Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
106 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
23.09.11, 12:08
Aktualisiert
23.09.11, 13:52
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 497 /IX.L. Z.2
Datum: 08.09.2011
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.09.2011
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.10.2011
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.10.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Windenergie in der Eifel
Untersuchung von Konzentrationszonen im Gemeindegebiet - Sachstand
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
2
Anlagen:
Ja
Nein
3
Beschlussvorschlag:
Die nachfolgenden Darstellungen des Sachverhalts zur Untersuchung von Konzentrationszonen im Gemeindegebiet werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom
05.07.2011 die Vorbereitungen zur Planung von Windkraftkonzentrationszonen im
Gemeindegebiet weiter zu entwickeln.
Begründung:
Der Windenergie-Erlass NRW datiert vom 11.07.2011 und ist ab diesem Tage eine
Handlungsempfehlung für Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Er soll den Städten
und Gemeinden eine gezielte Planung für Standorte von Windenergie-Anlagen
(WEA) ermöglichen, wird jedoch nicht die gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches NRW sowie der damit verbundenen FFH- und Artenschutzrichtlinien, die mit
der hieraus resultierenden Bauleitplanung verbunden sind, ersetzen.
In seiner Sitzung am 05.07.2011 hat der Gemeinderat beschlossen:
„Im Hinblick auf die in Kürze zu erwartende Neufassung der Grundsätze für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (Windenergieerlass) sowie darüber hinaus die aktuellen weltweiten Ereignisse und die Auswirkungen auf den zusätzlichen Einsatz erneuerbarer Energien steht die Gemeinde Nettersheim dieser
Entwicklung aufgeschlossen gegenüber und strebt an, sowohl auf kommunaler als
auch interkommunaler Ebene eine städtebaulich geordnete Entwicklung zur Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen zu erreichen. Folgende Kriterien sollten
hierbei berücksichtigt werden:
1)
2)
3)
Interkommunale Zusammenarbeit zur Erstellung eines regionalen Windenergiekonzeptes,
Einrichtung einer Kommission Windenergie unter Beteiligung des Regionalforstamtes, der Landwirtschaftskammer, des Naturparks, der Kirche, des Kreises Euskirchen, der Eifelhöhenklinik, der Eifeltouristik sowie der Gemeinde,
Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes mit Schwerpunkt „Standortsuche Windenergieanlagen“ sowie Einrichtung eines lokalen AgendaBeirates und anschließenden Work-Shops unter Beteiligung des Wuppertal
Instituts
4
4)
5)
6)
7)
8)
9)
1.
Einholen einer verbindlichen Aussage zur geplanten Netzerweiterung und ggf.
Umformerstationen beim Netzbetreiber,
Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren,
Etablierung eines regionalen Energiewerkes
Umweltverträglichkeitsprüfung vornehmen
Wahrung eines ausreichenden Abstandes zu Siedlungsbereichen
Es wird darüber hinaus beschlossen, eine Überprüfung der derzeitigen Bauleitpläne (Bebauungsplan „Windkraftkonzentrationszone“ und Flächennutzungsplan) dahingehend vorzunehmen, inwieweit ein Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung bzw. Änderung erforderlich wird. Die Prüfungen
sind bis zur kommenden Sitzung des Gemeinderates abschließend vorzunehmen.“
Kommission Windenergie
Ein erstes Gespräch hat zwischenzeitlich mit einer Kommission Windenergie
stattgefunden. Als Ergebnis kann hierzu festgehalten werden, dass die Zielsetzung einer Kommunal übergreifenden, ggf. kreisweiten Windenergieplanung
befürwortet wird, in der
Abstände zu den Siedlungsbereichen, zu FFH- und Naturschutzgebieten sowie zu Bachtälern,
Schallpegel zu den Siedlungsbereichen,
Tabu-Bereiche für ein künftig intaktes Landschaftsbild
festgelegt werden. Es wird deutlich, dass ein Leitfaden zur Betrachtung von
WEAn im Wald derzeit erst erarbeitet wird. Die Prüfung des Artenschutzes
sowie die Fernwirkung (landschaftsästhetische Sichtbeziehungen in einem
Radius von 10 km, ausgehend vom Standort der WKA) werden im gesamten
Planungsprozess eine bedeutende Rolle spielen. Sie bilden die Grundlage für
die zu schaffenden Ausgleichsmaßnahmen und können einen erheblichen
Flächenbedarf nach sich ziehen. Es gilt dabei zu bedenken, dass solche Ausgleichsmaßnahmen auch auf derzeit noch landwirtschaftlich intensiv und extensiv genutzte Grundflächen festgelegt werden können, die dann der Landwirtschaft als Existenzgrundlage nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Der
Deutsche Bauernverband hat am 01. Juli 2011 in seiner Mitgliederversammlung eine Entschließung „Energiewende fördert und fordert die Forst- und
Landwirtschaft“ mit den nachfolgenden Inhalten verabschiedet:
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Wachstumsziele für die Energie- und Rohstoffproduktion aus Biomasse
mit den tatsächlich vorhandenen Produktionskapazitäten verlässlich abstimmen
Schonung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen
der Energiewende
Wahrung der legitimen Rechte der Eigentümer und Nutzer land- und
forstwirtschaftlicher Flächen beim beschleunigten Netzausbau und
durch die Schaffung angemessener Vergütungs- und Ausgleichsansprüche
Schutzprogramm für land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen auflegen
Massiver Ausbau der agrar- und ernährungswissenschaftlichen Forschung
Im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichslösungen sollten daher Konzepte in der
Planung entwickelt werden, wonach ein Schutzraum zwischen Siedlungsbereich und künftiger Konzentrationszone zum einen durch die Anlage von Wald
vorgesehen werden sollte, zum anderen insbesondere aber Maßnahmen zur
ökologischen Aufwertung in Waldbereichen forciert werden.
