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Beschlussvorlage (Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Blessem (Klaus-Schäfer-Straße); Satzungsbeschluss Bezug: V 6/ 0572, PlanA am 14.06.2000 V 7 /1308, PlanA am 05.06.2001 V 7 / 1689, Rat am 11.12.2002)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
938 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10

Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az. :61.21-20 - Li V 7/ 4j3~ Amt: 61 An den BeschIAusf.: 61 Rat Datum:. 19.02.2002 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den • Ausschuss Betrifft: Bezug: für Planung Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Blessem (Klaus-Schäfer-Straße); Satzungsbeschluss V 6/ 0572, PlanA am 14.06.2000 V 7 /1308, PlanA am 05.06.2001 V 7 / 1689, Rat am 11.12.2002 Auswirkungen: Finanzielle X • Keine Unterschrift des BUdgetverantwortliche~.1 Erftstadt, den 19. Februar 2002 (/\) 17\1 Beschlussentwurf: I. Über die während der Offenlage gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950), der "Erweiterten Abrundungssatzung" Blessem, K1aus-Schäfer-Straße, vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden: 1.1 Deutsche Telekom AG, Postfach 101042, 50450 Köln Der Hinweis der Deutschen Telekom AG, hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen Information wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung des berücksichtigt. 1.2 GVG Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth Der Hinweis der GVG Rhein-Erft, dass das Plangebiet mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. . P:\SZ\VORLAGEN\V6100022.050 - 2 - 1.4 Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim Der Anregung bezüglich der Versickerung des Niederschlagswassers über belebte Bodenschichten ist in der Abrundungssatzung bereits durch entsprechende Festsetzung entsprochen. Nach dieser Festsetzung ist für die Versickerung des Niederschlagswassers eine wasserrechtliche Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde des Erftkreises einzuholen. 1.5 Erftstadt Der Anregung des Herm Spelter wird durch Erweiterung des Plangebietes entsprechend dem ursprünglichen Planentwurf und mit folgenden inhaltlichen Änderungen auf dem südlichen Grundstück (Spelter) entsprochen. • Die Baugrenze wird um 1,50 m nach Norden verschoben. • Die überbaubare Grundstücksfläche wird um 1,00 verschmälert, sodass ein beidseitiger Grenzabstand von 3,50 m entsteht. • An der westlichen Grundstücksgrenze wird ein 3,50 m breites "Fahrrecht" zur Erschließung des südlichen Restgrundstückes festgesetzt. • Es wird festgesetzt (Textlich), dass die nach dem Planentwurf vorgesehene 3,00 m breite Plangebietseingrünung an der nordöstlichen Grundstücksgrenze in einer Tiefe von max. 15 m bis auf mindestens einen Meter sowie in Höhe der Garage und unter der Voraussetzung, das die östliche Garagenwand begrünt wird, bis auf mindestens 0,50 m reduziert werden kann. • II. • Herr Hans-Josef Spelter, Frauenthaler Str. 104,50374 Gemäß § 2 bzw. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. IS. 2141), zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGBI. IS. 1950), wird gem. § 10 BauGB in Verbindung und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 256) sowie 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GO NW S. 666), zuletzt geändert am 28.03.2000 (GV NW S. 245), die "Erweiterte Abrundungssatzung", Blessem, Klaus-Schäfer-Straße, nebst Begründung und den beschlossenen Änderungen als Satzung beschlossen. Begründung: Zu 1.5: Die Änderung bzw. Herausnahme (nach der 1. Offenlage) des Grundstückes Spelter aus der Abrundungssatzung erfolgte, weil sowohl mit dem Grundstückseigentümer als auch mit dem Nachba~eine einvemehmliche Lösung zur Sicherung der Erreichbarkeit des verbleibenden Grundstückes