleichzeitig sind die Gesamteinnahmen der Verwaltungshaushalte aber mit 3,2 % noch stärker zurückgegangen - eine Erfahrung, die auch die Stadt Brühl im vergangenen Jahr mit einem Minus von 7 Mio. DM, aufgeteilt je zur Hälfte auf Gewerbe- und Einkommensteuer, durchmachen mußte. Das Ergebnis bezogen auf alle Haushalte der Kommunen Nordrhein-Westfalens: Der Finanzierungsfehlbetrag beläuft sich auf 3,34 Mrd. DM, das ist der zweithöchste Fehlbetrag nach 1995. Die strukturellen Finanzprobleme der Städte- und Gemeinden Nordrhein-Westfalens drücken sich auch durch folgende Zahlen aus: 1997 mußten 130 von 396 Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, weitere 173 169 -3Kommunen konnten - wie Brühl - ihren Haushaltsausgleich nur dadurch erreichen, daß sie ihre Rücklagen aufbrauchten bzw. Vermögen zur Stützung der Verwaltungshaushalte veräußerten. Gewinnexplosion und hohe Arbeitslosigkeit Derjenige, der am 20. Oktober 1998 auf die Titelseite des Handelsblattes geschaut hat, konnte zwei nebeneinander stehenden Überschriften folgendes entnehmen: "Firmengewinne kräftig gewachsen" "Auch 1999 werden mehr als 4 Millionen arbeitslos sein." Nach einer Untersuchung der Deutschen Bundesbank von 13.800 Jahresabschlüssen aus produzierendem Gewerbe, Handel und Verkehr hat sich die Ertragslage westdeutscher Unternehmen deutlich verbessert. Die Gewinne stiegen nach Feststellung der Bundesbank vor Steuern um rund 25 %. Entscheidend ist aber folgende Feststellung: 'Weil sich die durchschnittliche Steuerbelastung der Gewinne verringert hat, nahmen der Untersuchung zufolge die Jahresüberschüsse mit 28 % etwas stärker zu als die Gewinne vor Steuern." Niedrige Steuerbelastung für Unternehmen Diese Aussage der Deutschen Bundesbank korrespondiert mit seriösen Untersuchungen der Steuerbelastungen der Bundesrepublik Deutschland. Entgegen von gewissen Interessenverbänden geschürten Einschätzungen liegt die Steuerquote in diesem Land so niedrig wie schon lange nicht mehr. Bezieht man die Steuereinnahmen auf das nominale Bruttoinlandsprodukt, dann lag der Höchstwert dieser so definierten Steuerquote im Jahre 1977 bei 25,05 %. Für das laufende Jahr wird mit einem Wert von 22,9% gerechnet. Das ist der niedrigste Stand seit 1970. ln diesem Betrag sind jedoch die Kindergeldzahlungen enthalten. Bekanntlich wird seit 1996 das Kindergeld von der Lohnsteuer einbehalten und den Familienkassen gutgeschrieben. Kürzt man das Steueraufkommen um das Kindergeld, dann fällt die Steuerquote im laufenden Jahr 1998 mit 21 ,6 % vom Bruttoinlandsprodukt auf ihr bisheriges Allzeittief Ursäch- 170 -4lieh für diese Entwicklung - ich hatte im vergangenen Jahr bereits darauf hingewiesen - ist die rückläufige Entwicklung der direkten Steuern, sprich Gewerbesteuer, Einkommensteuer, und hier besonders die veranlagte Einkommensteuer. Diese sackte innerhalb von 5 Jahren von 41,5 Mrd. DM im Jahre 1992 auf nunmehr 4,4 Mrd. DM in 1997 ab. Besonders im vergangenen Jahr hat man mit Blick auf den Widerspruch zwischen der eingangs dargestellten Entwicklung bei den Gewinnen und den rückläufigen Steuereinnahmen von einer Abkopplung von Gewinnen und Steuereinnahmen gesprochen. Bekanntlich drückt sich die Steuerbelastung nicht allein in Steuerhöchstsätzen aus, entscheidend für die Steuerbelastung ist die Verbindung zwischen Steuersatz und Steuerbasis. Und hier gibt es in der Bundesrepublik Deutschland für die Gewerbebetriebe eine Vielzahl von Möglichkeiten, diese Steuerbasis zu verringern. Beeindruckend und hauptursächlich für die strukturelle Steuerschwäche ist die Möglichkeit des Verlustvortrages. ln einer Antwort auf die parlamentarische Anfrage des SPD-Bundestagsabgeordneten Joachim Poss vom 16. Januar 1998 hat die alte Bundesregierung mitgeteilt, daß allein bis 1992 Verlustvorträge in Höhe von 270 Mrd. DM aufgelaufen sind. Insofern ist es zu begrüßen, daß mit den Plänen der neuen rot-grünen Bundesregierung die unbegrenzten Möglichkeiten des Verlustvortrages eingeschränkt werden, um damit zu einer verläßlicheren und stetigen Steuerentwicklung zu gelangen. Wörtlich heißt es in der Koalitionsvereinbarung: "Mit dieser Steuerreform werden die Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen bei der Gewinnermittlung an internationale Standards angeglichen. Der Verlustausgleich zwischen den einzelnen Einkunftsarten wird begrenzt (Mindestbesteuerung)". Bezogen auf die bisherige Situation titelte der Deutsche Industrie- und Handelstag im August im Handelsblatt: "Verlustvorträge machen Deutschland zur Steueroase." 1 71 -5Verhaltener Optimismus bei den Steuereinnahmen Jüngste Meldungen stimmen in diesem Meer von Pessimismus ein wenig hoffnungsfroher; so ist für das laufende Jahr in Nordrhein-Westfalen mit steigenden Steuereinnahmen zu rechnen. Doch ist nicht zu erwarten, daß sich dieser Trend im kommenden Jahr uneingeschränkt fortsetzt. So haben die sechs großen wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute in ihrem jüngst vorgelegten Herbstgutachten eine Verlangsamung des Wachstums des Brutta-Inlandsproduktes bereits im laufenden Jahr festgestellt. Die Wachstumsrate sank von 2,9% im ersten Halbjahr auf geschätzte 2,6 % für das zweite Halbjahr. Im kommenden Jahr 1999 wird von einem gesamten Wachstum von 2,3 % ausgegangen. Folglich wird es nach Einschätzung dieser Institute auch keinen durchgreifenden Effekt auf dem Arbeitsmarkt geben: Sie erwarten nur einen geringfügigen Rückgang der