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Beschlusstext (Wirtschaftlichkeitsvergleich Rathaus B; Vorstellung Ergebnis Bezug: gemeinsamer Antrag CDU, SPD, GRÜNE und FDP vom 11.2.2013 Bezug: RAT 2.12.2013)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
91 kB
Datum
27.10.2014
Erstellt
17.11.14, 18:28
Aktualisiert
17.11.14, 18:28
Beschlusstext (Wirtschaftlichkeitsvergleich Rathaus B; Vorstellung Ergebnis
Bezug: gemeinsamer Antrag CDU, SPD, GRÜNE und FDP vom 11.2.2013
Bezug: RAT 2.12.2013) Beschlusstext (Wirtschaftlichkeitsvergleich Rathaus B; Vorstellung Ergebnis
Bezug: gemeinsamer Antrag CDU, SPD, GRÜNE und FDP vom 11.2.2013
Bezug: RAT 2.12.2013) Beschlusstext (Wirtschaftlichkeitsvergleich Rathaus B; Vorstellung Ergebnis
Bezug: gemeinsamer Antrag CDU, SPD, GRÜNE und FDP vom 11.2.2013
Bezug: RAT 2.12.2013)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 17.11.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 27.10.2014 Öffentliche Sitzung 2. Wirtschaftlichkeitsvergleich Rathaus B; Vorstellung Ergebnis Bezug: gemeinsamer Antrag CDU, SPD, GRÜNE und FDP vom 11.2.2013 Bezug: RAT 2.12.2013 363/2014 Herr Ulrich Warner (wbc-baucontrolling), Herr Prof. Ulrich Hahn und Herr Jan Schwarte (Hahn Helten + Assoziierte Architekten GmbH) stellen mit Hilfe einer PowerPoint Präsentation den Wirtschaftlichkeitsvergleich „Konzeptstudie Rathaus B“ vor. Die Konzeptstudie umfasst drei Varianten. Fazit der Studie: Für die Weiterentwicklung des Standort „Rathaus B“ empfiehlt die Hahn Helten + Ass. Architekten GmbH die Realisierung der Variante 3. Bürgermeister Freytag bedankt sich im Anschluss an die Präsentation bei den Herren Warner, Hahn und Schwarte. Er weist darauf hin, dass über die einzelnen Varianten in Ruhe diskutiert und entschieden werden müsse, auch unter Berücksichtigung dessen, was in den letzten Jahren schon an Diskussionen stattgefunden hat. Er betont, dass der aktuelle Status quo des vorhandenen Gebäudes nicht so bleiben könnte. Fraktionsvorsitzender vom Hagen (GRÜNE) möchte wissen, wie hoch der Anteil der Sanierungskosten des denkmalgeschützten Bereiches innerhalb der unterschiedlichen Varianten wäre. Zudem weist er darauf hin, dass bei einer Sanierung/Neubau die jetzige Rathausgalerie tendenziell für Brühler Künstler wegfallen würde und hierfür innerhalb dieses Gremiums eine Lösung gefunden werden müsse. Er fragt Herrn Hahn, ob er zu dem in den sechziger Jahren angebauten Teil die architektonische Wertigkeit des Gebäudes benennen könnte. Er merkt bezüglich der Durchfahrt von Janshof zum Steinweg an, dass dringend sichergestellt werden müsse, dass der LKW-Verkehr, der die Einzelhändler in der Innenstadt beliefere, freie Zufahrt zur Hospitalstraße habe. Zum Schluss betont er, dass berechtigte Angst bei den Geschäftsleuten bestehe, dass es durch die Sanierungs- bzw. Bauarbeiten zu erheblichen Einschränkungen im Innenstadtbereich kommen würde. Er hätte daher gerne gewusst, wie der Umfang der entstehenden Bauverkehre eingeschätzt werde. Herr Schwarte antwortet, dass die Sanierung des denkmalgeschützten Bereiches bei allen drei Varianten die gleichen Kosten verursachen würde und überproportional hoch liege. Herr Prof. Hahn betont, dass die architektonische Wertigkeit des Anbaus aus den sechziger Jahren schwer festzulegen sei. Um eine genaue Festlegung vorzunehmen, müsse man die Beschaffenheit der Bausubstanz, des Schallschutzes, etc. überprüfen. Er weist Beschluss Hauptausschuss 27.10.2014 1 von 3 ausdrücklich darauf hin, dass es sich um einen Gebäudeteil aus den sechziger Jahren handeln würde, welches den heutigen Nutzungsmaßstäben (Brandschutzauflagen, Arbeitsschutz, etc.) nicht gerecht würde. Auch der energetische Wert sei bei einem älteren Gebäude nie gleich zu setzen mit einem modernen Gebäude heutigen Standards. Die notwendige Breite zur Sicherstellung der LKW-Durchfahrt werde noch einmal geprüft. Beigeordneter Schiffer weist darauf hin, dass der Anlieferverkehr (Netto Markt, dm Drogeriemarkt, etc.) über den Markt und nicht über die Hospitalstraße erfolge. Herr Warner weist darauf hin, dass es ein Fehler wäre sich vorzumachen, dass es zu keinerlei Belästigungen oder auch Beschädigungen durch das Bauvorhaben in der Innenstadt kommen würde. Herr Prof. Hahn ergänzt, dass es bei jeder Umsetzung von Stadtentwicklungen in Innenstadtbereichen zu Beeinträchtigung und Belästigungen durch Bauverkehre komme. Bürgermeister Freytag möchte von Herrn Warner wissen, ob in der Variantenübersicht auf Seite 84 des Gutachtens die nachgefragten Kosten für die Sanierung des denkmalgeschützten Bereiches ausgewiesen seien. Herr Warner bejaht dies. