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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/1726)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
332 kB
Erstellt
01.09.11, 06:24
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/1726)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister 071 Az..: //;27- Amt: - 61 BeschIAusf.: An den Ausschuss für Planung Datum:05.12.2001 Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: • Die Vorlage Nr. 171 A;Z..l G I wird gern. § 60 (1) Satz 2 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Da zur Auftragsvergabe der Lärmminderungsplanung die Aufhebung des Sperrvermerks notwendig ist, und die entsprechende Zuwendung der Bezirksregierung noch in diesem Jahr abgerufen werden soll, (Bewilligungszeitraum 01.12.2001 bis 31.12.2001) ist aus zwingenden terminlichen Gründen ein Dringlichkeitsbeschluss notwendig. • Wtt (Wirtz) DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage Nr. I D 71 4-:;.2 7- I wird zugestimmt. 6. It. tJ 11 Erftstadt, den / ~ til. (Grahrath)