Arbeitslosenzahl um 210.000 auf 4,07 Millionen. Insbesondere die Entwicklung in Russland, Asien und Lateinamerika sowie die Abschwächung der US-Konjunktur bedeuten ein hohes Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung in diesem Land. Einzige positive Entwicklung ist bei den Verbraucherpreisen festzustellen, da mit Steigerungsraten von 1,0% in diesem und 1,2% Inflation im kommenden Jahr im Grunde von Preisstabilität gesprochen werden kann. Was bedeuten diese Globalzahlen für die Entwicklung des Brühler Haushaltes und der Kerneinnahmen, der Steuereinnahmen: Stabile Steuersätze in Brühl Entsprechend der Schätzung des Nordmein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes für das Einkommensteueraufkommen des Landes Nordrhein-Westfalens im kommenden Jahr können wir in Brühl mit einer leichten Steigerung von 30 Mio. auf 31,8 Mio. DM rechnen. Besonderes Augenmerk wird der eine oder andere wahrscheinlich auf den Betrag der Gewerbesteuer richten. Wir gehen wie im ursprünglichen Ansatz für das Jahr 1998 von 21 ,6 Mio. DM aus. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem - vorhandenen - Vorauszahlungssoll für das kommende Jahr von rd. 17 Mio. DM und einer dem Durchschnitt der letzten Jahre engepaßten Zahl für die Veranlagungen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 4,6 Mio. DM. Besonders 172 -6betonen möchte ich in diesem Zusammenhang, daß wir die spürbaren Rückgänge bei den Steuereinnahmen - so liegen die angesetzten Werte für 1999 sowohl bei der Gewerbesteuer als auch bei der Einkommensteuer noch deutlich unter den Anfang dieses Jahrzehnts erzielten Höchstwerten - nicht dadurch kompensieren, indem wir die Steuersätze nach oben anpassen. So bleiben sowohl bei der Grundsteuer A und B als auch bei der Gewerbesteuer die Hebesätze nach dem Entwurf unverändert! Höhere Schlüsselzuweisungen Ein deutlicher Zuwachs ist im kommenden Jahr bei den Schlüsselzuweisungen zu erwarten: Diese steigen von rd. 10,5 Mio. DM in diesem Jahr auf fast 14 Mio. DM. Dies istAusdruck der in der Referenzperiode, die vom 01.07.1997 bis zum 30.06.19981ief, festgestellten rückläufigen Steuerkraft der Stadt Brühl. Diese führte bekanntlich auch zu der ursprünglich im Sommer diesen Jahres von mir ausgesprochenen Haushaltssperre. Trotz dieser für Brühl positiven Entwicklung bei den Schlüsselzuweisungen sind doch erhebliche Einwendungen gegen die Systematik des Finanzausgleiches vorzutragen. Niederlage in Münster ln diesem Zusammenhang gilt es bedauerlicherweise, auf eine Niederlage hinzuweisen. Brühl hat zusammen mit gut 200 Kommunen des Landes und dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster in Sachen Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit des Kommunalen Finanzausgleiches - Stichwort lfo-Gutachten - Schiffbruch erlitten. Das Gericht hat die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen und ist der Argumentation und den gutachterliehen Aussagen des Verbandes nicht gefolgt. Entgegen anderslautenden Urteilen in anderen Bundesländern, beispielsweise in Bayern und Niedersachsen, haben die Verfassungsrichter in Münster dem Landesgesetzgeber einen weiten Spielraum zur Gestaltung des Finanzausgleiches zugebilligt; insbesondere haben sie sich bei den inhaltlichen Streitfragen konsequent zurückgehalten und allein auf die Verantwortung des Gesetzgebers verwiesen. 173 -7ln der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes wird auf die folgenden Schwachpunkte des Kommunalen Finanzausgleiches, die nach wie vor nicht ausgeräumt sind, hingewiesen: "Das Gesamtvolumen des Kommunalen Finanzausgleichs ist offensichtlich nicht ausreichend, wenn mehr als zwei Drittel der Städte und Gemeinden in NRW ihren Haushalt strukturell nicht ausgleichen können. Die Höhe der Finanzzuweisung kann nicht vollständig von der Leistungsfähigkeit und der Haushaltssituation des Landes abhängig gemacht werden. Beides wird bestimmt von dem Ausgabenverhalten des Landes, auf das die Städte und Gemeinden keinen Einfluß haben. Die Einwohnergewichtung beim Kommunalen Finanzausgleich - Großstädte wird pro Einwohner ein höherer Bedarf zugesprochen - ist heute nicht mehr zu begründen. Denn der Finanzbedarf pro Einwohner in großen und kleinen Städten hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten bis auf wenige Ausnahmen (Soziales, Kultur, Feuerschutz, Schüler) weitgehend angeglichen. Einheitliche fiktive Hebesätze bei den Realsteuern zur Bemessung der Steuerkraft entsprechen nicht der unterschiedlichen Realität in den Städten und Gemeinden. Aufgrund ihrer Lage und Wirtschaftsstruktur können Städte und Gemeinden des ländlichen Raumes von den Grundstückseigentümern und Unternehmen nicht die gleichen Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer verlangen wie Großstädte -so auch die Auffassung der Industrie- und Handelskammern." Flüchtlingskosten nicht zu Lasten der Kommunen Nach dem Blick zurück auf die verlorenen Schlachten vergangener Finanzausgleichsjahre nun ein Blick auf den Entwurf des Finanzausgleichs des Jahres 1999. Hier ist insbesondere auf einen Punkt hinzuweisen, der auf den massiven Widerstand der Kommunen des Landes stößt: 174 -8Es handelt sich um die sogenannte Befrachtung des Kommunalen Finanzausgleiches in Höhe von 325 Mio. DM für die Flüchtlingskostenpauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Der harmlos klingende Ausdruck "Befrachtung " bedeutet nichts anderes als die Finanzierung