Daten
Kommune
Brühl
Größe
13 kB
Datum
27.05.2014
Erstellt
20.06.14, 18:24
Aktualisiert
20.06.14, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 20.06.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Brühl am 27.05.2014
Öffentliche Sitzung
1.
Verpflichtung der Beisitzer/innen
134/2014
Es müssen keine Beisitzerinnen und Beisitzer mehr verpflichtet werden.
Beschluss:
Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzerinnen und Beisitzer gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes.
Beschluss Wahlausschuss 27.05.2014
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