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Beschlusstext (Verpflichtung der Beisitzer/innen)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
13 kB
Datum
27.05.2014
Erstellt
20.06.14, 18:24
Aktualisiert
20.06.14, 18:24
Beschlusstext (Verpflichtung der Beisitzer/innen)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 20.06.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Brühl am 27.05.2014 Öffentliche Sitzung 1. Verpflichtung der Beisitzer/innen 134/2014 Es müssen keine Beisitzerinnen und Beisitzer mehr verpflichtet werden. Beschluss: Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzerinnen und Beisitzer gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes. Beschluss Wahlausschuss 27.05.2014 1 von 1