der genannten 325 Mio. DM für Flüchtlingsunterbringung aus dem Gesamttopf des Finanzausgleiches. Das bedeutet, daß die Städte mehr als die Hälfte der Gesamtkosten (bislang 577 Mio. DM im Jahr) übernehmen sollen, was bisher in voller Höhe aus dem Landeshaushalt finanziert wurde. Hier treten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken auf. Denn die Höhe der Flüchtlingspauschale in Höhe von 675 DM monatlich war vor dem Verfassungsgerichtshof streitig, ist von diesem aber als verfassungsrechtlich vertretbar erachtet worden. Mit der nunmehr vorgesehenen Befrachtung von 325 Mio. DM, was 56,3% der Gesamtkosten von 577 Mio. DM entspricht, sinkt implizit die Landespauschale von den genannten 675 DM auf nur noch 294,97 DM. Ob das den Anforderungen des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen nach einer vom Land zu tragenden angemessenen Kostenpauschale Rechnung trägt, ist stark zu bezweifeln. Aus Kreisen des Landes ist zu vernehmen, daß ursprünglich noch weitergehende Einschränkungen des Finanzausgleiches vorgesehen waren. So wurde die Möglichkeit diskutiert, die bislang freiwillig vom Land in den Gemeinschaftstopf des Finanzausgleiches gerechnete Grunderwerbssteuer künftig bei der Berechnung auszuklammern, was im Ergebnis eine noch größere Einschränkung für die Kommunen bedeutet hätte. Das soll tröstend klingen. Gleichwohl ist mit allem Nachdruck darauf hinzuweisen: Flüchtlingsunterbringung ist keine kommunale, sondern eine staatliche Aufgabe, die demnach auch staatlich zu finanzieren ist. Eine Beteiligung der Kommunen an den Kosten ist daher in keinster Weise vertretbar! Es ist zu hoffen, daß im Gesetzgebungsverfahren noch eine Änderung vorgenommen wird. 1 75 -9Werfen wir einen Blick auf unseren Entsorgungsbetrieb. Stabile Gebühren beim Abwasser Der Umsatz steigt gegenüber dem Planansatz 1998 im Abwasserwerk nur moderat von 17,69 Mio. DM auf 17,86 Mio. DM. Die Hauptinvestitionen auf der Kläranlage sind bereits getätigt, es findet dort lediglich noch eine Ausfinanzierung statt. Zusammen mit den notwendigen Sanierungen im Kanalnetz bleibt die Investitionsrate jedoch hoch, so daß der Vermögensplan auf knapp 13 Mio. DM festgesetzt wird. Die erfreulichste Mitteilung in diesem Zusammenhang: Die Gebühr für den cbm Abwasser und auch die Oberflächenwassergebühr bleiben stabil! Leichte Erhöhung bei der Müllentsorgung Ganz so erfreulich ist die Entwicklung im Betriebszweig Abfall leider nicht. Nach Überschüssen dieses Betriebszweiges in den ersten Jahren seines Bestehans mußten wir im Jahr 1997 einen Verlust von knapp 170.000 DM hinnehmen. Bekanntlich hatten wir im laufenden Jahr bereits eine Rücklagenentnahme zur Stützung der Erlössituation im Betriebszweig Abfallentsorgung vorgesehen, die nach derzeitigem Kenntnisstand auch abgerufen werden muß. Eine Fortsetzung einer solchen Stützung schlagen wir auch für den kommenden Entwurf für das Wirtschaftsjahr 1999 vor, so daß der Erfolgsplan mit Aufwendungen von 7,763 Mio. DM und mit Erträgen von 7,412 Mio. DM abschließt. Dessenungeachtet müssen die Kostensteigerungen in dem Betriebsbereich aufgefangen werden, so daß eine moderate Gebührenerhöhung für die 120 Ltr. Tonne von 241 DM für 1998 auf 258 DM für 1999 Jahr vorgeschlagen wird. (Für die anderen Tonnengrößen entsprechend). Das Budget der Musikschule An der Stelle erwarten Sie, meine Damen und Herren, zusammen mit dem Hinweis auf die Kostensituation bei der Musikschule - ich verweise in dem Zusammenhang auch auf die Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes - den Vorschlag einer kräftigen 176 -10Gebührenerhöhung. Doch muß ich Sie in diesem Punkte enttäuschen. Eine solche müssen Sie nunmehr selbst beantragen. Die Teilnehmerentgelte wurden für das laufende Jahr 1998 auf 907.000 DM geschätzt, ein Wert der sich nicht erreichen läßt und der aus diesem Grunde im Rahmen des Nachtrages auf ca. 850.000 DM zurückgenommen wurde. Einen entsprechenden Wert haben wir auch für das Jahr 1999 vorgesehen. Bedingt durch den Einnahmeausfall wird sich der Zuschußbedarf für das Jahr 1998 doch wieder im Bereich von knapp 900.000 DM ansiedeln. Für das kommende Jahr ist, bedingt durch Kosteneinsparungen, ein Zuschußbedarf von 820.000 DM vorgesehen. Sie sehen, meine Damen und Herren, daß wir von dem Ziel: Einer 3/4 Million DM noch weit entfernt sind. Doch überlasse ich die Beschreitung dieses Weges in diesem Jahr Ihnen. Auch 1999 hohe Investitionen Meine Damen und Herren, die Bautätigkeit der Stadt Brühl hat in den letzten Jahren enorm zugenommen, ausgewiesen durch die Summe der Gruppierungsziffern 94 bis 96, den Baumaßnahmen. Im Jahr 1995 hatten wir dafür einen Betrag von etwa 10,2 Mio. DM investiert, das Ergebnis des Jahres 1996 lag bei knapp 8 Mio. DM. Im vergangeneo Jahr 1997 wurden dann bereits - Stichwort Bau Gesamtschule - fast 20 Mio. DM investiert. Der Ansatz für das laufende Jahr 1998 liegt bei 32,4 Mio. DM. Den Wert werden wir für das Jahr 1999 nicht erreichen, gleichfalls liegen wir mit 23,8 Mio. DM noch deutlich über dem Durchschnitt, wie sich aus den von mir genannten Vergleichszahlen ergibt. Die Mittel fließen im wesentlichen in den Einzelplan 2 - Schulen - und in den Einzelplan 4 - soziale Sicherung - und hier insbesondere die Kindergärten. Im einzelnen sind zu nennen: Verbesserungen an Grundschulen Neubau Grundschule Brühl-Ost Verbesserung an Hauptschulen - knapp 530.000 DM 1.500.000 DM 90.000 DM Verbesserung Realschule 