Daten
Kommune
Brühl
Größe
140 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
12.03.14, 18:28
Aktualisiert
12.03.14, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 12.03.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 17.02.2014
Öffentliche Sitzung
7.
Bebauungsplan 08.10 „Liblarer Straße / Am Krausen Baum“, 1.
Vereinfachte Änderung
- Aufstellungs- und Satzungsbeschluss -
26/2014
Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung, Ratsherr Weitz (SPD), teilt mit, dass die Vorlage im Ausschuss einstimmig angenommen worden sei.
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch iVm § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.
Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) die Aufstellung der 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 08.10 ‚Liblarer Straße / Am Krausen Baum’.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Brühl-West, Gemarkung Brühl, Flur 5 und wird folgendermaßen begrenzt:
Im Norden von der nördlichen Grenze der Flurstücke 54 und 201,
im Osten
von den östlichen Grenzen der Flurstücke 201, 195, 197,
im Süden
von den südlichen Grenzen der Flurstücke 197, 199, 196 und
im Süd-Westen
von den süd-westlichen Grenzen der Flurstücke 201 und 54.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss:
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am
Krausen Baum’, 1. Vereinfachte Änderung:
A - Anregungen aus der gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss Rat 17.02.2014
1 von 2
Stellungnahmen der betroffenen Bürger:
- kein Eingang -
Abstimmungsergebnis:
Beschluss:
1. Der Rat beschließt gemäß § 10 iVm § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum’ als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 17.02.2014
einstimmig
2 von 2