Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
25.11.11, 13:37
Aktualisiert
25.11.11, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I - Pa
Vorlage 580 /IX.L.
Datum: 23.11.2011
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
29.11.2011
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.12.2011
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.12.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ergebnisse der Verkehrsschau vom 14.11.2011
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 14.11.2011 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen gem. § 45 Straßenverkehrsgesetz umzusetzen.
Begründung:
Am Montag, 14.11.2011, fand eine Verkehrsschau statt.
Folgende Punkte wurden hierbei beraten:
1.
Parksituation Jakob-Kneip-Straße, K 34, Pesch
Die Löschgruppe Pesch hat beantragt, im Bereich der Feuerwehrausfahrt ein Halteverbot einzurichten, um eine freie Durchfahrtsmöglichkeit im Notfall sicherzustellen.
Die Jakob-Kneip-Straße wird zu den Zeiten des Gottesdienstes oder bei Veranstaltungen im Pfarrheim von zahlreichen Besuchern zum beidseitigen Parken genutzt. Dadurch wird die freie Durchfahrt u. U. eingeschränkt. Für die Winterzeit
war bereits seitens des Kreises ein zeitweises Halteverbot angeordnet worden.
Dieses Halteverbot hatte in der Bevölkerung zu Unstimmigkeiten geführt und war
bereits vor Ort ausgiebig diskutiert worden.
Die Verkehrsschau sieht derzeit keine Notwendigkeit im Bereich der Zufahrt zum
Feuerwehrgerätehaus ein Halteverbot einzurichten. Feuerwehreinsätze wurden
bisher nicht durch parkende Fahrzeuge behindert. Bei den Parkenden handelt es
sich fast ausschließlich um Ortskundige, denen die Örtlichkeit vertraut ist. Es ist
daher davon auszugehen, dass die Ausfahrt der Feuerwehr grundsätzlich akzeptiert und freigehalten wird.
Um die Situation zu verdeutlichen wird im Bereich der Feuerwehreinfahrt ein Hinweisschild „ Feuerwehreinfahrt, bitte freihalten“ aufgestellt, die Situation wird weiter beobachtet.
2.
Einrichtung einer Querungshilfe Münstereifeler Straße, K 36, Bouderath
In der letzten Bürgerversammlung im Juli 2011 wurde seitens der Bouderather
Bevölkerung der Antrag auf Einrichtung einer Maßnahme zur Reduzierung der
Geshwindigkeit am Ortseingang aus Fahrtrichtung Roderath gestellt.
Auf Grund des geraden Straßenverlaufs im Gefälle werden überhöhte Geschwindigkeiten beklagt, die auch glaubhaft und nach aller Erfahrung sehr wahrscheinlich sind.
In gleicher Sache wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Anträge gestellt.
Alle bisherigen Bemühungen, eine bauliche Maßnahme, die zu einer Reduzierung
der Geschwindigkeit am Ortseingang führen könnte, umzusetzen, sind letztlich am
notwendigen Grunderwerb gescheitert.
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Als einzig denkbare Maßnahme wurde die Einrichtung einer versetzten Fahrbahneinengung am Ortseingang beschlossen um so den Versuch zu unternehmen,
Einfluss auf die gefahrenen Geschwindigkeiten zu nehmen.
Beispiel aus dem Stadtgebiet Mechernich
Diese Maßnahme kann voraussichtlich in 2012 durchgeführt werden. Die Effektivität dieser Maßnahme bleibt abzuwarten, da auf der K 36 ein eher geringes Fahrzeugaufkommen besteht und durch den so fehlenden Gegenverkehr die Hindernisse ohne deutliche Reduzierung der Geschwindigkeit umfahren werden können.
Erfahrungsgemäß entwickeln sich manche Standorte von Fahrbahneinengungen
insbesondere auch in der Winterzeit zu Unfallstellen. Sollte sich diese Entwicklung
hier abzeichnen, wird die Verschwenkung unverzüglich wieder entfernt.
3.
Einrichtung eines Fußgängerüberweges Münstereifeler Straße, K 36, Bouderath
Seitens der Dorfbevölkerung wurde beantragt, im Bereich der Haltestelle
„Münstereifeler Straße“ oberhalb des Dorfsaales einen Fußgängerüberweg einzurichten. Nach Prüfung der Vorgaben kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.
