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Bürgerantrag (Aufstellung eines Schildes "Parkerlaubnis nur für Anwohner" )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
367 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
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öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az..: 66 19-3319/06 B 7/1851 Amt: - 65BeschIAusf.: - 65Datum: 22.03.2002 Der Bürgerantrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr • Anregung der Herren Hüntemann Betrifft: Aufstellung eines Schildes Finanzielle und Meyer, An der Schleifmühle, "Parkerlaubnis Erftstadt nur für Anwohner" Auswirkungen: Der Bürgerantrag berührt den Wirtschaftsplan sind vorgesehen. 2002 des Eigenbetriebes Straßen, Mittel Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt,den 26. März 2002 Stellungnahme der Verwaltung: • Die Anordnung von privaten Parkplätzen auf der Fahrbahn der Straße "An der Schleifmühle", so auch vor den Häusem Nr. 7 und 9, sind verkehrsrechtlich nicht möglich. Eine Ausweisung von privaten Parkplätzen ist im Ausnahmefall nur für außergewöhnlich gehbehinderte Personen (nachgewiesen durch Schwerbehindertenausweis) erlaubt. Bei einer Ausweisung von Anwohnerparkplätzen (mit Parkausweis) ist immer ein großräumiger Zusammenhang zu untersuchen und abzuwägen. Gleichfalls ist zu berücksichtigen, dass hierbei gebührenpflichtige Parkausweise für einen größeren berechtigten Personenkreis auszustellen sind und somit das Ziel des Antrages, Parkplätze vor den Häusem Nr. 7 und 9 zu reservieren, gleichfalls nicht erreicht werden kann. Eine Verlängerung des bestehenden Abschnittes für ein zeitlich begrenztes Parken ist sicherlich denkbar, löst jedoch die Parkprobleme der Antragsteller auch nicht dauerhaft, da sie über keine Garagen oder Stellplätze auf ihren Grundstücken verfügen. Nach Abwägung der vorhandenen Gegebenheiten können die beantragten Stellplätze nur durch die Petenten selbst auf ihrem Grundstück errichtet werden. ~ (Bösche) Po\SZ\ANTRAGEIB185I. WPD ~ ITl!hco,;QjHt!uiil'nlllle"'ma"..nnl!li/'lWl1oQ]l!!jfil'!!!ngJ,M!<e,yv"'"' - • J.Al!n!jdi!lerL'S' ,"'h!!<le'";ftn!inlÜi!!h~IeJ91JU'"n!<ldL;7'- ~~I5;;~~~~~~ (~- gt/~gS1 Herrn Bürgermeister Ernst -Dieter Bösche Rathaus 50374 Erftstadt Sehr geehrter Herr Bösche, wir bitten Sie freundlich, den folgenden Bürgerantrag an den zuständigen Ausschuss weiter zu leiten und run entsprechende Veranlassung Sorge zu tragen: • --- Bürgerantrag: Beschlussentwurf: Für die Anwohner - An der Schleifinühle 9 und 7 - wird ein Schild ,,Parkerlaubnis nur für Anwohner" aufgestellt. Begründung: Vermehrtes Parken in der Straße,,An der Schleifinühle" - Besucher und insbesondere Angestellte von Arztpraxis, Blumenladen, Architekten-Büro usw. - hat unlängst für den Abschnitt Hausnummer 5-1 zum Aufstellen von Schildern ,,zeitlich begrenztes Parken" geführt, Demzufolge werden die Autos fiir längeres Parken auf dem Abschnitt Hausnummer 9-7 abgestellt. Den Anwohnern 9-7, die über keine Garage verfügen, wird damit das Parken vor dem Hause verwehrt. Mit der.Bitte run Verfuhren im Sinne des Beschlussentwurfs (\--~--t III' 1 .:::::::::J 11 I1 \ \)~, Wolfga L grüßen freundlieh