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Beschlussvorlage (Bauantrag bezgl. des Grundstücks Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1717, Ortsteil Münstereifel, Burg )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauantrag bezgl. des Grundstücks Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1717, Ortsteil Münstereifel, Burg ) Beschlussvorlage (Bauantrag bezgl. des Grundstücks Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1717, Ortsteil Münstereifel, Burg )

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.07.2007 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1023 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 23.08.2007 Strukturförderungsausschuss 18.10.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauantrag bezgl. des Grundstücks Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1717, Ortsteil Münstereifel, Burg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA StrukfA @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1023 1. Sachverhalt: Es liegt ein Bauantrag für das Grundstück Flur 5, Flurstück Nr. 1717 in der Gemarkung Münstereifel vor. Das Grundstück liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 29 e „An der Schosspforte“, der für den betreffenden Bereich folgende Festsetzungen enthält: MK, III, GFZ 0,8, GRZ O 1,5, g, SD, Baugrenzen, Baulinien. Bei dem vorhandenen Gebäude (Burg) handelt es sich um ein eingetragenes Denkmal nach dem Denkmalschutzgesetz. Geplant ist die Errichtung einer Terrasse mit 40 Sitzplätzen als Außengastronomie auf zwei Ebenen mit einer Gesamtfläche von ca. 82 m², der Umbau der Herrntoilette und der Bau einer Treppenanlage. Die Terrasse soll zwischen Felsenkeller und Burgturm angelegt werden. Eingriffe in den Boden werden nicht vorgenommen. Geplant ist, auf dem vorhandenen Nieveu einen Holzboden aufzulegen. Es soll ein Geländer wie am Burgaufgang vorhanden (Rundeisen; dkl. ) angebracht werden. An der Terrasse wurden ohne Abstimmung Aufmauerungen vorgenommen, denen in dieser Form nicht zugestimmt werden kann. Bei einem Ortstermin wurde mit dem Bauherren vereinbart, dass die runde Aufmauerung entfernt wird und vor den Pflanzsteinen eine Trockenmauer errichtet wird. Die Treppenanlage wurde geplant, um der Forderung der Bauaufsicht nach einem 2. Rettungsweg nachzukommen. Da hiergegen aus Sicht der Denkmalpflege erhebliche Bedenken bestehen, wurde vereinbart, hierauf zu verzichten. Für den 2. Rettungsweg ist zusammen mit der Bauaufsicht und dem Architekten eine andere, weniger ins Blickfeld fallende Lösungsmöglichkeit zu suchen. Die geplanten Terrassen liegen außerhalb der im Bebauungsplan ausgewiesenen Baulinien. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist somit, dass das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt wird. 2. Rechtliche Würdigung Im Rahmen der Bestimmungen des § 31 BauGB kann eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt wird. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 29 e „An der Schoßpforte“ zur Überschreitung der Baulinie wird hiermit erteilt.