Spelter erzielt werden konnte. Da nunmehr der Grundstückseigentümer einer Sicherung in Form eines "Fahrrechtes" auf seinem Grundstück zustimmt und die Wiedereinbeziehung des Grundstückes Spelter und der gegenüberliegenden Grundstücksparzelle in die Abrundungssatzung städtebaulich sinnvoll ist, sollten diese Grundstücke wieder in die Abrundungssatzung aufgenommen werden. Die Reduzierung des Grenzabstandes auf 3,5 m und der Plangebietseingrünung entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes (Spelter) resultiert aus der Festsetzung des "F:,ahrrechtes"entlang der westlichen Grundstücksgrenze. Durch diese Festsetzung und dw.Anlegung einer 3,00 m breiten Plangebietseingrünung wäre die Errichtung einer Garage im Gegensatz zu allen anderen Baugrundstücken des Plangebietes innerhalb der Abstandsflächen nicht möglich. Um dennoch eine Garage in der Abstandsfläche errichten zu können, wird der Grenzabstand zwischen dem Baufenster und der Grundstücksgrenze auf 3,5 m verbreitert und gleichzeitig die Ortsrandeingrünung auf 1,00 m bzw. 0,50 m reduziert. P:\SZ\VORLAGEN\V6100022.0S0 - Zu II.: 3 - Der PlanA der Stadt Erftstadt hat am 14.06.2000 die Aufstellung der "Erweiterten Abrundungssatzung" Blessem, Klaus-Schäfer-Straße, beschlossen. Nach dem weiteren Verfahren ("Vorabbeteiligung" der Träger öffentlicher Belange) fand in der Zeit vom 14.08.2001 bis 13.09.2001 die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 34 Abs. 5 bzw. § 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) in Form einer einmonatigen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt. Bedingt durch die in der Offenlage vorgetragenen Anregungen und d~araufhin vom Rat beschlossenen Änderungen wurde eine emeute Offenlage durchgeführt. Diese Offenlage fand in der Zeit vom 16.01.2002 bis 15.02.2002 statt. Von einer erneuten (2.) Offenlage kann abgesehen werden, da die beschlossenen Änderungen bzw. Erweiterungen im Bezug auf den Umfang und den Inhalt im Wesentlichen dem 1. Planentwurf der Abrundungssatzung entspricht und in der 1. Offenlage gegen die Einbeziehung der beiden Grundstücke diesbezüglich keine gegensätzlichet\ Anregungen vorgetragen wurden. • Nach dem Abwägungsergebnis ist nunmehr die "Erweiterte Abrundungssatzung" Satzung einschließlich der beschlossenen Änderungen zu beschließen. Anlagen • P:\SZ\VüRLAGEN\V6100022.050 als Anlage /1 STAD' ERFTSTAD' zu I iVl//lJU Blalt - 1- '0" 'IDI -II ......... <' /' / elin \ \ , \ ~\ \ eli \ ,~ , " I \ \ J <, " . ,, , , ,, , , ,, ..... , , ,' , , , .\ -- ,, . .-: .:"u, 'Q6,; /' ~ / / /' / / / / I / c= > \ \", , ", " i \ ,, ,, , ..,: .,.,,", , , " ,, V 'X;;, , , Ii,l , ANLAG.PLAN DER ERWEITERTEN ABRUNDUNGSSATZUNG Blessem - Klaus-5chäfer-5traße UMWELT· UND PLANUNGSAMT ERFTSTADT, DEN ERFTKREIS: DGK 5 (113 ; , , '..?":: 'q" ) Deutsche Telekom ~ IvlIAn,j Anlage /f Deulsche Telekom AG. Technikniederlassung Duren Posttach 10 10 42. 50450 Koln Blatt _ Stadt Erftstadt Planungsamt Holzdamm 10 I 10 STADT ERFTSTAOT . OF.. eO%ER"EIS1'ER. 1 4, JAN,Z002 ' 14 20 EIH<3A]i,' 3ÜRO 21 32 40 ---L... Unser Zeichen • Durchwahl Datum Betrifft ,· Zur o. a. Planung haben wir bereits 17.Aug.2001 Stellung genommen. o Diese Stellungnahme · gilt unverändert mit ~ Q " • Hausanschrift Postanschrift Telekontakte Konten Aufsichtsrat Vorstand Handelsregister i 'I i 44 50 '_~ i 5-iI Mit freundlichen Grüßen i.A.~ Johann Stärk Deutsche Telekom AG Iechrukruedertassunq Duren. Am Ellernbusch 18-20 52355 Duren Postfach 10 10 42 50450 Kein. Besucheraaresse Innere Kanalstraße 98 50672 Köln Telefon (0221) 5 75-0, Telefax (02 21) 575-10999, Internet wwwtelekorn de Postbank Saarbrucken (BlZ 590 100 661. Kto,·Nr 166098-660 Dr Hans-Dietrich WInkhaus (Vorsitzender) Dr. Ron Sommer (Vorsitzender), Josef Brauner, Detlev Buchal Dr, Karl-Gerhard Elch. Jeffrey A. Hedberg Or Hagen Hultzsch Dr Heinz Klinkhammer. Dipl-Inq. Gerd Tenzer Amtsgericht Bann HRB 6794. Snz der Gesellschaft Bann USI-ldNr. OE 123475223 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und DI!