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Beschlusstext (Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum' - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
05.11.13, 18:23
Aktualisiert
05.11.13, 18:23
Beschlusstext (Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum'
- Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum'
- Satzungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 05.11.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 14.10.2013 Öffentliche Sitzung Bebauungspläne 3.4 Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum' - Satzungsbeschluss - 301/2013 I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum': A Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung A1 Stellungnahmen der Bürger zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung (26.03. - 13.04.2012) Bürger B1.1 B2.1 B3.1 A2 Abwägung der Stellungnahme Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung TÖB T1.1 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigung Abwägung der Stellungnahme Ist bereits berücksichtigt. B Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung B 1 Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung (17.06. - 16.07.2013) Bürger B B2 Abwägung der Stellungnahme - kein Eingang - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Öffentlichen Auslegung TÖB T2.1 T4.1 T4.2 T5.1 T7.1 Erftverband Geologischer Dienst NRW Kreispolizei Rhein-Erft-Kreis, Umwelt- Beschluss Rat 14.10.2013 Abwägung der Stellungnahme Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. 1 von 2 TÖB Abwägung der Stellungnahme schutz und Kreisplanung II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, den Bebauungsplan 08.10 ‚Liblarer Straße / Am Krausen Baum’ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Brühl-West, Gemarkung Brühl, Flur 5 und wird folgendermaßen begrenzt: Im Norden von der nördlichen Grenze der Flurstücke 54 und 201, im Osten von den östlichen Grenzen der Flurstücke 201, 195, 197, im Süden von den südlichen Grenzen der Flurstücke 197, 199, 196 und im Süd-Westen von den süd-westlichen Grenzen der Flurstücke 201 und 54. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die zugehörige FNP-Änderung erfolgt im Wege der Berichtigung. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 14.10.2013 einstimmig 2 von 2