137.000 DM Verbesserung am Gymnasium 615.000 DM Erweiterung Gymnasium - gut 2.200.000 DM und schließlich Ausfinanzierung Gesamtschule 177 - 11 hier insbesondere die Turnhalle mit 8.000.000 DM Hinzu kommt der Neubau des Kindergartens Brühl-Ost mit knapp 1.100.000 DM, wobei an der Stelle bereits darauf hingewiesen wird, daß wir diese Summe noch aufstocken müssen, da bezüglich der Versorgung der Bevölkerung mit Kindergartenplätzen weiterer Handlungsbedarf besteht. Erwähnenswert ist auch die Verbesserung an Sporteinrichtungen mit 565.000 DM, hier handelt es sich im wesentlichen um die Sanierung der Sporthalle Brühl-Mitte. Erwähnenswert sind femer die Investitionsmaßnahmen auf dem Betriebshof, wobei unter anderem ein ansprechendes Sozialgebäude bereitgestellt wird, die heute zu beschließende Sanierung der Alten Stellmacherei, die in ein umfassendes Arbeitsprojekt für Jugendliche eingebettet wird, und ein Zuschuß der bereits beschlossen ist im Zusammenhang mit der Umsiedlung des Altenheimes Johannesstift in Höhe von 920.000 DM. Den Betrag wollen wir auch im kommenden Jahr finanzieren. Finanzierung über Kredite Zur Finanzierung der Maßnahme haben wird eine Kreditaufnahme auf dem Kreditmarkt in Höhe von 10.364.000 DM vorgesehen. Zieht man die ordentliche Tilgung von dieser Brutto-Verschuldung ab, so ergibt sich eine Netto-Kreditaufnahmevon ca. 7,3 Mio. DM. Dies ist eine deutliche Abweichung von dem in den vergangenen Jahren gefahrenen Grundsatz der Netto-Neuverschuldungvon Null. Gleichwohl ist an erster Stelle die Frage zu stellen: Auf welche der von mir eben bezeichneten Maßnahmen soll denn im einzelnen verzichtet werden, um die Kreditaufnahme entsprechend zu reduzieren? Immerhin haben wir es mit einem gesetzlichen Auftrag - im wesentlichen der Zuverfügungstellung von Schulraum und der Bereitstellung von Kindergartenplätzen - zu tun. Das plakative Darstellen irgendwelcher Verschuldungsgrößen führt keinen Weg 178 -12weiter, diese Frage zu beantworten. Gleichwohl soll die Problematik, die mit einer solchen Schuldenaufnahme verbunden ist, nicht verkannt werden. Immerhin beträgt die Schuldenlast, die von der Stadt Brühl aufzubringen ist, im kommenden Jahr zusammen rund 8,5 Mio. DM, aufgeteilt in 3 Mio. DM Tilgung und 5,5 Mio. DM Zinsbelastung. Das macht gut 7 % des Verwaltungshaushaltes aus. Ich habe einige interessante Vergleichszahlen. ln den achtziger Jahren lag der Schuldendienstanteil in Brühl zwischen 12 und 16 %. 1983 15,97% 1984 14,31% 1985 14,22% 1986 12,26% 1987 12,30% Rechnet man das Abwasserwerk, das in den 80er Jahren noch im Haushalt enthalten war, so liegt der Schuldendienst im Jahre 1999 bei 13,3 %. Schließlich ist zu berücksichtigen - auf diesen Umstand habe ich bereits im vergangenen Jahr hingewiesen- die Investitionen fließen an Baufirmen und stellen somit dort eine nicht unwesentliche Anzahl von Arbeitsplätzen sicher. Überlegungen zur Rückführung der Kreditaufnahme Sie sehen, meine Damen und Herren, daß wir es hier mit einer komplexen Themenlage zu tun haben; Platitüden helfen dort nicht weiter. Will man Überlegungen anstellen, um die hohe Kreditbelastung der Stadt Brühl zurückzufahren, so müssen weitergehende Überlegungen angestellt werden. Ich will auf zwei Themenkomplexe verweisen, die im Haushaltsentwurf noch nicht vorgesehen sind, die aber möglicherweise im Rahmen der Fortschreibung noch Berücksichtigung finden sollen. Zum ersten geht es um den Verkauf von Wohnungen an die Gebausie. Hier hat es bereits eine beschlußreife Vorlage gegeben, eine Einigung ließ sich jedoch angesichts der damaligen Rahmenbedingungen nicht erreichen. Inzwischen haben sich eben 179 -13diese dahingehend verändert, daß insbesondere die Finanzierungsseite durch den niedrigen Zinssatz neue Perspektiven eröffnet. Sofern hier zwischen der Stadt Brühl auf der einen und der Gesellschaft auf der anderen Seite Einigung hergestellt werden kann, werden wir die Beschlußempfehlungen noch in die laufenden Haushaltsberatungen einspeisen. Ich will aber in diesem Zusammenhang auch den ausdrücklichen Hinweis geben, daß eine Übertragung der Wohnungen am Margaretenhof, die vor zwei Jahren in der Ursprungsvorlage angedacht war, derzeit nicht vorgenommen wird. Hier darf auf gar keinen Fall der Eindruck entstehen, daß eine Problemverschiebung hin zur städtischen Wohnungsbaugesellschaft vorgenommen wird. Dieses Problem müssen wir erst gesondert lösen, bevor wir hier weitere Gedanken zur künftigen Trägerschaft der Wohnungen anstellen können. Ein zweites Thema, das auch in diesem Zusammenhang der Kreditrückführung zu sehenist Die Stadtwerke Brühl stehen bekanntlich seit Änderung der Energierechtsreform in einer neuen Situation: in der des Wettbewerbs. Aus diesem Grunde hat die Gesellschaft ein- auch schon früher häufiger diskutiertes- Modell vorgeschlagen, das bei entsprechender Einigung ebenfalls in die Haushaltsberatungen einbezogen wird: die Übernahme der Straßenbeleuchtung durch die Stadtwerke Brühl. Hier wird aus Sicht der Stadt dem jetzt zu erzielenden Liquiditätseffekt durch den Verkauf der Straßenbeleuchtung eine künftig höhere Belastung durch entsprechende Nutzungsgebühren gegenüberstehen; der Stadtwerke Brühl GmbH schafft die Übernahme des Beleuchtungssystems auch die Möglichkeit, sich entsprechend werblich auch in diesem Bereich zu präsentieren. Die Plazierung dieser Vorschläge in den Gesamtkomplex Kreditaufnahme mag den ein oder anderen verwundern, ist aber angezeigt anläßlich eines aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema. Dabei ging es um die Frage, ob eine Vermögensveräußerung eines Bundeslandes, in diesem Falle Schleswig Holstein, an eine Landesgesellschaft als Privatisierungserlös anzusehen ist, oder aber - wie das 180 -14Verfassungsgericht argumentierte - im Zusammenhang mit der Kreditobergrenze, die an die Höhe der Investitionen gebunden ist, als Kreditaufnahme zu werten ist. Diese Überlegungen zum Abschluß meiner Rede ermöglichen mir, Ihnen Albert Einstein anzuempfehlen, der da sagte: "Alles sollte so einfach wie möglich gemacht werden, aber nicht einfacher." Ausdaten.xls 1 81 Ausgewählte Daten des Haushalts-Entwurfs 1999 (Anlage zur Etatrede Haushalt 1999 von Kämmerer Dieter Freytag) 1998 inTDM Entwurf Abweichg. 