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Beschlussvorlage (BP 150, Erftstadt-Lechenich, Nord-West (Solarsiedlung) I. Änderungsbeschluss II. Satzungsbeschluss III. Grundstücksvergabe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
790 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10

Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az..: V 7/ 4~Jb Amt: - 61 -/ - 82 An den BeschIAusf.: Rat - 61 -/- 82 - Datum: 14.02.2002 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den • Ausschuss Ausschuss Betrifft: für Wirtschaftsförderung für Planung BP I. II. III. und Immobilienwirtschaft 150, Erftstadt-Lechenich, Änderungsbeschluss Satzungsbeschluss Grundstücksvergabe Bezug: V 7/1323, Rat am 19.06.2001 Finanzielle Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan Einnahmeseite. • Nord-West (Solarsiedlung) Unterschrift des BUdgetverantwortlichen Erftstadt,den 14. Februar 2002 Auswirkungen: des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft auf der A-~ ~ Beschlussentwurf: I. Gem. § 2 Baugesetzbuch Wird beschlossen, den vom Rat am 19.06.2001 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 150, E.-Lechenich, Nord-West (Solarsiedlung) wie im Anlageplan dargestellt, zu ändern. II. Gemäß § 2 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. IS. 2141), zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGBI. IS. 1950) wird in Verbindung mit § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 256) sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GO NW S. 666) zuletzt geändert am 28.03.2000 (GV NW S. 245), der Bebauungsplan Nr. 150, E.-Lechenich, Nord-West (Solarsiedlung) nebst Änderung und Begründung als Satzung beschlossen. P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.045 - 2 - Begründung: Zu I.: Im Jahr 1997 hat der Rat der Stadt beschlossen, dass die Stadt Erftstadt sich um die Teilnahme am Programm "50 Solarsiedlungen in Nordrhein-Westfalen" bewerben soll. Als Standort wurde das Gelände im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 150, Lechenich-Nord-West (Solarsiedlung), vorgesehen. Zur Umsetzung der Maßnahme wurde ein Planungsbüro mit der Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes beauftragt. Durch einen Fachingenieur wurde der Entwurf energetisch optimiert. Zur Finanzierung dieser Arbeiten hat die Stadt Zuschüsse des Landes erhalten. • • Auf der Grundlage dieser Planungen wurde ein Konzept für die Vermarktung der Grundstücke entwickelt. Auf die Vorlage V 710484 und dazu gefassten Beschlüsse wird verwiesen. Die Bewerbungen für die Grundstücke und die Empfehlungen des Vergabegremiums sind in einer gemeinsamen Sitzung von Planungsausschuss und Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft am 29.11.2001 vorgestellt worden. Die Verwaltung wurde gebeten, weitere Verhandlungen mit den Investoren zu führen . Auf der Grundlage dieser Beschlüsse und aufgrund der Verhandlungen mit den Investoren schlage ich nunmehr die im Beschlussentwurf dargelegte Änderung des Bebauungsplanes vor. Hinsichtlich einer Grundstücksvergabe wird auf die nichtöffentliche Anlage verwiesen. • Der am 19.06.2001 gefasste Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 150, E.