Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
21 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.01.2009
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1356 Z-2
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
11.02.2009
Haupt- und Finanzausschuss
03.03.2009
Rat
10.03.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwicklungsbereich Sittardweg/Goldenes Tal
hier: Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Fortgang des Verfahrens
__________________________________________________________________________
Berichterstatter:
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1356 Z-2
1. Sachverhalt:
A. Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wurde aufgrund der Wichtigkeit der Planungen
allen Interessierten in fünf Abendveranstaltungen die Gelegenheit gegeben, sich umfassend und
authentisch zu informieren. Daher wurden die Veranstaltungen jeweils in der Kernstadt, in
Schönau, in Mutscheid, in Arloff und in Houverath durchgeführt. Jeweils trugen – moderiert von
Bürgermeister Büttner – die Gutachter ihre Erkenntnisse und die darauf fußenden Vorschläge vor.
Im Anschluss daran konnten von den Anwesenden Fragen gestellt werden, die von den
Gutachtern und / oder der Verwaltung umfassend beantwortet wurden. Oft wurden von den
Anwesenden Bedenken und weiterführende Anregungen vorgebracht.
Die angesprochenen Aspekte wurden aufgenommen und teilweise vom Gutachter und Verwaltung
bis zu der nächsten Infoveranstaltung auf- bzw. weiter bearbeitet.
Bürgermeister Büttner ordnete und strukturierte den Ablauf, in dem er jeweils zwei Themenblöcke
bildete.
So trug Herr Uhlig vom Büro BSV Aachen das erarbeitete Verkehrskonzept im gesamten und
insbesondere die Details der geplanten neuen Bushaltestelle mit den Verbesserungen für die
Sicherheit der Schüler/innen vor. In den Diskussionen, untermauert auch durch ergänzende
Feststellungen der Verwaltung, wurde dem privaten Schüler-Bring- und Abholverkehr besondere
Beachtung geschenkt. Dieser Verkehr stellt die Hauptbelastung zu der morgendlichen und
mittäglichen Stoßzeit dar. Von daher wurden dazu auch in Ergänzung des Gutachtens weitere
Vorschläge (siehe Anlage) erarbeitet.
Zum zweiten Themenkomplex erläuterte Herr Schmidt-Illguth vom Büro BBE Köln die
Entwicklungen im Lebensmitteleinzelhandel und den daraus resultierenden Vorschlag eines in das
ÖPNV-Netz integrierten Ergänzungsstandorts für einen Lebensmittelvollsortimenter am Sittardweg
zwischen Erft und Bundesstraße. Dass die von ihm aufgezeigten Rahmenbedingungen in der
Lebensmittelbranche, unabhängig von der Entwicklung am Sittardweg, zum Schließen der
kleineren Läden auch in Bad Münstereifel führen können, zeigte die Geschäftsaufgabe des EdekaMarktes Veithen in der Werther Straße noch während die Veranstaltungsreihe lief.
Von den Info-Veranstaltungsbesuchern wurden zu diesem Themen massiv die Befürchtung
vorgetragen, dass die Schließungsgefahr für die Märkte in Eicherscheid und Schönau und
insbesondere den noch verbleibenden Markt in der Kernstadt, wenn nicht ursächlich
heraufbeschworen, so doch wesentlich verstärkt würde. Darüber hinaus gab es Stimmen, die den
vorgesehenen Bereich reserviert für Freizeit-, Kur- und Erholungseinrichtungen sehen wollen und
daher die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters an dieser Stelle für falsch halten.
Die Veranstaltung in der Kernstadt wurde mit 51 Personen am besten besucht. Im weiteren nahm
die Teilnehmerzahl deutlich ab; dabei kamen einige auch zu mehreren oder gar allen
Veranstaltungen.
Parallel zu den Infoveranstaltungen gab es eine rege Leserbriefbeteiligung zu diesem Thema in
der Gießkanne.
B. Frühzeitige Trägerbeteiligung
Nachdem Einzelhandels- und Verkehrsgutachten im Ausschuss beraten und der Leitbeschluss
gefasst worden war, hat die Verwaltung diese Planungsabsichten auch der Bezirksregierung mit
der Bitte um Prüfung, insbesondere im Hinblick auf den Standort des Lebensvollsortimenters,
vorgelegt. Bezüglich dieses Marktes wurden seitens der Bezirksregierung keine Bedenken gegen
eine Platzierung an dieser Stelle erhoben. Damit ist jedoch lediglich eine Aussage zur
grundsätzlichen Nutzung, nicht zu Details wie Hochwasserschutz usw., getroffen worden.
Mit dem Landesbetrieb Straßen konnten verringerte Abstände zur Bundesstraße in der Form
vereinbart werden, dass Stellplätze einen Mindestabstand von 10 m, Gebäude von 15 m und
Fahnen, Pylone als Werbeträger etc. einen Mindestabstand von 40 m zum Fahnbahnrand der
Bundesstraße einhalten müssen.
Mit der Unteren Wasserbehörde und dem Erftverband konnte nach mehreren Gesprächen eine
grundsätzliche Linie in der Form abgestimmt werden, dass auf der westlichen Seite der Erft die
Seite 3 von Ratsdrucksache 1356 Z-2
dort liegenden Leitungen als Zwangspunkte gesehen werden, die eine mögliche ökologische
Aufwertung des Gewässers begrenzen.