1999 % inTDM 1. Gesamthaushalt Die Daten des Haushalts 1998 enthalten noch nicht die sich durch den Nachtrag ergebenden Änderungen 1.1 bereinigte Ausgaben(s. HaushaltsplanS. 16) 146.673 141.940 -3,23 Nachrichtlich nicht bereinigte Ausgaben 169.500 154.945 -8,59 39.509 30.533 -22,72 634 6.460 2.368 4.353 273,50 -32,62 32.415 23.812 -26,54 1.2 Investitionen (Gruppierungsziffem 92, 93, 94 -96, 98) davon: - Gewährung von Darlehen, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ( Gruppierungszifffem 92, 98) - Vermögenserwerb (Gruppierungsziffer 93: Grdundstücke, bewegliches Vermögen) - Baumaßnahmen (Gruppierungsziffem 94 - 96) Geplante Investitionen - in 1.000 DM <Gruppierungsziffem 92 - 96. 98) 24.578 2000 19.091 2001 2002 11.949 -19,50 -22,32 -37,41 1.3 Kreditaufnahme 22.140 10.364 -53,19 1.4 Schuldendienst -Tilgung -Zinsen 7.860 2.760 5.100 8.490 3.000 5.490 8,02 8,70 7,65 1.5 Schuldenstand (Ist-Stand 31.12. d. Jahres)- in 1.000 DM(ohne Eigenbetriebe) 1996 65.529 1997 63.257 1998 82.637 (voraussichtlich) 1999 90.001 (voraussichtlich) Seite 1 von 3 182 AuSclaten.xls 1998 inTDM 2. Verwaltungshaushalt 2.1 Personalausgaben (Gruppierungsziffer 4 ohne Eigenbetriebe ) ./. Personalkostenverrechnungen Stadt/Eigenbetriebe, aber ohne Verwaltungskostenerstattungen Stadtwerke, Eigenbetriebe etc.) 2.2 2.3 Unterhaltungskosten - Grundstücke I Gebäude -Anlagen - Straßen I Parkplätze (Unterabschnitte 630, 670, 680) - Gesamtkosten Zuschußbedarfsentwicklung einzelner Ausgabenbereiche Zuschußbedarf - allg. Verwaltung (Einzelplan 0) - Öff. Sicherheit u. Ordnung (Einzelplan 1) - Schulen (Einzelplan 2) - Kultur (Einzelplan 3) darunter: - allg. Kulturverwaltung (Unterabschnitt 300) -Musikschule (Unterabschnitt 331) - Malschule (Unterabschnitt 332) - Durchführung Asylbewerberleistungsges. - Hilfe zur Erziehung (Unterabschnitt 455) - Tageseinrichtungen für Kinder (Unterabschnitt 464) - Sport (Unterabschnitte 550, 560) - Fremdenverkehr(Unterabschnitt 790) 3. Vermögenshaushalt 3.1 Baumaßnahmen {Gruggierungsziffem 94 - 96 ohne Erschließungskostenanteile Abwasserwerk) - Hochbaumaßnahmen (Gruppierungsziffer 94) abzüglich Maßnahmen Amt 70 u.a.) - Tiefbaumaßnahmen (Gruppierungsziffem 95 - 96) -Maßnahmen Amt 70 u.a. (Kinderspiel-, Sportplätze, Friedhöfe, Straßenbeleuchtung, Erschließungskostenanteile Abwasserwerk) 3.1.1 Hochbaumaßnahmen - Verbesserungen an Schulen - Erweiterung/Neubau Schulen - Neubau Grundschule Ost -Gymnasium - Pestalozzischule(einschl. Einrichtung) - Gesamtschule(einschl. Einrichtung) -Kindertagesstätten einschi.Grunderw. u. Ersteinrichtung(UA 464) - Verbessserungen an Sporteinrichtungen(UA 560) - Verbesserung Betriebshof (UA 772) - Wohn- und Geschäftsgrundstücke (UA 880) Entwurf 1999 Abweichg. % inTDM 36.086 38.132 -411 -623 35.675 37.509 5,14 1.553 537 1.317 3.407 1.687 570 1.323 3.580 8,63 6,15 0,46 5,08 7.450 3.791 6.966 3.350 8.176 3.741 7.449 3.627 9,74 -1,32 6,93 8,27 896 823 160 566 2.471 4.805. 1.476 686 1.008 821 169 1.031 2.237 4.336 1.457 705 12,50 -0,24 5,63 82,16 -9,47 -9,76 -1,29 2,77 5,67 32.188 23.051 26.568 16.467 -38,02 4.279 1.341 5.374 1.210 25,59 -9,77 581 1.374 120 350 116 24.200 2.040 1.113 1.027 574 1.500 2.228 60 8.150 1.324 650 856 385 Seite2von 3 3.1.2 Tiefbaumaßnahmen Bezeichnung a) b) c) d) e) f) Ausdaten.xls I allgemeine Maßnahmen - Radverkehrsförderung ("Fahrradfreundliche Stadt") - Fahrradstation - Deckenbaumaßnahmen/kleinere Straßenausbauter - Verkehrsberuhigungsmaßnahmen -Verlagerung K7 EinnahmenlAusgaben I · inTDM 243 720 0 0 0 110 1.000 200 91 60 0 0 0 0 480 700 400 400 Badort CUA 632) - Am Pastorsgarten 200 450 Kierberg/Heide CUA 633) -Winterburg 200 200 Pingsdorf CUA 634) . - Burgpfad - Buschgasse 396 238 325 200 Vochem - Gewerbegebiet Nord II 520 670 Innenstadt CUA 631) - Kreisel Berliner Ring - Bbpl. Herseler/Urfelder Str. - Kreisel An der Synagoge - Bplan Engeldorfer Str. I 3.2 3.3 Investitionsförderungsmaßnahmen (GrugQierungsziffer 98} darunter u.a.: - Zuschuß Jugendgruppenheime - Zuweisung Kindergärten freie Träger - Kostenersatz Abwasserwerk - Zuschüsse Stadtökologische Maßnahmen - Kostenbeteiligung Sanierung TG Bleiche - Zuschuß Sportheime I Sportgeräte - Beteiligung an Planungs- und Baukosten Stadtbahn - Zuschuß Johannesstift - Zuschuß Alte Stellmacherei -Zuführung Investitionspauschale Abwasserwerk an Abw.werk Erweb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens darunter: -Einrichtung Schulneubauten (Gesamtschule/Sonderschule) - Einrichtung neue Kindertagesstätten - Büroinventar/EDV -Fahrzeuge, Geräte -Erweiterung EDV-Technik Parkscheinautomaten 1999 1998 in TOM 495 2298 183 VE 200 200 I 10 10 50 15 91 46 0 0 0 273 0 0 50 15 0 9 600 920 316 388 4.637 1.788 3.316 418 434 389 80 210 232 310 1.036 0 Seite3von3 184 2. