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Beschlussvorlage (Wahl des Kuratoriums "Ahremer Heide" 2002)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
587 kB
Erstellt
01.09.11, 06:24
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Beschlussvorlage (Wahl des Kuratoriums "Ahremer Heide" 2002) Beschlussvorlage (Wahl des Kuratoriums "Ahremer Heide" 2002) Beschlussvorlage (Wahl des Kuratoriums "Ahremer Heide" 2002) Beschlussvorlage (Wahl des Kuratoriums "Ahremer Heide" 2002)

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öffentlich STADTERFTSTADT Der Bürgermeister V 7/1'-:1-;'¢ Az.: 10 1291-00 Amt: -10An den BeschIAusf.: Rat Datum: 03.12.2001 der Stadt Erftstadt • - 101 - Betrifft: zur Beschlussfassung Wahl des Kuratoriums "Ahremer Finanzielle Heide" 2002 Auswirkungen: Mittel werden für das Haushaltsjahr 2002 beantragt. HHJ.: I HHStl.: 2002 I BUdget:1I1 Unterschrift des Budgetverantwortlichen 05 1- Erftstadt, den 3. Dezember 2001 Beschlussentwurf: • 1. Die Neuwahl des Kuratoriums für das Gemeindegliedervermögen "Ahremer Heide" findet gemeinsam mit der Bundestagswahl im September 2002 in E.-Ahrem statt . 2. Es wird ein Wahlausschuss gebildet, der neben dem Wahlleiter aus sechs Beisitzem/innen besteht. 3. In den Wahlausschuss Beisitzer: werden gewählt als: 1 . 2 . 3 . 4 5 6 P:\SZ\VORLAGEN\VIOIOOll.337 . . . - 2 - VertreterNertreterinnen: 1 . 2 . 3 . 4 . 5 . 6 . Begründung: • zu.i, Das Kuratorium Ahremer Heide wurde zuletzt am 28.04.1996 gewählt (siehe V 6/0616). Das Kuratorium ist mit der Bitte an mich herangetreten zu prüfen, ob es möglich ist, den Wahltermin mit der Bundestagswahl im September 2002 zu verbinden. Auf eine entsprechende Anfrage meinerseits hat der Landrat als Kreiswahlleiter für den Bundestagswahlkreis 93 EuskirchenErftkreis II mit Schreiben vom 26.11.2001, bei mir am 29.11.2001 eingegangen, mitgeteilt, dass er unter Beachtung bestimmter Gesichtspunkte die Durchführung der Kuratoriumswahl gemeinsam mit der Bundestagswahl durch denselben Wahlvorstand für zulässig hält (siehe Anlage). Die Verwaltung der Erträge des Gemeindegliedervermögens "Ahremer Heide" liegt nach § 12 des Rezesses von 1913 in der Hand eines Kuratoriums, dem fünf Mitglieder angehören. Der Rezess bestimmt hierzu Folgendes: Die Wahl des Kuratoriums erfolgt in der Ortschaft Ahrem von den im Orte wohnenden Hausvorständen in einem Wechsel von sechs Jahren, im Übrigen nach den Vorschriften der Rheinischen Gemeindeordnung. Anstelle der ehemaligen "Rheinischen Gemeindeordnung" Kommunalwahlrecht anzuwenden. • ist das jetzt gültige Bundes-bzw. Wahlberechtigt sind nach dem Rezess die Hausvorstände der Ortschaft Ahrem. Der Begriff der Hausvorstände ist jedoch nur aus der damaligen patriarchalischen Struktur der Familie heraus verständlich und entspricht weder dem heutigen Recht noch den tatsächlichen Verhältnissen. Wie durch die Aufsichtsbehörde vor der Wah11977 bestätigt, ist deshalb die Wahl als Verhältniswahl mit vorgeschalteter Persönlichkeitswahl rechtens. Die Wahlberechtigung und Wählbarkeit richtet sich nach den Vorschriften der