Daten
Kommune
Brühl
Größe
15 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
12.03.14, 18:28
Aktualisiert
12.03.14, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 12.03.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 17.02.2014
Öffentliche Sitzung
9.
13. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brühl
24/2014
Ratsfrau Dr. Tieke (GRÜNE) stellt fest, dass die Stadt Brühl im Wesentlichen dem Gesetzesentwurf gefolgt sei. Allerdings werde in der Begründung für den Gesetzesentwurf
darauf hingewiesen, dass in den Integrationsräten die gewählten Mitglieder gegenüber
den Ratsmitgliedern in der Regel über eine 2/3-Merheit verfügten. Sie fragt, warum in
Brühl die Zusammensetzung des künftigen Integrationsrates so geplant sei, dass 9 gewählten Migrantenvertretern 8 Ratsmitglieder gegenüber stünden.
Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass die gesetzliche Vorgabe erfüllt sei; nach
§ 27 Absatz 1, Satz 5 GO NW müsse die Zahl der zu wählenden Vertreter die Zahl der zu
bestellenden Ratsmitglieder übersteigen. Wenn man eine andere Zusammensetzung
wünsche, müsse man einen entsprechenden Änderungsantrag stellen.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) gibt zu bedenken, dass einige Fraktionen bei einer
Besetzung nach d´Hondt und einer geringeren Anzahl an Ratsmitgliedern nicht im Integrationsrat vertreten wären. Ansonsten müsste man die Zahl der Mitglieder des Integrationsrates insgesamt wesentlich anheben, was im Hinblick auf die Erfahrungen früherer Jahre
nicht sinnvoll sei.
Ratsfrau Dr. Tieke (GRÜNE) verzichtet auf einen Antrag zur Änderung der Zusammensetzung des Integrationsrates.
Beschluss:
Der Rat beschließt die als Anlage zur Vorlage 24/2014 beigefügte
13. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brühl.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 17.02.2014
einstimmig bei einer Enthaltung
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