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl vom 26.10.1998 Aufgrund der §§ 69 ff. Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG - ( 8. Buch Sozialgesetzbuch- SGB VIII)- i.d.F. der Bekanntmachung vom 15.03.1996 (BGBI. I. S. 477), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.1997 ( BGBI. I. S. 2942) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NW, i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1997 (GV.NW. S. 666/SGV. NW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. 12. 1977 (GV NW S. 458), hat der Rat der Stadt Brühl, in seiner Sitzung am 26.10.1998 folgende Satzung beschlossen: Artikel I § 4 Abs. 3 Buchstabe a) erhält folgende Fassung: a) der Bürgermeister/ die Bürgermeisterin oder ein/e von ihm/ ihr bestellter Vertreter/ bestellte Vertreterin; § 4 Abs. 3 wird um den Buchst. I) ergänzt: I) ein Vertreter/eine Vertreterin des Jugendgemeinderates der Stadt Brühl Artikel II Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl in Kr. ~sh:ftfilhu~ c n u renn 185 1. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Brühl - Baumsatzung - Der Rat der Stadt Brühl hat aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW. S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV.NW. S. 458), und des§ 45 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.1994 (GV.NW. S. 710/SGV NW 791), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.05.1995 (GV.NW. S. 382) in seiner Sitzung am 26.10.98 folgende Satzung beschlossen: Artikel1 § 7 Abs. 2 Satz 2 lautet nunmehr: Beträgt der Stammumfang des gefällten Baumes, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, bis zu 120 cm, ist als Ersatz ein einheimischer, standortgerechter Laubbaum (z.B. Rotbuche, Esche, Traubeneiche, Stieleiche, Winterlinde, Feldulme) mit einem Mindeststammumfang von 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu pflanzen. Bei der Beseitigung eines Nadelbaumes kann in Ausnahmefällen auch ein Baum derselben Art nachgepflanzt werden. Artikel 2 § 7 Abs. 4 wird wie folgt gefaßt: Die Höhe der Ausgleichszahlung bemißt sich nach dem durchschnittlichen materiellen Wert eines Baumes mit 18 cm Stammumfang in 1 m Höhe über dem Erdboden (Berechnung nach dem Wertermittlungsverfahren nach KOCH). Der Wert eines Ersatzbaumes ist mit 1.100,00 DM anzusetzen. 186 2 Artikel3 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Brühl in Kraft. B ~.k~ Schriftführenn 187 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Brühl Aufgrund von § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, ber. BGBI. 19981 S. 137) hat der Rat der Stadt Brühl in der Sitzung am 26.1 0.1998 folgende Satzung beschlossen: §1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des BauGB und dieser Satzung erhoben. §2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand für: 1. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grundstücken dienen, ausgenommen solche in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongreß- und Hafengebiet, an denen eine Bebauung zulässig ist, a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn sie einseitig anbaubar sind, b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn sie einseitig anbaubar sind, c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 18 m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn sie einseitig anbaubar sind, 2. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grundstücken dienen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine Bebauung oder gewerbliche Nutzung beidseitig zulässig ist und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine Bebauung oder gewerbliche Nutzung einseitig zulässig ist. 188 2 3. mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen (z.B. Fußwege, Wohnwege) mit einer Breite bis zu 5 m, 4. Sammalstraßen mit einer Breite bis zu 18 m, 5. Parkflächen, a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1, 2 und 4 sind, bis zu einer weiteren Breite von 6 m, b) die nicht Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1, 2 und 4, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind (selbständige Parkflächen), bis zu 15 % der Flächen der erschlossenen Grundstücke, 6. Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen, a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1 bis 4 sind, bis zu einer weiterenBreite von 6 m, b) die nicht Bestandteil von Verkehrsanlagen, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind (selbständige Grunanlagen), bis zu 15% der Flächen der erschlossenen Grundstücke. 7. lmmissionsschutzanlagen, auch wenn sie nicht Bestandteil der Erschließungsanlagen sind. Die Beitragsfähigkeit von lmmissionsschutzanlagen, die nicht im Bebauungsplan ausgewiesen sind, wird im Einzelfall durch Satzung beschlossen. (2) Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so vergrößern sich die in Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 4 angegebenen Maße um die Hälfte, mindestens aber um 8 m. (3) Ergeben sich nach Abs. 1 unterschiedliche Höchstbreiten, so gilt für die gesamte Verkehrsanlage die größte Breite. (4) Die in Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 genannten Breiten sind Durchschnittsbreiten. §3 Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. 