entsprechenden Wahlvorschriften. Um die bei der Wahl festgelegten Fristen in Gang zu setzen, ist der Termin durch den Rat jetzt festzulegen. Damit werden alle anderen Termine ausgelöst. Für die Einteilung der Wahlbezirke ist eine Fünfmonatsfrist ausreichend, sodass der Wahltermin entsprechend dem Vorschlag des Kuratoriums festgelegt werden kann. Für die Wahlvorschläge M:\VIOI0011.337 zu 1. genügen fünt Unterschriften. - 3 - Zu 2.: Nach § 2 des Kommunalwahlgesetzes ist ein Wahlausschuss zu bestellen, der neben dem Bürgermeister als Wahlleiter aus vier, sechs, acht oder zehn Beisitzemlinnen besteht und von der Vertretung des Wahlgebietes zu wählen ist. Zu 3.: Es wird die Besetzung mit sechs Beisitzemlinnen und je einem/r Vertreterlin -wie bei der letzten Kuratoriumswahl- vorgeschlagen . .,. • • M: \VIOIOOIl. 337 .KREIS .EUSKIRCHEN DERLANDRAT als Kreiswahllaitar für den Bundastagswahlkreis Eusklrchen - Erftkrais II Anloge/I 10.3/061-01/02 Bürgermeister -HauptamtPostlach 2565 50359 Erftstadt • ~*~';',/ou_1: -10 14 20 ~von: Herrn Siegel '~I' 02251/15366 810ft 02251/15665 327 26. November 2001 Bundestagswabl2002 bier: gleichzeitige Wahl des Kuratoriums Bericht vom 13.11.2001-Zeicben "Abremer Heide" 101- Die Problematik der gleichzeitigen Wahl des Kuratoriums ,,Ahremer Heide" zusammen mit der Bundestagswahl2002 habe ich geprüft und auch mit dem Büro der Landeswahlleiterin, Herrn MR Wittrock erörtert, Mit Herrn MR Wittrock bin ich zu der übereinstimmmenden Auffassung gelangt, dass grundsätzlich eine gemeinsame Durchfiihrung beider Wahlen möglich ist. Auch in früheren Jahren fanden verbundene Wahlen statt. So fanden am 16.10,1994 gemeinsam die Bundestagswahl und Kommunalwahlen statt. Die Vorschriften zur Bundestagswahl beinhalten keine Einschränkungen. .. Ein reibungsloser Ablauf der Bundestagswahl im Ortsteil Ahrem muss sichergestellt sein. Aus diesem Grund gebe ich folgende Hinweise: • Der gemeinsame Wahlvorstand sollte aus der Höchstzahl von zulässigen Beisitzern bestehen und somit 7 Mitglieder umfussen. Es sollte darauf geachtet werden, dass mehr als die Mindestbesetzung durch 3 Mitglieder des Wahlvorstandes gewährleistet ist. Für die Kuratoriumswahl und die Wahl zum Deutschen Bundestag müssen getrennte Wählerverzeichnisse gefiihrt werden und getrennte Wahlurnen vorhanden sein. Nach Schließung des Wahllokals muss sichergestellt sein, dass das Ergebnis der Bundestagswahl vorrangig und getrennt von der Kuratoriumswahl ermittelt wird. Es sind getrennte Wahlniederschriften zu fertigen. Unter Beachtung der vorgenannten Gesichtspunkte wird eine ordnungsgemäße Durchführung der Bundestasswahl im Ortsteil Ahrem gewährleistet sein, 'on: (02251) H;·O (02251) 15666 eMail: mailbox@k~skirchen.de Internet: htlp:J_.~kirchen.de iiii ab Bafl.nhofSfadfbus..Unie Senricezeiten: mo.-<Io.: 8.30· 15.30 Uhr fr.: 8.30 - 12.30 Uhr Konten der Kreiskasse: Kreissparl<asse Euskirchen 1000017 (BLZ 382 501 10) Postbank Köln 2175&-506 (BLZ 370 100 50) 87Z: lCi"eishausiReinal'dstr: (JaIictJer Ring!, Ertrstadioo <NebettsteNen ~ zu IVrmLi I Jülicher Ring 32 21 93 u: Am SchwaJbenbtKg)