Daten
Kommune
Erftstadt
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07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
den beigefügten Antrag der 1 des
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an die zuständigen Ausschüsse weiter.
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Finanzielle
Auswirkungen:
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4.Februar
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321, 329
auf das Haushalts~icherungskonzept
2003 :
2002
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Budget:
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2004'
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A 7/0027 (Anlagen zu A 7/1796) .
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Bericht zu V 6/3150 sowie meine Stellungnahme
Ich habe bei den Kommunen im Erftkreis telefonisch erfragt, ob und in welchem
zeiteri"fGr.die'Erledigungvon
Behördenbesuchen
angeboten werden.
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Umfang
Öffnungs-
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Ergebnis:
•
Erftkreis:
ServicesteIle und Ausländerbehörde
samstags von 8. 00 - 11.00 Uhr
Ausländerbehörde jedoch nur für Einladungen für Besuchsaufenthalte und
Verlängerung von Visa zu Besuchszwecken.
Personal aus Bestand; Überstunden werden abgefeiert oder bezahlt, soweit
Freizeitvergütung nicht möglich.
Stadt Kerpen:
ServicesteIle
samstags von 9.00 - 12.00 Uhr
Personal ausschließlich mit Kräften, die sich im Mutterschutzurlaub befinden
und einer Einstellung zustimmen. Diese Kräfte werden nach Tarifvertrag
bezahlt.
Soweit ein Vertretungsfall eintritt, springen Mitarbeiter der EMA ein; die
entstehenden Überstunden werden durch Freizeit ausgeglichen .
Stadt Brühl:
ServicesteIle
samstags von 10.00 - 12.30 Uhr;
Personal wie Kerpen
Stadt Bergheim:
ServicesteIle
samstags von 9.00 - 12.30 Uhr
Personal kommt auf freiwilliger Basis aus der Gesamtverwaltung
eine Überstundenvergütung.
Kostenermittlung:
•
1.
und erhält
bisher Öffnungszeiten
Mo. - Fr.
8.00 - 12.00 Uhr
Do. zusätzl. 14.00 - 18.00 Uhr
zusätzliche Öffnungszeit EMA
samstags von 9.00 - 12.00 Uhr
aufgegebene Öffnungszeit EMA
donnerstags von 17.00 - 18.00 Uhr (mangels Interesse in der Bevölkerung)
Diensträume:
Keine Zusatzkosten.
2.
Sachkosten:
Heizkosten im Winter
StromverbrauchlWasser
Reinigung
3.
)
geschätzt
2.000€
Personalkosten:
2 Kräfte mit Zeitarbeitsvertrag, BAT Vlb, NeueinsteIlung, 8.30 - 12.30 Uhr Arbeitszeit, Arbeitstag: Sa. 4 Stunden/Woche
8.793 €
Schulungskosten für NeueinsteIlungen 1/12 Jahresgehaltskosten
732 €
9.525€
=
Vertretung durch Mitarbeiterin EMA; kostenneutral,
Überstunden werden durch Freizeitausgleich abgeleistet.
P:\SZ\ANTRÄGE\A1797.WPD
=
-3-
Ich möchte darauf hinweisen - wie ich dies in der V 6/3150 dargelegt habe, dass fast alle Aufgaben
eines klassischen "Bürgeramtes/Bürgerbüro/Bürgerservices"
mit zahlreichen unterschiedlichen
AufgabensteIlungen durch die Mitarbeiter in "Haus Ganser" - siehe auch "Wegweiser" angeboten
werden. Dies ist jedoch allein durch die Mitarbeiter der EMA nicht möglich; weder von der Arbeitskapazität noch von der Arbeitsqualität.
Soweit dies in Erwägung gezogen wird, sind entsprechende Rahmenbedingungen sowohl im
Datenschutz (allzuständige Arbeitsplätze ergeben die Möglichkeit, Persönlichkeitsprofile über die
betroffenen BürgerinnenlBürger zu erstellen. Die wünschenswerte Ausweitung des Bürgerservices
schafft die Gefahr, den Bürger/in "gläsem" zu machen) wie auch bei der Vergütung zu schaffen.
An die Beschäftigten in "Bürgerbüros" werden hohe Anforderungen gestellt. Dies resultiert nicht
zuletzt aus der Allround-Sachbearbeitung und aus den gestiegenen Anforderungen an die Beratungsqualität.
