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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 76 "Arloff, Bahnhofstr. 8" hier.Vorstellung des Vorentwurfs, Durchführung Vorverfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 76 "Arloff, Bahnhofstr. 8"
hier.Vorstellung des Vorentwurfs, Durchführung Vorverfahren) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 76 "Arloff, Bahnhofstr. 8"
hier.Vorstellung des Vorentwurfs, Durchführung Vorverfahren)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.08.2007 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1040 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 23.08.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 76 "Arloff, Bahnhofstr. 8" hier.Vorstellung des Vorentwurfs, Durchführung Vorverfahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1040 1. Sachverhalt: Das Grundstück Gemarkung Arloff, Flur 7, Nr. 320, Bahnhofstr. 8 ist im FNP als MD-Gebiet ausgewiesen und dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Das Grundstück hat eine Fläche von 275 qm, wobei die Front zur Bahnhofstraße rd. 10 m breit ist. Eine Bebauung im rückwärtigen Bereich, bei der die erforderlichen Grenzabstände eingehalten werden könnten, wurde von seiten der Bauaufsicht abgelehnt. Daher kann eine sinnvolle bauliche Nutzung des Grundstückes nur ermöglicht werden, wenn in einer Bautiefe entlang der Bahnhofstraße zumindest einseitig an die Grenze angebaut werden kann. Hierfür ist die planungsrechtliche Grundlage nach § 30 BauGB erforderlich. Die Bebauung auf dem Grundstück soll analog der vorhandenen Bebauung in der Bahnhofstraße ausgeführt werden. Die Anzahl der Vollgeschosse ist auf max. II festgesetzt. Als Dachform ist für das Hauptgebäude ein Satteldach vorgesehen, bei Nebengebäude und Garagen können auch andere Dachformen zugelassen werden. Die Vorentwurfunterlagen sind beigefügt. Im weiteren sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Trägerbeteiligung durchzuführen. 2. Rechtliche Würdigung Die planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung einer solchen Bebauung kann durch das Aufstellen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden. 3. Finanzielle Auswirkungen Entfällt, da die Planungskosten vom Antragsteller getragen werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und den öffentlichen Belangen azuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch eine weitere Baumöglichkeit wird es evtl. einer jungen Familien mit Kindern ermöglicht, sich um Stadtgebiet anzusiedeln. Dies hat positive Auswirkungen auf den demographischen Wandel. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird die Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchführen.