Daten
Kommune
Jülich
Größe
21 kB
Datum
24.06.2010
Erstellt
16.06.10, 18:17
Aktualisiert
16.06.10, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Go
Jülich, 27.05.2010
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 348/2010
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Schule und Sport
Termin
24.06.2010
TOP
Ergebnisse
Mehrgenerationen- und Seniorenspielplatz in Innenstadtnähe
Antrag der UWG JÜL und des Seniorenbeirates Nr. 35/2009
Anlg.: 1
II
56
56
SD.Net
Beschlussentwurf:
1.
2.
Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport bereist den Mehrgenerationenspielplatz
in Übach- Palenberg.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planungswerkstatt einzuberufen.
Begründung:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2009 wurde einstimmig beschlossen,
die Errichtung eines Mehrgenerationen- bzw. Seniorenspielplatzes in Innenstadtnähe zu prüfen. Der
Antrag wurde zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport verwiesen.
Ein Mehrgenerationenspielplatz ist darauf ausgelegt, als Begegnungsstätte für Jung und Alt zu fungieren. Ein solcher Platz bietet Spielmöglichkeiten für Kinder und Fitnessgeräte für alle Generationen. Die Fitnessgeräte sollen ältere Menschen dazu anregen, sich auf öffentlichen Plätzen sportlich
zu betätigen um körperlichen und geistigen Krankheiten entgegen zu wirken. In Anbetracht des
demografischen Wandels soll ein Mehrgenerationenspielplatz ein Miteinander der Generationen
fördern und Hemmungen im Umgang untereinander abbauen.
Hintergrund dieser Form der sportlichen Betätigung ist ein Konzept aus China. Dort ist diese Form
des gemeinsamen Spiels und Sports bereits verankert.
In Deutschland gibt es ebenfalls eine Reihe von Mehrgenerationenspielplätzen bzw. Seniorenspielplätzen.
Der erste Mehrgenerationenspielplatz in NRW wurde in Übach-Palenberg im September 2008 eingerichtet.
Die Prüfung des Antrages umfasst telefonische Befragungen in den Städten Nürnberg, Berlin,
Mannheim, Jülich (BKP gGmbH) und Übach-Palenberg. Weitere Ergebnisse stammen aus einer
umfangreichen Internetrecherche und Literaturauswertung.
1. Begriffsbestimmung
Erste Probleme ergeben sich bei der Begriffsbestimmung. Nach Angaben von mehreren Befragten
erscheint der Begriff „Spielplatz“ in den Augen vieler Senioren als ungeeignet.
In Nürnberg wählte man den Namen "Bewegungsparcours", um den Wünschen der Senioren gerecht zu werden. In Mannheim entschied man sich für einen "Trimm-dich-Pfad" um der Begriffsproblematik zu entgehen. Diese scheint so präsent, dass viele der bestehenden Plätze keinen Namen
erhielten. In Übach-Palenberg blieb man bei dem oben erklärten Begriff "Mehrgenerationenspielplatz". Es wird einhellig empfohlen, die Bezeichnung des Platzes den Interessen der Zielgruppe
anzugleichen.
2. Standort
Der Standort sollte den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.. Großstädte wie
Nürnberg und Berlin bevorzugen die Innenstadtnähe, während in Übach-Palenberg und mit dem
Jülicher Brückenkopfpark Ausflugsziele gewählt wurden. Als Voraussetzung für einen Mehrgenerationenplatz gilt die einfache Zugänglichkeit für Kinder, aber vor allem für Senioren. Die Plätze
sind kostenlos nutzbar (der Zugang zum Brückenkopfpark ist allerdings kostenpflichtig) und in den
meisten Fällen verbunden mit Informationszentren und zusätzlichen Aufenthaltsmöglichkeiten wie
z.B. Restaurants. Besonders beliebt scheinen die Plätze, die unmittelbar neben einer Seniorenwohnanlage errichtet wurden, wie z.B. „Nauener Platz“ in Berlin.
3. Begegnung zwischen Jung und Alt
Die Begegnung zwischen Jung und Alt steht bei der Idee eines Mehrgenerationenplatzes im Vordergrund. Von Kleinkindern bis hin zu Senioren sollen alle Generationen Spiel- bzw. Sportmöglichkeiten nutzen können und sich durch die gemeinsame Betätigung näher kommen und Hemmungen im Umgang miteinander abbauen. Bislang wurde in den meisten Städten keine gemeinsame
Nutzung der Plätze beobachtet. Die Senioren benutzen die Sportgeräte vormittags, während die
Kinder eher nachmittags den Spielplatz besuchen. Meinungsumfragen der Stadt Berlin führen diese
Problematik im Ergebnis auf eine zu hohe Hemmschwelle von Seiten der Senioren zurück. Der
2009 errichtete „Nauener Platz“ dient als neuer Versuch die Generationen zusammenzuführen. Dieser Platz befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einer Seniorenwohnanlage, einem Jugendfreizeithaus und einem Kindergarten. Durch die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Institutionen erhofft sich die Stadt Berlin eine vermehrte Begegnung zwischen Jung und Alt. In Übach-Palenberg
und im Brückenkopfpark findet die Begegnung auf den Plätzen zum Größten Teil im Rahmen von
Familienausflügen statt. Zahlreiche Internetartikel diskutieren ebenfalls die Problematik der hohen
Hemmschwelle und stellen fest, dass es zum größten Teil die ältere Generation ist, die der neuen
Form der öffentlichen sportlichen Betätigung mit Skepsis begegnet.
