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Beschlussvorlage (Rotwildbestandsregulierung im Jagdjahr 2011/2012)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
44 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
18.11.11, 12:23
Aktualisiert
18.11.11, 12:23
Beschlussvorlage (Rotwildbestandsregulierung im Jagdjahr 2011/2012) Beschlussvorlage (Rotwildbestandsregulierung im Jagdjahr 2011/2012) Beschlussvorlage (Rotwildbestandsregulierung im Jagdjahr 2011/2012)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 585 /IX.L. Datum: 18.11.2011 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 22.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.12.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 20.12.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Rotwildbestandsregulierung im Jagdjahr 2011/2012 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis und die Ausführungen zur Streckenmeldung Rotwild mit Stichtag 15.11.2011 zur Kenntnis. Er beschließt, dass die seitens des Kreises bestätigten und festgesetzten Rotwildabschüsse in den Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim bis Ende des Jagdjahres grundsätzlich zu tätigen und zu erfüllen sind. Er beauftragt die Verwaltung weitere Maßnahmen zu erarbeiten, um eine den Anforderungen des Waldes angepasste Wilddichte zu erreichen. Begründung: Bei der Abschussbeantragung und Festsetzung der Rotwildabschusspläne für das Jagdjahr 2011/2012 wurde wiederum die Basis geschaffen, dass die derzeit noch überhöhten Wildbestände auf ein erträgliches Maß gebracht werden. Die Notwendigkeit einer entsprechenden Wildbestandsregulierung beim Schalenwild war bereits bekannt, wird aber durch die neue Forsteinrichtung als absolute Notwendigkeit herausgestellt und auch entsprechend dokumentiert. Bis zum 15.11. eines jeden Jahres haben die Jagdausübungsberechtigten eine Zwischenmeldung der bisherigen Rotwildstrecke an die Untere Jagdbehörde beim Kreis Euskirchen zu melden. Wie aus der beigefügten Anlage erkennbar, sind die Abschüsse in den Eigenjagdbezirken Mürel, Nettersheim Wald und Marmagen Wald West unterhalb der Abschusserwartungen. Ziel muss es sein, dass ca. 70 % des Abschusses bis Mitte November erfüllt sind. Da es aufgrund der noch bestehenden Wilddichte zwingend erforderlich ist, in allen Eigenjagdrevieren der Gemeinde die Abschussvorgaben zu erfüllen, erhebt die Gemeinde als Verpächterin den Anspruch auf Abschusserfüllung bis zum Ende des Jagdjahres. In einem gemeinsamen Termin mit der Unteren Jagdbehörde und dem Rotwildsachverständigen wurde die Problematik der Abschusserfüllung detailliert erörtert und besprochen. Zur Verdeutlichung der Zielausrichtung bei der jagdlichen Bewirtschaftung in Eigenjagden der Gemeinde ist es erforderlich, ein jagdliches Konzept mit entsprechenden Vorgaben der zu erreichenden Ziele zu erarbeiten. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, durch einen unabhängigen Gutachter die derzeitige Wildpopulation erfassen zu lassen. Auf dieser Basisgrundlage ist dann ein entsprechendes Konzept zur Entwicklung der Wildbestände zu erstellen. 3 Dieses Konzept muss die genauen Ziele, die damit zu erreichende Wildbestandsdichte sowie die Möglichkeiten der Erreichbarkeit, konkret und umsetzbar benennen. Bei Vorlage würde dieses Konzept auch in noch derzeit laufenden Jagdpachtverträgen Verwendung finden. Es wurde deutlich, dass eine Umsetzbarkeit von Zielen in Bereichen der jährlichen Begehungsscheine sich einfacher gestaltet, als in Bereichen der traditionellen Jagdverpachtung (siehe hierzu Vorlage 586). gez. Pracht ____________________ Bürgermeister