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) betont, dass er nicht überrascht sei, dass die Variante 3 beziehungsweis 3a im Gutachten die wirtschaftlich Optimale sei. Er fragt, ob die Barrierefreiheit nur durch den Aufzug gesichert wäre. Dieser müsse die einzelnen Zwischenebenen anfahren.. Er möchte wissen, ob diese „Kurzfahrten“ sich auf die Leistungsfähigkeit eines Aufzuges auswirken. Herr Prof. Hahn antwortet, dass die heutigen technischen Maßstäbe bei Aufzügen so wären, dass auch die Überbrückung von kleineren Geschossunterschieden keinerlei technische Probleme bereiten würden. Herr Warner fügt hinzu, dass die zurzeit 16 unterschiedlichen Ebenen rekordverdächtig wären. Auch hier sei die Variante 3 am barrierefreundlichsten, weil sich die Geschossunterschiede auf nur noch 6 reduzierten. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) fragt, ob die Variante 3a einen neuen Ratssaal impliziere, oder ob es auch andere Möglichkeiten gebe. Herr Warner antwortet, dass es die Möglichkeit gibt, durch Baumodule das Gebäude in der Planungsphase zu vergrößern oder zu verkleiner. Das Gebäude wäre hinsichtlich der zu planenden Größe und der inhaltlichen Bestimmung der Räumlichkeiten flexibel. Herr Prof. Hahn fügt hinzu, dass Variante 3a eine mögliche Vision darstelle für ein Gebäude an einem sehr exklusiven Standort. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) weist abschließend darauf hin, dass nicht nur der Anlieferungsverkehr sondern auch Hochbaumaßnahmen im Bereich der Hospitalstraße zukünftig durch LKW-Verkehr und eventuelle Bauverkehre gesichert werden müssten. Beschluss Hauptausschuss 27.10.2014 2 von 3 Fraktionsvorsitzender Dr Petran (SPD) bemerkt, dass es für Menschen mit Behinderung innerhalb der über mehrere Etagen geplanten Bücherei noch einen weiteren Sonderaufzug geben müsste. Er fragt, ob dieser zusätzliche Aufzug kostenmäßig beziffert werden könnte. Herr Prof. Hahn antwortet, dass ein zusätzlicher Aufzug in diesem Gebäude sehr teuer wäre. In vergleichbaren Fällen hätte man für Menschen mit Behinderung die Möglichkeit geschaffen, den vorhandenen öffentlichen Aufzug zu nutzen. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) bedankt sich bei Bürgermeister Freytag, dass die damaligen Zahlen in der Ratsvorlage nicht aus der Luft gegriffen waren, sondern die Kalkulationen durchaus ihre Bestätigungen gefunden haben. Er fügt hinzu, dass einer der Vorgaben seiner Fraktion war, die benannten Ersparnisse und Synergieeffekte, wie z. B. die 140.000 € Personalersparnis, durch das Rechnungsprüfungsamt überprüfen und bestätigen zu lassen. Er fragt, ob im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitsberechnung das Rechnungsprüfungsamt schon tätig geworden ist. Desweiteren möchte er wissen, ob die Ausstattungskosten und die jährlich wachsende Kostensteigerung des Bauvorhabens eingerechnet worden sind. Bürgermeister Freytag antwortet, dass sowohl die Umzugskosten als auch die Ausstattungskosten noch kalkuliert werden müssten, dies aber für die Vergleichbarkeit der Varianten nicht relevant sei. Er fügt hinzu, dass die Überprüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt von der Stadt bei Bedarf noch vorgenommen werden müsste. Herr Warner weist darauf hin, dass sowieso nur zulässig sei, für eine jährliche Kostensteigerung das aktuelle Jahr zugrunde zu legen. Er betont, dass die Stadt gut beraten wäre, die jährlich wachsenden Baukosten mit einem Index hochzurechnen. Fraktionsvorsitzender Riedel (LINKE) möchte wissen, wie die zeitliche Umsetzung der Variante 2 und 3 einzuschätzen sei. Er fügt hinzu, dass es ein nicht unerhebliche Kostenfaktor sei, das im Gebäude vorhandene Personal anderweitig in der Bauzeit unterzubringen. Herr Warner antwortet, dass der Umbau und die Sanierung des historischen Bestandsgebäudes den größten Zeitfaktor einnehmen würden. Er fügt hinzu, dass der angebaute neue Teil nicht viel länger dauern werde. Er schätzt die zeitliche Umsetzung des baulichen Vorhabens mit ungefähr anderthalb bis zwei Jahren ein. Bürgermeister Freytag stellt fest, dass die zunächst vorhandenen Fragen beantwortet wurden und freut sich auf die zukünftigen Diskussionen. Er bedankt sich bei den Herren Warner, Hahn und Schwarte für die Präsentation sowie die ausführliche Beantwortung der Fragen. Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt das Ergebnis der in Auftrag gegebenen „Konzeptstudie Rathaus B“ zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Beschluss Hauptausschuss 27.10.2014 3 von 3