Daten
Kommune
Erftstadt
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07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az..:
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7/
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Amt: - 61 -/ - 82 An den
BeschIAusf.:
Rat
- 61 -/- 82 -
Datum: 14.02.2002
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
•
Ausschuss
Ausschuss
Betrifft:
für Wirtschaftsförderung
für Planung
BP
I.
II.
III.
und Immobilienwirtschaft
150, Erftstadt-Lechenich,
Änderungsbeschluss
Satzungsbeschluss
Grundstücksvergabe
Bezug: V 7/1323,
Rat am 19.06.2001
Finanzielle
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan
Einnahmeseite.
•
Nord-West (Solarsiedlung)
Unterschrift des BUdgetverantwortlichen
Erftstadt,den 14. Februar 2002
Auswirkungen:
des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
auf der
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Beschlussentwurf:
I.
Gem. § 2 Baugesetzbuch Wird beschlossen, den vom Rat am 19.06.2001 als
Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 150, E.-Lechenich, Nord-West
(Solarsiedlung) wie im Anlageplan dargestellt, zu ändern.
II.
Gemäß § 2 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. IS. 2141),
zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGBI. IS. 1950) wird in Verbindung mit § 86 der
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV
NW S. 256) sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GO NW S. 666) zuletzt geändert am
28.03.2000 (GV NW S. 245), der Bebauungsplan Nr. 150, E.-Lechenich,
Nord-West (Solarsiedlung) nebst Änderung und Begründung als Satzung beschlossen.
P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.045
- 2 -
Begründung:
Zu I.:
Im Jahr 1997 hat der Rat der Stadt beschlossen, dass die Stadt Erftstadt sich
um die Teilnahme am Programm "50 Solarsiedlungen in Nordrhein-Westfalen"
bewerben soll. Als Standort wurde das Gelände im Geltungsbereich des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 150, Lechenich-Nord-West
(Solarsiedlung), vorgesehen.
Zur Umsetzung der Maßnahme wurde ein Planungsbüro mit der Überarbeitung
des Bebauungsplanentwurfes beauftragt. Durch einen Fachingenieur wurde
der Entwurf energetisch optimiert. Zur Finanzierung dieser Arbeiten hat die Stadt
Zuschüsse des Landes erhalten.
•
•
Auf der Grundlage dieser Planungen wurde ein Konzept für die Vermarktung
der Grundstücke entwickelt. Auf die Vorlage V 710484 und dazu gefassten
Beschlüsse wird verwiesen.
Die Bewerbungen für die Grundstücke und die Empfehlungen des Vergabegremiums sind in einer gemeinsamen Sitzung von Planungsausschuss und
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft
am 29.11.2001 vorgestellt worden. Die Verwaltung wurde gebeten, weitere
Verhandlungen mit den Investoren zu führen .
Auf der Grundlage dieser Beschlüsse und aufgrund der Verhandlungen mit den
Investoren schlage ich nunmehr die im Beschlussentwurf dargelegte Änderung
des Bebauungsplanes vor. Hinsichtlich einer Grundstücksvergabe wird auf die
nichtöffentliche Anlage verwiesen.
•
Der am 19.06.2001 gefasste Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr.
150, E.-Lechenich, Nord-West (Solarsiedlung) erfolgte unter der Maßgabe,
dass der Satzungsbeschluss nicht veröffentlicht wird und somit vorerst keine
Rechtskraft erlangt. Damit sollte die Möglichkeit gegeben werden im Rahmen
der aufwendigen Detailabstimmung bei der Umsetzung der Solarsiedlung mit
den Investoren kleine Änderungen der Planung, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, zuzulassen, ohne aufwendige vereinfachte Änderungen, die
nach Rechtskraft des Planes notwendig wären, durchführen zu müssen.
Mit der Änderung soll nunmehr der Bebauungsplan auf die Planungen der
potentiellen Investoren (Firmen 'Wilma" und "Die Werkstatt") für die Realisierung einer "Solarsiedlung" abgestimmt werden. Sie bewirkt im Wesentlichen
die Veränderung
der Grundstückszuschnitte
bzw. -größe, ohne dabei die
städtebauliche Grundidee zu verändern und die Grundzüge der Planung zu
berühren.
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- 3 -
Die im Anlageplan dargestellte Planung beinhaltet im Wesentlichen
Änderungen:
•
folgende
Verschiebung der als Schleifenerschließung ausgebildeten öffentlichen
Verkehrsfläche um ca. 5,00 m nach Norden
Neuordnung der öffentlichen Stellplätze
Neugestaltung der Platzanlage im Südwesten des Plangebietes
Verschiebung I Anpassung der Nord-Süd orientierten überbaubaren Grundstücksflächen (Baufelder WA 1, 2, 3 u.S) an die Verkehrsfläche
Geringe Erweiterung der in West - Ostrichtung ausgerichteten überbaubaren Grundstücksflächen (Baufelder WA 4 u. 6) nach Norden und Süden
Verbreiterung der überbaubare Grundstücksfläche im Südöstlichen Baufeld
(WA 7) um 1.00 m auf 14,00 m
Darüber hinaus wird für das südöstliche Baufeld die im Textteil des Bebauungsplanes festgesetzte Gebäudehöhe an die geplante Bebauung (Geschosswohnungsbau mit Staffelgeschoss) angepasst (Pkt. 8 der textlichen Festsetzungen) und der Ausschluss von Garagen und Stellplätzen außerhalb von
überbaubaren Grundstücksflächen
und den dafür festgesetzten Flächen
aufgehoben (Pkt. 5 der textlichen Festsetzungen).
