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Beschlusstext (Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsausschusses Bezug: IntA 6.2.2012, 8.11.2012 und 16.5.2013)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
83 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
05.11.13, 18:23
Aktualisiert
05.11.13, 18:23
Beschlusstext (Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsausschusses 
Bezug: IntA 6.2.2012, 8.11.2012 und 16.5.2013) Beschlusstext (Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsausschusses 
Bezug: IntA 6.2.2012, 8.11.2012 und 16.5.2013)

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Brühl, den 05.11.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 14.10.2013 Öffentliche Sitzung Anträge 7.1 Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsausschusses Bezug: IntA 6.2.2012, 8.11.2012 und 16.5.2013 307/2013 Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) beantragt, die Angelegenheit zu vertagen. Es liege derzeit ein Gesetzesentwurf im Landtag, der vorsehe, ausschließlich Integrationsräte und nicht mehr Integrationsausschüsse zu schaffen, zumal ohnehin zu 90 % Integrationsräte eingerichtet seien. Es mache daher derzeit keinen Sinn, ein entsprechende Änderung der Hauptsatzung vorzusehen, sondern es sollte besser die künftige Gesetzeslage abgewartet werden, da sich dann ggf. eine Hauptsatzungsänderung erübrige. Ratsfrau Vilkman (SPD) kann nicht nachvollziehen, warum hier lediglich eine Kenntnisnahme vorgesehen sei. Auch wenn eine neue Gesetzeslage entstehe, hätte ein konkreter Beschlussvorschlag vorgelegt werden können. Ratsfrau Dr. Tieke (GRÜNE) spricht sich gegen eine Vertagung aus. Die Angelegenheit sei bereits mehrfach hin und her geschoben worden und sollte unabhängig vom neuen Gesetzesentwurf heute beschlossen werden. --Der Rat stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion zu, den Antrag zu vertagen. Abstimmungsergebnis: 30 : 16 --Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) stellt den Geschäftsordnungsantrag, festzustellen, dass der Antrag auf Vertagung nicht identisch sei mit dem Antrag auf Schluss der Aussprache. Stellvertretender Bürgermeister Poschmann (CDU) stellt fest, dass die Vertagung abgestimmt sei und vorgehe. Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) bittet, die Angelegenheit in der Niederschrift festzuhalten und die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise zu prüfen. Anmerkung in der Niederschrift: Ein positiv entschiedener Antrag auf Vertagung macht eine weitere Diskussion an der Stelle zunächst überflüssig, da der Beratungsgegenstand zu einem späteren Zeitpunkt Beschluss Rat 14.10.2013 1 von 2 erneut aufgegriffen wird und dann wieder Gelegenheit zur Beratung und Diskussion besteht. Dennoch bestimmt die Geschäftsordnung in § 18 Abs. 2, dass „über einen Vertagungsantrag erst nach Erledigung der bis dahin vorliegenden Wortmeldungen abgestimmt werden kann“. Diese Vorschrift ist sowohl an dieser Stelle (Überschrift: „Persönliche Bemerkungen, Schlusswort) als auch im Hinblick auf die Regelung in § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung missverständlich bzw. sogar widersprüchlich, da dort bestimmt wird, dass – sobald ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt wird, wie z. B. ein Vertagungsantrag (siehe § 15 Abs. 1 Nr. 9 GeschO) – noch ein Redner für und gegen den Antrag sprechen darf und dann ohne weitere Worterteilung abzustimmen ist. An dieser Stelle ist die Geschäftsordnung insofern überarbeitungsbedürftig. Beschluss: Der Rat vertagt die Angelegenheit. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 14.10.2013 30 : 16 2 von 2