\JEN ISO '4001 Schreiben weiter. Q ~ ~ I~! OD'''''';:''JCiSTI!.,li 4'3 ji r----.", 10. Januar 2002 Stellungnahme zu Außenbereichsflächen Ortsteil Blessem, Klaus-Schäfer-Straße c o .,;_ 0221/575-18130 Sehr geehrte Damen und Herren, .., "• ',0 61 21-00, Frau Meyer BBN 24, P6 Johann Stärk " ~ - 2 - rBMr4"F05[04Ii:~j 3~f.Öl 50374 Erftstadt Ihre Referenzen zu vom .. Deutsche Telekom Deutsche Telekom AG. Technikniederlassung Postfach 10 10 42 50450 Koln ~ DUren __Stadt Erftstadt Planungsamt Holzdamm 10 50374 Erftstadt ', ,. •• j .:' f ? U. !~.;)!~ 2e{}1 .. ::~ ,~! .: ".\ He Referenzen Unser Zeichen Durchwahl Datum .Betrifft . / ;/" 61.21-00 BBN 24, P6 Johann Stärk 0221/575-18130 17 .Aug. 2001 Stellungnahme zu Außenbereichsflächen Ortsteil Blessem, Klaus-Schäfer-Straße Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände. weisen jedoch auf folgendes hin: Wir Zur fernmeldetechnischen Versorgung des Planbereiches ist die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden. • Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Versorgung mit Telekommunikationsanschlüssen unter Berücksichtigung einer sinnvollen Koordination mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Lei.stungsträger bitten wir, dass Beginn und Ablauf von Erschließungsmaßnahmen im Planbereich der Deutschen Telekom AG, Technikniederlassung Düren, BBN 24, Innere Kanalstraße 98, 50672 Köln, so früh wie möglich mitgeteilt werden. :itAfC~GCUße" -- Johann Stärk Hausanschrift Postanschrift Telekontakfe Konten Aufsichtsrat Vorstand ranoersreqisrer Deutsche Tetekom AG Technikniederlassung Duren, Am Ellernbusch 18-20.52355 Duren Postfach 1010 42. 50450 Köln, Besucheradresse Innere Kanalstraße 98. 50672 Koln TeleIon (02 21) 5 75-0. Telefax (02 21} 5 75·) 0999. In/ernet wwwtelekom de Postbank Saarbrücken (BlZ 590 100 66). KIa -Nr 166098-660 Dr. Hans-Dietrich WInkhaus (Vorsitzender} Or Ron Sommer (Vorsitzender). Josel Brauner. Detlev Buchel. Or Karl-Gernare Eick. Jeffrey A. Hedberg. Dr Hagen Hultzsch. Or Heinz Klinkhammer. Dipl-Inq Gerd Tenzer Amrsgerlcr'1r Bann HRB 61g{~. Sitz der Gesell'scna(t Bann. US(·ldN( OE 123415223 Zenrtmert nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 1-1001 ... An!age // G\G\ zu I Vl/1gW Ihr Erdgas. Blatt.-3- GYG Rhein-Erft . Postfach 12 22 . 50329 Hürth .~ Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Frau Meyer Postfach 25 65 Ihre Zeichen Ihre Nachricht Abteilung Ansprechpartner 50359 Erftstadt Technische Planung Michael Kordt Telefon Fax • 61 21-00 19.12.01 (02233) 79 09 74 (02233) 79 09 79 e-mail michael.kordt@gvg.de Datum 29.Januar2002 Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen BauGB für den Ortsteil Blessem (Klaus-Schäfer-Straße) •, gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Sehr geehrte Frau Meyer, Bezug nehmend auf Ihr 0_ g. Schreiben verweisen wir auf unser Schreiben vom 03.09.2001. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir den vorgenannten umweltschonenden Energie Erdgas versorgen können. Bereich jederzeit mit der Mit freundlichen Grüßen GVG Gasversorgungsgesellschaft • ;. '\\ ,\,,-~ GVG Rhein-Edt Max-Planck-Straße mbH Rhein-Erft er .,4~;4. Bankverbindung Kreissparkasse Köln Vorsitzender des Aufstchtretes: Stadtdirektor a.D Franz C. Durant 50354 Hürth BLl 370 502 99 Fax: 02233 - 7909 -45 Konto Nr. 387 68 Handelsregister: AG Bruhl HRB 168 Geschaftsführung Diol -Kfm Christian M.e.t.Zi~_ Dipl.unq., Dipl.