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Kommune
Erftstadt
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01.09.11, 06:24
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADTERFTSTADT
Der Bürgermeister
V 7/1'-:1-;'¢
Az.: 10 1291-00
Amt: -10An den
BeschIAusf.:
Rat
Datum: 03.12.2001
der Stadt Erftstadt
•
- 101 -
Betrifft:
zur Beschlussfassung
Wahl des Kuratoriums
"Ahremer
Finanzielle
Heide" 2002
Auswirkungen:
Mittel werden für das Haushaltsjahr 2002 beantragt.
HHJ.:
I HHStl.:
2002
I BUdget:1I1
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
05
1-
Erftstadt, den 3. Dezember 2001
Beschlussentwurf:
•
1.
Die Neuwahl des Kuratoriums für das Gemeindegliedervermögen "Ahremer Heide" findet
gemeinsam mit der Bundestagswahl im September 2002 in E.-Ahrem statt .
2.
Es wird ein Wahlausschuss gebildet, der neben dem Wahlleiter aus sechs Beisitzem/innen
besteht.
3.
In den Wahlausschuss
Beisitzer:
werden gewählt als:
1
.
2
.
3
.
4
5
6
P:\SZ\VORLAGEN\VIOIOOll.337
.
.
.
- 2 -
VertreterNertreterinnen:
1
.
2
.
3
.
4
.
5
.
6
.
Begründung:
•
zu.i,
Das Kuratorium Ahremer Heide wurde zuletzt am 28.04.1996 gewählt (siehe V 6/0616). Das
Kuratorium ist mit der Bitte an mich herangetreten zu prüfen, ob es möglich ist, den Wahltermin
mit der Bundestagswahl im September 2002 zu verbinden. Auf eine entsprechende Anfrage
meinerseits hat der Landrat als Kreiswahlleiter für den Bundestagswahlkreis 93 EuskirchenErftkreis II mit Schreiben vom 26.11.2001, bei mir am 29.11.2001 eingegangen, mitgeteilt, dass
er unter Beachtung bestimmter Gesichtspunkte die Durchführung der Kuratoriumswahl gemeinsam mit der Bundestagswahl durch denselben Wahlvorstand für zulässig hält (siehe Anlage).
Die Verwaltung der Erträge des Gemeindegliedervermögens "Ahremer Heide" liegt nach § 12
des Rezesses von 1913 in der Hand eines Kuratoriums, dem fünf Mitglieder angehören. Der
Rezess bestimmt hierzu Folgendes:
Die Wahl des Kuratoriums erfolgt in der Ortschaft Ahrem von den im Orte wohnenden
Hausvorständen in einem Wechsel von sechs Jahren, im Übrigen nach den Vorschriften
der Rheinischen Gemeindeordnung.
Anstelle der ehemaligen "Rheinischen Gemeindeordnung"
Kommunalwahlrecht anzuwenden.
•
ist das jetzt gültige Bundes-bzw.
Wahlberechtigt sind nach dem Rezess die Hausvorstände der Ortschaft Ahrem. Der Begriff
der Hausvorstände ist jedoch nur aus der damaligen patriarchalischen Struktur der Familie heraus
verständlich und entspricht weder dem heutigen Recht noch den tatsächlichen Verhältnissen.
Wie durch die Aufsichtsbehörde vor der Wah11977 bestätigt, ist deshalb die Wahl als Verhältniswahl mit vorgeschalteter Persönlichkeitswahl rechtens. Die Wahlberechtigung und Wählbarkeit
richtet sich nach den Vorschriften der entsprechenden Wahlvorschriften.
Um die bei der Wahl festgelegten Fristen in Gang zu setzen, ist der Termin durch den Rat jetzt
festzulegen. Damit werden alle anderen Termine ausgelöst.
Für die Einteilung der Wahlbezirke ist eine Fünfmonatsfrist ausreichend, sodass der Wahltermin
entsprechend dem Vorschlag des Kuratoriums festgelegt werden kann.
Für die Wahlvorschläge
M:\VIOI0011.337
zu 1. genügen fünt Unterschriften.
- 3 -
Zu 2.:
Nach § 2 des Kommunalwahlgesetzes ist ein Wahlausschuss zu bestellen, der neben dem
Bürgermeister als Wahlleiter aus vier, sechs, acht oder zehn Beisitzemlinnen besteht und von
der Vertretung des Wahlgebietes zu wählen ist.
Zu 3.:
Es wird die Besetzung mit sechs Beisitzemlinnen und je einem/r Vertreterlin -wie bei der letzten
Kuratoriumswahl- vorgeschlagen .
.,.
•
•
M: \VIOIOOIl.
337
.KREIS
.EUSKIRCHEN
DERLANDRAT
als Kreiswahllaitar für den Bundastagswahlkreis
Eusklrchen - Erftkrais II
Anloge/I
10.3/061-01/02
Bürgermeister
-HauptamtPostlach 2565
50359 Erftstadt
•
~*~';',/ou_1:
-10
14
20
~von:
Herrn Siegel
'~I'
02251/15366
810ft
02251/15665
327
26. November 2001
Bundestagswabl2002
bier: gleichzeitige Wahl des Kuratoriums
Bericht vom 13.11.2001-Zeicben
"Abremer Heide"
101-
Die Problematik der gleichzeitigen Wahl des Kuratoriums ,,Ahremer Heide" zusammen mit
der Bundestagswahl2002 habe ich geprüft und auch mit dem Büro der Landeswahlleiterin,
Herrn MR Wittrock erörtert,
Mit Herrn MR Wittrock bin ich zu der übereinstimmmenden Auffassung gelangt, dass
grundsätzlich eine gemeinsame Durchfiihrung beider Wahlen möglich ist. Auch in früheren
Jahren fanden verbundene Wahlen statt. So fanden am 16.10,1994 gemeinsam die
Bundestagswahl und Kommunalwahlen statt. Die Vorschriften zur Bundestagswahl
beinhalten keine Einschränkungen.
..
Ein reibungsloser Ablauf der Bundestagswahl im Ortsteil Ahrem muss sichergestellt sein.
Aus diesem Grund gebe ich folgende Hinweise:
•
Der gemeinsame Wahlvorstand sollte aus der Höchstzahl von zulässigen Beisitzern bestehen
und somit 7 Mitglieder umfussen. Es sollte darauf geachtet werden, dass mehr als die
Mindestbesetzung durch 3 Mitglieder des Wahlvorstandes gewährleistet ist.
Für die Kuratoriumswahl und die Wahl zum Deutschen Bundestag müssen getrennte
Wählerverzeichnisse gefiihrt werden und getrennte Wahlurnen vorhanden sein. Nach
Schließung des Wahllokals muss sichergestellt sein, dass das Ergebnis der Bundestagswahl
vorrangig und getrennt von der Kuratoriumswahl ermittelt wird. Es sind getrennte
Wahlniederschriften zu fertigen.
Unter Beachtung der vorgenannten Gesichtspunkte wird eine ordnungsgemäße Durchführung
der Bundestasswahl im Ortsteil Ahrem gewährleistet sein,
'on: (02251) H;·O
(02251) 15666
eMail: mailbox@k~skirchen.de
Internet: htlp:J_.~kirchen.de
iiii
ab Bafl.nhofSfadfbus..Unie
Senricezeiten:
mo.-<Io.: 8.30· 15.30 Uhr
fr.:
8.30 - 12.30 Uhr
Konten der Kreiskasse:
Kreissparl<asse Euskirchen 1000017 (BLZ 382 501 10)
Postbank Köln 2175&-506 (BLZ 370 100 50)
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