Daten
Kommune
Brühl
Größe
86 kB
Datum
01.09.2014
Erstellt
19.11.14, 18:30
Aktualisiert
19.11.14, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 19.11.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Integrationsrates der Stadt Brühl am 01.09.2014
Öffentliche Sitzung
4.
Verabschiedung einer Geschäftsordnung für den Integrationsrat
217/2014
Altersvorsitzender Jung (SPD) bittet um Anmerkungen zur Geschäftsordnung. Es findet
eine umfassende Diskussion statt.
Auf Antrag von Frau Blech (Brühl International) wird § 3 Abs. 1 S. 2 wie folgt abgeändert:
„Sie/ Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihr/ihm in schriftlicher Form spätestens
am vierzehnten Tag vor dem Sitzungstag von den Mitgliedern des Integrationsrates vorgelegt werden.“
Damit ist auch § 12 Abs. 1 S. 2 der Geschäftsordnung dahingehend abzuändern, der auf
§ 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung verweist. Die neue Formulierung lautet:
„Wird eine Angelegenheit beraten, die auf Vorschlag eines Mitgliedes des Integrationsrates in die Tagesordnung aufgenommen worden ist (§ 3 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung),
so ist zunächst der/ dem Antragsteller/innen Gelegenheit zu geben, ihren/seinen Vorschlag zu begründen.“
Ratsherr Hupp (Piraten) vermisst die Vertretungsregelung der gewählten Mitglieder des
Integrationsrates.
Bürgermeister Freytag führt dazu Folgendes aus:
Diese Regelung basiert auf § 6 der Hauptsatzung, nach der der gem. § 27 GO einzurichtende Integrationsrat aus 17 Mitgliedern besteht. „ (…) Für die vom Rat bestellten Vertreter werden Stellvertreter bestellt.“ Danach werden für die direkt gewählten Mitglieder keine
Stellvertreter bestellt.
Ratsfrau Özcelik (Die Grünen) schlägt vor, diese Problematik dem Landesintegrationsrat
vorzulegen.
Ratsherr Hupp (Piraten) meint, dass die 2-Tagesfrist zur Abberufung des Vorsitzenden
(§ 7 Abs. 2 S. 3) in Widerspruch stehe mit § 2 Abs. 2 S.1 („Die Ladungsfrist kann in besonders dringenden Fällen auf drei volle Tage abgekürzt werden.“).
Beschluss Integrationsrat 01.09.2014
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Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass es sich um eine Mindestregelung handele,
die daher nicht in einem Widerspruch zu der Mindestladungsfrist stehe. Einstimmig wird
aber für eine Änderung der 2-Tagesfrist gestimmt. § 7 Abs. 2 S. 3 der Geschäftsordnung
wird wie folgt geändert:
„Zwischen dem Eingang des Antrags und der Sitzung des Integrationsrates muss eine
Frist von mindestens drei Tagen liegen.“
Frau Rashid (Brühl International) bittet um die Begriffserklärung in § 22 Abs. 1 S. 1 ‚geeignete Weise‘.
Bürgermeister Freytag führt dazu aus, dass der Integrationsrat selbst bestimmt, in welcher Art und Weise und ob die Öffentlichkeit zu unterrichten ist.
Herr Güvendi (Brühl International) bittet um Erklärung des § 11 Abs. 2 „Die Tagesordnung kann in der Sitzung durch Beschluss des Integrationsrates erweitert werden, (…)“. Er
bittet klar zu stellen, auf wessen Antrag dies möglich ist.
Altersvorsitzender Jung (SPD) führt hierzu aus, dass dies jedes Mitglied des Integrationsrates beantragen kann. Bürgermeister Freytag weist aber darauf hin, dass dies nur
unter den angegebenen Voraussetzungen möglich ist. Er verweist auf § 11 Abs. 2 der Geschäftsordnung.
Frau Rashid (Brühl International) regt an, in § 22 die Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsrates mit einem eigenen Etat aufzunehmen. Bürgermeister Freytag erläutert, dass
sich § 22 auf die Unterrichtung der Öffentlichkeitsarbeit beziehe. Der Etat unterliege den
haushaltsrechtlichen Regelungen. Die Geschäftsordnung regele das Handeln des Integrationsrates. Daher mache das keinen Sinn, eine Regelung in der Geschäftsordnung zu
verankern.
Auf Nachfrage antwortet er, dass der Etat derzeit mit 2.500 EUR im städtischen Haushalt
festgesetzt sei.
Frau Blech (Brühl International) fragt nach, ob der Integrationsrat einen Antrag auf Erhöhung des Betrages stellen könne. Dies wird bejaht.
Herr Güvendi (Brühl International) fragt nach, warum der Antrag auf geheime Abstimmung (§ 16 Abs. 4) nicht auch von einem Viertel der Mitglieder gestellt werden kann. Bürgermeister Freytag antwortet, dass dies sicher möglich sei, je höher aber der Prozentsatz
sei, desto eher werden Anträge kleinerer Gruppen nicht möglich sein.
Auf einen entsprechenden Änderungsantrag wird danach verzichtet.
Beschluss:
Der Integrationsrat beschließt die in der Anlage beigefügte
Geschäftsordnung für den Integrationsrat
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der Stadt Brühl.
Abstimmungsergebnis:
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