Daten
Kommune
Brühl
Größe
79 kB
Datum
30.06.2014
Erstellt
24.10.14, 18:28
Aktualisiert
24.10.14, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 24.10.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Stadt Brühl am 30.06.2014
Öffentliche Sitzung
3.
Wahl des Integrationsrates am 25.05.2014
Gültigkeit der Wahl
179/2014
Die stellv. Ausschussvorsitzende fragt nach, ob noch Fragen zu dieser Vorlage bestehen. Ausschussmitglied Herr Lanzrath (GRÜNE) nimmt Bezug auf den in der Vorlage
erwähnten Hinweis, dass von der Verwaltung verschiedene Rechtsauskünfte eingeholt
wurden und fragt nach, ob diese Rechtsauskünfte in verschiedene Richtungen gingen.
Des Weiteren bittet er um Auskunft, ob mit der Kommunalaufsicht, die die geplante Vorgehensweise bestätigt hat, die Untere Kommunalaufsicht gemeint ist, und wenn ja, ob
dies mit der Oberen Kommunalaufsicht abgestimmt worden ist.
Frau Müller (Verwaltung) erläutert, dass sowohl mit der für die Verwaltung zunächst
maßgeblichen Unteren Kommunalaufsichtsbehörde des Rhein-Erft-Kreises, aber auch mit
der Bezirksregierung, dem Innenministerium sowie dem Verfasser der Musterwahlordnung
für den Integrationsrat, Herr Prof. Dr. Bätke, Kontakt aufgenommen wurde. Es war schwierig eine einheitliche Meinung zu erhalten – einig waren sich aber alle in dem Punkt, dass
der vierte Sitz für die Wählergruppe „Dein Brühl“ nicht vergeben werden darf. Einig war
man sich ebenfalls, dass im vorliegenden Fall die Gemeindeordnung mit der Musterwahlordnung und dem angewandten Auszählverfahren (Divisorverfahren SaintLaguë/Schepers) kollidiert. Der Gesetzgeber wird hier möglicherweise nachbessern oder
vielleicht auch für die Zukunft ein anderes Auszählverfahren, z.B. nach D’Hondt oder
Hare/Niemeyer festlegen.
Beschluss:
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Brühl erklärt die Wahl des Integrationsrates mit entsprechender Sitzverteilung für folgende Bewerber für gültig:
a) Liste „Brühl International“ – 4 Sitze
b) Einzelbewerber Savas Eleftheriadis - 1 Sitz
Gleichzeitig erklärt der Rat der Stadt Brühl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe c) des Kommunalwahlgesetzes das Wahlergebnis mit Vergabe des vierten Sitzes für die Liste „Dein
Brühl“ für ungültig und ordnet eine Neufeststellung dieses Ergebnisses bzgl. der Sitzverteilung an.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Wahlprüfungsausschuss 30.06.2014
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