-Lechenich, Nord-West (Solarsiedlung) erfolgte unter der Maßgabe, dass der Satzungsbeschluss nicht veröffentlicht wird und somit vorerst keine Rechtskraft erlangt. Damit sollte die Möglichkeit gegeben werden im Rahmen der aufwendigen Detailabstimmung bei der Umsetzung der Solarsiedlung mit den Investoren kleine Änderungen der Planung, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, zuzulassen, ohne aufwendige vereinfachte Änderungen, die nach Rechtskraft des Planes notwendig wären, durchführen zu müssen. Mit der Änderung soll nunmehr der Bebauungsplan auf die Planungen der potentiellen Investoren (Firmen 'Wilma" und "Die Werkstatt") für die Realisierung einer "Solarsiedlung" abgestimmt werden. Sie bewirkt im Wesentlichen die Veränderung der Grundstückszuschnitte bzw. -größe, ohne dabei die städtebauliche Grundidee zu verändern und die Grundzüge der Planung zu berühren. P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.045 - 3 - Die im Anlageplan dargestellte Planung beinhaltet im Wesentlichen Änderungen: • folgende Verschiebung der als Schleifenerschließung ausgebildeten öffentlichen Verkehrsfläche um ca. 5,00 m nach Norden Neuordnung der öffentlichen Stellplätze Neugestaltung der Platzanlage im Südwesten des Plangebietes Verschiebung I Anpassung der Nord-Süd orientierten überbaubaren Grundstücksflächen (Baufelder WA 1, 2, 3 u.S) an die Verkehrsfläche Geringe Erweiterung der in West - Ostrichtung ausgerichteten überbaubaren Grundstücksflächen (Baufelder WA 4 u. 6) nach Norden und Süden Verbreiterung der überbaubare Grundstücksfläche im Südöstlichen Baufeld (WA 7) um 1.00 m auf 14,00 m Darüber hinaus wird für das südöstliche Baufeld die im Textteil des Bebauungsplanes festgesetzte Gebäudehöhe an die geplante Bebauung (Geschosswohnungsbau mit Staffelgeschoss) angepasst (Pkt. 8 der textlichen Festsetzungen) und der Ausschluss von Garagen und Stellplätzen außerhalb von überbaubaren Grundstücksflächen und den dafür festgesetzten Flächen aufgehoben (Pkt. 5 der textlichen Festsetzungen). Die Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche führt zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der dem Bebauungsplan zugrundeliegenden energetischen Optimierung. Belange der an der Bauleitplanung beteiligten "Träger öffentlicher Belange" sind von der Änderung nicht berührt. • Da das städtebauliche Konzept unverändert und somit auch die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, sollte die Änderung beschlossen werden. Die Änderung kann grundsätzlich auch unabhängig von der Realisierung der Solarsiedlung durchgeführt werden, da sie - auch im Hinblick auf die derzeitige Wohnungsmarktlage - die Vermarktungschancen verbessert . Zu II.: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 19.06.2001 den Bebauungsplan Nr. 150, E.-Lechenich, Nord-West (Solarsiedlung) als Satzung beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung ist noch nicht erfolgt. Somit kann nach dem Beschluss über die Änderung des Planes nunmehr der Bebauungsplan mit den Änderungen als Satzung beschlossen werden. Die Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses (Rechtskraft) sollte im Hinblick auf die noch erforderlich werdenden Umplanungen im südlichen Planbereich (bisheriger Standort "Vollsortimenter") zunächst zurückgestellt werden. Anlagen P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.045 Anlage :w /I lVii;1tz(I Blatt BEBAUUNGSPLAN NR. 150, E. - LECHENICH, NORD - WEST (SOLARSIEDLUNG) vorgesehene Änderung, -, unmaßstäblich ~=================----." ,;, "" ~-4---~--- '" ." '50 ,so ,so "" "" '50 1 L_-j • ~ _ 24500 25058 24500 1 1 II • 1 1 _J -.--+---1---+--.-1-.--.+--.--'--- 245 00 II -I -·--+---i----l-·--·-j-·--·+--·--j--- 24500 21.500 24500 24500 2 45 O~ ,1.50Q 14'> 00 "''' II ./ 1000 .--.1-r-1----1-1--]--i ~-1--1° L_ __. J 52082 . = 1 L_ • >SO 1 1 1 j 1 ! 36 00 I Ii 25 I 1 ! zq 15 1 1 1 1 124225 i ool~ 6.00 I, j" 1 j ~ -_.~_. L._ 24225 I 600 1 I 266 00 I I 2&600 1 1 I . I. 28 00 1 I I L_. __ i " __ ._- 26600 __ .-, -_._-_.----_. 1 ---_._215549 . __ 1 1 .--._- --._--_.::......--~ I ! I '- ....J I 21.0 sa ./ 1518 35 ~6~b\ . 401S 2 J 5 S~ I' 11 00 1 I I 1 1 1 I .' 