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Beschlusstext (Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse' - Satzungsbeschluss - Bezug: PSTA 01.10.2013 und Vorlage 300/2013)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
153 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
05.11.13, 18:23
Aktualisiert
05.11.13, 18:23
Beschlusstext (Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse'
- Satzungsbeschluss -
Bezug: PSTA 01.10.2013 und Vorlage 300/2013) Beschlusstext (Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse'
- Satzungsbeschluss -
Bezug: PSTA 01.10.2013 und Vorlage 300/2013) Beschlusstext (Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse'
- Satzungsbeschluss -
Bezug: PSTA 01.10.2013 und Vorlage 300/2013)

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Brühl, den 05.11.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 14.10.2013 Öffentliche Sitzung Bebauungspläne 3.3 Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse' - Satzungsbeschluss Bezug: PSTA 01.10.2013 und Vorlage 300/2013 318/2013 Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) bittet, in der Niederschrift die Aussagen des Beigeordneten Schiffer zu Punkt 3.1 aufzunehmen, dass hinsichtlich der KindertagesstättenBedarfsplanung die Veränderungen in der Rahmengesetzgebung dazu geführt hätten, dass im Bebauungsgebiet selber keine Kindertagesstätte hätte ausgewiesen werden müssen und erst nachträglich im Prozessverlauf Bedarf entstanden sei, der nun zu einem Bedarf an anderer Stelle führe. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) weist darauf hin, dass die Beschlussfassung an den Rat verwiesen worden sei, weil ganz kurzfristig noch ein riesiges Paket von Eingaben vorgelegt worden sei, welches die Verwaltung in einem „Kraftakt“ noch im PStA vorgelegt habe. Die Eingaben seien allerdings größtenteils identisch und erstaunlich egoistisch. Die angebliche Verkehrsbelastung sei nicht erkennbar, sodass man sowohl der Abwägung als auch dem Beschlussentwurf zustimme. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion den gesamten Bebauungsplan aus bekannten Gründen (z.B. mangelnde Infrastruktur und verkehrliche Anbindung) abgelehnt habe, sodass man konsequenter Weise auch hier dagegen stimme. Beschluss: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse': A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (10.06. - 21.06.2013) und TÖB-Beteiligung A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B - kein Eingang - Abwägung der Stellungnahme A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB Beschluss Rat 14.10.2013 Abwägung der Stellungnahme 1 von 3 Lfd. Nr. TÖB Abwägung der Stellungnahme T1.1 Deutscher Kinderschutzbund Ist bereits berücksichtigt. T1.2 T2.1 T3.1 Stadtwerke Brühl Landesbetrieb Straßen NRW Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. B - Öffentliche Auslegung (30.08. - 30.09.2013) und TÖB-Beteiligung B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B1.1 B1.2 B1.3 B2.1 B2.2 B3.1 B3.2 B3.3 B4.1 B5.1 B6.1 B6.2 B6.3 B6.4 B6.5 B7.1 B7.2 B8.1 B8.2 B9.1 B9.2 B9.3 B9.4 B9.5 B9.6 B9.7 B9.8 B9.9 B9.10 B9.11 B9.12 B10.1 B10.2 B10.3 B10.4 B10.5 B10.6 B10.7 B11.1 Beschluss Rat 14.10.2013 Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. 2 von 3 Lfd. Nr. Bürger B11.2 B12.1 B12.2 B13.1 B14.1 B15.1 B15.2 B15.3 B15.4 B15.5 B15.6 Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB Abwägung der Stellungnahme T1.1 Stadtwerke Brühl T2.1 Landesbetrieb Straßen NRW T3.1 Rhein-Erft-Kreis (Abwägungsstand: 07.10.2013) Abstimmungsergebnis: 29 : 16 (Ratsherr Rau – CDU – bei der Abstimmung nicht anwesend) Beschluss Rat 14.10.2013 3 von 3