In der Vergangenheit hatte die Verkehrsschau einen gewissen Ermessensspielraum für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen, durch eine Änderung der
Rechtslage ist dieser nicht mehr gegeben. Für die Errichtung eines Fußgängerüberweges ist zwingend eine bestimmte Fahrzeug- und Fußgängerzahl erforderlich. Ohne regelmäßig querungswillige Fußgänger verliert ein Fußgängerüberweg
seine Besonderheit und Akzeptanz. Die Aufmerksamkeit des Kraftfahrers lässt
dann erfahrungsgemäß nach, so dass sich der Überweg zu einer Gefahrenstelle
entwickeln kann.
Darüberhinaus läßt die Örtlichkeit einen Fußgängerüberweg nicht zu. Die Sicht ist
durch einen Kurvenverlauf eingeschränkt. Die Busse halten auf der Fahrbahn, die
Richtlinien besagen, dass in diesem Fall Fußgängerüberwege nur hinter der Haltestelle eingerichtet werden dürfen, ein Vorbeifahren am Bus z.B. durch Mittelinseln unterbunden wird und die Bushaltestelle in Gegenrichtung nicht auch an diesem Fußgängerüberweg liegt. Diese Voraussetzungen können nicht erfüllt werden.
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4.
Überprüfung des Fußgängerüberweges Trierer Straße, Holzmülheim
Im Rahmen des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Holzmülheim ist ein Fußgängerüberweg eingerichtet worden. Die Örtlichkeit wurde nochmals überprüft.
Es wurde festgestellt, dass der Überweg am Ende eines erheblichen Gefälles und
nach einem Kurvenverlauf liegt. Der für den Fußgängerüberweg gewählte Standort ist nicht optimal, jedoch der einzig mögliche im gesamten Verlauf des Ortskerns.Die Vorgaben der Richtlinie zur Anlegung eines Fußgängerüberweges sind
erfüllt, trotzdem ist festzustellen, dass Beschilderung und Fahrbahnmarkierung
erst spät erkannt werden.
Folgende Änderungen wurden abgestimmt:
- Es ist mit einem Verkehrszeichen 101 StVO (Gefahrenstelle ) und Zusatz „Fußgängerüberweg“ auf die besondere Lage hinzuweisen. Der Standort muss bereits vor der Kurve liegen.
- Es ist zu prüfen, ob eine größere Form des Verkehrszeichens 350 StVO (Fußgängerüberweg) oder eine deutlichere Einrahmung und eine deutlichere Ummantelung des Pfostens möglich sind.
- Es ist darauf hinzuwirken, dass die in unmittelbarer Nähe angebrachte Werbetafel entfernt wird, da diese eindeutig vom Verkehrszeichen ablenkt.
- Die Ortsdurchfahrt ist an jeder Einmündung mit einem Verkehrszeichen 306
StVO (Vorfahrtstraße) beschildert. Dies trifft auch für den Stichweg Trierer Straße zu, der unmittelbar vor dem Fußgängerüberweg einmündet. Auch dieses Verkehrszeichen lenkt vom Fußgängerüberweg ab. Obwohl das Zeichen vorgeschrieben ist, wurde einvernehmlich beschlossen, es an dieser Stelle zu entfernen. Der einmündende Stichweg behält das dort vorhandene Zeichen 205 StVO
(Vorfahrt gewähren) und bleibt damit eindeutig vorfahrtsrechtlich untergeordnet.
Durch Entfernen des Zeichens 306 StVO (Vorfahrtstraße) entsteht keine Unklarheit und keine Gefahrenstelle. Zugunsten einer Verbesserung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg wird ein Abweichen von der StVO hier als hinnehmbar angesehen.
5.
Kreuzungsbereich An der Held/Falkenberger Straße, Tondorf
Seitens eines Anwohners wurde beantagt, die Sichtverhältnisse an der Einmündung der Straße „An der Held“ in die Falkenberger Straße durch Aufstellen eines
Verkehrsspiegels zu verbessern. Die Besichtigung der Örtlichkeit ergab, dass die
Sichtverhältnisse ausreichend sind, die Aufstellung eines Verkehrsspiegels wird
nicht befürwortet.
6.
Beschilderung Kreuzungsbereich Kleingasse/Bahnhofstraße/Klosterstraße,
Nettersheim
Die Kleingasse mündet an dieser Kreuzung in die vorfahrtberechtigte Kreisstaße.