189 3 §4 Anteil der Stadt am beitragsfähigen Erschließungsaufwand Die Stadt trägt 10 v.H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwands. §5 Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands (1) Der nach §§ 2 und 3 ermittelte und gemäß § 4 reduzierte beitragsfähige Erschließungsaufwand wird auf die erschlossenen Grundstücke (Abrechnungsgebiet) nach deren Flächen verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke nach Art und Maß berücksichtigt. (2) Als Grundstücksfläche i.S. des Abs. 1 gilt bei Grundstücken innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes die Fläche, die baulich, gewerblich oder in vergleichbarer Weise genutzt werden kann. (3) Als Grundstücksfläche i.S. des Abs. 1 gilt bei Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine bauliche, gewerbliche oder eine vergleichbare Nutzung nicht festsetzt, a) soweit sie an die Erschließungsanlage angrenzen, die Flächen zwischen der gemeinsamen Grenze der Grundstücke mit der Erschließungsanlage und einer im Abstand von 35 m dazu verlaufenden Linie. Grundstücksteile, die lediglich die wegmäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt, b) soweit sie nicht angrenzen, die Fläche zwischen der Grundstücksgrenze, die der Erschließungsanlage zugewandt ist und einer im Abstand von 35 m dazu verlaufenden Linie. Überschreitet die tatsächliche Nutzung die Abstände nach Satz 1 Buchstabe a) oder Buchstabe b), so fällt die Linie zusammen mit der hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. 190 4 (4) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die Fläche (Abs. 2 oder 3) vervielfacht mit a) 1,0 bei einer Bebaubarkeil mit einem Vollgeschoss, b) 1,3 bei einer Bebaubarkeil mit zwei Vollgeschossen, c) 1,5 bei einer Bebaubarkeil mit drei Vollgeschossen, d) 1,6 bei einer Bebaubarkeil mit vier oder fünf Vollgeschossen, e) 1,7 bei einer Bebaubarkeil mit sechs oder mehr Vollgeschossen f) 0,5 bei Grundstücken, die in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden können (z.B. Dauerkleingärten, Freibäder, Friedhöfe, Sportanlagen). (5) Für Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt: a) Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse. b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5, wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder abgerundet werden. c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die höchstzulässige Höhe geteilt durch 3, wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen aufoder abgerundet werden. Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden, ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten werden. (6) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan die Zahl der Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse: 1 91 5 a) Bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheit des Bauwerkes nicht feststellbar, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Höhe des Bauwerkes geteilt durch 3, wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder abgerundet werden. b) Bei unbebauten oder bebaubaren Grundstücken aus der Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse. c) Bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die aber gewerblich genutzt werden können, werden zwei Vollgeschosse zugrundegelegt d) Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig oder vorhanden sind, wird ein Vollgeschoss zugrundegelegt (7) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung werden die in Abs. 4 festgesetzten Faktoren um 0,5 erhöht a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit der Nutzungsart: Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet; b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buchstabe a) genannten Gebieten vorhanden oder zulässig ist; c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise (z. B. Grundstücke mit Büro-, Verwaltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhaus oder Schulgebäuden) genutzt werden, wenn diese Nutzung nach Maßgabe der Geschossflächen überwiegt. Liegt eine derartige Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschossfläche. (8) Abs. 7 gilt nicht für durch selbständige Grünanlagen erschlossene Grundstücke. §6 Grundstücke an mehreren Erschließungsanlagen (1) Grundstücke an zwei aufeinander stoßenden Erschließungsan lagen, die nicht zu einer Erschließungseinheit gehören, mit einem Eckwinkel von nicht mehr als 135 Grad (Eckgrundstücke) sind für beide Erschließungsanlagen beitragspflichtig, wenn sie durch beide Anlagen erschlossen werden. Der Berechnung des 192 6 Erschließungsbeitrages werden nur je 2/3 der Grundstücksfläche zugrundegelegt, wenn beide Erschließungsanlagen ganz oder teilweise in der Baulast der Gemeinde stehen und 1. nach dem lnkrafttreten dieser Satzung hergestellt werden oder 2. für eine der Erschließungsanlagen bereits vor lnkrafttreten dieser Satzung eine Beitragspflicht für die erstmalige Herstellung entstanden ist und noch geltend gemacht werden kann oder durch Zahlung, Erlaß oder Verjährung erloschen ist. Diese Regelung gilt für weitere Erschließungsanlagen entsprechend, wenn Grundstücke durch mehr als zwei aufeinander stoßende Erschließungsanlagen, die nicht zu einer Erschließungseinheit gehören erschlossen werden. (2) Liegt ein Grundstück zwischen zwei Erschließungsanlagen, so gelten die Vergünstigungen für Eckgrundstücke (Abs. 1) entsprechend, wenn der geringste Abstand zwischen den Erschließungsanlagen nicht mehr als 50 m beträgt. (3) Die Vergünstigungsregelungen nach Abs. 1 und 2 gelten nicht in Gewerbe-, Industrie- und Kerngebieten sowie für ausschließlich oder überwiegend industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke in sonstigen beplanten oder unbeplanten Gebieten. (4) Die nach Abs. 1 und 2 gewährte Vergünstigung für ein Grundstück geht zu Lasten der anderen Grundstücke im Abrechnungsgebiet Diese können jedoch höchstens zu einem Beitrag herangezogen werden, der 150 % des Beitrages ausmacht, der ohne die Vergünstigung nach Abs. 1 und 2 zu erheben wäre. Errechnet sich für Grundstücke ein höherer als dieser 100 %ige Beitrag, so trägt die Stadt den darüber hinausgehenden Anteil. 