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Beschlusstext (Sondersatzung gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen hier: Schiffergasse Bezug: TA 26.11.2012, Vorlage Nr. 171/2012; VKA 17.09.2013, Vorlage Nr. 272/2013)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
13 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
12.03.14, 18:28
Aktualisiert
12.03.14, 18:28
Beschlusstext (Sondersatzung gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
hier: Schiffergasse
Bezug: TA 26.11.2012, Vorlage Nr. 171/2012; VKA 17.09.2013, Vorlage Nr. 272/2013)

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Brühl, den 12.03.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 17.02.2014 Öffentliche Sitzung 8. Sondersatzung gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen hier: Schiffergasse Bezug: TA 26.11.2012, Vorlage Nr. 171/2012; VKA 17.09.2013, Vorlage Nr. 272/2013 37/2014 Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Sondersatzung gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Brühl - Schiffergasse Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 17.02.2014 einstimmig 1 von 1