Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
06.09.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.07.2007
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1033
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
28.08.2007
Rat
06.09.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Münstereifel vom
27.06.2000
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr R. Schmitz
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1033
1. Sachverhalt:
Mit dieser Ratsdrucksache wird die 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt
Bad Münstereifel (Anlage 1) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Gegenstand der Satzungsänderung ist zum einen die Regelung des § 4 Abs. 2 zur
Hundesteuerermäßigung für einkommensschwache Personen.
Die Neuformulierung wird durch die Zusammenführung von Arbeitslosengeld- und Sozialhilfe
erforderlich. Da die Empfänger von Arbeitslosengeld II den bisherigen Sozialhilfeempfängern im
Hinblick auf ihr Einkommen und ihre Bedürftigkeit praktisch gleichgestellt sind, fallen sie als
„diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen“ bereits unter die bisherige
Satzungsregelung. Die Neuformulierung dient daher der Klarstellung sowie der Anpassung der
satzungsrechtlichen Regelungen, die durch die Überführung des Bundessozialhilfegesetzes in das
SGB-II erforderlich wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Hundesteuerermäßigung für
einkommensschwache Personen um eine in das Ermessen des Satzungsgebers gestellte
Regelung handelt. Derzeit wird die Reduzierung auf ¼ des Steuersatzes in 17 Fällen gewährt.
Die Änderung des § 8 Abs. 1 Satz 2 dient lediglich der Korrekur eines in der derzeitigen Regelung
enthaltenen Fehlers; und zwar beträgt die Anmeldefrist bei den zunächst zur Pflege, Verwahrung
auf Probe oder Anlernen gehaltenen Hunde 2 Wochen und keine 2 Monate.
2. Rechtliche Würdigung
Ergibt sich aus der Sachverhaltsdarstellung
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.2000
Die 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.2000
wird in der Fassung des als Anlage 1 zu RD. Nr. 1033 vorliegenden Entwurfes beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.