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Sitzungsvorlage (Unterschutzstellung des Eingangsbereiches des Koslarer Friedhofes im oberen Bereich der Friedhofstraße)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
12 kB
Datum
17.06.2010
Erstellt
16.06.10, 18:17
Aktualisiert
16.06.10, 18:17
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: III Az.: Jülich, 14.05.2010 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 317/2010 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales Termin 17.06.2010 TOP Ergebnisse Unterschutzstellung des Eingangsbereiches des Koslarer Friedhofes im oberen Bereich der Friedhofstraße Anlg.: 1 (Lageplan) Dez. III SD.Net Beschlussentwurf: Da die Eingangssituation des Koslarer Friedhofes im oberen Bereich der Friedhofstraße, Gemarkung Koslar, Flur 20, Flurstück 407, die Voraussetzungen eines Baudenkmals im Sinne von § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erfüllt, ist unter dem Vorbehalt, das sich im Verfahren keine anderen Ansichten ergeben, für das erwähnte Objekt die Unterschutzstellung gem. § 3 DSchG vorzunehmen. Begründung: Die Eingangsarchitektur des Koslarer Friedhofes ist ein Baudenkmal gem. § 2 DSchG NW. Bei der Neuanlage des Koslarer Friedhofes im Jahre 1930 wurde eine Toranlage in den zeittypischen Architekturformen des gemäßigten Expressionismus errichtet. Es handelt sich hierbei um zwei eingeschossige Pavillonbauten, deren auffallend regelmäßiges Mauerwerk aus sehr gleichmäßigen besandeten Backsteinen mit ursprünglich roten Fugen besteht. Die Sockel und Gewände sind zementverputzt und grob scharriert. Fenster und Türen bestehen aus grün gestrichenem Holz, die Türblätter sind im Fischgrätmuster ornamentiert. Die Scheiben rautenförmig verglast. Über weit vorkragende Kastentraufgesimse sind die Pyramidendächer durch Aufschieblinge und Abschlussknäufe gegliedert und mit großen roten Hohlpfannen gedeckt. Die rechteckigen Torpfeiler von Haupttor und Fußgängerpförtchen tragen noch die originalen Gittertore. Grisse Steinkugeln dienen als Radabweiser. Der Erhaltungszustand ist original und gut. Die Torarchitektur ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, da sie dokumentiert, wie weitgehend der Anspruch der Architektur einstmals und jetzt der Neuen Architektur der 1930er Jahre ging, auch vermeintlich kleine Aufgaben wie einen dörflichen Friedhof in angemessener „moderner“ Qualität zu gestalten, ohne in bloße Zweckmäßigkeit zu verfallen. In Material und Form ist eine beispielhafte würdevolle und schlichte Lösung gefunden worden, die bis heute Ihre Gültigkeit bewahrt hat. Diese Architektur ist bedeutend für den Ort Koslar, weil hier eine für das Ortsbild allein stehende Qualitätsarchitektur in ganz originaler Erhaltung überdauert hat. Für die Erhaltung und Nutzung der Toranlage liegen künstlerische und städtebauliche Gründe vor, denn Architektur aus den 1930er Jahren mit ihrer spezifischen Formensprache ist in Koslar ansonsten gar nicht und in Jülich nur in sehr geringem Maße anzutreffen. Für die Architekturgeschichte des 20. Jahrhunderts aber ist die Stilrichtung von großer Bedeutung; ihr völliges Verschwinden wäre ein wesentlicher Verlust. Mit Schreiben vom 30.04.2010 beantragt der Landschaftsverband Rheinland, Rhein. Amt für Denkmalpflege die Unterschutzstellung. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 317/2010 x nein nein Seite 2