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Beschlusstext (Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung 'Rosenhof' - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
164 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
05.11.13, 18:23
Aktualisiert
05.11.13, 18:23
Beschlusstext (Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung 'Rosenhof'
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Inhalt der Datei

Brühl, den 05.11.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 14.10.2013 Öffentliche Sitzung Bebauungspläne 3.2 Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung 'Rosenhof' - Satzungsbeschluss - 150/2013 Fraktionsvorsitzender Riedel (LINKE) beantragt, den Beschluss aufzuschieben bis ein Gesamtkonzept für Brühl-Ost vorliege. Beigeordneter Schiffer (Dez.I) führt aus, dass es sich hier seines Wissens um ein bis dato einmalig langwieriges und ausführliches Bebauungsplanverfahren handele. Der Entwurf sei bereits drei Mal überarbeitet und fast alle vorgebrachten Wünsche seien berücksichtigt worden. Bezug nehmend auf die kritischen Äußerungen in der Einwohnerfragestunde sei er daher der Ansicht, dass das Maß jetzt voll sei, zumal die Realisierung der geplanten Häusergruppe nicht möglich sei, wenn man auch dieser Anregung noch gefolgt wäre. Für eine erneute Vertagung sehe er keine Veranlassung. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) spricht sich unter Hinweis auf die verwaltungsseitig geäußerten Argumente gegen eine Vertagung aus. --Der Rat lehnt den Vertagungsantrag der LINKE-Fraktion ab. Abstimmungsergebnis: 45 : 1 --Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) verweist ebenfalls auf das zeitaufwändige Verfahren, in dem fast alle Anregungen nachvollziehbar und sachgerecht abgewogen und aufgegriffen worden seien. Auch die Vertreter der Bürgerinitiative in Brühl-Ost hätten abschließend zum Ausdruck gebracht, dass der nun vorliegende Satzungsbeschluss städtebaulich absolut vertretbar sei. Warum jetzt noch ein Zusatzantrag komme, sei ihm unverständlich, da dieser bereits bei der ersten Offenlegung hätte geäußert werden können. Im Übrigen handele es sich hier nicht um eine Sondersituation sondern die Vorgänge bewegten sich im ganz üblichen Rahmen und in den von der Bauordnung vorgesehenen Festsetzungen. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) berichtet von vielen Gesprächen mit der Bürgerinitiative. Viele Änderungen seien umgesetzt worden, um den Bedenken Rechnung zu tragen. Wenn nun statt – wie ursprünglich geplant - einer Schule, die sich nicht mehr als Beschluss Rat 14.10.2013 1 von 5 sinnvoll erweise, eine Einfamilienhausbebauung realisiert werde, sei dies von der Geräuschbelastung her sogar vorteilhafter. Auch über das Gesamtkonzept habe man intensiv gesprochen; hier gehe es allerdings um die dortigen Gewerbeflächen, die man sicherlich nicht nur dem Investor überlassen sollte. Dies habe allerdings nichts mit der relativ kleinen Fläche zu tun, die jetzt bebaut werde. Dem Anwohner aus der Einwohnerfragestunde wolle er zum Trost sagen, dass es ihn selber auch einmal hart getroffen habe als Bewohner eines Reihenhauses, als das bis dahin freie Feld hinter seinem Haus mit dem Baugebiet „Berliner Ring“ angefüllt worden sei. Er habe dies durchaus verkraftet, zumal nette Leute dort eingezogen seien. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erklärt, dass sich auch seine Fraktion intensiv gekümmert habe und es seitens der Initiative Brühl-Ost keine durchgreifenden Bedenken geäußert worden seien. Ziel sei es grundsätzlich, die Stadt weiter zu verdichten, damit keine Flächen außerhalb versiegelt werden müssten. Den Vorwurf, dass kein Konzept für Brühl-Ost existiere, müsse er zurück weisen, da das Konzept „Zuckerfabrik“ sehr gut verwirklicht worden sei und sich alle dort wohl fühlten. Soweit es allerdings um die Gewerbeflächen in dem Bereich gehe, könne man noch einiges einbringen und