•
•
Es ist femer notwendig, dem Bürger/in ein Leitbild der zu erwartenden Leistungen für die Samstagsöffnung genau darzulegen und nicht Erwartungen beim Bürgerlin zu wecken, die hinterher wegen
einer zu geringen personellen Ausstattung nicht eingelöst werden können .
Ich weise darauf hin, dass die EMA auch im Internet präsent ist (siehe Anlage zu A 7/1819). Die
Homepage der Stadt weist auf Informationen zu bestimmten Anfragen hin; Vordrucke für bestimmte
Handlung können per Draht heruntergeladen werden. Diese Aufgabenerledigung ist jedoch noch
in der Entwicklungsphase, so kann man sich beispielsweise per Internet an-, ab und ummelden,
muss jedoch noch den Personalausweis zur Adressenänderung bei der EMA vorlegen.
Femer bietet das Ordnungsamt als Service in besonderen Ausnahmefällen (Krankheit, Behinderung
u.Ä.) einen Besuch im Hause durch die Mitarbeiter im Außendienst an, wenn Ausweise ausgestellt
oder Lebensbescheinigungen 0.Ä. ausgefertigt werden sollen.
Auf ein Problem der technischen Betreuung sei noch hingewiesen. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit
gering, dass samstags das Netz nicht funktioniert und das Problem im Rechenzentrum nicht gelöst
werden kann, sie kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Hier müssten ggf. Verhandlungen
mit Netzbetreuerfirmen aufgenommen werden, ob diese am Wochenende einen entsprechenden
Service anbieten können.
Ob die Kostenermittlung sich als real erweist, wird davon abhängen, wie intensiv der Samstagsservice angenommen wird. Es ist durchaus möglich, dass sich die Besucherströme verschieben.
Da während der Besuchszeiten andere Büroarbeiten kaum erledigt werden können (z.B. Registerauskünfte an Kanzleien usw.) müssen bei den Mitarbeitern, die bisher in der EMA tätig sind
(4 Ganztagskräfte, 2 Teilzeitkräfte) im bisherigen Umfang Arbeitszeiten ohne Publikumsverkehr
erhalten bleiben. Nur bei völligem Verzicht auf die Öffnungszeiten am Donnerstagnachmittag würde
ein evtl. Mehrbedarf an Personal am Samstag über die 2 Teilzeitkräfte hinaus vom vorhandenen
Personal abgedeckt werden können.
Bei Zustimmung des Antrages empfehle ich, in einer Testphase - 1 Jahr - die Besucherentwicklung
zu beobachten, um dann endgültig über veränderte Öffnungszeiten und personelle Notwendigkeiten
- z.B. Ablauf oder Verlängerung der Zeitarbeitsverträge u.Ä. - zu beschließen.
P:\SZ\ANTRÄGE\A1797.WPD
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
SPD-Fraktion
• Bahnhofstraße
38 • 50374 Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Rathaus im Einkaufszentrum
Holzdamm
E:
Z2..
EJ.,A.
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
Tel. (0 22 35) 46 30 05
Cl-
50374 Erftstadt
,
Telefax: (022 35) 4 09-300
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
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bitte ich Sie, den folgenden Antrag den zuständigen
Gremien des
Rates zuzuleiten:
Der Bürgerservice
wird verbessert,
das Einwohnermeldeamt
Finanzausschusses
öffnet.
indem die Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung
am 12.03.2002
zukünftig am Samstagvormittag
wird beauftragt,
die durch diese Maßnahme
bis zur Sitzung
entstehenden
Kosten
des
zu
ermitteln.
,
Begründung:
Mehr und mehr gehen auch Verwaltungen jetzt dazu über, ihre Dienstleistungen
am Samstagvormittag
anzubieten.
für die Bürger
Ein solches Angebot hier in Erftstadt würde den Service der
Stadt für ihre Bürger erheblich verbessern.
Sollte für die Erweiterung
der Öffnungszeiten
zusätzliches
Personal notwendig sein, so bietet
es sich an, dafür verstärkt Teilzeitkräfte einzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
1J· O!t-
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Bernd Bohlen
Jutta Maas
Fraktionsvorsitzender
Stadtverordnete
SPD-Bürgerbüro'
Bahnhofslraße
38 • 50374 Erftstadt-
Telefon (0 22 35) 46 30 03