Daten
Kommune
Erftstadt
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07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az. :61.21-20 - Li
V
7/
4j3~
Amt: 61
An den
BeschIAusf.: 61
Rat
Datum:. 19.02.2002
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
•
Ausschuss
Betrifft:
Bezug:
für Planung
Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Blessem
(Klaus-Schäfer-Straße);
Satzungsbeschluss
V 6/ 0572, PlanA am 14.06.2000
V 7 /1308, PlanA am 05.06.2001
V 7 / 1689, Rat am 11.12.2002
Auswirkungen:
Finanzielle
X
•
Keine
Unterschrift des BUdgetverantwortliche~.1
Erftstadt, den 19. Februar 2002 (/\)
17\1
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der Offenlage gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGBI.
I S. 1950), der "Erweiterten Abrundungssatzung" Blessem, K1aus-Schäfer-Straße,
vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden:
1.1
Deutsche Telekom AG, Postfach 101042, 50450 Köln
Der Hinweis der Deutschen Telekom AG, hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen
Information wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung des
berücksichtigt.
1.2
GVG Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth
Der Hinweis der GVG Rhein-Erft, dass das Plangebiet mit der umweltschonenden
Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen
der Ausbauplanung berücksichtigt. .
P:\SZ\VORLAGEN\V6100022.050
- 2 -
1.4
Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim
Der Anregung bezüglich der Versickerung des Niederschlagswassers über belebte
Bodenschichten ist in der Abrundungssatzung bereits durch entsprechende Festsetzung
entsprochen. Nach dieser Festsetzung ist für die Versickerung des Niederschlagswassers eine wasserrechtliche Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde des
Erftkreises einzuholen.
1.5
Erftstadt
Der Anregung des Herm Spelter wird durch Erweiterung des Plangebietes entsprechend
dem ursprünglichen Planentwurf und mit folgenden inhaltlichen Änderungen auf dem
südlichen Grundstück (Spelter) entsprochen.
• Die Baugrenze wird um 1,50 m nach Norden verschoben.
• Die überbaubare Grundstücksfläche wird um 1,00 verschmälert, sodass ein beidseitiger Grenzabstand von 3,50 m entsteht.
• An der westlichen Grundstücksgrenze wird ein 3,50 m breites "Fahrrecht" zur
Erschließung des südlichen Restgrundstückes festgesetzt.
• Es wird festgesetzt (Textlich), dass die nach dem Planentwurf vorgesehene 3,00 m
breite Plangebietseingrünung an der nordöstlichen Grundstücksgrenze in einer Tiefe
von max. 15 m bis auf mindestens einen Meter sowie in Höhe der Garage und
unter der Voraussetzung, das die östliche Garagenwand begrünt wird, bis auf
mindestens 0,50 m reduziert werden kann.
•
II.
•
Herr Hans-Josef Spelter, Frauenthaler Str. 104,50374
Gemäß § 2 bzw. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI.
IS. 2141), zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGBI. IS. 1950), wird gem. § 10 BauGB
in Verbindung und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONW)
vom 01.03.2000 (GV NW S. 256) sowie 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GO NW S. 666), zuletzt geändert
am 28.03.2000 (GV NW S. 245), die "Erweiterte Abrundungssatzung", Blessem,
Klaus-Schäfer-Straße, nebst Begründung und den beschlossenen Änderungen als
Satzung beschlossen.
Begründung:
Zu 1.5:
Die Änderung bzw. Herausnahme (nach der 1. Offenlage) des Grundstückes Spelter
aus der Abrundungssatzung erfolgte, weil sowohl mit dem Grundstückseigentümer
als auch mit dem Nachba~eine einvemehmliche Lösung zur Sicherung der Erreichbarkeit des verbleibenden Grundstückes Spelter erzielt werden konnte. Da nunmehr der
Grundstückseigentümer
einer Sicherung in Form eines "Fahrrechtes" auf seinem
Grundstück zustimmt und die Wiedereinbeziehung des Grundstückes Spelter und der
gegenüberliegenden Grundstücksparzelle in die Abrundungssatzung städtebaulich
sinnvoll ist, sollten diese Grundstücke wieder in die Abrundungssatzung aufgenommen
werden.