Diese ist auf Grund ihres Verlaufs mit einer abgeknickenden Vorfahrt eingerichtet.
Entsprechend ist auf der Kleingasse eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 205
StVO (Vorfahrt gewähren) in Verbindung mit einem Zusatzzeichen 1002-24 StVO
(Verlauf der Vorfahrtstraße) vorhanden. Mit der Instandsetzung und dem Umbau
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des Anwesens Kleingasse 1 wurde dessen Eingang verlegt, die vorhandene Beschilderung behindert den neuen Eingangsbereich.
Die Verkehrszeichenkombination ist unentbehrlich und wird um ca. 2 m in Richtung Einmündung versetzt.
7.
Einrichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes vor der VR Bank,
Bahnhofstaße, Nettrsheim
Die VR Bank Nordeifel stellt den Antrag auf Errichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes unmittelbar vor der Bank. Der Bedarf ist vorhanden, da ansonsten
auch in der Umgebung und auf dem angrenzenden Parkflächen kein Behindertenparkplatz angeboten wird.
Nach Besichtigung der Örtlichkeit bestehen keine Bedenken. Der Parkplatz kann
unter Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestmaße im Bereich der Nebenanlagen vor der VR-Bank angeleget werden. Die vorhandenen Blumenkübel sind entsprechend zu versetzen, die Pfosten soweit erforderlich zu entfernen oder zu versetzen. Vor Ort wurde der Bereich zwischen Baum und Laterne vorgesehen, eine
ausreichende Durchgangsbreite für Fußgänger ist zu erhalten. Der Parkplatz wird
markiert, mit einem entsprechende Piktogramm versehen und mit den Verkehrszeichen 314 StVO (Parkplatz) in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1044-10
StVO (Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde)
versehen.
8.
Regelung des ruhenden Verkehrs, Bahnhofstraße Höhe Gaststätten Feinen/Schruff
Die Bahnhofstraße ist beidseitig mir einem höhengleichen Gehweg ausgestattet.
Die Verkehrsanordnung verbietet das Parken auf dem Gehweg. Im Bereich der
Gaststätten ist jedoch immer wieder verbotswidriges Parken festzustellen. Dies
bestätigte sich auch während der Ortsbesichtigung. Fußgänger werden gezwungen, die Fahrbahn zu nutzten. Diese Situation kann insbesondere vor dem Hintergrund der Schulwegsicherung nicht hingenommen werden.
Es ist für die Fahrbahn ein eingeschränktes Halteverbot vorhanden. Dieses bleibt
bestehen, um ein kurzzeitiges Anhalten zum Be- und Entladen weiterhin zu ermöglichen. Einem grundsätzlichen Parken auf der Fahrbahn kann jedoch wegen
des unübersichtlichen Straßenverlaufs und des relativ erheblichen Verkehrsaufkommens nicht zugestimmt werden.
Seitens der Verkehrskommission wird empfohlen, Poller aufzustellen um den
Gehweg von der Fahrbahn zu trennen und künftig verbotswidriges und für die
Fußgänger gefährdendes Parken zu unterbinden.
9.
Sperrung der Steinfelder Straße in Nettersheim für Schwerlastverkehr einschließlich Busverkehr
Die Steinfelder Straße wurde zur Gemeindestraße abgestuft. Es ist vorgesehen,
sie in einen verkehrsberuhigten Bereich umzugestalten. Dazu wird aus den Reihen der Anwohner angeregt, die Steinfelder Straße für die Durchfahrt von Schwerlastverkehr und Busverkehr zu sperren.
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Ein Verbot der Durchfahrt von Lkw-Verkehr ist aus beiden Richtungen der Steinfelder Straße bereits vorhanden. Es schließt allerdings keinen Anliegerverkehr ein,
da alle Anlieger mit den notwendigen Fahrten bedient werden müssen. Auch
deckt die beschilderte Sperrung den Busverkehr nicht ab. Auf Grund der örtlichen
Gegebenheiten mit geringen Durchfahrtsbreiten und Gefälle im weiteren Verlauf
bestehen seitens der Verkehrskommission keine Bedenken, auch den Linien/Schulbusverkehr umzuleiten. Eine geeignete Umfahrungsstrecke ist mit der Regionalverkehr Köln GmbH abzustimmen, danach kann die Anordnung zur Ergänzung der Beschilderung und die Änderung der Haltestellen getroffen werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister