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Beschlusstext (13. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
15 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
12.03.14, 18:28
Aktualisiert
12.03.14, 18:28
Beschlusstext (13. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brühl)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 12.03.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 17.02.2014 Öffentliche Sitzung 9. 13. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brühl 24/2014 Ratsfrau Dr. Tieke (GRÜNE) stellt fest, dass die Stadt Brühl im Wesentlichen dem Gesetzesentwurf gefolgt sei. Allerdings werde in der Begründung für den Gesetzesentwurf darauf hingewiesen, dass in den Integrationsräten die gewählten Mitglieder gegenüber den Ratsmitgliedern in der Regel über eine 2/3-Merheit verfügten. Sie fragt, warum in Brühl die Zusammensetzung des künftigen Integrationsrates so geplant sei, dass 9 gewählten Migrantenvertretern 8 Ratsmitglieder gegenüber stünden. Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass die gesetzliche Vorgabe erfüllt sei; nach § 27 Absatz 1, Satz 5 GO NW müsse die Zahl der zu wählenden Vertreter die Zahl der zu bestellenden Ratsmitglieder übersteigen. Wenn man eine andere Zusammensetzung wünsche, müsse man einen entsprechenden Änderungsantrag stellen. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) gibt zu bedenken, dass einige Fraktionen bei einer Besetzung nach d´Hondt und einer geringeren Anzahl an Ratsmitgliedern nicht im Integrationsrat vertreten wären. Ansonsten müsste man die Zahl der Mitglieder des Integrationsrates insgesamt wesentlich anheben, was im Hinblick auf die Erfahrungen früherer Jahre nicht sinnvoll sei. Ratsfrau Dr. Tieke (GRÜNE) verzichtet auf einen Antrag zur Änderung der Zusammensetzung des Integrationsrates. Beschluss: Der Rat beschließt die als Anlage zur Vorlage 24/2014 beigefügte 13. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brühl. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 17.02.2014 einstimmig bei einer Enthaltung 1 von 1