Daten
Kommune
Erftstadt
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367 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az..: 66 19-3319/06
B
7/1851
Amt: - 65BeschIAusf.: - 65Datum: 22.03.2002
Der Bürgerantrag
wird zur Beschlussfassung
zugeleitet
an
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
•
Anregung
der Herren
Hüntemann
Betrifft:
Aufstellung
eines Schildes
Finanzielle
und Meyer, An der Schleifmühle,
"Parkerlaubnis
Erftstadt
nur für Anwohner"
Auswirkungen:
Der Bürgerantrag berührt den Wirtschaftsplan
sind vorgesehen.
2002 des Eigenbetriebes Straßen, Mittel
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt,den 26. März 2002
Stellungnahme der Verwaltung:
•
Die Anordnung von privaten Parkplätzen auf der Fahrbahn der Straße "An der Schleifmühle",
so auch vor den Häusem Nr. 7 und 9, sind verkehrsrechtlich nicht möglich. Eine Ausweisung
von privaten Parkplätzen ist im Ausnahmefall nur für außergewöhnlich gehbehinderte Personen
(nachgewiesen durch Schwerbehindertenausweis)
erlaubt.
Bei einer Ausweisung von Anwohnerparkplätzen (mit Parkausweis) ist immer ein großräumiger
Zusammenhang zu untersuchen und abzuwägen. Gleichfalls ist zu berücksichtigen, dass hierbei
gebührenpflichtige Parkausweise für einen größeren berechtigten Personenkreis auszustellen
sind und somit das Ziel des Antrages, Parkplätze vor den Häusem Nr. 7 und 9 zu reservieren,
gleichfalls nicht erreicht werden kann.
Eine Verlängerung des bestehenden Abschnittes für ein zeitlich begrenztes Parken ist sicherlich
denkbar, löst jedoch die Parkprobleme der Antragsteller auch nicht dauerhaft, da sie über keine
Garagen oder Stellplätze auf ihren Grundstücken verfügen.
Nach Abwägung der vorhandenen Gegebenheiten können die beantragten Stellplätze nur durch
die Petenten selbst auf ihrem Grundstück errichtet werden.
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(Bösche)
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WPD
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Herrn Bürgermeister
Ernst -Dieter Bösche
Rathaus
50374 Erftstadt
Sehr geehrter Herr Bösche,
wir bitten Sie freundlich, den folgenden Bürgerantrag an den zuständigen Ausschuss weiter zu leiten und run
entsprechende Veranlassung Sorge zu tragen:
• ---
Bürgerantrag:
Beschlussentwurf:
Für die Anwohner - An der Schleifinühle 9 und 7 - wird ein Schild ,,Parkerlaubnis nur für Anwohner"
aufgestellt.
Begründung:
Vermehrtes Parken in der Straße,,An der Schleifinühle" - Besucher und insbesondere Angestellte von
Arztpraxis, Blumenladen, Architekten-Büro usw. - hat unlängst für den Abschnitt Hausnummer 5-1 zum
Aufstellen von Schildern ,,zeitlich begrenztes Parken" geführt, Demzufolge werden die Autos fiir längeres
Parken auf dem Abschnitt Hausnummer 9-7 abgestellt. Den Anwohnern 9-7, die über keine Garage verfügen,
wird damit das Parken vor dem Hause verwehrt.
Mit der.Bitte run Verfuhren im Sinne des Beschlussentwurfs
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