verbessern. Fraktionsvorsitzender Dr. Heermann (fw/bVb) führt aus, dass ihm Architekten bestätigt hätten, dass die Abwägungen dazu geführt hätten, die Lücke städtebaulich sinnvoll zu schließen. Hinsichtlich der Gewerbeflächen habe man noch andere Möglichkeiten der Einwirkung. Beschluss: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung ‚Rosenhof’: A A1 Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung Stellungnahmen der Bürger zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung (25.01. - 05.02.2010) Bürger Abwägung der Stellungnahme B1.1 B1.2 B1.3 B1.4 B2.1 B2.2 B2.3 B2.4 B3.1 B3.2 B3.3 B3.4 A2 Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung Beschluss Rat 14.10.2013 2 von 5 TÖB Abwägung der Stellungnahme T1.1 T2.1 LVR Bodendenkmalpflege Ist bereits berücksichtigt. Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- Ist bereits berücksichtigt. und Bodenschutzbehörde (UWAB) T2.2 Ist bereits berücksichtigt. T2.3 Ist bereits berücksichtigt. T4.1 Rhein-Erft-Kreis (Kreisplanung und Ist bereits berücksichtigt. Naturschutz) T4.2 Ist bereits berücksichtigt. T4.3 Ist bereits berücksichtigt. T4.4 Wird nicht berücksichtigt. T4.5 Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. T6.1 Kinderschutzbund Ist bereits berücksichtigt. T7.1 Stadtwerke Brühl Ist bereits berücksichtigt. T7.2 Ist bereits berücksichtigt. T8.1 Erft-Verband Abwassertechnik Ist bereits berücksichtigt. T9.1 Straßen.NRW T10.1 Geologischer Dienst NRW Ist bereits berücksichtigt. B B1 Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung (20.12.2012 - 25.01.2013) Bürger Abwägung der Stellungnahme B1.1 B1.2 B1.3 B1.4 B1.5 B1.6 B1.7 B1.8 B1.9 B1.10 B1.11 B1.12 B1.13 B1.14 B1.15 B1.16 B2.1 B3.1 B3.2 B3.3 B4.1 B4.2 B5.1 B5.2 B5.3 B5.4 B5.5 Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Beschluss Rat 14.10.2013 3 von 5 Bürger Abwägung der Stellungnahme B6.1 B6.2 B7.1 B8.1 B9.1 B9.2 B9.3 B10.1 B11.1 Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. B2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Öffentlichen Auslegung T3.1 T3.2 T4.1 Stadtwerke Brühl TÖB T6.1 T6.2 T6.3 T6.4 Rhein-Erft-Kreis (Kreisplanung und Naturschutz) Kreispolizei T6.5 Abwägung der Stellungnahme Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, den Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung ‚Rosenhof’ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. II. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 24, und betrifft die Flurstücke 203, 204, 208, 209, 199, 200, 393, 206, 345, 346 sowie 342 und 385 tlw. und ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden im Osten im Süden im Westen durch die nördliche Grenze der Flurstücke 203 und 345 bis zum Schnittpunkt der nördlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 393 und 42, dieser Verlängerung nach Norden folgend bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Verlängerung des Ost-West verlaufenden Grenzabschnittes der Flurstücke 342 und 345 im Nordosten des Flurstückes 345, weiter auf dieser westlichen Verlängerung nach Osten übergehend in die nördliche Grenze des Flurstücks 346, durch die östliche Grenze des Flurstücks 346, durch die südliche Grenze der Flurstücke 346, 206, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 394 bis zum Schnittpunkt der östlichen Verlängerung der Grenze der Flurstücke 42 und 337, auf dieser Verlängerung nach Westen bis zum Schnittpunkt mit der Grenze der Flurstücke 385 und 337, von diesem Schnittpunkt nach Norden, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 42, dann weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 200, 199 und 209, durch die westliche Grenze der Flurstücke 209, 208 und 203. Beschluss Rat 14.10.2013 4 von 5 Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die zugehörige 33. FNP-Änderung erfolgt im Wege der Berichtigung. Abstimmungsergebnis: 38 : 7 (Ratsherr Hepp – CDU – bei der Abstimmung nicht anwesend) Beschluss Rat 14.10.2013 5 von 5