Daten
Kommune
Jülich
Größe
12 kB
Datum
17.06.2010
Erstellt
16.06.10, 18:17
Aktualisiert
16.06.10, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: III Az.:
Jülich, 14.05.2010
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 317/2010
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur, Integration
und Soziales
Termin
17.06.2010
TOP
Ergebnisse
Unterschutzstellung des Eingangsbereiches des Koslarer Friedhofes im oberen Bereich der
Friedhofstraße
Anlg.: 1 (Lageplan)
Dez. III SD.Net
Beschlussentwurf:
Da die Eingangssituation des Koslarer Friedhofes im oberen Bereich der Friedhofstraße, Gemarkung Koslar, Flur 20, Flurstück 407, die Voraussetzungen eines Baudenkmals im Sinne von § 2
Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erfüllt, ist unter dem Vorbehalt, das sich im Verfahren keine anderen Ansichten ergeben, für das erwähnte Objekt die Unterschutzstellung gem. § 3 DSchG vorzunehmen.
Begründung:
Die Eingangsarchitektur des Koslarer Friedhofes ist ein Baudenkmal gem. § 2 DSchG NW.
Bei der Neuanlage des Koslarer Friedhofes im Jahre 1930 wurde eine Toranlage in den zeittypischen Architekturformen des gemäßigten Expressionismus errichtet. Es handelt sich hierbei um
zwei eingeschossige Pavillonbauten, deren auffallend regelmäßiges Mauerwerk aus sehr gleichmäßigen besandeten Backsteinen mit ursprünglich roten Fugen besteht. Die Sockel und Gewände sind
zementverputzt und grob scharriert. Fenster und Türen bestehen aus grün gestrichenem Holz, die
Türblätter sind im Fischgrätmuster ornamentiert. Die Scheiben rautenförmig verglast. Über weit
vorkragende Kastentraufgesimse sind die Pyramidendächer durch Aufschieblinge und Abschlussknäufe gegliedert und mit großen roten Hohlpfannen gedeckt. Die rechteckigen Torpfeiler von
Haupttor und Fußgängerpförtchen tragen noch die originalen Gittertore. Grisse Steinkugeln dienen
als Radabweiser.
Der Erhaltungszustand ist original und gut.
Die Torarchitektur ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, da sie dokumentiert, wie weitgehend der Anspruch der Architektur einstmals und jetzt der Neuen Architektur der 1930er Jahre
ging, auch vermeintlich kleine Aufgaben wie einen dörflichen Friedhof in angemessener „moderner“ Qualität zu gestalten, ohne in bloße Zweckmäßigkeit zu verfallen. In Material und Form ist
eine beispielhafte würdevolle und schlichte Lösung gefunden worden, die bis heute Ihre Gültigkeit
bewahrt hat.
Diese Architektur ist bedeutend für den Ort Koslar, weil hier eine für das Ortsbild allein stehende
Qualitätsarchitektur in ganz originaler Erhaltung überdauert hat. Für die Erhaltung und Nutzung der
Toranlage liegen künstlerische und städtebauliche Gründe vor, denn Architektur aus den 1930er
Jahren mit ihrer spezifischen Formensprache ist in Koslar ansonsten gar nicht und in Jülich nur in
sehr geringem Maße anzutreffen. Für die Architekturgeschichte des 20. Jahrhunderts aber ist die
Stilrichtung von großer Bedeutung; ihr völliges Verschwinden wäre ein wesentlicher Verlust.
Mit Schreiben vom 30.04.2010 beantragt der Landschaftsverband Rheinland, Rhein. Amt für
Denkmalpflege die Unterschutzstellung.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 317/2010
x
nein
nein
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