193 7 (5) Bei gemeinsamer Aufwandsermittlung in einer Erschließungseinheit sind mehrfach erschlossene Grundstücke bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes nur einmal zu berücksichtigen. §7 Kostenspaltung Der Erschließungsbeitrag kann für 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Grunderwerb, Freilegung, Fahrbahn, Radweg, Gehweg, unselbständige Parkfläche, unselbständige Grünanlage, Entwässerungseinrichtung, Beleuchtungseinrichtung gesondert und in beliebiger Reihenfolge erhoben werden. §8 Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen (1) Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen, Sammalstraßen und selbständige Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn a) ihre Flächen im Eigentum der Stadt stehen und b) sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben sich aus dem Bauprogramm. (2) Die flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind endgültig hergestellt, wenn a) Fahrbah~n, ~ und Ra<:Jwege eine Befestigung auf tragfähjgem Unterba~ 194 8 mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen; b) unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen; c) unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind; d) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchstabe a) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Buchstabe c) gestaltet sind. (3) Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Stadt stehen und gärtnerisch gestaltet sind. § 9 Immissionsschutzanlagen Bei Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen i. S. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden Art, Umfang, Merkmale der endgültigen Herstellung sowie die Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands durch Satzung im Einzelfall abweichend oder ergänzend geregelt. §10 Vorausleistungen Die Stadt kann für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erheben. 195 9 § 11 Ablösung des Erschließungsbeitrages Der Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Erschließungsbeitrages. § 12 lokrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Brühl vom 13. Juli 1987 außer Kraft. Bü germeister 1 96 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Brühl - Straßenreinigungssatzung - Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 666/SGV. NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV. NW S. 458), der §§ 3 bis 5 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW S. 706), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 1997 (GV. NW S. 430, 438) und der §§ 4 und 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW S. 712/SGV. NW 610), zuletzt geändert durch Gestz vom 18.12.1996 (GV. NW S. 586), hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 26.10.1998 folgende Satzung beschlossen: Artikel I ln der Anlage 1 wird der Straßenkatalog mit den Straßenarten wie folgt geändert: Straßenart Mühlenstraße zwischen An der Bleiche und Steinweg 3 Badorfer Straße 3 Bannstraße von Stern bis Einfahrt Schulzentrum Süd 2 Bannstraße von Einfahrt Schulzentrum Süd bis Ortsende 4 Dreichtenweg von KBE bis Bannstraße 9 Josef-von-Görres-Straße 2 Metzenmacher Weg zwischen Nußbaumweg und Ahornweg 1 Metzenmacher Weg zwischen Nußbaumweg und Robertsstraße 3 197 2 Straßenart Es entfällt: 3 Sonnstraße Vorplatz Friedhof Es wird neu eingefügt: Mühlenbach von 88 bis 102 1 Schildgasstraße von 18 bis 22 1 Sophie-Schoii-Straße 1 Artikel II Gebühr ln der Anlage 2 wird eingefügt unter Straßenart 3: Mühlenstraße zwischen An der Bleiche und Steinweg nebst Bürgersteig 6x WÖchentlich durch die Stadt X 2x WÖchentlich durch die Stadt X Es wird geändert: Schloßstraße nebst Bürgersteig, Janshof nebst Bürgersteig Es entfällt in Straßenart 2: Wingertsberg Zum Herrengarten Es entfällt in Straßenart 3: Kuhgasse von Berggeiststraße bis letzte Einfahrt Parkplatz Pützgasse zwischen Steingasse und Robertsstraße Steingassse zwischen Pützgasse und Eckdorfer Straße Artikel lU Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl i Kraft. ~ l:&'n Schriftführerin 198 DER BÜRGERMEISTER 7.12.1998 An alle Ratsmitglieder, Dez. II, 111 und IV EINLADUNG Am Montag, dem 14. Dezember 1998, findet die letzte Ratssitzung in diesem Jahr statt. Es wäre sehr schön, das Sitzungsjahr gemeinsam ausklingen zu lassen. ( ·. '· Ich möchte daher die Gelegenheit wahrnehmen und lade Sie nach der Ratssitzung ganz herzlich zu einem rustikalen Imbiss in den Kapitelsaal des Rathauses ein. . ln lockerer Runde bietet sich die Gelegenheit, das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen. Gleichzeitig möchte ich mich auf diesem Wege für die geleistete Zusammenarbeit bedanken. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie alle meiner Einladung folgen. Aus organisatorischen Gründen bitte ich bei Nichtteilnahme um kurze telefonische Absage im Ratsbüro (Tel. 79-244 oder 79-241).