Die Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche führt zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der dem Bebauungsplan zugrundeliegenden energetischen Optimierung. Belange der an der Bauleitplanung beteiligten "Träger
öffentlicher Belange" sind von der Änderung nicht berührt.
•
Da das städtebauliche Konzept unverändert und somit auch die Grundzüge
der Planung nicht betroffen sind, sollte die Änderung beschlossen werden.
Die Änderung kann grundsätzlich auch unabhängig von der Realisierung der
Solarsiedlung durchgeführt werden, da sie - auch im Hinblick auf die derzeitige
Wohnungsmarktlage - die Vermarktungschancen verbessert .
Zu II.: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 19.06.2001 den Bebauungsplan Nr. 150,
E.-Lechenich, Nord-West (Solarsiedlung) als Satzung beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung ist noch nicht erfolgt. Somit kann nach dem Beschluss
über die Änderung des Planes nunmehr der Bebauungsplan mit den Änderungen als Satzung beschlossen werden.
Die Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses (Rechtskraft) sollte im Hinblick
auf die noch erforderlich werdenden Umplanungen im südlichen Planbereich
(bisheriger Standort "Vollsortimenter") zunächst zurückgestellt werden.
Anlagen
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Anlage
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BEBAUUNGSPLAN NR. 150, E. - LECHENICH, NORD - WEST
(SOLARSIEDLUNG)
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AUSZUG AUS DEM
BEBAUUNGSPLAN NR. 150, E. - LECHENICH, NORD - WEST
(SOLARSIEDLUNG)
beschlossene
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Fassung (Rat am 19.06.2001),
M.: 1: 1000
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Anlage
Anlage zur Vorlage
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nichtöffentlich
Blatt
Beschlussentwurf:
III. I
Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, veräußert den Block D der
"Solarsiedlung" im Bereich des Bebauungsplanes 150, Erftstadt-Lechenich, Nordwest,
in einer Größe von ca. 2150 qm (s.beigefügten Plan) an die Fa. DIE WERKSTATT,
Brings und Fried, Herderstraße 39, 53332 Bornheim. Der Kaufpreis beträgt € 220,-/qm
incl. der Erschließungskosten, insgesamt ausmachend 473.000,- €.
III.2
Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, veräußert die Blöcke A, B und
C (s.beigefügten Plan) an die Fa. WILMA, Bau- und Entwicklungsgesellschaft NW
mbH, Luxemburger Straße 150, 50937 Köln oder an von dieser Firma zu benennenden
Erwerber. Die Blöcke A, Bund C haben eine Gesamtgröße von ca. 9.550 qm. Der
Kaufpreis beträgt € 220,-/qm incl. der Erschließungskosten .
•
•
Wahlweise werden die Grundstücke auch im Wege der Erbpacht vergeben. In diesem
Fall sind die Erschließungskosten vom Erbpachtnehmer bei Erwerb zu zahlen. Der
Betrag ist mit ca. € 50,-/qm im Kaufpreis enthalten. Für den Nettokaufpreis in Höhe von
€ 170,-/qm ist ein Erbpachtzins in Höhe von 4 % p.a. zu zahlen. Die Laufzeit des
Erbpachtvertrages beträgt 99 Jahre. Der Erbpachtnehmer erhält das Recht während
dieser Zeit das Grundstück zum jeweils aktuellen Bodenrichtwert von der Stadt Erftstadt
zu erwerben.
Für den Fall, dass die Fa. WILMA zwei Monate nach dem geplanten Baubeginn
Block A
01.11.2002
Block B
01.06.2003
Block C
01.03.2004
noch nicht alle Grundstücke aus einem Baublock an Bewerber veräußert hat, zahlt diese
einen Zins in Höhe von 4 % des jeweiligen Grundstückswertes an die Stadt Erftstadt.
Begründung:
Den Beschlüssen der zuständigen städtischen Gremien folgend, besteht ein sehr starkes Interesse, in Erftstadt das Projekt "50 Solarsiedlungen in NRW" zu realisieren. In der zur Zeit
schwierigen Marktlage auf dem Bausektor hat die Stadt Erftstadt nach langandauernden und
zum Teil schwierigen Verhandlungen die im Beschlussentwurf genarmten Bauträger bzw.
Investoren für die Realisierung gewinnen können. An erster Stelle steht die Umsetzung eines
Konzeptes, dass den Anforderungen an das hohe Maß der städtebaulichen und planerischen
Qualität entspricht. Das von den zuständigen städtischen Ausschüssen eingesetzte unabhängige
Vergabegremiwn hat unter den sechs abgegebenen Entwürfen die der im Beschlussentwurf
genarmten Bauträger/Investoren als die Konzepte herausgestellt, die den strengen Anforderungen des Projektes entsprechen.
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