1 I H60~ I 2~6 00 1 .so • j ~ I I 16115 2612S I I 38 00 .so .. I 3B ,so ~ 251 15 I so ~ ~13BOO 1 1 1 1 m2S t leool~ 25US 26125 '12422S : ~rleoo I 28 00 1 [[II~ ,24166 I l60ol~ "-J ne se c; 25115 ." /"'\ i100 2594 ~ J 251n r--' 1 Hua 2~2 2S 1422S .so ~ Il600 ,I 1 _-I 14125 ." r-'--'! 26,19 1 1 ,.;; . p. 21 380,14 ~ ~ ~ ]482.,' lG1JB I " ~ I~ AUSZUG AUS DEM BEBAUUNGSPLAN NR. 150, E. - LECHENICH, NORD - WEST (SOLARSIEDLUNG) beschlossene -- Fassung (Rat am 19.06.2001), M.: 1: 1000 -~1 ~ u ~ Ii ..... .i.~~ ... J...l. • • .! ~ t;.. .... j ...J...l -L:.......c Anlage Anlage zur Vorlage 11 2 zu ~1!A3ul nichtöffentlich Blatt Beschlussentwurf: III. I Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, veräußert den Block D der "Solarsiedlung" im Bereich des Bebauungsplanes 150, Erftstadt-Lechenich, Nordwest, in einer Größe von ca. 2150 qm (s.beigefügten Plan) an die Fa. DIE WERKSTATT, Brings und Fried, Herderstraße 39, 53332 Bornheim. Der Kaufpreis beträgt € 220,-/qm incl. der Erschließungskosten, insgesamt ausmachend 473.000,- €. III.2 Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, veräußert die Blöcke A, B und C (s.beigefügten Plan) an die Fa. WILMA, Bau- und Entwicklungsgesellschaft NW mbH, Luxemburger Straße 150, 50937 Köln oder an von dieser Firma zu benennenden Erwerber. Die Blöcke A, Bund C haben eine Gesamtgröße von ca. 9.550 qm. Der Kaufpreis beträgt € 220,-/qm incl. der Erschließungskosten . • • Wahlweise werden die Grundstücke auch im Wege der Erbpacht vergeben. In diesem Fall sind die Erschließungskosten vom Erbpachtnehmer bei Erwerb zu zahlen. Der Betrag ist mit ca. € 50,-/qm im Kaufpreis enthalten. Für den Nettokaufpreis in Höhe von € 170,-/qm ist ein Erbpachtzins in Höhe von 4 % p.a. zu zahlen. Die Laufzeit des Erbpachtvertrages beträgt 99 Jahre. Der Erbpachtnehmer erhält das Recht während dieser Zeit das Grundstück zum jeweils aktuellen Bodenrichtwert von der Stadt Erftstadt zu erwerben. Für den Fall, dass die Fa. WILMA zwei Monate nach dem geplanten Baubeginn Block A 01.11.2002 Block B 01.06.2003 Block C 01.03.2004 noch nicht alle Grundstücke aus einem Baublock an Bewerber veräußert hat, zahlt diese einen Zins in Höhe von 4 % des jeweiligen Grundstückswertes an die Stadt Erftstadt. Begründung: Den Beschlüssen der zuständigen städtischen Gremien folgend, besteht ein sehr starkes Interesse, in Erftstadt das Projekt "50 Solarsiedlungen in NRW" zu realisieren. In der zur Zeit schwierigen Marktlage auf dem Bausektor hat die Stadt Erftstadt nach langandauernden und zum Teil schwierigen Verhandlungen die im Beschlussentwurf genarmten Bauträger bzw. Investoren für die Realisierung gewinnen können. An erster Stelle steht die Umsetzung eines Konzeptes, dass den Anforderungen an das hohe Maß der städtebaulichen und planerischen Qualität entspricht. Das von den zuständigen städtischen Ausschüssen eingesetzte unabhängige Vergabegremiwn hat unter den sechs abgegebenen Entwürfen die der im Beschlussentwurf genarmten Bauträger/Investoren als die Konzepte herausgestellt, die den strengen Anforderungen des Projektes entsprechen. ,. ~ (Bösche) Pc\822\8226\SOLARl.CO --===-~ q ~ ", 0 ~ 0 0 0 ~ ....il.Ii. 05'6 ~_.> , 0 0 016 OS'6 :~~ ~~ : Ir-- --'1 . i i II _ I 'i r-- J L_ I I I II 'i! ,,J ~-- , II I 0 , I' r: (' TI 1J I .J. i 6£ I I I , , J ;~ \LI~-~-'L·~::g:~~;~==:;,~~_,_, .~ I ~CT__ - " om I 0 6£ e ~ \ 1 r·- I I I I I ~ I ~ ! I~ '0 .", wj,~ I I ! I I I I ,I sz , OSQ~ ~ I llilllll 6.00 osa I ~ I -- I I ~ ~ .J. "I ~ : J. I I I r- "r I I i--+ s I _I I I I :I aau I --1 I I I I I .1 00'\1 I • I ~ I I "" i ~ ..l I i ~ ~ ~ I I --1- 0> i 1i I r= III- r- -'= - 0 I ! 0 ! 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