Die Reduzierung des Grenzabstandes auf 3,5 m und der Plangebietseingrünung entlang
der nordöstlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes (Spelter) resultiert aus der
Festsetzung des "F:,ahrrechtes"entlang der westlichen Grundstücksgrenze. Durch diese
Festsetzung und dw.Anlegung einer 3,00 m breiten Plangebietseingrünung wäre die
Errichtung einer Garage im Gegensatz zu allen anderen Baugrundstücken des Plangebietes innerhalb der Abstandsflächen nicht möglich. Um dennoch eine Garage in
der Abstandsfläche errichten zu können, wird der Grenzabstand zwischen dem Baufenster und der Grundstücksgrenze auf 3,5 m verbreitert und gleichzeitig die Ortsrandeingrünung auf 1,00 m bzw. 0,50 m reduziert.
P:\SZ\VORLAGEN\V6100022.0S0
-
Zu II.:
3 -
Der PlanA der Stadt Erftstadt hat am 14.06.2000 die Aufstellung der "Erweiterten
Abrundungssatzung" Blessem, Klaus-Schäfer-Straße, beschlossen. Nach dem weiteren
Verfahren ("Vorabbeteiligung" der Träger öffentlicher Belange) fand in der Zeit vom
14.08.2001 bis 13.09.2001 die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher
Belange (gem. § 34 Abs. 5 bzw. § 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) in Form einer einmonatigen
Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt. Bedingt durch die in der Offenlage vorgetragenen Anregungen und d~araufhin
vom Rat beschlossenen Änderungen wurde eine
emeute Offenlage durchgeführt. Diese Offenlage fand in der Zeit vom 16.01.2002 bis
15.02.2002 statt.
Von einer erneuten (2.) Offenlage kann abgesehen werden, da die beschlossenen
Änderungen bzw. Erweiterungen im Bezug auf den Umfang und den Inhalt im Wesentlichen dem 1. Planentwurf der Abrundungssatzung entspricht und in der 1. Offenlage
gegen die Einbeziehung der beiden Grundstücke diesbezüglich keine gegensätzlichet\
Anregungen vorgetragen wurden.
•
Nach dem Abwägungsergebnis ist nunmehr die "Erweiterte Abrundungssatzung"
Satzung einschließlich der beschlossenen Änderungen zu beschließen.
Anlagen
•
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als
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Blessem - Klaus-5chäfer-5traße
UMWELT· UND PLANUNGSAMT
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Datum
Betrifft
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Zur o. a. Planung haben wir bereits
17.Aug.2001 Stellung genommen.
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Diese Stellungnahme
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gilt unverändert
mit
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Hausanschrift
Postanschrift
Telekontakte
Konten
Aufsichtsrat
Vorstand
Handelsregister
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Mit
freundlichen
Grüßen
i.A.~
Johann Stärk
Deutsche Telekom AG
Iechrukruedertassunq
Duren. Am Ellernbusch 18-20 52355 Duren
Postfach 10 10 42 50450 Kein. Besucheraaresse Innere Kanalstraße 98 50672 Köln
Telefon (0221) 5 75-0, Telefax (02 21) 575-10999,
Internet wwwtelekorn de
Postbank Saarbrucken (BlZ 590 100 661. Kto,·Nr 166098-660
Dr Hans-Dietrich WInkhaus (Vorsitzender)
Dr. Ron Sommer (Vorsitzender), Josef Brauner, Detlev Buchal Dr, Karl-Gerhard Elch.
Jeffrey A. Hedberg Or Hagen Hultzsch Dr Heinz Klinkhammer. Dipl-Inq. Gerd Tenzer
Amtsgericht Bann HRB 6794. Snz der Gesellschaft Bann USI-ldNr. OE 123475223
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und DI!\JEN ISO '4001
Schreiben
weiter.
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10. Januar 2002
Stellungnahme zu Außenbereichsflächen
Ortsteil Blessem, Klaus-Schäfer-Straße
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0221/575-18130
Sehr geehrte Damen und Herren,
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61 21-00, Frau Meyer
BBN 24, P6 Johann Stärk
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50374 Erftstadt
Ihre Referenzen
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Deutsche Telekom
Deutsche Telekom AG. Technikniederlassung
Postfach 10 10 42 50450 Koln
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Planungsamt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
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Datum
.Betrifft
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61.21-00
BBN 24, P6 Johann Stärk
0221/575-18130
17 .Aug. 2001
Stellungnahme zu Außenbereichsflächen
Ortsteil Blessem, Klaus-Schäfer-Straße
Sehr geehrte
Damen und Herren,
gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände.
weisen jedoch auf folgendes hin:
Wir
Zur fernmeldetechnischen
Versorgung des Planbereiches
ist die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden.
