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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 76 "Hotel/Seniorenheim-Schleidtal" hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 76 "Hotel/Seniorenheim-Schleidtal"
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 76 "Hotel/Seniorenheim-Schleidtal"
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.01.2009 - Der Bürgermeister Az: 61-26-10 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1512 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 11.02.2009 Haupt- und Finanzausschuss 03.03.2009 Rat 10.03.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 76 "Hotel/Seniorenheim-Schleidtal" hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1512 1. Sachverhalt: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Hotel / Seniorenheim Schleidtal“ lag in der Zeit vom 15.12.2008 bis 23.01.2009 gem. § 3 Abs.2 Baugesetzbuch offen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Bisher sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind beigefügt. Um das Verfahren zum Abschluss zu bringen, sind die Abwägungsbeschlüsse und der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Bauleitplanverfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Entf. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entf. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Das Vorhaben ist Ausdruck der Folgen des demographischen Wandels und trägt der tatsächlichen Altersstruktur Rechnung. 7. Beschlussvorschlag: 1. Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden die in der Anlage beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.Sept. 2004 (BGBL I S. 2415) in der z.Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 76 „Hotel / Seniorenheim Schleidtal“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.