Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.01.2009
- Der Bürgermeister Az: 261-26-00 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1510
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
11.02.2009
Haupt- und Finanzausschuss
03.03.2009
Rat
10.03.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 75 "Bad Münstereifel-Westlich Ashfordstraße-Aufstellung im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. " BauGB, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1510
1. Sachverhalt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 „Westlich Ashfordstraße“ hat in der Zeit vom 17.11. bis
17.12.2008 gem. § 3 Abs.2 Baugesetzbuch offen gelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt.
Um das Verfahren zum Abschluss zu bringen, sind die Abwägungsbeschlüsse und der
Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauleitplanverfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des
Baugesetzbuches durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Entf.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entf.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Entf.
7. Beschlussvorschlag:
1. Zu den beigefügten Stellungnahmen aus den Verfahren nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB
werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBL I S. 2415) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 75 „Westlich
Ashfordstraße“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.