•
Zur Sicherstellung
der rechtzeitigen Versorgung mit Telekommunikationsanschlüssen
unter Berücksichtigung
einer sinnvollen Koordination mit dem Straßenbau und den
Baumaßnahmen der anderen Lei.stungsträger bitten wir,
dass Beginn und Ablauf von Erschließungsmaßnahmen
im
Planbereich der Deutschen Telekom AG, Technikniederlassung Düren, BBN 24, Innere Kanalstraße 98, 50672 Köln,
so früh wie möglich mitgeteilt werden.
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-- Johann Stärk
Hausanschrift
Postanschrift
Telekontakfe
Konten
Aufsichtsrat
Vorstand
ranoersreqisrer
Deutsche Tetekom AG
Technikniederlassung
Duren, Am Ellernbusch 18-20.52355 Duren
Postfach 1010 42. 50450 Köln, Besucheradresse
Innere Kanalstraße 98. 50672 Koln
TeleIon (02 21) 5 75-0. Telefax (02 21} 5 75·) 0999. In/ernet wwwtelekom de
Postbank Saarbrücken (BlZ 590 100 66). KIa -Nr 166098-660
Dr. Hans-Dietrich WInkhaus (Vorsitzender}
Or Ron Sommer (Vorsitzender). Josel Brauner. Detlev Buchel. Or Karl-Gernare Eick.
Jeffrey A. Hedberg. Dr Hagen Hultzsch. Or Heinz Klinkhammer. Dipl-Inq Gerd Tenzer
Amrsgerlcr'1r Bann HRB 61g{~. Sitz der Gesell'scna(t Bann. US(·ldN( OE 123415223
Zenrtmert nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 1-1001
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An!age
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Ihr Erdgas.
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GYG Rhein-Erft . Postfach 12 22 . 50329 Hürth
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Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Frau Meyer
Postfach 25 65
Ihre Zeichen
Ihre Nachricht
Abteilung
Ansprechpartner
50359 Erftstadt
Technische
Planung
Michael Kordt
Telefon
Fax
•
61 21-00
19.12.01
(02233) 79 09 74
(02233) 79 09 79
e-mail
michael.kordt@gvg.de
Datum
29.Januar2002
Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
BauGB für den Ortsteil Blessem (Klaus-Schäfer-Straße)
•,
gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3
Sehr geehrte Frau Meyer,
Bezug nehmend auf Ihr
0_
g. Schreiben verweisen wir auf unser Schreiben vom 03.09.2001.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir den vorgenannten
umweltschonenden Energie Erdgas versorgen können.
Bereich jederzeit mit der
Mit freundlichen Grüßen
GVG
Gasversorgungsgesellschaft
•
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GVG Rhein-Edt
Max-Planck-Straße
mbH Rhein-Erft
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Bankverbindung
Kreissparkasse Köln
Vorsitzender
des Aufstchtretes:
Stadtdirektor
a.D Franz C. Durant
50354 Hürth
BLl 370 502 99
Fax: 02233 - 7909 -45
Konto Nr. 387 68
Handelsregister: AG Bruhl HRB 168
Geschaftsführung
Diol -Kfm Christian M.e.t.Zi~_
Dipl.unq., Dipl.-Wirt. lng, Frank Rottqer
11
ret.: 022 33 - 79 09 -0
____________
E_rft_IVerband
50126
Bergheim
Paffendorfer Weg 42
Telefon
Telefax
Erftyert)and
0
Postfach 1320
0
02271 /88 - 0
02271 /88 210
50103 Bergheim
Abwasser, Technik
Abteilung
Stadtverwaltung Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Postfach 25 65
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A.1
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Telefax
50359 Erftstadt
Frau Eskens
(02271)
(02271)
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Unser Zeichen
88-2 11
88-910
Es/Göd I A. 1-40 801
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doris.eskens
@erftverband.de
eMail
31. Jan.2002
•
Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
Klaus-Schäfer-Straße"
erneute Offenlage
Ihr Schreiben v. 19.12.2001, Ihr Zeichen: 6121-00
"Blessem,
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die v.g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes
keine Bedenken, da durch die vorgesehene Versickerung des Niederschlagswassers keine
zusätzliche Belastung für die Vorflut entsteht.
