Daten
Kommune
Brühl
Größe
89 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
12.03.14, 18:28
Aktualisiert
12.03.14, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 12.03.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 17.02.2014
Öffentliche Sitzung
Anträge
15.3 Inklusion
hier: Antrag der Fraktion "Die LINKE." vom 02.02.2014
57/2014
Fraktionsvorsitzender Riedel (LINKE) begründet den Antrag seiner Fraktion.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) unterstreicht die Bedeutung des Themas, mit dem
man allerdings nicht bei Null anfange. Er verweist auf eine Sondersitzung des Präsidiums
des Nordrhein Westfälischen Städte- und Gemeindebundes. Hier sei nochmals dargestellt
worden, dass die Landesregierung die Konnexität bestreite; es werde sogar die Empfehlung gegeben, diesbezüglich Verfassungsklage zu erheben. Auch seien noch keine Qualitätsrichtlinien und Maßgaben vorgegeben worden. Er spreche sich daher dafür aus, das
Thema zunächst auf eine gesunde, finanzielle Basis zu stellen, da die Stadt diesbezüglich
überfordert sei.
Ratsherr Weitz (SPD) begrüßt die Erarbeitung eines Inklusionskonzeptes; dieses sollte
allerdings im Ausschuss für Soziales eingehend diskutiert werden. Dass es noch keine
konkreten Richtlinien gebe, sei kein Grund dafür, dass man sich mit dem Thema nicht befassen könne. Es gehe im Übrigen nicht nur um den Schulbereich sondern um alle Bereiche der Stadt, in denen man ausgegrenzte Menschen wieder in die Gesellschaft eingliedern wolle. Auch dürfe das Konnexitätsprinzip dann keine Rolle spielen, wenn man als
Stadt etwas für die am Rande der Gesellschaft stehenden Menschen tun wolle.
Ratsfrau Mäsgen (GRÜNE) vermisst auch hier eine Stellungnahme der Verwaltung. Da
somit keine Information über den derzeitigen Sachstand vorliege, schlage sie eine Verweisung an den Ausschuss für Soziales und Migration vor. Grundsätzlich sei ein systematisches Vorgehen in allen relevanten Fachplanungen sinnvoll, sodass event. ein Inklusionskonzept von Vorteil wäre. Der Antrag sei in Teilen nicht sinnvoll und insgesamt zu allgemein. Der Fachausschuss sollte sich daher anhand einer Verwaltungsvorlage mit dem
Thema ausgiebig beschäftigen.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) schließt sich dem Vorschlag an, die gesamte Thematik auf der Basis eines Sachstandsberichtes im Ausschuss für Soziales und Migration
zu diskutieren. Gegen einen Masterplan sei nichts einzuwenden; man müsse dafür allerdings die Rahmenbedingungen kennen. Die CDU habe stets betont, die Inklusion zu unterstützen, wenn die Frage der Finanzierbarkeit geklärt sei.
Auch müsse man sich selbst bei einem sehr weitreichenden Masterplan darüber im Klaren
sein, dass Kindertagesstätten und Schulen sicherlich Vorrang hätten. Man komme damit
Beschluss Rat 17.02.2014
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automatisch zum Thema Konnexität, welches er seit Jahren anspreche. Offensichtlich sei
das Problem jetzt verstanden worden und man habe erkannt, dass das Land in der Pflicht
stehe, zumal auch der NWStGb bei fehlender Einigung eine Verfassungsklage empfehle.
Die bisherige Weigerung, entsprechende Richtlinien zu erlassen, beruhe darauf, dass
damit das Konnexitätsprinzip ausgelöst würde. Die Verweigerung einer Kostenübernahme
werde damit begründet, dass die Inklusion kein neuer Auftrag sei.
Abschließend weist er darauf hin, dass Rat und Verwaltung das Thema Inklusion bereits
heute berücksichtigten und mögliche Maßnahmen z.B. zur Barrierefreiheit beachtet würden.
Der heutige Bürgermeister habe als Kämmerer bei der Einbringung des Doppelhaushaltes
2013/2014 zum Thema Erhöhung der Grundsteuer B ausgeführt, dass es ihm leid tue,
den Brühler Steuerzahlern in die Tasche greifen zu müssen, weil die Regulierung der Sozialausgaben durch Bund und Länder nicht ordnungsgemäß sei. Er bedankt sich bei Herrn
Freytag, der damit die Einhaltung des Konnexitätsprinzips gefordert habe. Wenn die Stadt
die Lasten übernehmen müsse, könne man einen Haushaltsausgleich nicht schaffen und
müsse weiter Schulden machen.
Insofern sollte man einen Arbeitsplan vorbereiten, den man dann, wenn Klarheit über die
Kostenaufteilung bestehe, umsetzen könne.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Migration, Ratsherr Jung (SPD),
sagt zu, den Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung am 6. Mai zu setzen um in
das Thema einzusteigen.
Ratsfrau Niclasen (GRÜNE) weist darauf hin, dass man nicht erst anfangen müsse, sondern schon angefangen habe. Der vom damaligen Behindertenbeauftragten erstellte
Maßnahmenplan werde im Ausschuss für Soziales und Migration (SoMiA) regelmäßig
fortgeschrieben. Sie bittet, eine erneute Fortschreibung für die nächste Sitzung vorzulegen.
Fraktionsvorsitzender Riedel (LINKE) bestätigt, dass das „Rad nicht neu erfunden“
werden müsse und verweist nochmals auf die Aktionen in St. Augustin. Man habe sich mit
dem Thema intensiv beschäftigt und viele Gespräche mit Verbänden geführt, die in den
Inklusionsprozess miteingebunden werden müssten. Er könne sich aber damit zufrieden
geben, wenn die Vorschläge seiner Fraktion in die Diskussion im SoMiA eingebunden
werden.
Ratsherr Weitz (SPD) stellt nochmals klar, dass er nicht akzeptiere, wenn man sich hinter
dem Argument Konnexität verstecke.
Fraktionsvorsitzender vom Hagen (GRÜNE) bestätigt, dass die Stadt Brühl selber entscheiden müsse, ob sie Menschen mit Handicap unterstützen wolle. Inklusion sei eine
Querschnittsaufgabe, der man deutlich mehr Raum in der politischen Arbeit geben müsse.
Bürgermeister Freytag stellt fest, dass Einigkeit darüber herrsche, den Antrag an den
Ausschuss für Soziales und Migration zu verweisen. Er fragt den Antragsteller, ob darüber
hinaus noch Beschlussbedarf bestehe.
Fraktionsvorsitzender Riedel (LINKE) verneint dies.
Beschluss:
Beschluss Rat 17.02.2014
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Der Rat verweist den Antrag an den Ausschuss für Soziales und Migration.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 17.02.2014
einstimmig
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