2.
Erster Bürgerinformationstermin
Bei diesem Informationstermin wurde seitens der Bürger signalisiert, dass eine
besonnene und rechtssichere Planung befürwortet wird. Es ist den Bürgern
wichtig, dass keine Einzelstandorte, sondern eine Zone, in der konzentriert
Anlagenstandorte vorgesehen werden können und die darüber hinaus einen
ausreichenden Abstand zu den Dörfern erfahren, geplant werden sollte. Zu
untersuchen wäre dabei, welcher Schutzfaktor für Schallimmissionen zu den
geschlossenen Siedlungsbereichen festgelegt werden kann. Es ist angestrebt,
eine Satzung zu erlassen, die die Schallwirkung auf die Siedlungsbereiche, die
einem reinen Wohngebiet ähnlich sind, was an den Ortsrändern gegeben ist,
einschränkt (z. B. 35 dB(A), nachts). Denn neben der Gesetzesgrundlagen,
Verordnungen, Richtlinien und Rechtsprechung zum Thema Artenschutz sollte
insbesondere der Schutz des Menschen äußerste Priorität bei der Planung
aufzeigen und die Gemeinde ist aufgefordert, hier weitergehende Vorkehrun-
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gen zu treffen.
Des Weiteren wird der Wunsch nach einem weiterhin intakten Landschaftsbild
für den Bürger, aber auch für den Gast und Besucher verdeutlicht. Derzeit
können sich die Auswirkungen auf den Bevölkerungszuwachs und des Tourismus nicht einschätzen lassen. Festzustellen ist aber, dass vermehrt Anfragen von potentiellen Immobilienkäufern bei der Gemeinde eingehen, die ihre
Sorge um den Standort einer ortsnahen WEA zum Ausdruck bringen. In ähnlicher Art und Weise äußern sich auch Gäste und Besucher unserer Gemeinde.
Das Wuppertal Institut, das mit der Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Kommunen Blankenheim und Nettersheim beauftragt ist, hat
eine Ersteinschätzung zu potentiellen Standorten für Windenergieanlagen im
Rahmen des Bürgerinformationstermins vorgetragen. Die Präsentation ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Finanzielle Beteiligungen durch die Bürgerschaft werden nicht ausgeschlossen; ein interkommunales Energiewerk findet die Zustimmung der Anwesenden. Es sollte daher ein Geschäfts- und Businessplan für ein kommunales
Energiewerk als Grobkonzept unter Einbeziehung eines fachlichen Beistandes
entwickelt werden.
3.
Netzanbindung
Zwischenzeitlich wurde auch die Möglichkeit der Netzanbindung künftiger
WEA abgefragt. Eine verbindliche Antwort kann noch nicht vorgelegt werden.
In einem Gespräch mit der ene wird aber deutlich, dass auch dort eine kommunalübergreifende Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen gerne
gesehen würde, denn im Vergleich zur kommunalen Planung sind die Netzanbieter nach Energie-Ein-speisegesetz (EEG) verpflichtet, jedem Antragsteller
einen Anknüpfungspunkt zur Verfügung zu stellen und die erzeugte Energie
abzunehmen. Netzanbindungen von 15 km und mehr sind zwischenzeitlich
keine Seltenheit mehr.
4.
Interessensbekundung
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Mit den Unternehmungen, die bereits ein Interesse für Windenergieanlagenstandorte vorgetragen haben, haben erste Gespräche stattgefunden, um ihre
konkreten Vorstellungen abzufragen. Es wurde hierbei deutlich, dass aufgrund
der ausschließlich wirtschaftlichen Interessen der Unternehmungen, die Planungshoheit bei der Kommune verbleiben muss, damit Neutralität bewahrt wird
und das Gebiet durch ein unvoreingenommenes Büro überprüft und beplant
wird. Dabei sollte im laufenden Entwicklungsprozess juristischer Beistand in
Anspruch genommen werden.
Von allen Beteiligten wurde die jetzige Position der Gemeinde, den Abwägungsprozess besonnen und überlegt anzugehen, bestätigt.
Die zuvor dargestellten, gesammelten Informationen sollen nunmehr Grundlage sein,
um intensive Gespräche mit dem Kreis Euskirchen sowie den benachbarten Kommunen zu führen und eine überregionale Planung zu erreichen. In die Untersuchung
sollen dabei auch die bereits angefragten potentiellen Standorte einbezogen werden.
Neben dem Wuppertal Institut soll die Energieagentur NRW in den Abstimmungsprozess künftig mit einbezogen werden, da sie den Kommunen kostenfrei zur Verfügung steht.
Darüber hinaus sollten für die Erstellung eines ersten Grobkonzeptes für die Untersuchung des Gemeindegebietes Honorarangebote bei Planungs- und Gutachterbüros sowie für juristischen Beistand eingeholt werden. Ziel sollte es sein, dass dieses
Büro interkommunal auch in den Nachbarkommunen tätig wird.
Für die Einrichtung eines kommunalen Energiewerkes sollte ein erstes Konzept für
einen Geschäfts- und Businessplan mit Unterstützung eines fachlichen Beistandes
entwickelt werden.
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Bürgermeister