Auf der östlichen Seite steht jedoch die Forderung im Raum, einen Streifen von 10 m ab
Oberkante Böschung zu entsiegeln und ökologisch als Gewässerufer zu gestalten. Darüber hinaus
sollte der naturnahe Bereich südlich der befestigten Fläche gewässerökologisch verbessert
werden. Zum Hochwasserschutz wurde abgesprochen, dass beide Seiten gegen ein unter
hundertjährliches Hochwasser gesichert bleiben. Lediglich für ein über hundertjährliches
Hochwasser, bei dem auch das Rückhaltebecken in Eicherscheid überlaufen würde, soll den im
Gebietsentwicklungsplan als Ziel der Landesplanung festgeschriebenen rückgewinnbaren
Retentionsräumen (Überschwemmungsbereiche) die teilweise auf den Flächen liegen, in der
Weise Rechnung getragen werden, dass die östliche Fläche (Eifelbadparkplatz) leicht geneigt
ausgestaltet wird, so dass ihr südlicher Bereich dann überschwemmt wird, während der
nördlichere Bereich mit einer möglichen Bebauung höher ausgebildet wird. Die östlichen Flächen
sollen topographisch so ausgestaltet werden, dass sie beim über hundertjährlichen Hochwasser
überflutet werden können, dieses jedoch an der östlichen Kante der Straße zum Goldenen Tal
endet, um die anschließenden Gebäude, die auch höher liegen, zu schützen. Der Erftverband wird
die dazu erforderlichen genauen Höhenangaben noch zur Verfügung stellen.
Basierend auf den Erkenntnissen konnte für den Bereich der neuen Bushaltestelle ein Plan
erarbeitet werden, der in der Sitzung vorgestellt wird.
Für den östlich der Erft gelegenen Bereich ist im weiteren eine Gewässer-/Uferplanung zu
erarbeiten.
Wie auch aus den Darlegungen zu den finanzellen Auswirkungen hervorgeht, bietet sich eine
Aufteilung in die Bereiche westlich und östlich der Erft an.
2. Rechtliche Würdigung
Unter Wertung der im Rahmen der Vorverfahren erhobenen Anregungen oder Bedenken kann ein
Entwurf erarbeitet und beschlossen werden. Dieser ist dann öffentlich auszulegen und gleichzeitig
den Trägern öffentlicher Belange nochmals zur möglichen Stellungnahme vorzulegen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Verwaltung hat sich seit 2002 bemüht, Landeszuwendungen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse des ZOB Süd – Eifelbad zu ermöglichen. Dies scheiterte in der
Vergangenheit anfangs wegen den zu geringen ÖPNV-Bussen (Maßnahmen im Bereich des
Schülerspezialverkehrs wurden und werden nicht gefördert), und aufgrund der zu geringen
Priorisierung der Maßnahmen durch den Zuschussgeber. Nun sieht dies für die Stadt Bad
Münstereifel erheblich anders aus. Zum einen können, zumindest in der mittäglichen Spitzenzeit, 6
ÖPNV-Busse, die innerhalb von fünf Minuten fahrplanmäßig ankommen, nicht mehr im
Blockverkehr (nach Abfahr eines Busses hält ein zweiter Bus an der gleichen Haltekante)
abgewickelt werden.
Entscheidend ist jedoch, dass dieses Jahr so viele Gelder zur Verfügung stehen, dass auch
Maßnahmen mit geringerer Priorisierung gefördert werden können.
Da für das nächste Jahr jedoch noch keine Aussagen seitens der fördergebenden Stelle gemacht
werden kann, erscheint es aus wirtschaftlichen Überlegungen ratsam, die Maßnahmen, soweit sie
in die Förderung hineinfallen, in diesem Jahr abzuwickeln. Dies ist nach Aussage des planenden
Büros Lorenz bei jeweils kurzfristigen Beschlussfassungen auch möglich.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Mit zunehmendem Alter der Personen, wie die Prognosen für den demograhischen Wandel
vorhersagen, nimmt die Zahl derer zu, die aus unterschiedlichen Gründen auf den ÖPNV
angewiesen sind. Von daher ist ein Näherheranrücken der Haltestelle an die Sporthallen und das
Eifelbad eine Verbesserung. Damit nimmt zwar die Entfernung zum Stadtzentrum zu, dies könnte
Seite 4 von Ratsdrucksache 1356 Z-2
jedoch ggf. dadurch kompensiert werden, dass der Haltepunkt Römische Glashütte, an dem einige
Busse ja bereits halten, noch stärker in den Fahrplan mit einbezogen wird.
7. Beschlussvorschlag:
Der Entwicklungsbereich Sittartweg/Goldenes Tal wird aufgeteilt in:
A. Bereich westlich der Erft
B. Bereich östlich der Erft
Zu A: Für den Bereich westlich der Erft wird ein vom Büro Lorenz erarbeiteter Plan vorgestellt. Auf
der Grundlage dieses Planes wird bis zur Sitzung des Rates ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet,
der vom Rat zur Offenlage beschlossen werden kann.
Der bei der Bezirksregierung vorliegende Förderantrag ist entsprechend zu modifizieren.
Zu B: Die Planungen zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes werden ausgesetzt.
Um langfristig eine Nutzung, evtl. auch eine bauliche Nutzung der Fläche, vorzubereiten, wird eine
Gewässer/Uferplanung erstellt, in der die Belange des Hochwasserschutzes berücksichtigt
werden.