Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.08.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1040
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
23.08.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 76 "Arloff, Bahnhofstr. 8"
hier.Vorstellung des Vorentwurfs, Durchführung Vorverfahren
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1040
1. Sachverhalt:
Das Grundstück Gemarkung Arloff, Flur 7, Nr. 320, Bahnhofstr. 8 ist im FNP als MD-Gebiet
ausgewiesen und dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen.
Das Grundstück hat eine Fläche von 275 qm, wobei die Front zur Bahnhofstraße rd. 10 m breit ist.
Eine Bebauung im rückwärtigen Bereich, bei der die erforderlichen Grenzabstände eingehalten
werden könnten, wurde von seiten der Bauaufsicht abgelehnt.
Daher kann eine sinnvolle bauliche Nutzung des Grundstückes nur ermöglicht werden, wenn in
einer Bautiefe entlang der Bahnhofstraße zumindest einseitig an die Grenze angebaut werden
kann. Hierfür ist die planungsrechtliche Grundlage nach § 30 BauGB erforderlich.
Die Bebauung auf dem Grundstück soll analog der vorhandenen Bebauung in der Bahnhofstraße
ausgeführt werden. Die Anzahl der Vollgeschosse ist auf max. II festgesetzt. Als Dachform ist für
das Hauptgebäude ein Satteldach vorgesehen, bei Nebengebäude und Garagen können auch
andere Dachformen zugelassen werden.
Die Vorentwurfunterlagen sind beigefügt.
Im weiteren sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Trägerbeteiligung durchzuführen.
2. Rechtliche Würdigung
Die planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung einer solchen Bebauung kann durch das
Aufstellen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Entfällt, da die Planungskosten vom Antragsteller getragen werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und
mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und den öffentlichen
Belangen azuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch eine weitere Baumöglichkeit wird es evtl. einer jungen Familien mit Kindern ermöglicht, sich
um Stadtgebiet anzusiedeln. Dies hat positive Auswirkungen auf den demographischen Wandel.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird die Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägerbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchführen.