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Beschlusstext (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
103 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
05.11.13, 18:23
Aktualisiert
05.11.13, 18:23
Beschlusstext (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach"
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach"
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hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 05.11.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 14.10.2013 Öffentliche Sitzung Bebauungspläne 3.1 Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB 291/2013 Seitens der CDU-Fraktion erinnert Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) daran, dass das Baugebiet bereits 1996 und somit unter anderer politischer Mehrheit im Flächennutzungsplan als Wohnbaugebiet ausgewiesen und das entsprechende Bauflächenkonzept im Planungsausschuss am 26.1.2010 ohne Gegenstimme verabschiedet worden sei. Es gehe heute lediglich um den Aufstellungsbeschluss, der noch keine Vor-Festlegungen, sondern nur den Auftrag an die Verwaltung zur Planung enthalte. Zentraler Punkt sei die Suche nach intelligenten Lösungen für die verkehrliche Erschließung. Selbstverständlich werde man in dem Zusammenhang das Gespräch mit den Bürgern suchen und deren Anregungen aufnehmen. Fraktionsvorsitzender vom Hagen (GRÜNE) ist der Überzeugung, dass die Errichtung eines Kindergartens mit 60 bis 80 Kindern in der Straße „Unter dem Dorf“ aus verkehrlichen Gründen nicht realisierbar sei. Seine Fraktion könne nicht nachvollziehen, warum man an diesem Standort festhalte, zumal es andere, günstigere Grundstücke in diesem Bebauungsplan mit einer besseren Anbindung gebe. Man erwarte daher von der Verwaltung die Prüfung von Alternativen auch außerhalb des Gebietes, wie z.B. den Hockeyplatz an der Gesamtschule. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) verweist auf die vorausschauenden Planungen im Bereich der notwendigen Kindergartenplätze, die eigentlich eine Bedarfsdeckungen ausgewiesen hätten. Gerade im Brühler Süden seien allerdings neue und große Baugebiete für Familien mit Kindern entstanden, obwohl wie befürchtet die Infrastruktur dem Bedarf nicht gerecht werde. Bei früheren Bebauungsplänen sei es guter Brauch gewesen, im Baugebiet selber Gemeinflächen frei zu halten. Dieser Forderung seitens der SPD-Fraktion sei man nicht gefolgt, da der Investor alles habe verwerten können. Der Fehler im Bereich des Bebauungsplanes Steingasse, mit einer umfangreichen Bebauungsplanung die Infrastruktur zu überlasten, sollte hier nicht wiederholt werden. Aus diesem Grunde lehne die SPD den Aufstellungsbeschluss für den gesamten Bebauungsplan ab, könne sich allerdings damit einverstanden erklären, wenn man die Beschlussfassung ändere und auf die Fläche für den unzweifelhaft notwendigen Kindergarten begrenze, da nach Darstellung der Verwaltung keine andere Fläche für den Bau zur Verfügung stehe. Allerdings müssten dringend Lösungen für die absehbare gefährliche verkehrliche Situation gefunden und die Straße „An Hornsgarten“ auch im Hinblick auf den zu erwartenden Beschluss Rat 14.10.2013 1 von 4 Verkehr aus Badorf unbedingt ertüchtigt werden. Wenn die Verwaltung diese Zusage nicht erteile, werde seine Fraktion selber einen entsprechenden Antrag stellen. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die verkehrliche Situation Willy-Brandt-Straße, wo es zu einem tödlichen Unfall gekommen sei. Beigeordneter Schiffer (Dez.I) erklärt, dass es nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss gerade Aufgabe des weiteren Bebauungsplanverfahrens sei, verkehrliche Lösungen zu finden. Im jetzigen Stadium gebe es naturgemäß noch keine detaillierten Vorschläge, obwohl es natürlich eine grundsätzliche Beurteilung der Verwaltung gebe, die diesen Standort als möglich ansehe, je nach dem von welcher Seite man die Erschließung angehe. So könne er sich z.B. vorstellen, dass die Haupterschließung über die Straße „Unter dem Dorf“, die verkehrliche Erschließung aber vielleicht durch einen kleinen Parkplatz „An Hornsgarten“ erfolge. Dies seien allerdings nur Mutmaßungen, da es im jetzigen Stadium noch zu früh für konkrete Aussagen sei. Bezüglich des Hockeyplatzes weist er darauf hin, dass dieser für den Schulsport der Gesamt- und Berufsschule sowie für 16 Jugendmannschaften aus Badorf/Pingsdorf als Fußballplatz zur Verfügung stehe und der Spielbetrieb in der jetzigen Form ohne diesen Platz nicht aufrecht erhalten werden könne. Auch andere Flächen im Siedlungsbereich stünden trotz intensiver Suche nicht zur Verfügung; bei Flächen außerhalb des Siedlungsbereichs sei die Einhaltung des Zeitfensters ausgeschlossen. Hinsichtlich der angesprochenen Bedarfsplanung weist Beigeordneter Schiffer (Dez.I) darauf hin, dass sich nicht die Zahlen, sondern die Betreuungsformen durch KiBiz und U3 geändert hätten. Dies führe zu den jetzigen Kapazitätsproblemen. Zur Kubatur des Gebäudes stellt er klar, dass der Kindergarten zweigeschossig mit Flachdach geplant sei und in seiner absoluten Höhe aller Wahrscheinlichkeit nach geringer ausfalle als ein Einfamilienhaus mit Satteldach. Ratsherr Weber (GRÜNE) fragt, warum man den Bebauungsplan nicht stoppe und innerhalb des Gebietes eine Fläche für den Gemeinbedarf ausweise für einen wohnortnahen Kindergarten. Fraglich sei auch, warum das Grundstück Ecke Otto-Wels-Straße/Alte Bonnstraße nicht zur Verfügung gestellt werde. Er vermisse diesbezügliche Aussagen zu Alternativen, zumal Grundzüge der Planungsabsicht bereits zum jetzigen Stadium dargelegt werden müssten. Beigeordneter Schiffer (Dez.I) verweist auf seine diesbezüglichen Ausführungen im PStA und im VgLA, dass liegenschaftliche Grundlagen geschaffen werden müssten, was nicht an jeder Stelle möglich sei. Auch das Zeitfenster müsse man beachten, da der Kindergarten bis Ende 2014 errichtet und abgerechnet sein müsse, da man ansonsten Zuschüsse in Höhen von mehr als einer Viertel Mio € gefährde. Dennoch habe man sich sehr lange nach Alternativen umgeschaut. Abschließend weist er ausdrücklich darauf hin, dass zunächst nur der Teilbereich des Kindergartens bis zur Beschlussreife geführt werden solle, noch nicht der Wohnbaubereich. Ratsherr Hosmann (CDU) betont, dass er dem Aufstellungsbeschluss nur unter der Voraussetzung zustimme, dass es für die Anwohner „An Hornsgarten“, Geildorfer Straße und Rheindorfer Bach zu einer äußerst befriedigenden Situation komme. Erster Beigeordneter Brandt sagt in diesem Zusammenhang zu, das eingegangene und allen vorliegende Schreiben der Dorfgemeinschaft Schwadorf in das Verfahren einfließen zu lassen. Beschluss Rat 14.10.2013 2 von 4 Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) verweist auf die Problematik der bereits vorhandenen und hoch frequentierten Kreisverkehre und der geänderten Bahnübergangssituation und sieht sich außer Stande, dem Beschlussentwurf zuzustimmen, ohne Aussagen bzw. Lösungen zur notwendigen Einpflegung der Verkehrsführung zu kennen. Fraktionsvorsitzender Dr. Heermann (fw/bVb) kann im Hinblick auf den bestehenden Kostenzwang und der dargestellten Splittung dem Beschluss zustimmen. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) fragt, wann das Verkehrskonzept vorgelegt werden könne und wie hoch die Kosten für die notwendigen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur seien. Beigeordneter Schiffer (Dez.I) erklärt, dass die Erstellung eines Verkehrskonzeptes als erstes angegangen werde. Auf die Frage des Fraktionsvorsitzenden vom Hagen (GRÜNE), ob die Kosten im Zusammenhang mit der Erschließung des Kindergartens von der Stadt und nicht vom Investor getragen werden müssten, berichtet er, dass es Mittel und Wege gebe, dies zu regeln und den Anteil des Investors festzulegen. Auf die Frage von Ratsherr Weber (GRÜNE), der den Abschluss der Bauarbeiten bis Ende 2014 für ausgeschlossen hält, weist er darauf hin, dass es seitens der Verwaltung unverantwortlich sei, ein Verfahren vorzuschlagen, welches nicht haltbar sei. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) beantragt, den Aufstellungsbeschluss auf den Bereich des unbestritten notwendigen Kindergartens zu beschränken. Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) ist der Ansicht, dass in dem Fall zunächst die Haftungsfrage dem Investor gegenüber hinsichtlich des dann nicht mehr geregelten Bereiches geklärt werden müsse. Beigeordneter Schiffer (Dez.I) bestätigt, dass die rechtliche Situation dann unklar sei und verweist nochmals auf seinen Vorschlag, nur den Teilbereich des Kindergartens zu forcieren. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) sieht keinen Sinn in einer Verkleinerung des Bebauungsplangebietes und befürwortet den Vorschlag der Verwaltung, damit unmittelbar nach der Realisierung des Kindergartens auch der andere Bereich umgesetzt werden könne, zumal ohnehin die gesamte verkehrliche Infrastruktur berücksichtigt werden müsse. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) warnt vor möglichen rechtlichen Problemen, da es sich nach Baugesetzbuch um eine unzulässige Umgehung der entsprechenden Vorschriften handele, weil man zum jetzigen Zeitpunkt bereits die Gesamtbebauung beabsichtige. Beigeordneter Schiffer (Dez.I) schlägt vor, den Beschlussentwurf so zu ergänzen, dass der Abschnitt des Kindergartens bis zur Planreife fortgesetzt und die Wohnbebauung zurück gestellt werde. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden. Beschluss Rat 14.10.2013 3 von 4 Beschluss: Der Rat zieht die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl in der Angelegenheit an sich und beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) die Aufstellung des Bebauungsplans 05.01 „Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach“. Dabei soll der Bereich des Kindergartens bis zur Planreife weiter entwickelt werden, während der Bereich der Wohnbebauung zurück gestellt wird. Das bedeutet, dass das Verfahren in Stufen durchgeführt und der Teilbereich A (Kita, Flurstücke 613 und 614) zeitlich vorgezogen wird. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 1. Es umfasst die Flurstücke: 630, 68, 28, 130, 129, 30, 614, 613, 599, 315, und 324, sowie tlw. 584 (Straße An Hornsgarten), 418 (Weg) und 713 (Weg). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: im Westen von den westlichen Grenzen der Flurstücke 630 und 68, im Norden von der nördlichen Grenze des Flurstückes 68 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 69, 584 und 68, von hier zum Grenzpunkt der Flurstücke 584, 77 und 418, entlang der südöstlichen Grenze des Flurstücks 77 bis zum anderen südöstlichen Grenzpunkt (Kehrenpunkt) des Flurstückes 77, weiter zum nördlichen Kehrenpunkt der Flurstücke 418 und 78 entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücks 78 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 78, 28 und 418, weiter entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 28, im Osten entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 28, 130, 129, 30 und 613, im Süden entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 613, 614 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 614, 616 und 584, von hier zum Grenzpunkt der Flurstücke 599, 584 und 243, entlang der östlichen und südlichen Grenze des Flurstückes 599, entlang den südlichen Grenzen der Flurstücke 315 und 324 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 324, 322 und 713, weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 630, 713 und 625, und entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 630. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 14.10.2013 39 : 7 4 von 4