-Wirt. lng, Frank Rottqer 11 ret.: 022 33 - 79 09 -0 ____________ E_rft_IVerband 50126 Bergheim Paffendorfer Weg 42 Telefon Telefax Erftyert)and 0 Postfach 1320 0 02271 /88 - 0 02271 /88 210 50103 Bergheim Abwasser, Technik Abteilung Stadtverwaltung Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Postfach 25 65 a A.1 id1 rAn rtner Telefax 50359 Erftstadt Frau Eskens (02271) (02271) ~ Du Unser Zeichen 88-2 11 88-910 Es/Göd I A. 1-40 801 1:'Qoed\IexteS\2OO2\es1D1313.doc doris.eskens @erftverband.de eMail 31. Jan.2002 • Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen Klaus-Schäfer-Straße" erneute Offenlage Ihr Schreiben v. 19.12.2001, Ihr Zeichen: 6121-00 "Blessem, Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die v.g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, da durch die vorgesehene Versickerung des Niederschlagswassers keine zusätzliche Belastung für die Vorflut entsteht. Im übrigen verweise ich auf meine Stellungnahme v. 23.08.2001, deren Ausführungen Gültigkeit besitzen. • weiterhin /Norbert j;(('no4h VorsltlCllder des verbanos.ats: Clemens PIC:'; M(1l Bankkonten: Cornrnerzbank Bergheim Konto 390 WO 000 BLZ 3iO .roo ·1.1 Deutsche Bank AG. Bergheim «onto 471 0000 BlZ 3hJ t(lO GO Vorstand: Bauassessor. 01p!.-11)9Jeos - Cnnstian Rothe «rc.ssoarkasse Knill Kallio \42 OOS8!;l:> Btl JiO 502 99 Postbank Koln Konto 0 109 -130 506 BL l 370 100 50 VOlksbJllkErlteG KOlllol001098019 BLZ~7069252 Erft .~ Verband , ---.------------------- .' 50126 Bergheim Pallendorfer A Anlage- Erftverband 0 Postfach 1320 0 zu I Y7/AHd 50103 Bergheim Blatt Stadtverwaltung Erftstadt Umwelt- u. Planungsamt Postfach 2565 - Telefon Telefa,- ~, /88" 0 :88210 Abteilung Abwasser, Technik Fachbereich Abwasser, Technik Frau Szymanski Ihr Ansprechpartner : Durchwahl Telefax 50359 Erftstadt Weg 42 02271 02271 Unser Zeichen 324 910 A.1 - 40801 1:\szy\2001I4OBOl DOC • 23.08.01 Ihr Schreiben vom Ilhr Zeichen 06.08.2001 161.21-00 Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen "Blessern, Klaus-Schäfer-Straße" für den Ortsteil Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die Außenbereichssatzung bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn die vorgesehene Versickerung des Niederschlagswassers über belebte Bodenschichten erfolgt. Schluckbrunnen sind grundsätzlich zu vermeiden. Mit freundlichen Im Auftrag • Grüßen -: ,,,,',- ,f~~,/' ~orbert ~ardt .1;- ./ -~'.- \ , . ;~ " ,~. :, , r: " -,' ",'i .. ~ Josefa Blnm Paul- Klee-Str. 30 50170 Kerpen 02273 / 52998 Hans-Josef Spelter Frauenthaler Str. 104 50374 Erftstadt Telefon: 02235 /43584 21. Januar 2002 Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Holzdarnm 10 50374 Erftstadt • Bekanntmachung der Stadt Erftstadt der Satzung über die Einbeziehnng einzelner AuDenbereichsßächen für den Ortsteil Blessem (Klaus-Schäfer-StraDe) im Amtsblatt vom 07.01.2002 (erneuter OfJenlegungsbeschluss) hier: Widerspruch gegen den beabsichtigten Bebauungsplan Sehr geehrte Darnen und Herren, gegen die oben genannte Satzung legen wir hiermit Widerspruch ein. • Es ist für uns nicht ersichtlich, aus welchen Gründen unser Grundstücksteil (Flur 013 Nr. 216174) aus dem ursprünglich geplanten Vorhaben (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Erftstadt vorn 06.08.2001) herausgenommen worden ist. Wir haben uns in unserem Schreiben vorn 06.09.2001 nicht gegen eine Einbeziehung in die Bebauung gewehrt, sondern lediglich Bedenken hinsichtlich der Erreichbarkeit des verbleibenden Grundstücksteils geäußert. Inzwischen haben wir für dieses Problem eine Lösung gefunden. Da wir an einer Bebauung des vorderen Grundstücksteils interessiert sind, bitten wir um nochmalige Überprüfung der Satzung und bitten um Berücksichtigung entsprechend dem ursprünglichen Planentwurf Ansonsten bitten wir um Darlegung der Gründe, die zur Herausnahme unseres Grundstücksteils aus dem Planentwurf gefllhrt haben. Mit freundliehen Grüßen ·rt 1. f1~~~ 1me1-tA- 0f~M/l-