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Beschlussvorlage (Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz auf dem Grundstück Gem. Houverath, Flur 37, Flurstück 3 und 4)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
11.02.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz auf dem Grundstück Gem. Houverath, Flur 37, Flurstück 3 und 4) Beschlussvorlage (Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz auf dem Grundstück Gem. Houverath, Flur 37, Flurstück 3 und 4)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.01.2009 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1383 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 27.01.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz auf dem Grundstück Gem. Houverath, Flur 37, Flurstück 3 und 4 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1383 Z-1 1. Sachverhalt: Wie bereits berichtet liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz O2 auf dem Grundstück Gem. Houverath, Flur 37, Flurstücke 3 und 4 vor. Geplant ist die Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz O2 in Form eines Stahlgittermastes mit einer Höhe von insgesamt 50,85 m. Mittlerweile wurde die Höhe des Mastes um rd. 5m reduziert. Gem. 35 BauGB sind Vorhaben im Außenbereich zulässig, die der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dienen. Bei der beantragten Maßnahme handelt es sich um ein solches Vorhaben, dass zudem in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet liegt. Eine Nachfrage bei dem Netzbetreiber hat ergeben, dass nicht auf einen bereits vorhandenen Standort ausgewichen werden kann. In diesem Zusammenhang bitte ich um Kenntnisnahme des beigefügten Schreibens. Zudem wurde eine Anfrage an das Radioobversatorium in Effelsberg gestellt. Wie aus den beigefügten Schreiben hervorgeht, bestehen seitens des Radioobservatoriums erhebliche Bedenken gegen die Errichtung dieser Basisstation. Das Einvernehmen zu der geplanten Anlage kann somit nicht erteilt werden. Da es im Interesse der Stadt Bad Münstereifel liegt, dass der Betrieb des Oberservatioriums auch in Zukunft nicht beeinträchtigt wird, sollte darüber nachgedacht werden, entsprechende planungsrechtliche Schritte einzuleiten. In Zusammenarbeit mit dem MPI sollten die Rahmenbedingungen hierzu ermittelt und evtl. durch bauleitplanerische Schritte festgeschrieben werden. 2. Rechtliche Würdigung Dieses Bauvorhaben ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Bauordnung baugenehmigungspflichtig. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird versagt. Es sindVorabstimmungen mit dem MPI über die Einleitung bauleitplanerische Schritte vorzunehmen.