Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.07.2007
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1023
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
23.08.2007
Strukturförderungsausschuss
18.10.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag bezgl. des Grundstücks Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1717, Ortsteil
Münstereifel, Burg
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Berichterstatter:
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
StrukfA
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1023
1. Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag für das Grundstück Flur 5, Flurstück Nr. 1717 in der Gemarkung
Münstereifel vor.
Das Grundstück liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 29 e „An der Schosspforte“, der für
den betreffenden Bereich folgende Festsetzungen enthält: MK, III, GFZ 0,8, GRZ O 1,5, g, SD,
Baugrenzen, Baulinien. Bei dem vorhandenen Gebäude (Burg) handelt es sich um ein
eingetragenes Denkmal nach dem Denkmalschutzgesetz.
Geplant ist die Errichtung einer Terrasse mit 40 Sitzplätzen als Außengastronomie auf zwei
Ebenen mit einer Gesamtfläche von ca. 82 m², der Umbau der Herrntoilette und der Bau einer
Treppenanlage.
Die Terrasse soll zwischen Felsenkeller und Burgturm angelegt werden. Eingriffe in den Boden
werden nicht vorgenommen. Geplant ist, auf dem vorhandenen Nieveu einen Holzboden
aufzulegen. Es soll ein Geländer wie am Burgaufgang vorhanden (Rundeisen; dkl. ) angebracht
werden.
An der Terrasse wurden ohne Abstimmung Aufmauerungen vorgenommen, denen in dieser Form
nicht zugestimmt werden kann. Bei einem Ortstermin wurde mit dem Bauherren vereinbart, dass
die runde Aufmauerung entfernt wird und vor den Pflanzsteinen eine Trockenmauer errichtet wird.
Die Treppenanlage wurde geplant, um der Forderung der Bauaufsicht nach einem 2. Rettungsweg
nachzukommen. Da hiergegen aus Sicht der Denkmalpflege erhebliche Bedenken bestehen,
wurde vereinbart, hierauf zu verzichten. Für den 2. Rettungsweg ist zusammen mit der Bauaufsicht
und dem Architekten eine andere, weniger ins Blickfeld fallende Lösungsmöglichkeit zu suchen.
Die geplanten Terrassen liegen außerhalb der im Bebauungsplan ausgewiesenen Baulinien.
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist somit, dass das Einvernehmen zur Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt wird.
2. Rechtliche Würdigung
Im Rahmen der Bestimmungen des § 31 BauGB kann eine Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes erteilt wird.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 29 e „An der
Schoßpforte“ zur Überschreitung der Baulinie wird hiermit erteilt.