Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
11.02.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.01.2009
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1383 Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
27.01.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz auf dem Grundstück Gem. Houverath,
Flur 37, Flurstück 3 und 4
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1383 Z-1
1. Sachverhalt:
Wie bereits berichtet liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz
O2 auf dem Grundstück Gem. Houverath, Flur 37, Flurstücke 3 und 4 vor. Geplant ist die
Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz O2 in Form eines Stahlgittermastes mit einer
Höhe von insgesamt 50,85 m. Mittlerweile wurde die Höhe des Mastes um rd. 5m reduziert.
Gem. 35 BauGB sind Vorhaben im Außenbereich zulässig, die der öffentlichen Versorgung mit
Telekommunikationsdienstleistungen dienen. Bei der beantragten Maßnahme handelt es sich um
ein solches Vorhaben, dass zudem in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet liegt.
Eine Nachfrage bei dem Netzbetreiber hat ergeben, dass nicht auf einen bereits vorhandenen
Standort ausgewichen werden kann. In diesem Zusammenhang bitte ich um Kenntnisnahme des
beigefügten Schreibens.
Zudem wurde eine Anfrage an das Radioobversatorium in Effelsberg gestellt. Wie aus den
beigefügten Schreiben hervorgeht, bestehen seitens des Radioobservatoriums erhebliche
Bedenken gegen die Errichtung dieser Basisstation.
Das Einvernehmen zu der geplanten Anlage kann somit nicht erteilt werden.
Da es im Interesse der Stadt Bad Münstereifel liegt, dass der Betrieb des Oberservatioriums auch
in Zukunft nicht beeinträchtigt wird, sollte darüber nachgedacht werden, entsprechende
planungsrechtliche Schritte einzuleiten. In Zusammenarbeit mit dem MPI sollten die
Rahmenbedingungen hierzu ermittelt und evtl. durch bauleitplanerische Schritte festgeschrieben
werden.
2. Rechtliche Würdigung
Dieses Bauvorhaben ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Bauordnung
baugenehmigungspflichtig.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird versagt. Es sindVorabstimmungen mit dem MPI über
die Einleitung bauleitplanerische Schritte vorzunehmen.