4. Geräte / Sicherheit
Mehrgenerationenplätze bzw. Seniorenplätze bieten Sportmöglichkeiten für alle Generationen in
Form von Fitnessgeräten. Die meisten Plätze bieten eine große Vielfalt von Trainingsmöglichkeiten. Trainiert werden Kraft, Gleichgewicht und Ausdauer. Zusätzlich gibt es in manchen Parks
Spielangebote wie z.B. ein Freiluftschachspiel, eine Außenkegelbahn oder Dartscheiben.
Die Geräte sind für alle Altergruppen (Kleinkinder ausgenommen) ausgerichtet und sind versehen
mit Nutzungshinweisen. Ein Platz mit trainingsbegleitendem Personal konnte im Rahmen der Recherche nicht ermittelt werden. Im Hinblick auf die erhöhte Verletzungsgefahr werden in Berlin
und Nürnberg jedoch regelmäßig Einführungskurse für Senioren angeboten. Voraussetzungen für
die Fitnessgeräte sind eine hohe Qualität, Sicherheit und eine einfache Nutzung. Im Gegensatz zu
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Kraftsportgeräten sind sie für das alltägliche Training ausgerichtet. Die Sportgeräte werden von
einem Großteil der befragten Städte als "für Kinder nicht geeignet" bewertet.
Die Sicherheit kann ohne kontrolliertes Training nur schlecht gewährleistet werden. Es wird deshalb empfohlen, die Fitnessgeräte ausschließlich Erwachsenen zur Verfügung zu stellen. Auf Grund
der angesprochenen Problematik wurden etwa auf dem „Nauener Platz“ in Berlin nur
„niedrigschwellige“ Fitnessgeräte errichtet, die fast ausschließlich der Förderung des Gleichgewichts dienen. Diese Geräte ermöglichen eine problemlose Nutzung auch durch jüngere Generationen.
5. Nutzung
Alle befragten Städte bestätigten, dass die Mehrgenerationenplätze genutzt werden. Die Nutzung
erfolgt jedoch unterschiedlich häufig und in den meisten Fällen zeitlich getrennt, sodass kaum eine
Begegnung zwischen Jung und Alt stattfindet. Frequenzzählungen wurden nicht vorgenommen. In
Mannheim, Berlin und Nürnberg erfolgt die Gewissheit über die Nutzung durch die Feststellung
von Abnutzungsspuren. In Übach-Palenberg und im Brückenkopfpark wird eine regelmäßige Nutzung durch Beobachtung festgestellt. Erwachsene haben in der Regel keine Probleme bei der richtigen Nutzung, während Kinder z.B. auf Berliner Plätzen am Verständnis der Nutzungsschilder
scheitern. Das Phänomen, dass die hohe Nachfrage nach Mehrgenerationenplätzen und die eher
verhaltene Nutzung im Widerspruch stehen, wird von allen befragten Städten erwähnt. Auch diese
Problematik wird im Allgemeinen auf die hohe Hemmschwelle der Senioren (Angst vor Bloßstellung) und eine lange Eingewöhnungsphase zurückgeführt.
6. Vorbereitung
Die Städte Berlin, Mannheim und Nürnberg legten viel Wert auf die Beteiligung der Bürger schon
in der Planungsphase. Empfohlen wird die Ermittlung eines repräsentativen Meinungsbildes. Der
Berliner Preußenpark wurde mit einem hohen Anteil von Bürgerbeteiligung errichtet. Im Vorfeld
fanden Planungsworkshops statt, in denen sich ein generationsübergreifendes Komitee bildete.
Auch während der Errichtungsphase fanden regelmäßige Besichtigungstermine statt, um weitere
Anregungen aufzunehmen. Die Beteiligung der Bürger und umfangreiche Werbung wird empfohlen.
7. Zusammenfassung
Zusammenfassend kann man feststellen, dass es der Berücksichtigung der genannten Kriterien bedarf, wenn ein Projekt "Mehrgenerationenplatz" erfolgreich sein soll. Der Name sollte passend gewählt sein und der Standort leicht zugänglich aber gleichzeitig geschützt. Die Begegnung zwischen
Jung und Alt entsteht nich von allein und müsste durch zusätzliche Angebote gefördert werden. Die
Geräte müssen den Bedürfnissen der Bürger entsprechend ausgewählt, sicher und hochwertig sein.
Die Beteiligung muss im Vorfeld und während der Errichtung des Platzes gewährleistet werden.
Die Recherche ergibt kein eindeutiges Bild, so dass die Erstellung eines Konzeptes durch die Verwaltung in dieser Phase nicht zielführend ist. Die hohe Hemmschwelle der Senioren hat zur Folge,
dass ein Mehrgenerationenplatz ein Miteinander zwischen Jung und Alt nicht ohne flankierende
Maßnahmen gewährleisten kann.
Durch die öffentliche sportliche Betätigung fühlen sich Senioren eher bloßgestellt. Die hohen Kosten wie z. B für den Mehrgenerationenspielplatz in Übach-Palenberg (ca.200.000 €) sind ebenfalls
zu berücksichtigen.
Die Wichtigkeit der sportlichen Betätigung in Bezug auf die körperliche und geistige Gesundheit ist
allerdings nicht außer Acht zu lassen. Vor der Erstellung eines Konzeptes durch die Verwaltung
wird dem Ausschuss deshalb empfohlen, den Spielplatz in Übach-Palenberg zu bereisen um sich
einen ersten Eindruck zu verschaffen.
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Weiterhin wird empfohlen, eine Planungswerkstatt durchzuführen. Hier können Vertreter unterschiedlicher Generationen ihre Vorstellungen frühzeitig einbringen und die Grundlagen geschaffen
werden, sich an der weiteren Planung und konkreten Ausgestaltung beteiligen zu können.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
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X
nein
nein
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