Im übrigen verweise ich auf meine Stellungnahme v. 23.08.2001, deren Ausführungen
Gültigkeit besitzen.
•
weiterhin
/Norbert j;(('no4h
VorsltlCllder
des verbanos.ats:
Clemens
PIC:'; M(1l
Bankkonten:
Cornrnerzbank Bergheim
Konto 390 WO 000 BLZ 3iO .roo ·1.1
Deutsche Bank AG. Bergheim «onto 471 0000 BlZ 3hJ t(lO GO
Vorstand:
Bauassessor. 01p!.-11)9Jeos - Cnnstian Rothe
«rc.ssoarkasse Knill Kallio
\42 OOS8!;l:> Btl JiO 502 99
Postbank Koln
Konto 0 109 -130 506 BL l 370 100 50
VOlksbJllkErlteG
KOlllol001098019
BLZ~7069252
Erft .~ Verband
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50126
Bergheim
Pallendorfer
A
Anlage-
Erftverband
0
Postfach 1320
0
zu
I Y7/AHd
50103 Bergheim
Blatt
Stadtverwaltung Erftstadt
Umwelt- u. Planungsamt
Postfach 2565
-
Telefon
Telefa,-
~,
/88"
0
:88210
Abteilung
Abwasser, Technik
Fachbereich
Abwasser, Technik
Frau Szymanski
Ihr Ansprechpartner :
Durchwahl
Telefax
50359 Erftstadt
Weg 42
02271
02271
Unser Zeichen
324
910
A.1 - 40801
1:\szy\2001I4OBOl DOC
•
23.08.01
Ihr Schreiben vom Ilhr Zeichen
06.08.2001
161.21-00
Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
"Blessern, Klaus-Schäfer-Straße"
für den Ortsteil
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die Außenbereichssatzung
bestehen aus wasserwirtschaftlicher
Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn die vorgesehene Versickerung des Niederschlagswassers über
belebte Bodenschichten erfolgt. Schluckbrunnen sind grundsätzlich zu vermeiden.
Mit freundlichen
Im Auftrag
•
Grüßen
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~orbert ~ardt
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Josefa Blnm
Paul- Klee-Str. 30
50170 Kerpen
02273 / 52998
Hans-Josef Spelter
Frauenthaler Str. 104
50374 Erftstadt
Telefon: 02235 /43584
21. Januar 2002
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Holzdarnm 10
50374 Erftstadt
•
Bekanntmachung der Stadt Erftstadt der Satzung über die Einbeziehnng einzelner
AuDenbereichsßächen für den Ortsteil Blessem (Klaus-Schäfer-StraDe) im Amtsblatt
vom 07.01.2002 (erneuter OfJenlegungsbeschluss)
hier: Widerspruch gegen den beabsichtigten Bebauungsplan
Sehr geehrte Darnen und Herren,
gegen die oben genannte Satzung legen wir hiermit Widerspruch ein.
•
Es ist für uns nicht ersichtlich, aus welchen Gründen unser Grundstücksteil (Flur 013 Nr. 216174) aus dem ursprünglich geplanten Vorhaben (veröffentlicht im Amtsblatt der
Stadt Erftstadt vorn 06.08.2001) herausgenommen worden ist. Wir haben uns in unserem
Schreiben vorn 06.09.2001 nicht gegen eine Einbeziehung in die Bebauung gewehrt,
sondern lediglich Bedenken hinsichtlich
der Erreichbarkeit
des verbleibenden
Grundstücksteils
geäußert. Inzwischen haben wir für dieses Problem eine Lösung
gefunden.
Da wir an einer Bebauung des vorderen Grundstücksteils interessiert sind, bitten wir um
nochmalige Überprüfung der Satzung und bitten um Berücksichtigung entsprechend dem
ursprünglichen Planentwurf Ansonsten bitten wir um Darlegung der Gründe, die zur
Herausnahme unseres Grundstücksteils aus dem Planentwurf gefllhrt haben.
Mit freundliehen Grüßen
·rt
1. f1~~~
1me1-tA- 0f~M/l-