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Beschlusstext (Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Integrationsrates am 25.05.2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
78 kB
Datum
27.05.2014
Erstellt
20.06.14, 18:24
Aktualisiert
20.06.14, 18:24
Beschlusstext (Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Integrationsrates am 25.05.2014)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 20.06.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Brühl am 27.05.2014 Öffentliche Sitzung 4. Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Integrationsrates am 25.05.2014 135/2014 Der Vordruck „Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Integrationsratswahl“ wird vom Wahlleiter bis einschließlich Punkt III Nr. 4 verlesen. Danach verliest er zunächst die Anlage 1 der Niederschrift vor und erläutert hierzu Folgendes: Der Einzelbewerber Savas Eleftheriadis hat aufgrund der Berechnung nach dem Divisorverfahren mehr als einen Sitz – hier: zwei Sitze - erhalten. Daraufhin ist nach dem Divisorverfahren eine weitere Berechnung vorgenommen worden, um den nach der Hauptsatzung festgelegten 9. Sitz neu zu vergeben. Daran haben alle Parteien und Wählergruppen teilgenommen, die bei der ersten Berechnung einen Anspruch auf mindestens einen Sitz erhalten haben. Der Wahlleiter führt weiter aus, dass Frau Dr. Tieke der Auffassung ist, es gäbe eine Regelung, wonach Sitze, die von Einzelbewerbern nicht besetzt werden können, frei bleiben müssen. Dies hätte zur Folge, dass nur 8 Sitze verteilt werden dürfen. Der Wahlleiter erklärt, dass das von Frau Dr. Tieke beschriebene Verfahren erst Anwendung findet, wenn der Integrationsrat gebildet worden ist und danach ein Einzelbewerber ausscheidet. Erst dann bliebe der Sitz frei. Er schlägt den Anwesenden daher vor, das Verfahren, so wie es bereits durchgeführt wurde, nämlich mit Verteilung des 9. Sitzes - was er im Anschluss noch vorlesen wird – zunächst mit diesem Ergebnis zu beschließen. Somit würde der vom Rat in der Hauptsatzung festgelegten Anzahl von 9 Sitzen für die direkt zu wählenden Vertreter des Integrationsrates Rechnung getragen. Dieses Ergebnis wird im Nachgang zur Sitzung jedoch der Kommunalaufsicht sowie dem Städte- und Gemeindebund zur Prüfung vorgelegt. Über das Ergebnis der Prüfung wird dann im Wahlprüfungsausschuss am 30.06.2014 berichtet. Der Wahlleiter liest daran anschließend die o.g. Niederschrift bis zum Ende vor. Beschluss: Der Wahlausschuss stellt das Ergebnis der Wahl zum Integrationsrat der Stadt Brühl am 25. Mai 2014 gemäß den in der Sitzung vorgelegten Unterlagen fest. Abstimmungsergebnis: Beschluss Wahlausschuss 27.05.2014 einstimmig 1 von 1